Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1930-05-09 · Heft 19 (9.5.1930) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1930
Issue
Heft 19 (9.5.1930)
Date
1930-05-09
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3062972-3064145-3064164--17890-3082863
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Preis dieser Nummer 50 Groschen Jüdisch e mit den Veröffentlichungen der „Union deutschösterreichischer Juden' und den Amtlichen Verlautbarungen der Erscheint jeden Freitag Israelitischen Kultusgemeinde Wien MMIfllllllMMIIIlllllllllllllllllllli Die Wahrheit <( __ Redaktion und Administration: Wien 11., Heinestraße 13 — Telephon R 46-2-16_ XLVi. Jahrgang__Wien 9. Mai 1930 Nummer 19 Reform des Fi In der letzten öffentlichen Sitzung des Kultusvorstandes ist ein lange gehegter Wunsch der Wiener Judenschaft in Erfüllung gegangen: Das Fürsorgewesen wurde durch Schaffung einer „F ü r s o r g e z e nt r a 1 e" reformiert, zu deren Leitung der reaktivierte frühere Sekretär der Kultusgemeinde, Herr Emil Engel, berufen wurde. Wir messen diesem Beschlüsse solche Bedeutung bei — wird dadurch doch auch der Aufgabenkreis der Bezirkskommissionen stark erweitert —. daß wir das von Herrn Amtsdirektor Reg.-Rat Guido Fuchsgelb im Vertreterkollegium erstattete Referat und die diesbezüglichen Anträge, die im Plenum einstimmig angenommen wurden, an dieser leitenden Stelle zum Abdrucke bringen. Wir sind überzeugt, daß der grundlegende Beschluß des Kultusvorstandes bei allen Gemeindemitgliedern lebhafte Genugtuung auslösen dürfte, und geben der Erwartung Ausdruck, daß sich die neue Institution, an die sich viele Hoffnungen knüpfen, bewähren wird. D. Red. Im Laufe der Jahre sind sowohl aus der Mitte des Kultusvorstandes als auch der Bezirkskommissionen und der Kultuswähler vielfach Wünsche nach einer Reform des Fürsorgewesens der israelitischen Kultusgemeinde und der jüdischen Fürsorge überhaupt laut geworden. Teils gingen diese Wünsche dahin, die vorhandenen Einrichtungen zweckdienlicher um- und auszubauen, teils wurde die Schaffung neuer Einrichtungen verschiedenster Art begehrt. Dabei kam die Frage der Zentralisation oder Dezentralisation des Armenwesens vielfach zur Erörterung und es wurde besonders eine stärkere Heranziehung der Mitglieder der Bezirkskommissionen zu den Agenden des Fürsorgewesens verlangt. Es pflegte bemängelt zu werden, daß Unterstützungswerber zugleich von verschiedenen Stellen beteilt werden, ohne daß eine informative Verbindung der einzelnen Stellen bestünde, daß mangels einer entsprechenden Kooperation unter den Vereinen und Anstalten ungenügende Hilfeleistungen und solche am unrechten Fleck sich ergeben, daß jenen Stellen, welche amtlich mit von der Kultusgemeinde subventionierten Vereinen und nisse schafft die Notwendigkeit, Bestehendes zu treten haben, kein Einfluß auf die Behandlung der Subventionsgesuche eingeräumt sei und daß schließlich durch Mängel in der Organisation die administrativen Auslagen des Fürsorgewesens nicht im richtigen Verhältnisse stehen zu dem Effekte. Oerade auf dem Gebiete des Fürsorgewesens sind die Auffassungen und Ansichten jener, welche sich mit dem Gegenstände befassen, sehr mannigfach und divergierend und von den verschiedensten Umständen beeinflußt. Dazu kommt, daß jene Personen und Körperschaften, die nicht aus der eigenen Tasche oder durch eigene Bemühungen die Mittel für die Durchführung ihrer Anträge und Pläne zu beschaffen haben, sich über die Frage des finanziellen Teiles oft einfach hinwegsetzen. Aber auch der Wandel der Zeiten und der Zeitverhältnisse schafft die Notwendigkeit, Bestehendes zu reformieren, Neues ins Werk zu setzen, überflüssig Gewordenes zu beseitigen. Die richtige Einschätzung der Verhältnisse, sowie der aufbringbaren Mittel darf ebensowenig außer acht gelassen werden, wie der Umstand, daß gerade auf dem Gebiete des Fürsorgewesens ein nicht zielbewußtes Experimentieren vermieden bleiben muß, wenn das irsorgewesens. Entstehen schwer entwirrbarer chaotischer und verhängnisvoller Zustände verhindert werden soll. Seit mehr als drei Jahrzehnten ist der Vorstand der Wiener israelitischen Kultusgemeinde bemüht, im Ausbau des Fürsorgewesens und bei der Durchführung von Reformen den richtigen Weg zu finden und zu gehen. Mit der vor fast 35 Jahren vollzogenen Einrichtung des Wohltätigkeitsamtes neben der durch mehr als 100 Jahre bestandenen „Armenanstalt der israelitischen Kultusgemeinde" hat das Reform- und Ausbauwerk seinen Anfang genommen. Seine Fortsetzung fand es durch die im jähre 1907 begründete „Zentralstelle für das jüdische Armenwesen in Wien", welche im Jahre 1923 zum Vereinsverbande „Zentralstelle für jüdische soziale Fürsorge in Wien" umgewandelt wurde und mit 1. Jänner 1924 den selbständigen Zweckverband „Jüdische Jugendfürsorge" begründete. Der Krieg und die Erscheinungen der Nachkriegszeit hatten das begonnene Reformwerk erschüttert und aus seinen Bahnen gebracht. Die Not des Krieges und der Nachkriegszeit zeitigten die verschiedensten Sonderaktionen und Neugründungen, die vielfach ohne Zusammenhang mit der Kultusgemeinde und der „Zentralstelle" wirkten und vorgingen. Der Petentenkreis der Kultusgemeinde wuchs gewaltig durch den Zustrom der von den vorerwähnten Hilfsaktionen betreut Gewesenen, während die ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse sich bei der Beschaffung der Mittel für Fürsorgezwecke empfindlich fühlbar machten. Durch den Wandel der Zeiten ergab sich besonders ein Zuwachs von Hilfsbedürftigen aus dem Kreise der früher Wohlhabenden, nunmehr verschämten Armen. Dabei wurde das Ausmaß iener Mittel, die nach dem Zusammenbruche aus dem Auslande und besonders aus Amerika zur Verwendung für Fürsorgezwecke nach Wien gelangten, von Jahr zu Jahr verringert. Zu grundsätzlichen und dauernden Reformen auf dem Gebiete des Fürsorgewesens waren die nun glücklich überwundenen schweren Jahre der Nachkriegszeit nicht geeignet. Nunmehr scheint der Zeitpunkt sekommen zu sein, in welchem nicht nur auf das Erfordernis des Tages Bedacht genommen werden soll. Gerade die Erfahrungen, die von der Kultusgemeinde und von den jüdischen Institutionen in den verflossenen Jahren gemacht wurden, können nunmehr, für die beabsichtigten Reformen herangezogen, dazu beitragen, daß ein wohlorganisiertes, festgefügtes jüdisches Fürsorgewesen in Hinkunft bestehe, dessen Leistungen im Einklänge stehen mit den aufbringbaren und aufgewendeten Mitteln und aus welchem möglichst all das beseitigt wird, was von den berufenen Bcurteilern als Mangel an Bestehendem erkannt wurde. In den Jahren 1924—1928 haben sich die Aufwendungen der israelitischen Kultusgemeinde für Fürsorgezwecke fast verdoppelt. Nach den Rechnungsabschlüssen wurden im Jahre 1924 S 1,012.287.—. im Jahre 1925 S 1.527.280.—. am Jahre 1926 S 1.613.513.—. im Jahre 1927 S 1.772.330.—. im Jahre 1928 S 1.923.034.— und im Jahre 1929 S 2.144.399.— verausgabt. In einem ähnlichen Verhältnisse sind die für die unmittelbare Administration des Fürsorgewesens erforderlichen Aufwendungen angewachsen. Der Personalaufwand für das Wohltätigkeitsamt der Kultusgemeinde, die ..Zentralstelle für iüdische soziale Fürsorge" und die „Jüdische Jugendfürsorge" beträgt derzeit pro Jahr rund S 60.000.—. wobei die auf die Kultusgemeinde entfallende Genera Iunkostenauote (das Wohltätigkeitswesen nimmt wie aile anderen Zweige ja doch auch das Sekretariat, die Buchhaltung, die Liquidator, die Rechnungskontrolle usw. in Anspruch) nicht eingerechnet erscheint. Ebenso erscheint in die vorerwähnte Ziffer nicht einkalkuliert die Tangente der Kesten der Kultusbezirksämter, welche durchwegs mit Armenbeteiligungen u. a. befaßt sind. Es sei zunächst von den Anstalten und Einrichtungen der privaten Fürsorge abgesehen und über die Einrichtungen innerhalb der Kultusgemeinde berichtet, um aufzuzeigen, welche Zersplitterung der Aemter und Instanzen sich in den letzten Jahren allmählich entwickelt hat. An Instanzen sind zunächst zu verzeichnen: Präsidium. Vertreterkollegium und Plenum des Kultusvorstandes, welche gemäß den Bestimmungen des Kultusgemeinde-Statutes in Subventionsangelegenheiten, hudgetären Fragen und in Unterstützungssachen dauernden Charakters oder größeren Umfanges. das Präsidium aber besonders auch in Fragen der Hilfeleistung für verarmte und verschämte Gemeindemitglieder in Funktion treten. Als Spezialkommissionen bestehen: die Fürsorgekommission, die Spitalskommission, die Kommission für die israelitische Versorgungsanstalt, das Kuratorium für den Kindergarten im XX. Bezirk, endlich die Bethausvorstände in den Kultusbezirkssprengeln der ehemaligen Vororte. Fürsorgeangelegenheiten, welche gewissermaßen religiösen Charakter tragen, z. B. die Mazzothversorgung der Armen, die rituelle Verköstigung Kranker sowie Strafgefangener an den Feiertagen, die Verabiolgung unentgeltlicher Betsitze usw. ressortieren in das Gebiet der „Kultus- und rituellen Angelegenheiten". Studienbeiträge, sowie die Angelegenheiten der jüdischen Jugendgruppen sind dem Ressort der „Kommission für Unterrichtsangelegenheiten" einverleibt. Neben all dem besteht das Kuratorium der „Zentralstelle für jüdische soziale Fürsorge" und der Vorstand der „Jüdischen Jugendfürsorge". Administrativ sind mit Fürsorgeangelegenheiten innerhalb des Amtsgebäudes der israelitischen Kultusgemeinde in der Seitenstettengasse Organe des Sekretariats, des Schulbüros, des Matrikenamtes, des Wohltätigkeitsamtes, der Zentralstelle und der Jugendfürsorge befaßt. Nicht unerwähnt kann an dieser Stelle bleiben, daß im Amtsgebäude der Kultusgemeinde auch die Chewra Kadischa. welche in sehr weitreichendem Maße mit UnteTstützungsagenden befaßt ist. ihre Büroräumlichkeiten unterhält. All dies vorausschickend, will das vorliegende Referat sich mit solchen Reformvorschlägen befassen, welche ohne besondere Schwierigkeiten und ohne wesentliche finanzielle Mehrbelastungen in kurzer Frist durchführbar erscheinen, dabei geeignet sind, ein Großteil von als Mängel empfundenen Zuständen zu beseitigen und den Ausgangspunkt für den weiteren Ausbau des Fürsorgewesens in zweckdienlicher und rationeller Weise zu bilden. Wie bei allen Reformen, so werden auch in diesem Falle persönliche und personelle Fragen eine wichtige Rolle spielen. Bei aller möglichen Rücksichtnahme darf jedoch ein so notwendiges Reformwerk, welches schließlich der gesamten Gemeinde zugute kommen soll, nicht etwa durch die Eitelkeit oder die Ambitionen Einzelner zum Scheitern gebracht werden. Von dieser Auffassung sind die Anträge geleitet, welche in dem vorliegenden Referate Ausdruck finden. Demgemäß wird nun beantragt: I. Das gesamte Fürsorgewesen der israelitischen Kultusgemeinde Wien wird in der „Fürsorgezentrale der Israelitischen Kultusgemeinde Wien** als einer Institution der Kultusgemeinde vereinigt. Dabei wird in geänderter Form die Aufrechterhaltung des von der bestandenen „Zentralstelle für jüdische soziale Fürsorge" gepflegten Zusammenwirkens mit den Anstalten und den Vereinen der freiwilligen jüdischen Fürsorgeinstitutionen und die Vervollständigung dieser Zusammenarbeit anzustreben sein. Aus Anlaß dieser Umstellung wird formal die Auflösung des Vereinsverbandes „Zentralstelle für jüdische soziale Fürsorge in Wien" vollzogen. An die Stelle der bisherigen Delegiertenversammlung und des Kuratoriums der „Zentralstelle für iüdische soziale Fürsorge" tritt eine „Zentralkommission für jüdische soziale Fürsorge", welche besteht: aus den Mitgliedern des Präsidiums der israelitischen Kultusgemeinde, den Mitgliedern der Fürsorgekommission der israelitischen Kultusgemeinde, dem Obmanne der Spitalskommission der israelitischen Kultusgemeinde, dem Obmanne der Kommission für die Versorgungsanstalt der israelitischen Kultusgemeinde, je einem Delegierten der Bezirksfürsorgekommission der israelitischen Kultusgemeinde, ferner aus zehn externen Mitgliedern, die aus der Reihe der Vorstandsmitglieder der jüdi-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.