Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 52 (17.12.1926)
- Date
- 1926-12-17
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 3_________________________ j^ WAj|^T Nr^g zu rufen! Der heilige Paulus — hierin auch das Vorbild Pius XI. — der in dem Antisemitismus die blutigste Verhöhnung der Begründer des Christeniums erblicken mußte, hätte gewiß alles darangesetzt, Blätter, wie die „Reichspost", aus den christlichen Häusern zu vertreiben. Allerdings muß der „Reichspost" zugegeben werden, daß sie mit dem Hinweis auf den Journalisten Paulus eine glänzende Bestätigung ihrer Behauptung vor der Verjudung der Presse gefunden hätte. * * * Eine dieser Tage erflossene Entscheidung des Prager Berufungssenates hat großes Aufsehen erregt, da durch sie das Urteil eines Bezirksrichters, der in dem Zuruf „Jud" keine Ehrenbeleidigung erblicken konnte, aufgehoben wurde. Der Berufungssenat korinte sich eben nicht der Ueberzeugung verschließen, daß der Angeklagte mit diesem Zuruf deutlich die Absicht verraten habe, die Geringschätzung für die Person des Klägers auszudrücken. Da nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondern auch das Gesetz in der Absicht zu beleidigen das entscheidende Kriterium der Beleidigung erblickt, hätte eigentlich nur das erstrichterliche Urteil Sensation erregen dürfen. Man kennt das berühmte Wort des geistreichen Grafen K i n s k y, der als Mitglied eines Verwaltungsrates in die von hervorragenden Juristen geführte Debatte mit den Worten eingriff: „Verzeihen Sie, meine Herren, aber ich bin viel zu wenig Jurist, um in dieser Sache nicht klar zu sehen.'* Wahrhaftig, wenig juristisch geschulte Leute wären vielleicht imstande, z. B. einen Juden, der sich im Streite hinreißen ließe, jemanden in beleidigender Absicht höhnisch „Christ" zuzurufen, doppelt strafbar zu finden, weil in diesem Falle mit der beleidigenden Absicht gegen eine einzelne Person auch die Beschimpfung einer Religion verbunden ist. Sollte dies aber nicht auch von dem höhnischen Zuruf „Jud" gelten? « * * Mit einer erdrückenden Majorität geht Graf B e t h 1 e n siegreich aus den Wahlen hervor. Kenner der ungarischen Verhältnisse meinen allerdings, Graf Bethlen habe mit einer vom Terror erdrückten Majorität gesiegt, die dank der öffentlichen Abstimmung nicht verraten durfte, was sie vom Regime halte. Seine wahre Meinung hätte das ungarische Volk offen nur unter dem Schutze der geheimen bekannt. * Stephan H a 11 e r, der nominelle Vater des Numerus clausus, ist bei der Wahl durchgefallen. Er hätte sicherlich, wie so viele andere, für den Regierungsapparat das Seinige getan, eine imposante Majorität gefunden, wenn Graf Bethlen nicht geglaubt hätte, in diesem Falle einen glänzenden Beweis seines grenzenlosen Liberalismus erbringen zu können. Der Ministerpräsident tat zwar nichts dagegen, daß das schmachvolle Numerus-clausus- Gesetz aufgehoben wird. Er erklärte sogar, wenn -er nicht just in Genf vor dem Ausland sprechen mußte, daß er für den Fortbestand des Numerus clausus sorgen werde. Aber den nominellen Schöpfer dieses Gesetzes läßt er aus den geheiligten Hallen der Gesetzgebung hin au ^werfen. Was will man mehr? Der Oberleutnant H e j j a s, gegen den wenigstens die Anklage wegen der Schuld an 56 Mordtaten erhoben worden wäre, wenn Horthys Amnestieerlaß ihn nicht rechtzeitig auch davor geschützt hätte, soll in die Stichwahl kommen. Die Nachricht, daß ein Mensch, auf dessen Befehl so viele unschuldige Menschen niedergestochen wurden, für das Parlament kandidiert .werden konnte, ja selbst in die Stichwahl kommen wird, hat im Grunde genommen, manchen nicht überrascht. Eigentlich überraschend war nur, daß Leute wie Hejjas auch früher sich schon einer Immunität erfreuten, wie sie noch kein Abgeordneter eines Parlamentes in Europa je besaß. * Einer „der Besten Horthys" — Hugo Lederer — ist kürzlich zu der Erhöhung gelangt, der zum Staunen der gesitteten Welt so viele entgangen sind, die nicht weniger Greueltaten als er auf dem Gewissen hatten. Aber Hugo Lederer hatte Pech. Die Mordgesellen, denen die Gnade Horthy das Leben rettete, hatten wohl auch in einzelnen Fällen ihre Opfer beraubt, aber diese Kleinigkeit fiel angesichts des „patriotischen Ueberschwanges", der sie beim Morden beseelt hatte, nicht weiter ins Gewicht. Das Schuldbuch Lederers enthielt jedoch auch ein blutiges Konto, auf dem nichts von Patriotismus, sondern bloß von Geld die Rede war, wobei überdies noch der erschwerende Umstand hinzukam, daß der Ermordete kein Jude war. Und da wurde der Gerechtigkeit ihr Lauf gelassen. Heijas und die anderen atmen vergnügt im rosigen Licht, dürfen an den Freuden des Lebens hängen, Lederer hängt wo anders. Ego. B'IIIIIIIW i ^«^OPMO%/4ii/^ ■ 1i^^^j^oi^i/s ■ §j Wen.//. Kleine STfarr^arre 28 |j H IIIIIHIlllUlllillllllllllUW^ H HÜ Lager sämtlicher |§| H SAla£^r-SA«lli»l«tften S §= in- und ausländischer Marken. m H Jüdische Lieder und.Gesänge der hervor- II JH ragend st tin Kantoren, wie Josef Rosenü blall, Samuel Kwartin, Berele Chagy, Sirota, s H Schalome Pinkasowicz und viele andere. H Hf Alle Schlagerplatten, Jazzband und moderne II §§ Sprechmaschinen billigst |j |H Günstiger Plattenumtausch. jg lillilllfillililill