Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 32 (30.7.1926)
- Date
- 1926-07-30
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 32 DIE WAHRHEIT Seite 9 Wahrheiten vom Tage Die Geldtransaktionen Ludendorffs. Aus einer Verhandlung, die jüngst vor dem Berliner Kammergericht stattfand, geht General Ludendorff, der „Nationalheros" der völkischen Hurrahpatrioten, aufs schwerste kompromittiert hervor. Auf den militärischen Zusammenbruch folgte sein politischer Niedergang und den Rest gibt ihm nun das vollständige moralische Debacle, das er vor Gericht erlitten hat. General Ludendorff hatte nämlich einen Teil des Erlöses aus seinen „Kriegserinnerungen" einem ihm befreundeten Bankier Doktor Borchardt übergeben und das Geld — es handelte sich um den Betrag von 88.000 Mark — zum Zwecke der Steuerhinterziehung mit Umgehung der Devisenvorschriften ins Ausland bringen lassen. Diese Kapitalsverschiebung wurde von der Bankfirma Stinner & Co. vorgenommen, deren besondere Spezialität in der Kriegs- und Nachkriegszeit die Verschleppung von . Geldern ins Ausland war. Es wurde vereinbart, daß dieses Geld nicht als Konto Ludendorff, sondern auf einem zur Verschleierung bestimmten Deckkonto geführt werde, und zwar sollten mit dem Gelde im Auslande Geschäfte gemacht werden, deren Erlös Ludendorff ebenfalls im Auslande zur Verfügung gestellt werden sollte. Der geschäftstüchtige General weist nun nach, daß Dr. Borchardt mit dem ihm übergebenen Gelde einen Gewinn von 24.950 Mark erzielt habe, während er nur eine Abschlagszahlung von 60.000 Mark erhalten hätte. Er klagte daher Herrn Borchardt auf Zahlung der restlichen Summe. In erster Instanz wurde Dr. Borchardt zur Zahlung verurteilt, wogegen er jedoch Berufung einlegte. In der Berufsbegründung macht nun Doktor Borchardt Ludendorff ganz unverblümt den schweren Vorwurf, „daß er ihm das Geld zum Zwecke der Steuerhinterziehung übergeben und mit der Kapitalsverschiebung ins Ausland beauftragt habe", welches Vorgehen einen strafbaren Verstoß gegen die Devisenordnung darstellt. Hauptzeuge war ein Hauptmann a. D. v. Neuhausen, welcher jedoch trotz Vorladung nicht vor Gericht erschienen war. Ehe es jedoch zur Aussage kam, wurde die Berufungsverhandlung auf Grund folgender Erklärung General. Ludendortfs abgeschlossen: „Der durch die Beweisaufnahme im Prozeß Stinner und Doktor Borchardt festgestellte Tatbestand entspricht meiner Ueberzeugung, daß nämlich Dr. Borchardt das Geld, das er von mir erhalten hat, bestimmungsgemäß und korrekt verwendet hat." — Mit dieser Erklärung hat also Ludendorff eine schwere Verfehlung gegen das Gesetz und eine aus gewinnsüchtigen Motiven begangene Schädigung der finanziellen Integrität des Reiches unumwunden zugestanden: er hat zugegeben, daß die Verletzung der Devisenordnung in einer Zeit der schwersten finanziellen Krise, die das Reich seit seinem Bestände durchzumachen hatte, ganz seinen Intentionen entsprach und von seinem Standpunkte aus „korrekt" war. Ueber die „Korrektheit" dieses Vorgehens vom Standpunkte der allgemeinen Wohlfahrt ist wohl kein Wort zu verlieren. Werden die Schiebereien, die skrupellosen Kapitalsverschiebungen zum Schaden des Vaterlandes, die der „große Patriot" begangen hat, den tollhäuslerischen Ludendorff-Anbetern endlich die Augen über den wahren Charakter eines Mannes Öffnen, den sie am liebsten als Diktator ä la Mussolini an der Spitze des Reiches gesehen hätten? Werden die ewig Unbelehrbaren endlich einsehen, daß sie von einem Manne, den man als den bösen Geist Deutschlands bezeichnen kann, getäuscht, betrogen und mißbraucht worden sind, oder werden die bisherigen Ludendorff-Verehrer nunmehr nachzuweisen versuchen, daß in den Adern des Generals, Politikers und Nationalheros a. D. — jüdisches Blut rollt? Denn wie sollten sonst bei einem wackeren deutschen Manne so typisch „jüdische" Eigenschaften, wie Eigennutz, Geschäftstüchtigkeit, Geldgier und Mangel an Vaterlandsliebe erklärlich sein, wenn nicht durch Beimischung wenigstens einer Spur semitischen Blutes? Oder sollte doch vielleicht gar ein unverfälscht deutscher Mann und noch dazu einer, den rassenstolze arische Jünglinge auf das Schild gehoben, ja geradezu angebetet haben, sollte er trotz seiner Rassenreinheit Geschäftsspekulationen, Börsenmanöver, Schiebungen, Hinterziehungen und Durchstechereien begangen haben? Dann wäre wohl die ganze Ideologie der deutschvölkischen Rassenschützler ebenso schwer kompromittiert als das Prestige ihres General Ludendorff. Der Numerus clausus jüdischer Professoren herrscht zwar nicht de jure, wohl aber de facto an der medizinischen Fakultät der Wiener Universität. Auf diese traurige und beschämende Tatsache, welche ja Eingeweihten schon lange kein Geheimnis mehr ist, wird die Oeffentlichkeit durch eine Kundgebung jüdischer Gelehrter aufmerksam gemacht, die nicht verfehlen wird, in den weitesten jüdischen und nichtjüdischen Kreisen tiefen Eindruck zu machen. Die Kundgebung ist ein Aufschrei der Empörung über die Zustände, wie sie sich besonders in der Nachkriegszeit als Folge politischer Schlagworte und antisemitischer Hetzereien herausgebildet haben und die jeder Beschreibung spotten. Mehrere in ihrer Forschertätigkeit ergraute Lehrer der Medizin an der Wiener Universität jüdischen Stammes, deren Namen auch im Auslande einen guten Klang besitzen, haben gemeinsam den Beschluß gefaßt, auf ihre Dozentur zu verzichten, weil sie bei der soeben erfolgten Verteilung der Extraordinarien abermals gegenüber viel jüngeren und in wissenschaftlichen Kreisen ganz unbekannten Dozenten arischen Stammes zurückgesetzt worden sind. Diese Tatsache beweist, wie die jüdischen Dozenten in der Begründung ihres Beschlusses anführen, daß an der Wiener medizinischen Fakultät, und zwar im Lehrerstatus ein faktischer Numerus clausus gegen die Juden bestehe. „Zersetzung und Verhetzung". Im Innsbrucker „Nationalsozialist" lesen wir folgenden Satz: „Hält man es bei der Tiroler Landesregierung für wichtiger, Badehosenverordnungen auszuarbeiten, als der inneren Zersetzung und Verhetzung des Volkes entgegenzuarbeiten?" Man greift sich an den Kopf. Sollte, was nach den zahlreichen nationalsozialistischen Mißerfolgen weiter nicht verwunderlich wäre, auch dort die bessere Einsicht Platz gegriffen haben, daß es hoch an der Zeit wäre, endlich von der inneren Wühlarbeit abzulassen. Aber wie immer enttäuschen unsere Hakenkreuzler auch in diesem Falle. Ihr Wehgeschrei gilt nur dem Potemkinfilm, nicht aber höheren Idealen. Die können weiter in den Kot gezerrt werden, und so ist der zitierte Satz nur der Form, nicht aber seinem eigentlichen Inhalte nach zu akzeptieren. In der Form nämlich: Hält man es bei der Tiroler Landesregierung für wichtiger, Badehosenverordnungen auszuarbeiten, als der inneren Zersetzung und Verhetzung entgegenzuarbeiten, die der „Nationalsozialist" in der gleichen Nummer durch einen Boykottartikel „Fremde, Augen auf!" mit genauer Angabe der Innsbrucker jüdischen Kaufleute gründlich besorgen Witt Warum arbeitet da die Landesregierung keine Verordnung aus? Ganz wie bei uns. Am 16. Mai fanden in Berlin die Wahlen zur Repräsentantenversammlung der Berliner Jüdischen Gemeinde statt. Den Liberalen kommen auf Grund des Wahlresultats zehn Mandate zu. Von den übrigen fünf Listen fallen zwei völlig aus, die weiteren drei Listen (Zioffisten, Konservative und Mittelpartei) errangen insgesamt elf Mandate. Ohne Zweifel wäre das Resultat ein anderes gewesen, wenn die Wahlvorbereitungen und Wahlanordnungen mit der nötigen Objektivität getroffen worden wären. Statt dessen hat, wie wir auf Grund der Berliner „Jüdisch-Liberalen Zeitung" berichteten, der zionistische Wahlkommissär, Herr Kareski, seine Pflichten nicht voll erfüllt. Er hat, wie das genannte Blatt schrieb, „corriger la fortune" gespielt, d. h. in diesem Zusammenhang: er hat die Vorschriften so geschickt ausgelegt, daß sie sich in ihren Auswirkungen für seine Partei, die zionistische jüdische Volkspartei, besonders günstig dargestellt haben. Diese Verfälschung des Willens der Wähler hat zu Protesten gegen die Gültigkeit der Wahlen geführt. Weil nach den bestehenden Bedingungen die Bestätigung der Wahlen durch das Polizeipräsidium zu erfolgen hat, so wird diese Instanz nunmehr über die Berechtigung der Proteste ein Urteil zu fällen haben. Der Polizeipräsident gab von sämtlichen bei ihm eingegangenen Protesten Abschriften an den Gemeindevorstand zur Kenntnis, Stellungnahme und Aeußerung. Der Gemeindevorstand konnte natürlich nur Punkt für Punkt des Protestes durchprüfen und auf Grund der Akten u. dgl. feststellen, wie sich die Dinge tatsächlich verhalten. Dieses Verfahren mißfiel aber Herrn Kareski und seinen Freunden im Gemeindevorstand. Sie wünschten, daß die Antwort so gehalten sei, daß der Polizeipräsident zu einer Ablehnung der Proteste kommen mußte. Die Antwort des Gemeindevorstandes an den Polizeipräsidenten wurde mit den vier liberalen Stimmen gegen die drei Stimmen der Konservativen und Zionisten beschlossen, die ihrerseits eine Antwort der Minderheit im Gemeindevorstand an den Polizeipräsidenten übersandten. Zur Erledigung geschäftlicher Verwaltungsaufgaben der jüdischen Gemeinde wurde von den Führern der Fraktionen eine Sitzung der alten Repräsentantenversammlung, die bis zur Bestätigung der neuen durch das Polizeipräsidium zu fungieren hat, vereinbart. Der Zionist Dr. Klee leitete noch