Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 52 (17.12.1926)
- Date
- 1926-12-17
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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den inneren Frieden schwer gefährdenden Antisemitismus aufzunehmen. Die Generalversammlung fordert ihrerseits alle Ortsgruppen der D. F. Q. auf, den Kampf gegen den Antisemitismus als einen unerläßlichen Bestandteil ihres Autgabenkreises anzusehen." Das Präsidium der Friedensgesellschaft hat jetzt in einem Rundschreiben an die Ortsgruppen diese Entschließung in Erinnerung gebracht und dazu aufgefordert, sie für die Tätigkeit der Ortsgruppen zu beachten. Die Thora als Beweismittel. Vor dem Jerusalemer Grundbuchgericht ist in einem Prozeß zwischen einem Araber und der Regierung die Thora als Beweismitt e 1 angeführt worden. Araber und Regierung streiten um ein Stück Land, das unmittelbar neben dem Grabe Rah eis liegt und von der Regierung zur Anlegung eines Weges beansprucht wird. Der Anwalt des Arabers führte aus, daß dort nie ein Weg gewesen sei; der Vertreter der Regierung dagegen zitierte die Bibelstelle: „Rahel starb und wurde auf dem Wege nach Efroth, das ist Bethlehem, begraben. Jakob stellte einen Stein auf ihrem Grabe auf; das ist der Stein auf dem Grabe bis auf den heutigen Tag." Auf Grund dieses Beleges aus der Thora hat das Grundbuchgericht zugunsten der Regierung entschieden. Antisemitische Darstellung im Film. Gegen unseren unter obigem Titel jüngst aus dem Hamburger Isr. Familienblatt entnommenen Artikel wendet sich Herr B. E. Lüthge als Autor des Films „Die dritte Eskadron" in einer Zuschrift an diese Zeitung, in der er betont, daß die von uns beanstandete Stelle dieses Films nicht von ihm herrührt, sondern von dem Regisseur Karl Wilhelm extemporiert und hineingebracht worden sei. Er — Herr Lüthge — selbst würde es immer absolut vermeiden, derartige Dinge zu bringen, die irgend jemanden verletzen können. Wir bringen dies unseren Lesern gern zur Kenntnis, stellen aber gleichzeitig fest, daß irr dem besagten Artikel überhaupt keine Autorennamen genannt waren und daß sich die Kritik nicht gegen bestimmte Personen, sondern gegen die Tendenz richtete. Die Stelle: „das hält der Autor offenbar für einen Witz" bezieht sich sinngemäß auf den Autor des unmittelbar vorher zitierten „Titels". Wir stellen also loyal fest, daß der Autor dieses Titels mit dem Autor des Gesamtfilms . nicht identisch ist, an der in unserem Blatte geübten prinzipiellen Kritik darüber, was man einem jüdischen Publikum im Film oft zu bieten wagt, wird aber hierdurch nichts geändert. Die Weltexekutive der Landesexekutive. „Die Exekutive dem Zionistischen Organisation in Polen erhielt von der Zionistischen Weltexekutive die Verständigung, daß aus den zionistischen Fonds eine Unterstützung von 1000 Pfund und ein Darlehenfonds von 5000 Pfund zwecks Hilfe, an jüdische Einwanderer aus Polen, die unter der Wirtschaftskrisis zu leiden haben, zur Verfügung gestellt worden ist." Zum. richtigen Verständnis dieser „großzügigen" Maßnahme, die offenkundig die antizionistische Stimmung in Polen verbergen will, wollen wir den Ausführungen des Her rn Schabset in der Zeitschrift „Hajischuw" vom 22. September Raum geben. Schabset übt an den gegenwärtigen Formen der zionistischen Wirtschaft in Palästina Kritik, indem er ihr vorwirft* daß sie nur das arbeitende Element des Jischuw unterstütze und die Schaffung „eines sozialistischen Gemeinwesens in Palästina" anstrebe. „Hätte die zionistische Organisation für die Unterstützung des Mittelstandes nur ein Viertel von dem ausgegeben, was sie für die Kwuzoth ausgegeben hat, so hätten sich 90 Prozent von denen, die heute das Land verlassen, im Laufe der Jahre verwurzeln können." „Das einzige Auskunftsmittel in unserer schwierigen Lage" — sagt der Verfasser — „ist die Ausrufung eines Waffenstillstandes im Innern und die Uebertragung der gesamten Leitung an einen Mann, und zwar an Sir Herbert Samuel. Wir alle verpflichten uns schon heute, seinen Worten und Befehlen nachzukommen, wir alle, Arbeitgeber und -nehmer, Fromme und Freisinnige." Heine und das Chanukkafest. Vor hundert Jahren machten die vielen an die Fenster gestellten brennenden Chanukka-Lichter in der Frankfurter Judengasse einen sehr tiefen Eindruck.. H e i n e, der in der letzten Novemberwoche des Jahres 1827 auf der Reise nach München, wo er die Redaktion der Politischen Annalen übernehmen sollte, In Frankfurt weilte, erzählt in seinem Buche über Börne folgendes von dem Anblick der Judengasse bei diesem Feste: „Als wir (Heine und Börne) denselben Abend wieder durch die Judengasse gingen und das Gespräch über die Insassen derselben wieder anknüpften, sprudelte die Quelle des Börnesehen Geistes um so heiterer, da auch jene Straße, die am Tage einen düsteren Anblick gewährte, jetzt aufs fröhlichste illuminiert war und die Kinder Israels an jenem Abend ihr lustiges Lampenfest feierten. Dieses ist einst gestiftet worden zum ewigen Andenken an den Sieg, den die Makkabäer über den König von Syrien so heldenmütig erfochten haben," Glaubt man nicht, wenn man dies liest, Heine mit Barne in lebhafter Unterhaltung durch die illuminierte Judengasse schreiten zu sehen? Und doch ist dem nicht so gewesen und die Erzählung Heines ist nur ein lustiges Fabelwerk, denn der Dichter, der nie zur Zeit des Chanukkafestes in Prankfurt war, konnte also die illuminierte Judengasse nicht ans eigener Anschauung schildern. Sein erster Besuch in Frankfurt erfolgte zur Meßzeit 1815, sein letzter im Monat Mai des Jahres 1831. Zwischen beide fällt sein Aufenthalt in der letzten Novemberwoche des Jahres 1827 und bereits vom 1. Dezember desselben Jahres liegen Briefe Heines aus Mönchen vor, das er bis zu seiner italienischen Reise im Sommer 1828 nicht mehr verlassen sollte. Heines Abreise von Frankfurt nach München ist also zweifellos vor dem 1. Dezember erfolgt. Im Jahre 1827 wurde aber das Makkabäerfest; wie man aus den noch vorhandenen Kalendern leicht ersehen kann, vom 14. bis zum 21. Dezember gefeiert, mithin zu einer Zeit, in der Heine schon das Leben und Treiben in der bayerischen .Hauptstadt studierte. Diese Tatsache liefert wiederum einen Beweis, wie irreführend es ist, aus Heines Schriften Schlüsse und Beurkundungen für sein Leben zu ziehen, und wie unkritisch alle die verfahren, die auf jedes Wort des Dichters wie auf ein durch aktenmäßige Darstellung beglaubigtes Begebnis schwören. Professor James Franck, Ordinarius für Experimentalphysik an der Universität Göttingen, der, wie wir in der letzten Nummer unseres Blattes berichtet haben, den diesjährigen Nobelpreis für Physik erhalten hat, ist, wie wir gleichfalls mitteilen konnten, ein hervorragendes Mitglied der Göttinger jüdischen Gemeinde. Ueber die Verleihung des Nobelpreises an den jüdischen Gelehrten schreibt die „C. V. Zeitung" unter anderem folgendes:......Groß ist aber auch die Freude der kleinen Göttinger jüdischen Gemeinde, einen Göttinger jüdisohen Professor dieser höchsten internationalen wissenschaftlichen Anerkennung teilhaiftfe zu sehen, und darüber hinaus empfindet es das gesamte deutsche Judentum mit stolzer Freude, daß James Franck der Mehrer .des Ruhms der deutschen Wissenschaft geworden ist. Die mathematisch-natwrwissenschaftliche Fakultät der Georgia Augusta kennt keine völkischen Bestrebungen. Ihr gehören mehrere bedeutende jüdische Gelehrte an. Aber wenn anderwärts der Ruf nach Freihaltung von jüdischen Lehrern erhoben wird, so mag neben anderen auch James Franck als Beispiel dafür dienen, was der deutsche Jude der deutschen Wissenschaft gewesen ist. Franck ist als Nachfolger Debyes hierher gekommen. Debye, der berühmte Atomtheoretiker, hatte in Gemeinschaft mit dem genialen Mathematiker Häbert grundlegende Forschungen über die Struktur der Materie angestellt. James Franck mit seinen Arheiten über den Aufbau der Materie, über die Elektronenlstöße, die Gasionen und die Spektralanalyse ist der gegebene Nachfolger seines Vorgängers geworden. Er hat die Göttinger Tradition gehalten und gewahrt. . . Unser Gruß und Glückwunsch gilt aber auch James Franck als deutschen Juden! Doppelt groß ist unsere Freude, daß diese Auszeichnung einem Freunde unserer (der C. V.) Sache zugefallen ist." Die jüdischen Vertreter im ungarischen Oberhaus. Wie wir bereits mitgeteilt haben, wurde bei der Schaffung des Gesetzes für das imgarische Oberhaus vom ungarischen Parlament auch die Vertretung der ungarischen Judenchaft in dieser Körperschaft geregelt, und zwar wurden derselben zwei Sitze, die durch zwei Rabbiner zu besetzen sind, zugewiesen. Das ist vor allem das Verdienst des jüdischen Abgeordneten Paul Sandor, der sich von dem Augenblicke an, in dem der Gedanke der Erneuerung des ehemaligen Magnaienhauses auftauchte, für eine entsprechende Vertretung der ungarischen Judenschaft in demselben mit aller Entschfedenheit eingesetzt hat. Am 1. d. M. erschien nun eine Durchführungsverordnung des Kultus- und Unterrichtsministeriums über die Wahl der Vertreter der israelitischen Konfession im Oberhause. Im Sinne dieser Verordnung sind zur Ausübung des Wahlrechtes die selbständigen israelitischen Religionsgem ei n de n berechtigt. Die Rerlgjonsgemeinden üben das Wahlrecht durch je zwei Delegierte aus. Einer dieser Delegierten ist der Präsident, im Falle seiner Verhinderung der Vizepräsident der Religionsgemeinde, der zweite aber der