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Die Wahrheit · 1926-11-12 · Heft 47 (12.11.1926) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1926
Issue
Heft 47 (12.11.1926)
Date
1926-11-12
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 47* DIB WAHRHEIT Seite 5 „Versorgungshaus" außer Frage kommt. Hier sollte eine jüdische Korporation oder Organisation eingreifen. Während ich meine Idee zunächst in engerem Kreise zu verbreiten suchte, spielte mir der Zufall einen Bericht über ein solches Heim in die Hände. Schon 1910 wurde, so belehrt uns dieser Zeitungsbericht, in der Berliner Montefiore-Loge ein Antrag gestellt und verhandelt, im Vorderhause des Berliner Logenhauses ein Altenheim zu gründen. Die dortigen B'B-Logen (damals 4, jetzt 7) setzten einen Unterausschuß zur Prüfung des Gegenstandes ein. Da dieser aber nichts Nennenswertes leistete, faßte ein Bruder den Gedanken, ein Heim für diese Loge zu errichten, das aber allen Brüdern der Berliner Logen offen stehen sollte. Es gelang ihm, ein solches Haus mit allem modernen Komfort ausfindig zu machen, mit Zentralheizung, elektrischem Licht, Fahrstuhl, Wasch- und Rollanstalten mit elektrischem Betrieb, gekachelten Kellern zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, Stallungen usw. Der Garten ist parkartig angelegt und dient teils als Zier-, teils als Fruchtgarten. Dieses Haus wurde von dem betreffenden Bruder nach Besichtigung eines engeren Ausschusses zum Preise von 480.000 Mark erworben, die Beschaffung der Mittel in folgender Weise durchgeführt. Ein Teil wurde durch Spenden, sogenannte Bausteine, aufgebracht, der andere durch Stiftungen der Parteien, die im Heim Aufnahme fanden. Sie hatten ein bestimmtes Kapital zu stiften, das nach ihrem Ableben dem Heim verbleibt und durch Neuaufnahmen wieder aufgefüllt wird. Dadurch war der Institution von vornherein der Charakter der Unterstützung genommen. Für diejenigen Brüder und Schwestern aber, die über eigene Mittel nicht verfügen, tritt die Loge ein. In kurzer Zeit wurde, obwohl die wirtschaftlichen Verhältnisse höchst ungünstig lagen, durch Bausteine 600.000 Mark aufgebracht. Hierzu kamen die Einzahlungen der aufzunehmenden Parteien, so daß eine Million zur Verfügung stand, um die Zukunft des Heimes mit vorläufig etwa 15 Teilnehmern zu sichern. Aus mancherlei Gründen, vor allem, weil die Logen als solche nicht rechtlich verpflichtet sein wollten, wurde als juridische Person die Form eines Wohlfahrtsvereines gewählt. Dieser Verein unter dem Titel „Logenheim UOBB zu Berlin4' wurde gegründet, der das Grundstück in Lichterfelde auf seinen Namen erwarb. Die Vereinsform hat den großen Vorteil, daß man Mitglieder werben kann. Der Mindestbeitrag wurde auf 50 Mark festgesetzt und so gelang es, in wenigen Monaten über 30.000 Mark Beiträge zu erhalten, die jährlich verbraucht werden können, während von den Stiftungen und Spenden nur die Zinsen verwendet werden. In der Zeit von Ende 1920 bis Anfang Mai 1921, also in etwa sieben Monaten, gelang es, das Heim zu fundieren und zu eröffnen. Seitdem hat das Logenheim,, in dem sich laut authentischen Mitteilungen die Insassen wie zu Hause fühlen, Fortschritte gemacht. Die Nachfrage gerade der Zahlenden ist so groß, daß man bereits einen Flügel für 50 Insassen anbauen mußte. Jeder der Berliner Brüder (3000 bis 4000) zahlt für die Unterhaltung des Heimes monatlich eine Mark. Das Unternehmen hat auch schon Nachahmung gefunden. Die südwestdeutschen Logen (Württemberg und Baden) sind am Werke, ein Altenheim für ihren Distriktsteil in Stuttgart zu errichten. In Frankfurt besteht, wie wir hören, ein solches. Mit dem gleichen Gedanken trägt man sich auch in Nürnberg. Doch denkt man dort daran, den Kreis der aufzunehmenden Parteien über die Zugehörigkeit zum Orden B'ne B'rith auszudehnen. Und diese Erweiterung des Rahmens ist aus vielen naheliegenden Gründen ein Haupterfordernis. Hier in Wien haben sich bereits Parteien gefunden, die für diesen oder jenen Angehörigen die Errichtung eines solchen Heimes freudig begrüßen würden. Auch hat sich eine im Vereinsleben bewährte Kraft für Werbearbeit von Bezirk zu Bezirk zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung eines zur Einrichtung eines Gemeinschaftsheimes geeigneten Objektes war aber eine Schwierigkeit, die, zumal bei der gegenwärtigen Geldknappheit, zunächst unüberwindbar schien. Nun höre ich, daß die Kultusgemeinde ein solchem Zwecke ideal entsprechendes Grundstück für die Durchführung dieses Gedankens in Aussicht genommen hat. Ich begrüße diesen Entschluß mit Freuden und hoffe, daß seine Ausführung nicht lange auf sich warten lassen wird. (ilosseo. Hakenkreuzlerische Studenten haben unter antisemitischen Schmähungen gegen die Wahl des Professors Hupka zum Dekan der juridischen Fakultät protestiert, denn durch die Wahl eines „rasseniremden Ausländers" sei der deutsche Charakter der Wiener Universität verletzt worden. Der Rektor hatte, von der Annahme ausgehend, daß vorläufig noch immer nicht die antisemitischen Studenten, sondern das Professorenkollegium und das Unterrichtsministerium zur Wahl des Dekans berufen sind, die Abhaltung einer Versammlung in den Räumen der Universität verboten. Sie fand auf der Rampe, unter freiem Himmel statt. Die hakenkreuzlerische Frechheit schreit übrigens schon seit langem zum Himmel! * Was doch der Zufall für merkwürdige Pikanterien und seltsame Kontraste sorgt! Da war vor kurzem in den Berichten über die Verhandlung im Prozeß Fritsch-Warburg ein merkwürdiger Dialog zu lesen, der sich zwischen dem Vorsitzenden und dem Antisemitenapostel Fritsch entspann. Fritsch hatte erklärt, seine Vorstrafen wegen Beleidigung rührten zum großen Teil daher, daß die Richter einen früher verurteilten, wenn man einen Juden „Jude" nannte. Der Vorsitzende entgegenete hierauf: „Herr Fritsch, Sie kennen doch das Wort: Der Ton macht die Musik!" Wie deutlich, wie überzeugend klang aus dieser Antwort der für Menschen von Rechtsgefühl so selbstverständliche Gedanke heraus, daß die Absicht zu beleidigen — die Juristen nennen das den animus iniurandi — auch dann zweifellos zum Ausdruck gelangen könne, wenn ein Fritsch einen Juden „Jude" nennt. Fast am selben Tage, an dem diese Aeußerung eines deutschen Richters fiel, hat ein österreichischer Richter einen wegen Ehrenbeleidigung geklagten Herrn, der dem Kläger Briefe mit der Adresse: Herrn Robert «alias Isak, rekte Leib B. schrieb, obwohl er wußte, vdaß der Adressat längst den jüdisch klingenden Na-; S3^*^ä-»l-*^ m- >>.jr«i»aHl

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