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Die Wahrheit · 1926-11-12 · Heft 47 (12.11.1926) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1926
Issue
Heft 47 (12.11.1926)
Date
1926-11-12
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 6 DIE WAKRKEiT Ht. 47 men abgelegt hatte, freigesprochen. Der österreichische Richter kam zu diesem Urteil wohl aus zwei Gründen. Erstens hörte er aus dieser Adresse keine beleidigende Absicht heraus, zweitens aber gab er ziemlich unverblümt der Meinung Ausdruck, es sei ausgeschlossen, daß es in Oesterreich so dumme Leute gebe, die einen Namen wie Isak lächerlich fänden, und so setze man auch niemanden durch die Beilegung dieses Namens dem öffentlichen Spotte aus. * * * Kein Zweifel. Juden und Christen werden in den Namen „Jude", „Christ" Ehrentitel erblicken, ohne darum zu glauben, daß ein hämischer Dummkopf unter Umständen sie ihm durchaus nur als Kompliment an den Kopf wirft. Es ist auch klar, daß der Name der Patriarchen und Propheten, auch wenn ihn viele große Männer nichtjüdischer Abstammung in der Taufe erhalten hätten, Ehrfurcht und nicht Spott erregen dürften. Aber wer kann, wenn er über das Studium der Bibel nicht ganz die Lektüre der Zeitungen versäumt hat, ernsthaft behaupten, daß es in Oesterreich nicht so dummeLeute gebe, die geistreich zu sein glauben, wenn sie einem Juden, mag er sich einen noch so glänzenden Namen auf dem Gebiete der Kunst und der Literatur gemacht haben, wenigstens den jüdisch klingenden Vornamen andichten? Enthält diese Behauptung eigentlich die schärfste Verurteilung jener, die ganz unverhohlen Anspruch erheben, zu diesen „Leuten" gezählt zu werden? Man soll wirklich an einem richterlichen Urteil weder deuteln noch mäkeln, aber wenn ein österreichischer Richter es für geraten fand, seiner wahren Meinung in solcher Form Ausdruck zu verleihen, so wird man es sich gut überlegen, ihm Mangel an Kenntnis unserer Verhältnisse vorzuwerfen. Ganz im Gegenteil! . . . * Der Prozeß Fritsch-Warburg ist übrigens noch immer nicht endgültig erledigt, denn der Verteidiger hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Wenn dem Verteidiger das Schicksal seines Klienten mehr am Herzen liegt als die Sache des Antisemitismus, dann kann dem 72jährigen Greis, dem eine schwere Gefängnisstrafe droht, nachgeholfen werden. Der deutsche Anwalt sollte eben nach dem glänzenden, erfolgreichen Beispiele österreichischer Anwälte in Prozessen gegen Antisemiten auf Unzurechnungsfähigkeit seines Klienten plädieren. Fritschs Anwalt müßte ja endlich begreifen, daß deutsche Richter, denen der Eid keine leere Phrase ist, nicht dazu zu haben sind, schon in dem Fanatismus und der Starrköpfigkeit eines in Lügen und Verleumdungen ergrauten Antisemitenhäuptlings den vollgültigen Ersatz für den vollständig mißlungenen Wahrheitsbeweis zu erblicken. Wie leicht aber würde der Verteidiger dem gewissenhaftesten Richter den Freispruch dieses Angeklagten machen, wenn er den so verheißungsvollen Versuch unternommen, anstatt unnütze Beweise für die Wahrheitsliebe seines Klienten zu stammeln, überwältigende, unwiderlegliche Argumente für dessen Unzurechnungsfähigkeit hinauszuschmettern. Der Richter ist noch nicht geboren, der sich dem Wahrheitsbeweis für diese Behauptung verschließen könnte. * Daß nicht nur Böswilligkeit, sondern auch Unkenntnis des Judentums häufig die Quellen sind, aus denen der Judenhaß entspringt, ist bekannt. Man muß aber auch immer wieder die betrübende Wahrnehmung machen, daß auch edle, vornehme Kämpfer gegen das Wesen des Judentums zu falschen und ungerechten Urteilen gelangen. So kommt z. B. Eugen Rakosi, einer der hervorragendsten Männer Ungarns, der seine Feder stets in den Dienst des Idealismus stellte, in einer Polemik mit einem protestantischen Bischof über die Zulässigkeit des Proselytenmachens zu dem merkwürdigen Schlüsse, das Judentum habe keinen Grund, sich dessen zu rühmen, daß seine Religion nicht auf Bekehrungen ausgehe. Es unterlasse dies nur, „weil es sich für die Kirche des auserwählten Volkes halte" und auf die Erhaltung dieses Privilegiums bedacht sei. Eugen Rakosi weiß offenbar nicht, daß das Judentum stolz darauf ist, daß seine Religion kein Privilegium für ihre Bekenner in Anspruch nimmt und der Segnungen des Jenseits alle guten und gerechten Menschen ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses teilhaftig werden läßt. Diese Lehre des Judentums ist es, die gegen alle Bekehrungswut schützt. Diesen Ruhmestitel darf man dem Judentum nicht abstreiten. * * * Eine Streitfrage beschäftigt dermalen die ehrenhaftesten Persönlichkeiten in Ungarn: Wem die schimpflichste Rolle bei den Vorgängen an der Budapester Universität zufalle, an der selbst die paar jüdischen Studenten, denen auch nach dem Numerus clausus die Aufnahme gesetzlich gewährleistet ist, mißhandelt wurden? Gebührt diese Anerkennung den „arischen" Studenten, die fünfzig gegen einen loshieben? Oder den hochgelehrten Herren Professoren, die schweigend oder gar lächelnd diesem Schauspiele zusahen? Oder seiner Exzellenz dem Doktor honoris causa Grafen Klebelsberg, der als Unterrichtsminister die Möglichkeit solcher Zustände heranreifen ließ? Der weise Salomo wird gesucht, der die Frage in einer Weise beantworten könnte, der jedermann zustimmen müßte. Ego. ^Restaurant Buth Wien II., Hollandstraße Nr. 14 Vornehmes Restaurant mit erstklassiger Küche Mittags- und Abertö-Menu nach Wahl S 2.— Übernahme von Diners und Soupers in und ausser Haus Jeden Samstag, Sonn- und Feiertag um 9 Uhr abends Soupers - Dansants (Jazz-Band: FRED REICHEL) Zum Besuch ladet höfl. ein iiimiiiiiiiiiiiiiiiininimiii I. GUTH, Besitzer. JAC. MAYER Kleider-, Pelzeu. Gummimäntel-Fabrik Zentrale: Detailverkauf: Wien II., Glockengüsse 24 Wien IL, Tcborslraße 44

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