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Die Wahrheit · 1930-02-07 · Heft 6 (7.2.1930) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1930
Issue
Heft 6 (7.2.1930)
Date
1930-02-07
Page
– (sequence 5)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Seite 5 sächliche Dinge wertete. Ein solcher, histoxisch gewordener Moment war es auch, als George Clemenceau als Zeuge im Prozed Dreyfus, alle selbstverständlich gegebenen Unterschiede ignorierend, mit zornbebender Stimme im Gerichtssaale die Worte donnerte: „Auch den habt Ihr unschuldig verurteilt!'" * * :£ Für George Clemenceau galt das wahre, nicht das „formale" Recht als das Höchste. ^Neulich schon ward an dieser Stelle daran erinnert, wie Clemenceau sich dagegen wehrte, daß Dreyfus ein Gnadengesuch einreiche. Diesen Standpunkt vertrat er auch in der Beurteilung des unglückllichen Lehrers Lefevre. Höhnisch meinte er, wie wir gleichfalls diesen Gesprächen entnehmen: „Die Begnadigung: Ja, natürlich, dieser feige Ausweg bleibt für die Justiz immer. Wenn sie sich nur .selbst gedeckt hat, wenn sie nur, um Gottes willen, ihre Unfehlbarkeit erwiesen hat, dann mag eventuell das Recht auf Gnade zur Geltung kommen. Aber es gibt Fälle, wo Gnade das schwerste Unrecht ist das einem Menschen angetan werden kann." Die kläglichen, jedem religiösen menschlichen Fühlen hohnsprechenden Ausschreitungen vor der Klagemauer in Jerusalem hören noch immer nicht auf. Als jüdische Andächtige beim Abendgebet ein paar armselige Lichter anzündeten, haben junge Araber diese gewaltsam entfernt, ohne daß der herbeigerufene arabische Polizist eingeschritten wäre. Das große Wort „Ex Oriente lux" blieb den Arabern in Jerusalem offenbar unbekannt. * * * In einer von der israelitischen Kultusgemeinde in Budapest anläßlich des 50jährigen Bestandes der „Egyenlöseg" veranstalteten Festsitzung erschien auch der Unterrichtsminister Graf Klebeisberg. In einer Rede betonte der Minister, „es wäre ein riesiger Irrtum, wollte man glauben, daß die ungarische Nation bei ihrem Wiederaufbau auf jene geistigen und materiellen Kräfte verzichten würde, die die ungarischen Vertreter der jüdischen Konfession bedeuten." Der Herr Graf hat recht. Dieser Irrtum wäre in der Tat ein so riesiger, daß sich in ihm in seiner Gänze zumindest weder Juden noch Christen jemals geteilt hätten. Ego. Schächtverbot in Bayern. Der von der Regierung eingebrachte und vom Verfassungsausschuß des Bayerischen Landtags mit Mehrheit angenommene Gesetzentwurf, wel- -cher das betäubungslose Schlachten unter Verbot und Strafe stellt und somit einem Verbot des jüdischen rituellen Schächtens .gleichkommt, gelangte am Mittwoch, den 29. Jänner, vor das Plenum des Landtags zur Beschlußfassung. Der Rat des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden, der Ständige Ausschuß der Tagung und die Bayerische Rabbinerkonferenz waren am 26. Jänner in Nürnberg versammelt und faßten <lie folgende Entschließung, die sofort dem Landtag zugeleitet wurde: „Der Rat des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden, der Ständige Ausschuß der Tagung und die Bayerische Rabbinerkonferenz, die heute in Nürnberg zu gemeinschaftlicher Beratung versammelt sind, nehmen mit tiefem Schmerz von dem Beschluß des Verfassungsausschusses des Bayerischen Landtags Kenntnis, der den ausnahmslosen Betäubungszwang beim Schlachten der Tiere fordert und so das durch die Jahrtausende geheiligte religiöse Gebot des Schächtens der Tiere verhindert. Die berufenen Vertreter des bayerischen Judentums legen hiermit Verwahrung ein ■gegen die Herabsetzung ihres Bekenntnisses, die Beeinträchtigung der durch die Verfassung des Reiches und des Landes gewährleisteten religiösen' Gewissensireiheitund die dadurch begründete Verletzung der staatsbürgerlichen Rechte. Wir halten auf Grund wissenschaftlicher Nachweise daran fest, daß das Schächten jede Tierquälerei ausschließt. Wir haben uns dennoch mit allem Nachdruck dafür eingesetzt, eine mit den rituellen Vorschriften vereinbare Betäubungsmethode zu gewinnen, über deren Zulässigkeit unsere religiösen Instanzen zu entscheiden haben. Wir werden die Prüfung der Frage ernstlich fortsetzen, wir nehmen aber in Anspruch, daß uns die hierfür nötige Zeit gegeben wird. Wir haben das Vertrauen, daß der Bayerische Staat, der sich den Schutz der Gewissensfreiheit stets in besonderem Maße angelegen sein lassen und den Bedürfnissen der israelitischen Glaubensgemeinschaft jederzeit Rechnung setragen hat, in der Zeit größter allgemeiner Not die Kräfte des Landes nicht abstößt, sondern sammelt zum Wohle des Vaterlandes." Der Gesetzentwurf wurde trotz dieser Verwahrung nach einer Aussprache von wenigen Stunden vom Bayerischen Landtag mit 65 Stimmen aller Fraktionen einschließlich der Sozialdemokraten, gegen 42 Stimmen der Fraktion der Bayerischen Volkspartei angenommen. Die Anregung, eine Ausnahme für die jüdische rituelle Schächtung zu statuieren, wurde nicht berücksichtigt. Die Bayerische Volkspartei hatte bei Beginn der Beratung des Regierungssesetzentwurtes über das Schlachten der Tiere, der den Betäubungszwang und demnach ein Schächtverbot in Bayern einführen will, auch im Plenum des Bayerischen Landtages ihren im Verfassungsausschuß abgelehnten Antrag eingebracht, der dem Ministerium des Innern die Befugnis einräumen will, Ausnahmen von dem Betäubungszwang zuzulassen unter der Voraussetzung, daß durch das zur Anwendung kommende Verfahren jede unnötige Tierquälerei, insbesondere beim Niederlegen der Schlachtticre vermieden werde. Damit sollte das betäubungslose Schächten weiter ermöglicht werden. Der Berichterstatter Dr. Scharnagl begründete den Antrag mit der Rücksicht auf die Gewissensfreiheit der jüdischen Religionsgemeinschaft. Der deutschnationale Abgeordnete Dr. L e n t bedauerte, daß seine Partei ohne ihren Willen und ohne Absicht in einen Konflikt mit der jüdischen Religionsgemeinschaft gekommen sei. und versicherte, daß seine Partei gern die Hand bieten würde — wenn ein die Tierquälerei vermeidendes Verjähren gefunden sei — den Konflikt zu beseitigen. Minister des Innern Stützel, der den Gesetzentwurf-begründete, gab zu, daß die Zahl der Schächtungen in Bayern sehr gering sei und durchschnittlich nur zwei Prozent der Schlachtungen betrage. Er versicherte, die Regierung wolle keinen Gewissenszwang gegen die Juden üben, sie wolle auch nicht das rituelle Schächten verhindern. Sie halte das elektrische Betäubungsverfahren für geeignet. Verletzungen der Tiere zu vermeiden. Er sei überzeugt, daß über kurz oder lang die Juden sich mit dem elektrischen Verfahren abfinden würden. Ueberraschenderweise erklärte der Minister im Gegensatz zu seiner Haltung im Ausschuß sich für den Antrag der Bayerischen Volkspartei auf Zulassung von Ausnahmen von dem Betäubungszwang zugunsten der jüdischen Schächtung. In der Abstimmung wurde der Antrag der Bayerischen Volkspartei mit 64 gegen die 45 Stimmen der Antragsteller abgelehnt Von der Sozialdemokratie nahmen 11 Abgeordnete an der Abstimmung nicht teil. Das ganze Gesetz wurde sodann, wie oben mitgeteilt, mit 65 gegen 42 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. (In den Kreisen der bayerischen Judenheit ist man erstaunt über die Aeußerung des Innenministers Stützel. der das elektrische Betäubungsverfahren für geeignet hält. Verletzungen der Tiere zu vermeiden, wo doch bekannt ist. daß die in Münschen und an anderen Orten mit diesem Verfahren angestellten Versuche als mißlungen angesehen werden.) Die Annahme des Gesetzes bedeutet demnach ein Verbot der Schächtung nach jüdischem Ritus in Bayern; schon rührt sich auch der „O e s t e r r e i c h i s c h e Tierschutzverein" unter Hinweis auf dieses Gesetz. Laut einer Bestimmung des Gesetzes tritt es am 1. Oktober 1930 in Kraft. Man ist aber in maßgebenden jüdischen Kreisen des festen Glaubens, daß mit der Annahme des Gesetzes durch den Landtag die Angelegenheit noch nicht definitiv erledigt ist. Das Gesetz bedeutet einen Verstoß gegen die Reichsverfassung, die die religiöse Gewissenfreiheit aller Staatsbürger garantiert, während das Gesetz, wie es im Landtag angenommen worden ist, einen Bruch der religiösen Gewissensfreiheit bedeutet. Der Landtag hatte nicht die Kompetenz, ein solches Gesetz zu beschließen, ohne eine Ausnahme für die jüdische Religionsgemeinschaft zu statuieren. Es wird mit Bestimmtheit angenommen, daß ein Appell an die Reichsregierung und den Staatsgerichtshof ergehen wird, in dem Sinne, daß das vom Bayerischen Landtag angenommene Gesetz als gegen die Reichsverfassung verstoßend an den Landtag zur entsprechenden Abänderung zurückverwiesen wird. UFA-TON-KINO W i n II., TaborttraBe Telephon R 42-3-41 DER NEUE OftlTON GDOSSriltl IIS MFBl nach LEO TOLSTOI S »Hadschi Murat- Prodnktlon: Blooh-Babinowitaoh Hauptdarsteller: 1*011 PIOSjOOiflD, LU Dagover, Delta Amann Regie: ALEXANDER WOLKOFF Der weltberühmte Don- Mosakemnor In ron and Bild! Beginn der Vorstellungen: 5, 7 und 9 Uhr An Sonn- und Feiertagen ab 4 Uhr VonWocthe zu Wodke Spiel mit dem Feuer. Im Budapester zionistischen Organ „Zsido S z e m 1 e" befindet sich die seltsame Voranzeige von einer Einladung an Jabotinsky, seltsam dadurch, weil der Vorbehalt gemacht wird, daß sich die ungarischen Zionisten nicht mit Jabotinsky identifizieren, er sei aber einer der besten Redner der zionistischen Organisation. Ich weiß mich momentan nicht zu erinnern, je davon gelesen zu haben, daß eine politische Partei einen Redner eingeladen hätte, trotzdem er ein politischer Gegner ist, nur weil er ein guter Redner sei. Das Auditorium wird natürlich den Gast stürmisch akklamieren, trotzdem es gegen seine Anschauung und Politik ist, nur weil er schön gesprochen hat. Aber in Palästina, wohin die Worte Jabotinskys und sicherlich noch durch Lautsprecher verstärkt, dringen werden, wird man diesen Vorbehalt nicht hören und nicht hören wollen. Es ist jetzt nicht die Zeit, mit Zündhölzchen spielen zu lassen. Die arabische Presse erblickt in den Namen M a g n e s und Jabotinsky die Alternative: Frieden oder Kampf. Hier ist man entschieden für Magnes und die Palästinafrage ist doch viel zu ernst, als daß man einer ..gelungenen Veranstaltung" halber mit dem Feuer im Pulvermagazin spiele. B. S.. Budapest. Jadlowker in der Berliner Neuen Synagoge. J a d 1 o w k e r, der weltberühmte Tenor der ehemaligen Berliner Hoioper, gab dieser Tage in der Neuen Synagoge in Berlin ein religiöses Konzert. Jadlowker begann bekanntlich seine musikalische Laufbahn als Vor- 0» Union dentschösterreichischcr Jaden Mitgliedschaft VI VII EINLADUNG zu der am ■ Mittwodi, den 12. rebrnar.v,« Uhr abends, ■ im Restaurant .Grüner Baum', Wien ¥11., ■ nariahiiierstrane 5« stattfindenden iVERSAH111VN6 TAGESORDNUNG: „Die Tätigkeit des Kultusvorstandes" REFERENT: Dr. JOSEF TICHO Anschließend Diskussion Gäste, insbesondere Damen, willkommen! Das Präsidium der „Union deutsmösterr. Jaden"

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