Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 44 (22.10.1926)
- Date
- 1926-10-22
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3062972-3063973-3064013--14935-3082521- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 44 t)IB WAHRHHT SfiftG 5 trügerisch. Aber der von demselben Kaiser zum Paladin von Ungarn ernannte Fürst Paul Esterhazy nahm sie in sein Gebiet auf, eben dieses Eisenstadt und seine benachbarten sechs Gemeinden. Das „Halten von Juden" war bis zu den Zeiten Kaiser Josephs II. ein sehr einträgliches Geschäft für den, der das Recht dazu hatte, und im Mittelalter machten Fürsten und Städte es sich gegenseitig in schweren Kämpfen streitig oder ließen es sich bedeutende Summen kosten; die Juden hatten nämlich, abgesehen von den gewöhnlichen Steuern, noch eine besondere Anzahl von Abgaben zu entrichten, vor allem die Toleranzsteuer und den Leibzoll. Der letztere war weniger drückend, aber viel demütigender als die erstere. Im allgemeinen jedoch hing das Verhältnis zwischen den Juden und der Grundherrschaft jeweils von den örtlichen und persönlichen Umständen ab. In Eisenstadt war es ein besonders friedliches. Die Fürsten Esterhazy haben die übernommene Verpflichtung, die Juden auch in Kriegsfährnissen zu schützen, redlich gehalten. Zur Zeit der Kuruzzen- Ueberfälle am Beginn des 18. Jahrhunderts wurde ihnen die fürstliche Festung Forchenstein als Zufluchtsort zugewiesen. Dafür hatten sich die Juden freilich durch besondere Geldleistungen zu revanchieren. Es gab aber solcher Fälle die Menge, die einfach aus der Sonderexistenz der Juden entsprangen und ihr Leben auch in friedlichen Zeiten bedeutend erschwerten. Im großen und ganzen jedoch fühlte sich die „fürstlich Esterhazysche Judengemeinde" unter den Fittichen des mächtigen Schutzherrn wohl geborgen. Er ist nicht einer der vielen Territorialherren vor Aufhebung der Hörigkeit. Die Macht des Hauses stellt schon selbst einen Staat im Staate vor. Der Majorats-Herr ist Reichsfürst, Obergespan und auch sonst ein Mann, der in das Getriebe des Staates eingreifen kann. Die Urkunden sprechen von ihm in den Ausdrücken der Ehrfurcht, wie sie nur von Souveränen gebraucht werden. Diese großen Herren sind aber auch äußerst leutselig und auch dem einzelnen zugänglich. Dieses gegenseitige Vertrauensverhältnis überdauerte den Wechsel der Zeiten, und noch im Jahre 1832 „hatten Seine Durchlaucht die besondere hohe Gnade, die Bitte der Juden gnädigst anzunehmen", die Zeremonie der Grundsteinlegung für ihre neue Synagoge zu vollziehen. Der Erbprinz, Paul Esterhazy nämlich, tat das in Gegenwart seines Vaters, und die Gemeinde verewigt das feierliche Ereignis im Drucke durch eine besondere Festschrift. Indessen hatte die Gemeinde nicht nur ihre Synagoge zu verwalten. Da die Juden in der christlichen Gesellschaft bloß geduldet wurden, — gegen hohe Bezahlung — so ergab sich daraus der Wille, sie in jeder Beziehung zu isolieren. Dazu diente die der Gemeinde gewährte weitgehende Autonomie, die sich nicht nur auf religiöse und rituelle Angelegenheiten erstreckte, sondern das ganze bürgerliche und gewerbliche Leben umfaßte, dabei natürlich unter Oberaufsicht der fürstlichen Behörden verblieb. Die Juden standen nicht nur unter einem besonderen Steuerrecht, sondern auch unter einem eigenen Handels- und Erbrecht, ihre Handels- und Erwerbsfähigkeit war ja vielfach eingeschränkt. Sie hatten ein eigenes Gerichtswesen, das sogar gewisse, natürlich ganz leichte Straffälle umfaßte. Von den Geldstrafen floß ein beträchtlicher Teil in die fürstliche Kasse. Die Juden hatten natürlich ein eigenes Schulwesen. Es ist nie vorgekommen, daß in einer Gemeinde ein Judenkind ohne die Kenntnis des Lesens und Schreibens heranwuchs. Die Elementarschule umfaßte, bis gegen das Ende des 18. Jahrhunderts, nur das Hebräische, erst um diese Zeit drang das weltliche Studium ein. Aber jede größere Judengemeinde sorgte für Lehrstätten zur Pflege des höheren Talmudstudiums unter der Anleitung des Ortsrabbiners; die einzelnen Familien gewährten den Studenten Verpflegung und Quartier. Der Rabbiner war auch das Oberhaupt des Gerichtskollegiums und sprach Recht nach den mosaisch-talmudischen Grundsätzen. (Eisenstadt hatte unter seinen Rabbinern sogar eine Reihe von Koryphäen zu verzeichnen, deren Rat und Belehrung in schwierigen Fällen auch ferne große Gemeinden erbaten. Zu den bekanntesten gehören wohl Rabbi Meir ben Isaak, genannt Maharam Asch (gest. 1744), und das berühmte Oberhaupt der Berliner Orthodoxie Dr. Esriel Hildesheimer, der dort in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts als Rabbiner fungierte. In Eisenstadt ruhte die Exekutive in den Händen des gewählten Gemeindevorstehers, der von den Behörden als „Richter" angesprochen wurde, während seine Beisitzer als „Geschworene" figurierten. Wir sehen sogar die Abbildung eines merkwürdig schönen Szepters, welches 1732 einem solchen Richter verliehen wurde. Eine der wichtigsten Agenden der Gemeinde war die Verwaltung der ihr verliehenen „Seßhaftigkeit". Für die stets von Ausweisungen bedrohten Juden spielte die Heimatberechtigung eine ungleich viel wichtigere Rolle, als Vit alle anderen Sterblichen. Oft galt dieses •x'echt nur für den Erwerber, nicht aber für seine Nachkommen. Dies brachte es mit sich, daß Gemeinden wie Eisenstadt, wo die Erlangung eines unbeschränkten Heimatsrechtes zu erhoffen war, von Juden aller Gegenden aufgesucht wurden. Die Gemeinde als die Trägerin und die Grundherrschaft als die Quelle dieses Rechtes hatten nun ein lebhaftes Interesse an dessen Erteilung, Ueberwachung und Besteuerung. Unliebsamer Zuzug konnte die wirtschaftlichen Grundlagen der Gemeinschaft und das finanzielle Gleichgewicht der Verwaltung ins Wanken bringen, der bescheidene, aber fest gefügte Rahmen der wirtschaflichen Tätigkeit konnte leicht gesprengt werden. Darum wurde jeder neue Bewerber einer eingehenden Prüfung unterworfen und mußte die Verpflichtung übernehmen, eine Zeitlang keine selbständigen Geschäfte zu machen. Daraus ergaben sich vielfache Streitfälle zwischen Gemeinde und Einzelnen; Abziehende bemühten sich, das Heimatsrecht zu behalten. Bewohner anderer Städte waren bestrebt, das Heimatsrecht in Eisenstadt als letzten Schlupfwinkel zu erwerben usw. Aile diese Vorgänge religiöser, rechtlicher, wirtschaftlicher und sogar politischer Nauir fanden ihre Abspiegelung in Urkunden, die sorgfältig in den Gemeindebüchern aufbewahrt wurden. Die Urkunden, in hebräischer und jüdischdeutscher Sprache abgefaßt, gewähren einen tiefen Einblick in das Treiben, Denken und Fühlen dieser Menschen. Alle diese Dokumente hat Wachstein hier gesammelt, entziffert und zum großen Teil übersetzt und erklärt. Bücher solchen Inhaltes und Umfanges pflegen .gewöhnlich im Auftrage von Akademien durch ganze Kollegien von Gelehrten herausgegeben zu werden: hier haben das zwei Einzelmänner zuwege gebracht. Oft und oft lesen sich die Uebersetzungen und Einleitungen wie eine anziehende Novelle aus dem 18. Jahrhundert. Ein Stück eigenartigen, längst verschollenen Lebens rollt sich vor unseren Augen ab, und nur der Fachgenosse ahnt, was für ein umfangreiches, mannigfaches Wissen, wie viel erstaunlichen Scharfsinns und unermüdlichen Fleißes dazu gehörte, um die sprachlichen und sachlichen Schwierigkeiten zu überwinden und dem Leser einen Text zu bieten, an dem er seine Freude hat, auch wenn er kein Fachgelehrter ist, was bekanntlich nicht bei vielen Akademieschriften der Fall ist. Der Verfasser hat sich bemüht, die Urkunden nicht nur philologisch zu interpretieren, sondern deren Inhalt in jeder Beziehung zu erschöpfen und zu beleuchten. So bietet er dem Soziologen und Geschichtsphilosophen reichlichen Stoff zum Nachdenken. Die merkwürdige Entwicklung der Rechtsinstitutionen und der Steuergesetzgebung innerhalb des autonomen Ghettos dürfte dem Juristen und dem Steuerpolitiker manche bedeutende Anregung bieten. Fast dritthalb Jahrhunderte lebendigen Lebens einer typischen Judengemeinde in seiner Unmittelbarkeit führt uns der Verfasser hier vor. Die ungefähre Gleichartigkeit der Bedingungen, unter denen das Leben der Juden im deutschen Sprachgebiet seit etwa dem 11. Jahrhundert dahinfloß, bewirkt, daß die hier festgehaltenen Bilder weit über ihren Rahmen hinaus Bedeutung haben. An der Hand eines kundigen Führers wandern wir hier durch den Zeitraum fast eines Jahrtausends. -1-- Von Dresden bis Düsseldorf Reiseeindrücke von G. Als vor 15 Jahren an einem strahlenden Maimorgen die Erste Internationale Hygiene-Ausstellung in Dresden eröffnet wurde, stand Deutschland auf dem Gipfel seiner äußeren Macht. Wilhelminische Aera in Gepräge und Gepränge. Aber trotz des etwas Protzenhatten und Parademäßigen, schimmernder Wehr und goldbetreßten Mandarinentumes in der Aufmachung der Eröffnungsfeier, in der Ausstellung selbst nirgends Kitsch, überall nicht „Achtung'- kommandierende, sondern aufrichtige Bewunderung weckende-. Macht einer durch kein Mißgeschick zu brechenden inneren Kraft und Größe. Und diese ganze Leistung von Riesenmaß in Anregung und Kern das geistige* und vollständig das finanzielle Werk eines einzigen Mannes, der bis dahin der Welt außerhalb Dresdens nur durch seine Zahnpasten und andere kosmetische Präparate bekannt geworden war, L. A. Lir.gners. Unvergeßlich werden jedem jüdischen Ohrenzeugen die Worte bleiben, die er in seiner gedankenreichen Eröffnungsrede besonders der hohen hygienischen Einsicht des Alten Testamentes widmete. Nur Eingeweihte wußten, daß er damals angesichts seiner überwältigenden Großtat doch mit einem Stachel im Herzen sprach. Der König hatte, so ging das Ge-