Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 46 (5.11.1926)
- Date
- 1926-11-05
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 8 die wAHfeftferr Nr. 46 Wien ix!Tj Berggasse4 Veröffentlichungen der j „Union deutschösterreichischer Juden'4 j r.^'S?™« j »!=■==■ ■==■ h ■-b a ■-a b ■==» ■ ■-■==ül Postsparkassen - Konto „Judischer Süimeinord." Durch eine Reihe österreichischer und deutscher Antisemitenblätter ging vor kurzem unter obigem Titel folgende Notiz: „Ein deutscher Arzt schreibt uns aus Böhmen: Soeben erzählt mir eine Patientin — geborene deutsche Kolonistin aus Galizien — daß ihre Enkelin, 20 Jahre alt, Frl. Johanna Springer, Lehrerin in Wojnilow bei Stanis- 1 a u in G a 1 i z e n, am 24. Jänner 1926 von dem jüdischen Lehrer Karfunkel durch 20 Beilhiebe im Schlaf erschlagen wurde. Der 24jährige Mörder soll sich längere Zeit vor dieser Mordtat geäußert haben, er müsse durch einen Mord an einer Christin die Tat seiner Schwester sühnen, die als Jüdin einen Christen geheiratet und dadurch seine Familie entehrt hätte. — ein neues Zeugnis für den jüdischen Größenwahn, Menschenhaß und Blutopfer-Fanatismus." Man wird zugeben müssen, daß die üppigste Phantasie eines Kolportageromandichters nicht ein furchtbareres Sittengemälde zu entwerfen vermöchte. Und das soll nun volle, untrügliche, auf Grund von Mitteilungen eines (wohl ungenannten) deutschen Arztes feststehende Wahrheit sein. Diese Mitteilungen genügen einem antisemitischen Blatte, eine furchtbare Anklage zu erheben, nicht etwa gegen ein einzelnes Individuum, sondern gegen die gesamte Judenschaft, die der Mörder repräsentieren soll. So wird seine entsetzliche Tat als ein neuer Beweis für die Richtigkeit der immer wieder erhobenen rituellen Blutbeschuldigung gewertet. Ja, ein neues Zeugnis liegt hier vor, aber nicht für die Richtigkeit dieser unerhörten, stets widerlegten Anklage, sondern für die . Schurkerei und Schamlosigkeit derer, die sie immer wieder gegen besseres Wissen erheben. Und was das Traurigste ist, so absurd die Mitteilung von vornherein erscheint, sie ist doch, wie traurige Beispiele uns belehren, geeignet, eine gefährliche, Juden in ihrem Eigentum und Leben bedrohende Hetze zu entfesseln, und deshalb ist es unsere Pflicht, wie in allen ähnlichen Fällen, die Wahrheit darzulegen. Dieser Pflicht war sich auch* diesmal die „U n i o n" bewußt, und sie hat sich deshalb an eine Persönlichkeit in Wojnilow gewendet, die einflußreich genug erschien, ihr die nötige Aufklärung über die Angelegenheit zu verschaffen. In einem uns dieser Tage zugekommenen Schreiben, für dessen Authentizität wir die volle Bürgschaft übernehmen, heißt es unter anderem: „Zu unserem tiefen Bedauern hat sich die in Ihrem Briefe erwähnte Schreckenstat am 24. Jänner 1926 .tatsächlich ereignet, der Mörder ist aber nicht ein Religio n s 1 e h r e r, sondern ein blödsinniger unzurechnungsfähiger Dorfjunge), namens Jakob Stein, rekte Karfunkel. Der Vorfall hat unter der gesamten hiesigen Judenschaft tiefe Erschütterung und starke Anteilnahme hervorgerufen, weil sowohl die Ermordete wie auch ihre Eltern in jüdischen Kreisen sehr beliebt und geachtet waren. Der Mörder genoß seit jeher den Ruf eines unglücklichen Trottels und war öfters wegen seiner Dummheit der Gegenstand allgemeinen Spottes. Wir interessieren uns für sein weiteres Schicksal absolut nicht, im Gegenteil, wir erwarten gerne seine strengste und gebührende Bestrafung. Vor der Untersuchungsbehörde hat der Täter zur Rechtfertigung des Mordes folgendes angegeben: Die Lehrerin Springer und eine Berufskollegin, die ein Zimmer im Hause seiner Eltern bewohnten, haben sich über ihn wiederholt seiner Blödheit wegen lustig gemacht und ihn in spaßhafter Weise mit Heiratsanträgen verfolgt. Als der Mörder nun erfuhr, daß Fräulein .-Springer vor i h r e r V e r 1 o b u n g mit einem andern Manne stünde, hat er in seinem Wahnsinn seine Schreckenstat ausgeführt. Der Täter steht derzeit unter psychiatrischer Beobachtung. Erlogen und erdichtet ist die Angabe, daß der Mörder einen Sühneakt vollbrachte, weil seine Schwester einen Christen heiratete. Denn der Mörder hatte bloß eine Schwester, weiche vor vier Jahren einen Juden, namens K n o h 1 heiratete, und gerade dieser warf sich dem Mörder bei seinem entsetzlichen Vorhaben entgegen, erhielt von ihm einige Beilhiebe, die ihm eine schwere körperliche Verletzung eintrugen, konnte aber die Ausführung der furchtbaren Tat trotz lauter Rufe nicht verhindern. Dieser Tatbestand ist auch durch christliche Zeugenaussage erhärtet, weil der Tatort in einer ausschließlich von Christen bewohnten Gasse sich befindet. Ich will noch den Wahnsinn des Mörders durch einen bezeichnenden Vorfall, der sich drei Wochen vor dem kritischen Tage abspielte, illustrieren. Am 3. Jänner 1926 starb der Vater des Täters und da wollte dieser nach ihm kein Kaddischgebet verrichten, er hielt auch die sieben Bußetage nicht, da er behauptete, daß sein Vater lebendig begraben sei. Er begab sich sogar zum Bürgermeister seiner zuständigen Gemeinde mit dem Ersuchen, dieser möge die Oeffnung des Grabes seines Vaters bei der hiesigen Kultusgemeinde veranlassen, weil sein Vater noch leben muß." Was hat sich also nach dieser authentischen Schilderung ereignet? Eine Lehrerin in Galizien ist ermordet worden. Richtig. Ein Jude war der Mörder. Auch das stimmt. Aber alles übrige, was die eigentliche Anklage erhärten sollte, ist in der schuftigsten Weise erstunken und erlogen. JDer Mörder war kein Lehrer, sondern ein notorischer Geisteskranker, ein als Trottel bekanntes Subjekt, in dessen kranken Gehirn harmlose Scherze der unglücklichen Lehrerin den Gedanken hervorriefen, er werde von ihr geliebt, und der, als er von ihrer Verlobung hörte, in seiner Raserei zum Beile griff. Niemals hat sich das Geringste ereignet, was ihm zum Sühnemord Anlaß hätte geben können, und daß er nicht etwa nach dem vielfach bewährten Muster hakenkreuzlerischer Mörder nach der Tat von befreundeter Seite zum Range eines seiner Verantwortlichkeit nicht bewußten Irrsinnigen befördert wurde, erhellt die Darstellung unseres Gewährsmannes über das Benehmen des notorischen Dorftrottels nach dem Tode seines Vaters, welches Ereignis sicher große Verwirrung in seinem ohnehin schon zerrütteten Nervensystem hervorrief. Kein Zweifel, kein Staatsanwalt kann mit diesem Substrat eine Anklage wegen „Sühnemordes" erheben. Aber wir erheben eine Anklage, der sich kein rechtskundiger und gesetzestreuer Staatsanwalt entziehen sollte: Die gewissenlose Verbreitung des Märchens vom „jüdischen Sühnemord" verlangt gebieterisch ihre Sühne. Oskar Hirschfeld.