Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 19 (9.5.1930)
- Date
- 1930-05-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 DIE WAHRHEIT sehen Fürsorgevereine und Institutionen vom Kultusvorstande berufen werden. Nach wie vor werden auch Frauen als externe Mitglieder berufen werden können. Der Kultusvorstand wählt aus der Mitte der der „Zentralkoinmission" angehörenden Kultusvorsteher einen Obmann und einen ersten Obmannstellvertreter, ferner einen zweiten Obmannstellvertreter, welcher nicht Mitglied des Kultusvorstandes sein muß. Die Funktionsdauer der Mitglieder der „Zentralkommission" fällt mit der Funktionsdauer der Mitglieder des Kultusvorstandes zusammen, beträgt sohin im allgemeinen vier Jahre. Scheidet jedoch ein Mitglied der „Zentralkommission" aus jener Funktion aus, durch welche seine Mitgliedschaft in der „Zentralkommission" begründet wurde, so erlischt automatisch auch seine Mitgliedschaft in der „Zentralkommission". Die „Zentralkommission für jüdische soziale Fürsorge" hat die Aufgabe, als Organ der israelitischen Kuitusgemeinde Wien die grundsätzlichen und organisatorischen Fragen bezüglich des gesamten Fürsorgewesens, sowie einzelner Zweige desselben zu beraten, hierüber Beschlüsse zu fassen und a) soferne sie im Rahmen des der „Zentralkommission" vom Kukusvorstande übertragenen Wirkungskreises liegen, unmittelbar zur Durchführung zu bringen. b) wenn die Voraussetzung des Punktes a) nicht zutrifft, als Anträge an den Kultusvorstand zu leiten. Die Geschäfte der ..Zentralkommission" werden durch die „Fürsorgezentrale" geführt, innerhalb welcher drei Abteilungen organisiert werden. Konform diesen drei Abteilungen werden aus der Mitte der „Zentralkommission" drei Sektionen gebildet, und zwar: Sektion I für Organisation, Administration und Kontrolle: Sektion II Allgemeine Fürsorge; Sektion III Jugendfürsorge. In der Regel ist der Obmann der „Zentralkommission" zugleich Vorsitzender der Sektion I. der erste Obmannstellvertreter Vorsitzender der Sektion II und der zweite Obmannstellvertreter Vorsitzender der Sektion III. Diese drei Mitglieder der Leitung der „Zentralkommission" bilden, verstärkt durch je ein Sektionsmitglied, das Exekutivkomitee der „Zentralkommission". Die Wahl der in das Exekutivkomitee zu entsendenden Kommissionsmitglieder findet alljährlich in der ersten Sektionssitzung statt. Dem Obmanne der .Zentralkommission" stehen im allgemeinen jene Befugnisse zu, welche Statuten- und geschäftsordnungsmäßig den Obmännern der ständigen Kommissionen der israelitischen Kultusgemeinde zukommen. Im besonderen wird das vom Kultusvorstande zu genehmigende, detaillierte Organisationsstatut für die „Zentralkommission" die näheren Bestimmungen zu enthalten haben. II. Das Tätigkeitsgebiet der Bezirkskommissionen der israelitischen Kuitusgemeinde Wien wird dahin erweitert, daß durch Heranziehung jener gewählten und berufenen Mitglieder der Bezirkskommissionen, welche sich zur Mitarbeit in den Fürsorgeangelegenheiten bereit erklären, Bezirksfürsorge-Kommissionen gebildet werden. Die Bezirksfürsorgekommissionen, welche gleich wie die Bezirkskommissionen, ihre Wirksamkeit je auf einen oder mehrere Gemeindebezirke zu erstrecken haben werden, haben zu bestehen aus: 1. Den oben erwähnten Mitgliedern der Bezirkskommissionen, die sich zur Mitarbeit in den Bezirksfürsorgekommissionen bereit erklären, 2. einer gleich großen Anzahl von Beiräten, die aus dem Kreise der für die Besorgung von Fürsorgeangelegenheiten geeigneten Gemeindemitglieder aus dem betreffenden Kultusbezirke auszuwählen und über Antrag der „Zentralkommission" vom Kultusvorstande ernannt werden. Als Beiräte können auch Frauen ernannt werden. Bei der Ernennung der Beiräte ist auf die in dem betreffenden Bezirke bestehenden jüdischen Fürsorgeinstitutionen tunlichst Bedacht zu nehmen. Aufgabe der Bezirksfürsorgekommissionen ist: a) Die Evidenzhaltung der in ihrem Wirkungsgebiete bestehenden Fürsorgeeinrichtungen, welche für jüdische Hilfsbedürftige in Betracht kommen; b) die Berichterstattung an die „Zentralkommission" über die Bedürfnisse, die sich auf dem Gebiete des Fürsorgewesens im Kultusbezirke besonders fühlbar machen; c) die Erhebung und Begutachtung der der Bezirksfürsorgekommission zugewiesenen, an die Kuitusgemeinde gelangenden Subventionsansuchen: d) die Erhebung und Antragstellung bezüglich der Ansuchen um periodische Unterstützungen (fortlaufende Qnadengaben) und um Erziehungsbeiträge: e) die Erwirkung von Spenden und Zuwendungen für die Fürsorgeaktionen der Kultusgemeinde: f) die Behandlung der sonstigen, ihnen von der „Zentralkommission" zugewiesenen Agenden des Fürsorgewesens. Die Mitglieder der Bezirksfürsorgekommissionen sollen womöglich als Delegierte der Kuitusgemeinde in den Vorständen der von der Kultusgemeinde subventionierten Vereine und Anstalten und unbeschadet der Tätigkeit der beamteten Organe zur Inspektion über die in Familienpflege befindlichen „verlassenen Kinder" herangezogen werden. Die Bezirksfürsorgekommissionen berichten an die .Zentralkommission für jüdische soziale Fürsorge", in welcher jede Bezirksfürsorgekommission durch einen Delegierten vertreten ist. Als Vorsitzende der Bezirksfürsorgekommissionen fungieren grundsätzlich die Obmänner oder Obmännerstellvertreter der Bezirkskommissionen. Sollte weder der Obmann noch der Obmannstellvertreter der Bezirkskommission diese Funktion zu übernehmen gewillt sein, so wählt die Bezirkskommission aus der Mitte ihrer Mitglieder den Vorsitzenden für die Bezirksfürsorgekommission. Die für die Bezirksfürsorgekommissionen erforderlichen Kataster der im Kultusbezirke befindlichen jüdischen Fürsorgeinstitutionen, sowie die sonst erforderlichen Behelfe sind von der „Fürsorgezentrale" beizustellen. Als Protokollführer in den Sitzungen der Bezirksfürsorgekommissionen fungiert ein jeweilig vom Amtsvorstande der „Zentralstelle" entsendeter Beamter. Diesem Organe obliegt auch die Ausfertigung der schriftlichen Arbeiten jener Bezirksfürsorgekommission, der er zugewiesen ist. III. Die .Agenden des gesamten Fürsorgewesens der Kuitusgemeinde werden in einem Amte, welches die Bezeichnung „Fürsorgezentrale der israelitischen Kultusgemeinde Wien" führt, vereinigt und es werden innerhalb dieses Amtes die früher erwähnten Abteilungen für die einzelnen Fürsorgezweige eingerichtet. Das Amt arbeitet unter der unmittelbaren Aufsicht des Exekutivkomitees der „Zentralkommission". Als Leiter des Amtes wird vom Plenum des Kultusvorstandes ein Amtsvorstand bestellt, welchem drei Beamte der Kuitusgemeinde als Referenten und Leiter der drei Abteilungen und das erforderliche Hilfspersonale beigegeben werden. Als Amtsvorstand der „Fürsorgezentrale" wird dem Plenum des Kultusvorstandes der mit 1. Mai 1930 zu reaktivierende, gewesene Sekretär der israelitischen Kultusgemeinde Wien, Emil Engel, in Antrag gebracht. Im übrigen wird der Personalstatus der „Fürsorgezentrale" aus dem bisherigen Personale des Wohltätigkeitsamtes und dem in den Dienst der Kultusgemeinde zu übernehmenden Personale der „Zentralstelle für jüdische soziale Fürsorge" und der „Jugendfürsorge" gebildet, schließlich durch den Austausch beamteter Kräfte innerhalb der Aemter der Kultusgemeinde, so daß mit Ausnahme der Reaktivierung des ehemaligen Sekretärs Emil Engel Neuanstellungen anläßlich der Schaffung der „Fürsorgezentrale" vermieden bleiben. Als Referenten werden bestimmt: Für die Abteilung 1 (Organisation, Administration und Kontrolle) der bisher im Steueramte der Kultusgemeinde in Verwendung stehende Dr. Nahum Blauer. Für die Abteilung II (Allgemeine Fürsorge) der bisherige Leiter des Wohltätigkeitsamtes, Rudolf raFüf die Abteilung III (Jugendfürsorge) die bisherige Leiterin der Jugendfürsorge, Fräulein Rosa Schwarz. Die drei Referenten fungieren auch als Protokollführer bei den Sitzungen der Sektionen. Der Referent der Abteilung I hat zugleich die Angelegenheiten der Bezirksfürsorgekommissionen, nach den Weisungen des Amtsvorstandes zu führen. Zur Mitwirkung bei den Agenden der Bezirksfürsorgekommissionen sind alle beamteten Organe der „Fürsorgezentrale" nach der vom Amtsvorstand zu treffenden Einteilung in der Weise heranzuziehen, daß in der Regel jedem Beamten nebst seinen laufenden Agenden die einer Bezirksfürsorgekommission zugeteilt werden; für jene Bezirksfürsorgekommissionen. in deren Sprengel Kultusbezirksämter bestehen, sind die betreffenden Kanzleileiter zur Dienst- TEPPKHHAUS AKTIENGESELLSCHAFT 1., Bauernmarkt „„ Mr. 10-12-14 fn., nartahilierstriioe Nr 90 (Ecke Zieglerguse) fEPPlCHE Größte ABswflhl! ijLivoc Ol_________ E1NOIEWI DECKEN Billigste Preiset leistung heranzuziehen: sie unterstehen in diesem Belange dem Amtsvorstande der „Fürsorgezentrale". Der Amtsvorstand trägt die Verantwortung für den geordneten inneren Dienstbetrieb, die ungesäumte Erledigung der dem Amte zugewiesenen Aufgaben und Arbeiten und für die Einhaltung der durch Statut und Regulativ gezogenen Abgrenzung der Kompetenzen. Der bisher im Wohltätigkeitsamte geführte Unterstützungskataster wird mit dem gleichartigen Kataster der bisherigen „Zentralstelle für jüdische soziale Fürsorge" und der „Jugendfürsorge" vereinigt und es wird im allgemeinen, insbesondere aber auch hinsichtlich des Katasters eine Kooperation mit der Chewra Kadischa anzustreben sein. Alle jene Fürsorgeangelegenheiten, welche bisher in der Amtsdirektion der Kultusgemeinde und in einzelnen Aemtern wie: Schulbüro (Studienunterstützungen), Matrikelamt (Mazzoth-Aktion) usw. behandelt zu werden pflegten, werden in Hinkunft im Wege der ^Fürsorgezentrale" durchzuführen sein, wobei die von den Mitgliedern des Präsidiums der Kultusgemeinde im eigenen Wirkungskreise erledigten Fürsorgefälle an den Amtsvorstand der „Fürsorgezentrale" direkt weitergehen. Der Parteienverkehr in Fürsorgeangelegenheiten wird sich sohin ausschließlich in der „Fürsorgezentrale" abzuwickeln haben, worauf bei der Lösung der Lokalfrage Rücksicht genommen wird. Durch die vorstehenden Anträge ist zunächst ein Rahmen geschaffen, der eine Reihe immer wieder empfundener Mängel beseitigt. Die Ausfüllung dieses Rahmens bedeutet dann die eigentliche Reform des Fürsorgewesens. Von der Fähigkeit, dem guten Willen und dem Eifer der freiwilligen und der beamteten Organe wird der Erfolg abhängig sein. Im Rahmen dieser Organisation kann es gelingen, alle Möglichkeiten zu erfassen, die außerhalb der israelitischen Kultusgemeinde bestehenden Einrichtungen, besonders die von Staat, Land und Gemeinde und die wirklich noch interkonfessionellen auch den jüdischen Hilfsbedürftigen nutzbar zu machen. Der vergrößerte Kreis der an der jüdischen Fürsorge nunmehr unmittelbar interessierten Mitarbeiter läßt einen reichlicheren Zufluß von Mitteln gewärtigen, fördert die Kooperation der verschiedenen Fürsorgeinstitutionen, erleichtert es, dem Problem der Arbeitsvermittlung näherzutreten und verschiedene Zweige der Fürsorge — es sei nur beispielsweise die Fürsorge fürentlasseneSträflingeals ein eben neuerstandenes Gebiet angeführt — in richtige und rationelle Bahnen zu lenken. Wir verhungern! Wir veröffentlichen im folgenden den erschütternden Bericht des Herrn K a i z e r, Generalsekretär der Londoner „Federation jüdischer Hilfsorganisationen" über seine Rundreise durch die Ukraine. Zu der schweren geistigen Not der Religionsverfolgung gesellt sich nun auch das ganz furchtbare materielle Elend der „deklassierten Juden". Die Weltjudenheit wird an diesen entsetzlichen Zuständen und dem Hilferuf der Erbarmenswürdigen nicht achtlos vorbeigehen dürfen, will sie sich nicht mitschuldig machen an dem größten Verbrechen der Gegenwart: den grausamen Unterdrückungen im „freien" Rußland D. Red. „Wir verhungern!" Mit diesen einfachen, diesen tragischen Worten hat mir ein Jude der Stadt Kieff, der dort für wohltätige Zwecke arbeitet, das fürchterliche Los der Juden der Ukraine geschildert Unsere Brüder in der Ukraine verhungern und nicht nur, weil sie schon lange unter der Hungersnot zu leiden haben, denn nicht nur Brot allein fehlt ihnen. Sie leiden unter dem Mangel an Arbeit, an Rohstoffen, an Maschinen; sie sehnen sich nach dem Rechte, das jedem menschlichen Wesen zukommt, in gleicher Weise wie ihre Nachbarn zu leben; sie sehnen sich nach der Sympathie ihrer glücklicheren Brüder des Auslandes. Wo man auch hingehen mag, überall wiederholt das Echo die schrecklichen Worte: „Wir verhungern". Die Nachrichten von dem Elend in Rußland und insbesondere von der Not der „deklassierten" Juden, die wir vernehmen, geben uns einen sehr schwachen Begriff von den Leiden, die sie seit dem Ende des Krieges durchgemacht haben, von ihrer fürchterlichen Lage, von dem Elend ihres Alltagslebens. Die jüdische Bevölkerung Rußlands besteht aus zwei Kategorien; den Inhabern der „roten Karte" und denjenigen, die diese nicht besitzen. Der glückliche Besitzer dieser Karte hat im wahren Sinne des Wortes den „Paß für das Leben". Er hat ein Recht auf seinen täglichen Brotanteil und auf andere erforderliche Produk:e zu mäßigen Preisen, während der unglückliche „Deklassierte" kein Recht auf irgend etwas besitzt Selbstverständlich ist das Brot des Bevorzugten schwarz und genau abgewogen und die Butter-, Zucker¬ und Reisportionen sind ebenfalls kurz bemessen. Aber man versetze sich nur in die schreckliche Lage der anderen, die sich bemühen müssen, die Lebensmittel zu fin-