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Die Wahrheit · 1926-11-26 · Heft 49 (26.11.1926) · page 11

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1926
Issue
Heft 49 (26.11.1926)
Date
1926-11-26
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 49 POE WAtg^ffiiT Seite 9 sondern verherdiclit . . ." Immer schärfer muß. jedem um die sittliche Erneuerung Deutschlands besorgten Menschen zum Bewußtsein kommen, daß die Verhinderung und Sühnung derartiger Ungeheuerlichkeiten nichts mehr mit Juden und Jude,nschutz zu tun hat, sondern eine mit unbeirrbarer Konsequenz zu erhebende Forderung im Interesse der moralischen Gesundung des deutschen Volkes überhaupt ist. Transjordanlscher Arierparagraph. Dem Jerusalemer „Haarez" entnehmen wir folgende Aufseilen erregende Mitteilung. Die Verantwortung für die darin behaupteten Einzelheiten muß natürlich dem zionistischen Blatte überlassen bleiben: „Trotz aller Versprechungen der Regierung, selbst im britischen Parlament, trotz der Bemühungen der zionistischen Leitung, die sich ihres Sieges schon sicher fühlte und dit jüdische Üeffentlichkeit mit der Siegeskunde beruhigte, dali an Stelle der rein arabischen Truppe des Ostjordanlandes eine gemischte jüdisch-arabische Formation aufgestellt werden solle, ist :n praxi gerade das Gegenteil Tatsache geworden. Was man in Jerusalem versprochen hat, ist in Sarafend (dem britischen Truppenlager — Red.) gebrochen worden. Von den 150 jüdischen Rekruten, die sich zur Aufnahme in das Korps gemeldet hatten, wurde der größte Teil unter Ausflüchten, ja zum Teil auch ohne Angabe des Vorwandes, abgewiesen. Schließlich blieben nur 17, die als tauglich anerkannt wurden. Von dem aufgelösten höheren Gendarmeriekorps hat man die Araber in das neue Grenzschutzkorps überführt, von den Juden aber nur 13 mitübernommen und diese nur als Facharbeiter mit kurzfristigen Verträgen. Unter den Neuaufgenommenen dagegen finden wir Araber aus Transjordanien, Ischerkessen. Aegypter, Sudanesen, Griechen, Serben, während man von dem einen Hauptteil der palästinensischen Bevölkerung, den Juden, nur 17 für „tauglich" befunden hat. Aber auch diese 17 sind in dem Koirps dauernden Angriffen von Seiten ihrer Kameraden und der Offiziere, Männern, die zum Teil nicht schreiben und lesen können, ausgesetzt, so daß für sie der Aufenthalt dort seelisch und körperlich zur Qual wird. Unsere Regierung, die für den Frieden und die Sicherheit des Landes verantwortlich ist, bedenkt nicht, was die Folgen dieser Erziehung und Ausbildung vor den Augen der kulturlosen und unkritischen arabischen Masse sein können, welche Bedeutung einem rein arabischen Korps in einem Lande mit entwickelter chauvinistischer Propaganda zukommen kann! Es fragt sich, ob es unter diesen Umständen eünen Sinn hat, daß das kümmerliche Häuflein Juden in der Truppe in einer Atmosphäre der Fremdheit und Feindschaft verbleibe; etwa nur deshalb, damit die englische Regierung den Beweis liefern kann, daß auch Juden in die 'i ruppe aufgenommen wurden? Wenn die Regierung diese Frage wirklich nicht in einer Weise lösen will, die unsere Ehre und unsere Interessen wahrt, dann bleibt uns nur zu fordern, daß sie auch diese wenigen „Gefangenen" noch entläßt, damit wir und die ganze Welt es wissen: „Es ist in der Verteidigungsaimee des jüdischen Nationalheimes imter der britischen Mandatsherrschaft kein Platz für jüdische Soldaten." Bilden die Sefardim in Wien eine eigene Kultusgemeinde? Diese bemerkenswerte Frage wurde in einem Rechtsstreite aufgeworfen, den die türkische Israelitengemeinde in Wie n gegen die Academia Romana in Bukarest führt und dessen Vorgeschichte kurz folgende ist: Der bekannte rumänische Großkaufmann Menachem Elias hatte in seinem Testamente der rumänischen Akademie der Wissenschaften in Bukarest ein ansehnliches Legat hinterlassen, jedoch mit der Bestimmung, daß die Legatarin verpflichtet sei, der türkischen Israelitengemeinde in Wien und deren Schule jährlich 10.000 Kronen zu überweisen. Da dieser Betrag, der im Jahre 1914 sehr ansehnlich war, jetzt einen Schilling ausmacht, hat Doktor Moritz Z ä 1 m a n im Auftrage der türkischen Israelitengemeinde in Wien auf Valorisierung dieser jährlichen 10.000 Kronen auf 10.000 Schilling geklagt. Bei der Verhandlung vor dem Zivillandesgerichte beantragte der Vertreter der beklagten Akademie, Professor Dr. Last, Abweisung der Klage, da es nach dem Kultusgemeindegesetz vom Jahre 1890 nur eine Kultusgemeinde in Wien gebe und eine türkische Israelitengemeinde nicht existiere. Unseres Erachtens hätte die Frage, ob die türkische Israelitengemeinde in Wien eine eigene „K u 11 u s"-Gemeinde bilde oder nicht, gar ndcht zur Erörterung kommen dürfen, da sie für die Frage Werbet Abonnenten für „Die Wahrheit" der Valorisierung irrelevant ist. Hier handelt es sich nämlich, wenn schon die Frage des Rechtssubjektes aufgeworfen wurde, lediglich darum, ob die türkische Israelitengemeinde eine juristische Person sei oder nicht. Diese Frage muß unbedingt mit j a beantwortet werden. Denn „die Rechtsverhältnisse der türkischen Israeliten (Sephardim) in Wien werden", wie dies der § 87 des gemäß § 29 des Gesetzes vom 21. März 1890, R.-G.-Bl. Nr. 57, genehmigten „Statutes der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien" bestimmt, „sowohl der israelitischen Kultusgemeinde in Wien als auch Dritten gegenüber durch das am Anhange IV des Statutes angefügte, von der Staatsbehörde genehmigte, einen integrierenden Bestandteil dieses Statutes bildende Regulativ geregelt". Dieses Regulativ sagt in seinem ersten Absätze: „Die türkischen Israeliten (Sephardim) in Wien bilden innerhalb der Wiener israelitischen Kultusgemeinde eine besondere, die rechtliche Stellung einer Korporation (juristische Person) einnehmende Vereinigung unter dem Namen „Verband der türkischen Israeliten (Sephardim) zu Wien". Diesen Verband hatte natürlich auch Menachem Elias im Auge gehabt, als er in seinem Testamente die Academia Romana zur alljährlichen Ueberweisung von 10.000 Kronen an die türkische Israelitengemeinde verpflichtete. Im Verlaufe des Prozesses verlas nun Oberlandesgerichtsrat Dr. Vogel eine Zuschrift des Wiener Magistrates, in welcher die Behauptung aufgestellt wird, daß die Statuten der sephardischen Gemeinde von den staatlichen Behörden nicht genehmigt wurden und die türkische Israelitengemeinde nach dem Kultusgesetz vom Jahre 1890 in Wien zu bestehen aufgehört habe. Dr. Z a 1 m a n hat sich nunmehr an das Bundeskanzleramt um Auskunft über diese Frage gewendet, nach deren Einlangen das Urteil auf schriftlichem Wege bekanntgegeben werden wird. Das eine steht jedenfalls fest: Die türkischen Israeliten in Wien besitzen zwar keine eigene Kultusgemeinde, wohl aber einen eigenen Verband. Ein Brief von Thomas Mann. Wir sind in der Lage, das nachfolgende Schreiben des berühmten Dichters an unseren Mitarbeiter Herrn Binjamin Segel zu veröffentlichen, in welchem wir neuerdings die erfreuliche Tatsache bestätigt finden, daß sich Deutschlands wahrhaft große Männer von dem in den geistig tieferstehenden Schichten tobenden Judenhasse frei zu halten wußten. Thomas Mann weiß auch den Wert der Aufklärungsarbeit, der sich Binjamin Segel unterzogen hat, richtig einzuschätzen. Wenn er in seinem Briefe von J n t e 11 e ktueller Reinlichkeit" spricht, dann hat er dasjenige treffend gekennzeichnet, was weiten Kreisen einer von Schlagworten und Vorurteilen erfüllten Gesellschaft dringend not täte. Der Brief lautet: München, den 5. November 1926. Mit bedauerlicher Verspätung, durch Schuld einer Reise komme ich dazu, Ihnen für Ihren Brief und die Uebersendung Ihrer packenden Schrift zu danken, die mich sehr beschäftigt hat und zu der ich nach Abtragung vieler Arbeit noch eindringlicher zurückzukehren hoffe. Ich habe in der Legende der „Weisen von Zion" nie etwas anderes sehen können als eine phantastische Ausgeburt maniakolischen Judenhasses....lhr Buch zeigt mir, welch ein Aufwand von wissenschaftlicher Energie und Akribie sich empfahl, als es galt, dieser Legende endgültig den Garaus zu machen. Aber die Hauptsache ist, daß es wohl endgültig jedem Menschen von gesunder Vernunft und intellektueller Reinlichkeit unmöglich gemacht ist, mit dieser Absurdität in irgend einer W e ise sich noch gemein zu machen. ---Restaurant Euth Wien II., Hollandstraße Nr. 14 Vornehmes Restaurant mit erstklassiger Küche Mittags- und AbenÖ-Menu nach Wahl S 2.- Übernahme von Diners und Soupers in und ausser Haus Jeden Samstag, Sonn- und Feiertag um 9 Uhr abends Soupers - Dansants (jazz-Band: FRED REICHEL) Zum Besuch ladet höfl. ein f GUTH, Besitzer. / :r*tx" < :.

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