Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 18 (2.5.1930)
- Date
- 1930-05-02
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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öfossen. Die „Reichspost" betont in einem dem Grafen Adalbert Sternberg gewidmeten Nekrolog, daß der von Wahrheitsliebe und Rechtsgefühl beseelte Verblichene „weltanschaulich sich immer rückhaltslos als treuer Katholik bekannte". Das klerikale Blatt hätte zur Ergänzung des im übrigen genauen Charakterbildes, das es von dem Grafen Sternberg bot, hinzufügen dürfen, daß der mutige Mann, gerade weil er sich als Katholik fühlte, bei jeder Gelegenheit auch als überzeugter Verächter des Antisemitismus, als leidenschaftlicher Bekämpfer der Antisemiten auftrat. Er hat in so vielen Vorträgen, in so zahlreichen Publikationen sich als Freund der Juden und Gegner der Antisemiten und ihrer offenen und verkappten Patrone bewährt, daß es schmähliche Undankbarkeit wäre, wenn ein jüdisches Blatt nicht um so nachdrücklicher auf die von der „Reichspost" ignorierten Züge im Charakter des Grafen Sternberg hinwiese. * * :«: Sr. Magnifizenz, dem Herrn Rektor Wenzel Gleispach ist von der „Dötz" mit Worten überschwenglicher Begeisterung das Zeugnis ausgestellt worden, daß er in der Angelegenheit des neuen Studentenrechtes einen hohen Grad von „Unerschrockenheit" an den Tag gelegt habe. Sie schreibt: „So unerschrocken sich Rektor Gleispach in der Verwirklichung des Jahrzehnte langen Wunsches der „Deutschen Studentenschaft" gezeigt hat, so unerschrocken hat er auch die Durchführung des neuen Studentenrechtes in die Wege geleitet." Es ist anzunehmen; daß der •Herr Rektor auch über die von schwärmerischer Bewunderung diktierte Anerkennung der „Dötz" nicht erschrocken ist.; * * Das abgekürzte Verfahren: Die Ausarbeitung des neuen Studentenrechtes hat seinen Urhebern wegen der Formulierung der vielen Paragraphen viele Mühe bereitet. Diese war wirklich überflüssig. Die Herren hätten auch schon mit der Reproduktion des einen — Arierparagraphen alles gesagt. * ... * Was hätte der selige Herr Schmul Leeb Kohn gesagt, wenn er das Gleispachsche „Studentenrecht" erlebt hätte! Dieser brave Mann war in einer kleinen Provinzstadt zu einer Zeit, in der man in Mähren die Juden als gute Deutsche schätzte, als glaubensgetreuer Jude begraben worden. Er ahnte nicht, daß seine Kinder später nach der Taufe den Namen Profanier annahmen und daß eine seiner Nachkommen die Gattin des Georg Ritter von Schönerer werden würde . . . Aber sicherlich wäre es dem würdigen Herrn Schmul Leeb Kohn noch undenkbarer erschienen, daß der hohe akademische Senat der Wiener Universität einst Beschlüsse fassen konnte, die einem seiner Nachkommen die Aufnahme als Mitglied der „Deutschen Studentenschaft" unmöglich machen würde! Freilich, auch Georg Ritter von Schönerer, der so viel für die Rassentheorie gekämpft hat, ahnte nicht, daß selbst seine großen Verdienste um diese von dem Franzosen Gobineau gemachte Erfindung nicht hinreichen würden, seinen späteren Nachkommen, bei Erlag von baren drei Schillingen, die unbedingte Sympathie der Hakenkreuzler zu sichern. Wenn die Toten erwachten .. . Herr Rektor Gleispach würde sowohl von Schmul Leeb Kohn wie von Georg von Schönerer kuriose Komplimente zu hören bekommen. * * Lederhandschuhfabrik Josef Tjasfinger ^^^^^^^^^^MH^HM|^HHH|^^HV L, Rotenturmstraße 23 Telephon U 25-3-29 * IL, Hollandstraße 11 Telephon R 47-2-40 Herr Dr. Walter Riehl erschien dieser Tage in einer kuriosen Verteidigerrolle. Er plädierte in einem etwas verworrenen Artikel für die Italiener gegen die Südslawen. Den Antisemiten, die wegen ihres Deutschtums südslawische Gegenden lieber als italienische aufsuchen, legt er nämlich folgende Erwägung ans Herz: „Den Faszismus in Italien kann man nicht als Antisemitismus bezeichnen, aber er ist gegen die Freimaurer, also gegen die geheime Weltorganisation der Juden, während einige der südslawischen Minister Freimaurer und Judenstämmlinge sind." „Es wäre sehr vernünftig," schließt Herr Dr. Riehl, „wenn diese Tatsachen allgemein vor Augen geführt würden." Wenn Doktor Walter Riehl nicht der begeisterte Anwalt der Hakenkreuzler wäre, könnte man glauben, er habe seinen Beruf verfehlt. Jedes Reisebüro würde ihn als eine glänzende Akquisition betrachten. * * * Ungarische Blätter zitieren aus einer „wissenschaftlichen" Studie des an der Spitze einer pädagogischen Anstalt stehenden Direktors Karl Szabo folgende Stelle: „Wir wissen aus dem alten Testament, daß es bei den Juden Gebrauch war, ihre Erstgeborenen beim Nil auszusetzen, respektive sie in diesem Flusse zu ersäufen, da sie diese Kinder für wertlos, für lebensunfähig hielten". Von Frankfälschungen hört man nicht mehr, aber es scheint, daß die Judenfeinde Exemplare eines gefälschten alten Testamentes in den Verkehr bringen. Aus den bisher verbreiteten Exemplaren des ungefälschten alten Testamentes wußte man nämlich nur, daß im alten Aegypten diese mörderische Tätigkeit, deren Opfer jüdische Kinder waren, von damaligen Antisemiten geübt wurde. Wenn der Herr Direktor Szabo das Bedürfnis fühlt, aus gefälschten Stellen echtes antisemitisches Kapital zu schlagen, so würde es sich empfehlen, daß er zu diesem Zwecke sich z. B. an die nicht so leicht kontrollierbaren Rohling'schen Talmudzitate hielte. Das ungefälschte alte Testament ist zu leicht jedem zugänglich. Ego. Wahrheiten vom Sage Das Universitätsghetto. Der Universitätsskandal hat seinen Höhepunkt erreicht. Ungeachtet des lebhaften Widerspruches, den die famose „Studentenordnung" in weitesten politischen und wissenschaftlichen Kreisen gefunden hat, beharrte der akademische Senat auf seinem ganz einseitigen Standpunkte und hat demgemäß die hakenkreuzlerische „Deutsche Studentenschaft" anerkannt und den Beschluß ihrer Vertretung, den Mitgliedsbeitrag auf drei Schilling für das Semester festzusetzen, genehmigt. „Auf Grund einer Vereinbarung", heißt es in der betreffenden Kundmachung des Herrn Rektors Wenzel Gleispach weiter, „wird bei den Studierenden deutscher Volkszugehörigkeit (Abstammung und Muttersprache) der Mitgliedsbeitrag zugleich mit der Inskriptionsgebühr eingehoben, sofern der Studierende nicht erklärt, den Beitrag nicht entrichten zu wollen." So weit sind wir also auf unserer alma mater! Der hohe akademische Senat schließt mit einer rassenantisemitischen Studentenkorporation „Vereinbarungen", wobei festgestellt werden kann, daß er sich bei diesen „Vereinbarungen" ganz dem Diktat der Herren Hakenkreuzler gefügt hat. Denn die „vereinbarte" Praxis bei der Einhebung des Mitgliedsbeitrages für die rassenantisemitische Gesellschaft ist das Unglaublichste, was je auf dem Boden einer europäischen Universität beobachtet werden konnte, stellt sogar die traurigen Erscheinungen in Ungarn tief in den Schatten, wo man wenigstens den Mut besaß, den Numerus clausus offen zu bekunden. Bei uns wird diese Tendenz mit „Abstammung" umschrieben und in der Senatskundmachung zwischen zwei Klammern versteckt. Bei der Universitätsquästur aber, wo die Einzahlung erfolgt, wird nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Tageszeitungen nicht mehr Verstecken gespielt. Die Quästur trägt in das Meldungsbuch die Rechnung über die bezahlten Studiengebühren ein, schreibt zur Summe den Betrag von drei Schilling, den Mitgliedsbeitrag für die „Deutsche Studentenschaft" mit einer kleinen unscheinbaren „Drei" hinzu und zieht dann die Endsumme. Der unerfahrene Student merkt gar nicht, was da geschieht. Ist er aber informiert und weigert sich, einen Mitgliedsbeitrag für die Gesellschaft vom GROSSFLEISCHHAUEREI SIEGM. KORNMEHL «■N IX., BIMOASW NR. 1 fiuaui xviii., wAmunrauwnMssa •* TetepbM Nr. A 17 3-99und A 18-9-34 Ltotorwrt für Hallanstaltea AbteilungenmrKoscherfleisch Notar Aufsieht des ehrw. RabMaatM tmm tor. KaltaaaaiMhrite Sämtliche Fleischsorten von ausschließlich Prima-Qualität zu den billigsten Marktpreisen heiligen Hakenkreuz zu zahlen, dann eliminiert der Beamte wieder die verräterische ..Drei", und der Student ist für den Professor, der nun bei der Prüfung aus dem Meldungsbuch mühelos erkennen kann, ob er einen Anhänger oder Gegner der völkischen Studentenschaft vorsieh hat, genügend stigmatisiert. Das ist der Vorgang bei Katholiken und Protestanten. Von jenen Studenten aber, deren Nationale zwar die deutsche Volkszugehörigkeit und Muttersprache, aber die jüdische Religion oder Bezeichnung „k o n f e s s i o n s- I o s" aufweist, wird der Beitrag für die „Deutsche Studentenschaft" überhaupt nicht eingehoben. Der Quästurbeamte macht sich auf höheren Auftrag und der „Vereinbarung" entsprechend die Sache furchtbar leicht; statt sich in unfruchtbare wissenschaftliche Erwägungen über den recht ungeklärten Begriff der „Abstammung" einzulassen, konstatiert er dieses diffamierende Merkmal aus dem Bekenntnis zur „jüdischen Religion" (was macht er nur bei den zum Judentum übergetretenen Ariern?) und aus der Angabe der „Konfessionslosigkeit" (was macht er nur bei den konfessionslosen Ariern?). Wir sind gewiß der Meinung, daß sich kein jüdischer Student mit Ehrgefühl um das zweifelhafte Vergnügen der Zugehörigkeit zur hakenkreuzlerischen „Deutschen Studentenschaft" bewerben soll. Aber diese. „Deutsche Studentenschaft" ist bekanntlich vom akademischen Senat als die Vertretung aller deutscher Studenten der Wiener Universität anerkannt und zu diesen deutschen Studenten gehören, wenn wirklich das freie Bekenntnis entscheiden würde, auch zahlreiche Studierende jüdischer Konfession. Als, sicher um ein Exempel zu statuieren, mehrere solch schwer Gestrafter ihren Beitritt zur „Deutschen Studentenschaft" anmelden wollten, verweigerte, wie „Der Tag" berichtet, der Quästurbeamte die Annahme des Mitgliedsbeitrages. Die beitreffenden Hörer bestanden aber auf ihrem Rechte und wollten in der Rektoratskanzlei Beschwerde erheben. Kanzleidtrektor Dr. Wagner erklärte ihnen jedoch, daß die Amtshandlung des Quästurbeamten in Ordnung sei; die „Deutsche Studentenschaft" beharre nämlich auf dem Rassenstandpunkt und nehme jüdische Hörer als Mitglieder nicht auf. Der Arierparagraph ist also offiziell an der Universität eingeführt. Ob es dabei bleiben kann, ist freilich eine andere Frage. Denn noch immer steht die ohne Zweifel erforderliche Billigung des Unterrichtsministers zu dem neuen „S t u d e n t e n r e c h t" aus. dessen Rechtsgültigkeit in einem sensationelles Aufsehen erregenden Leitartikel der „Neuen Freien Presse" einer der hervorragendsten Rechtslehrer der Wiener Universität, Professor Doktor J. H u p k a, aufs entschiedenste bestritten hat. Es ist sehr auffallend, daß gerade während der Abwesenheit des Unterrichtsministers von Wien die so viel umstrittene Verordnung des akademischen Senats erlassen wurde Nach seiner Rückkehr hat nun Dr. Srbik Gelegenheit, einwandfrei festzustellen, ob der gelbe Ghettofleck an der .Wiener Universität wieder eingeführt werden darf. Denn nichts anderes wird dort bezweckt. * Die „Union deutschösterreichischer Juden" hat sich in eingehenden Beratungen mit der die breiteste Oeffentlichkeit jetzt so viel beschäftigenden Frage der neuen „Studentenordnung" befaßt und selbstverständlich sofort geeignete Schritte unternommen, über die bei passender Gelegenheit noch ausführlich berichtet wird.