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Die Wahrheit · 1926-07-09 · Heft 29 (9.7.1926) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1926
Issue
Heft 29 (9.7.1926)
Date
1926-07-09
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Hr. 29 DIE WAHRHEIT Sc*» 3 Die Auflösung einer mährischen Kultusgemeinde. Von Dr. Theodor Haas, Advokat in Brünn. Als in Durchführung des Gesetzes vom 21. März 1890, betreffend die äußeren Rechtsverhältnisse der jüdischen Religionsgenossenschaft, die ganze damalige österreichische Reichshälfte in Kultusgemeinde-Sprengel eingeteilt wurde, wurde als Gründlage festgestellt, daS die neuen Kultusgemeinden sich möglichst an die bis dahin bestandenen Judengemeinden anzuschließen haben. In Mähren wurden auf diese Weise mittels der Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 15. Juni 1891, 50 Kultusgemeinden geschaffen, hiervon 39 an Sitzen alter Judengemeinden, 11 in Städten, welche erst nach Erlangung der Freizügigkeit in stärkerer Anzahl von Juden bewohnt waren (Brünn, Olmütz, Iglau, Mährisch-Ostrau u. a.), wogegen 12 alte Judengemeinden wegen der geringen Zahl ihrer Gemeindeangehörigen sowie wegen der Geringfügigkeit ihres zu Kultuszwecken bestimmten Vermögens' ihrer kulturellen Funktionen entkleidet und benachbarten Kultussprengeln zugewiesen wurden. Seit jener Zeit sind ungefähr 35 Jahre verstrichen, etwa ein Menschenalter, und die Verteilung der jüdischen Bevölkerung in Mähren hat eine grundlegende Veränderung erfahren. Abgesehen davon, daß die jüdische Bevölkerung in Mähren im allgemeinen zurückgegangen ist und gegenüber 45.324 Seelen im Jahre 1890 bei der letzten Volkszählung am 15. Februar 1921 nur mehr 37.989 Seelen zählte, ist die Verteilung derselben im Lande eine derartige geworden, daß auf die Landeshauptstadt Brünn mehr als 10.000 Einwohner entfallen, auf die Städte Mährisch-Ostrau, Olmütz, Proßnitz und Iglau zusammen über 9000 Einwohner, so daß diese 5 Städte allein mehr als die Hälfte der gesamten jüdischen Bevölkerung des Landes umfassen, während die andere, kleinere Hälfte auf die restlichen 45 Kultusgemeinden des Landes verteilt ist. Es bedarf wohl keiner näheren Ausführung, daß hierbei die Anzahl der jüdischen Bevölkerung, insbesondere in mehreren ländlichen Kultusgemeinden, eine verschwindend kleine ist, und wir zählen tatsächlich .13, sohin ein Viertel sämtlicher Kultusgemeinden, welche an ihrem Sitze weniger als 100 jüdische Einwohner besitzen. Propheten Samuel, der den Amalekiterkönig Agag mit einem Streiche in Stücke hieb oder an den Priester Mathatias, der den Opferer sowohl wie den Mann des Königs, der zum Opfern zwang, niederschlug und den Altar niederriß. Beide, Samuel und Mathatias, standen bereits in vorgerücktem Alter, waren solcher Taten, wie sie sonst Kriegshelden vollbringen, ungewohnt, aber der heilige Zorn, das Bewußtsein, eine große Tat Volbringen zu müssen, gaben ihnen den Entschluß und die Kraft zur Ausführung. Gewiß ist, daß solche Anspannug der Kräfte, solche Höchstleistung des Willens nachträglich zur Ruhepause zwingt und die Natur ihr Recht fordert Wir sehen, wie Mathatias nach seiner Tat, nachdem er alles zum Aufstande aufgerufen hat, das Werk seinen Söhnen übergibt, zu seinen Vätern zur Ruhe eingeht, sehen, wie sich Samuel nach dem Streiche, den er gegen Agag geführt hat, nach Rama zur Ruhe zurückzieht und lesen, bei Moses das vielsagende Wort: „Danach sollst du eingetan werden zu deinem Volke." Das große Werk, die Tat, die Lebensaufgabe ist getan, die treibende Kraft hört auf. So bringen gar oft Eltern, von Krankheit und Schwäche durchsetzt, scheinbar außerstande, ihren Beruf auszuüben, von dem Wunsche beseelt, die Zukunft ihrer Kinder sicherzustellen, eine ungeahnte Energie, eine kaum denkbare Zähigkeit und Widerstandskraft auf, um das Ziel zu erreichen. Sie erreichen es, ihre Lebensaufgabe ist erfüllt, rasch und sichtlich tritt nun der früher gefürchtete, bisher aufgehaltene Verfall ein. Gar mancher Dichter oder Mann der Wissenschaft hat im Kampfe mit tötlicher Krankheit, oft schon ein Kind des Todes, an seinem Lebenswerke unablässig weitergearbeitet, jede Rücksicht gegen Gesundheit und Schonung außerachtlassend, allen Befürchtungen zum Trotz sein Werk vollendet, sein Lebensziel erreicht und mit dem Schlußpunkte unter sein Werk auch den Schlußpunkt unter sein Leben gesetzt. Denn „leben" heißt „Lebensaufgaben erfüllen"; darum ist Müßiggang Tod und des Müßiggängers Leben kein Leben. Nach getaner Arbeit, erreichtem Lebensziel sterben, ist höchster Lohn, schönstes Ziel irdischen Lebens. K. Erklärlich ist dies durch den, insbesondere seit dem Umstürze immer mehr überhandnehmenden Zug vom Lande in die Stadt, der bei der jüdischen Bevölkerung aus wirtschaftlichen Gründen noch mehr in Erscheinung tritt, als dies sonst der Fall ist, und haben insbesondere jene Kultusgemeinden darunter zu leiden, welche sich abseits der Hauptverkehrslinien befinden, und sohin schon deswegen einen wirtschaftlichen Rückgang zu verzeichnen haben. Es ist immerhin als erfreuliches Zeichen zu werten, daß die mährischen Kultusgemeinden bei dem geringen Stande ihrer Angehörigen, insbesondere der steuerkräftigeren, sich bisher stets bemühten, ihren kulturellen Verpflichtungen nach Möglichkeit zu entsprechen, um auf diese Weise die gesetzlichen Bedingungen ihres Bestandes zu erfüllen. Nichtsdestoweniger mußte früher oder später einmal der Zeitpunkt eintreten, wo die eine oder andere Kultusgemeinde nicht mehr in der Lage sein wird, diesen Bedingungen zu entsprechen, und sohin die Voraussetzungen eintreten werden, um ihren weiteren Bestand unmöglich zu gestalten. In Böhmen, wo in Durchführung des eingangs zitierten Gesetzes nicht weniger als 197 Kultusgemeinden kreiert wurden, sind die Verhältnisse noch viel ungünstigere als in Mähren, zumal dort derzeit weit mehr als 70 Kultusgemeinden weniger als 100 jüdische Einwohner in ihrem Sprengel zählen, etwa 25 sogar weniger als 50. Es ist bisher in Böhmen zur Auflösung von 2 Kultusgemeinden gekommen, wobei allerdings eine Reihe weiterer Auflösungen noch bevorsteht, welcher Umstand dort noch beschleunigt wird durch die religiöse Gleichgültigkeit, welche unter der Judenschaft Böhmens viel ausgeprägter ist als in Mähren. Und nunmehr sind auch in Mähren seitens der Behörde die erforderlichen Maßnahmen in Angriff genommen worden, um eine nicht mehr lebensfähige Kultusgemeinde ihrer Selbständigkeit zu entkleiden, da sie den ihr gesetzmäßig zukommenden Verpflichtungen nicht mehr nachzukommen vermag. Es handelt sich um die Kultusgemeinde Lomnitz im Tischnowitzer Bezirke, unweit von Brünn, welche bereits als faktisch aufgelöst zu betrachten ist und nach Durchführung der erforderlichen Transaktionen nunmehr auch juristisch zu bestehen aufhören wird. Dadurch, daß der genannte Ort abseits der Eisenbahn gelegen und infolgedessen im wirtschaftlichen Niedergange begriffen ist, hat sich dort gemeinsam mit den übrigen, die Existenz der jüdischen Bevölkerung auf dem Lande im allgemeinen untergrabenden wirtschaftlichen Erscheinungen die Anzahl der in Lomnitz selbst und in dem zu der dortigen Kultusgemeinde gehörigen Sprengel wohnhaften jüdischen Bevölkerung so verringert, daß nach dem vor etwa einem halben Jahre erfolgten Ableben des dortigen hochbetagten Kultusvorstehers sich niemand gefunden hat, der die Agenden der Kultusverwaltung zu übernehmen geeignet und bereit gewesen wäre. Hierzu kam noch der Umstand, daß der Tempel schadhaft ist, die Friedhofsmauer einer gründlichen Reparatur bedarf und die Stiftungshäuser sich in einem desolaten Zustande befinden. Außerdem schuldet die Kultusgemeinde einen im Verhältnisse zu ihrem Vermögen viel zu hohen Betrag bei einer Bank als Lombarddarlehen auf die seinerzeit gezeichnete Kriegsanleihe. Es ist daher begreiflich, daß kein Kultusangehöriger bereit war, die Leitung dieses passiven Nachlasses zu übernehmen und daß seitens der Behörde infolgedessen ein provisorischer Verwalter bestellt werden mußte, welcher die Agenden der Kultusgemeinde zu führen haben wird, bis behufs Einverleibung des Kultussprengeis an eine oder mehrere benachbarte Kultusgemeinden die behördlichen Verfügungen erfolgt sein werden. Für die Angliederung kommt in erster Linie die Kultusgemeinde Brünn in Betracht und es sind bereits die notwendigen Verhandlungen behufs Uebertragung des Stammvermögens der Kultusgemeinde sowie des Stiftungsvermögens in die Wege geleitet worden. Schwierigkeiten bereitet hierbei hauptsächlich die Frage der Lombardschuld, deren Uebernahme seitens der Brünner Kultusgemeinde begreiflicherweise entschieden abgelehnt wird. Aehnliche Verhältnisse, wie dieselben bezüglich Lomnitz angeführt wurden, bestehen in einer ganzen Reihe anderer ländlicher Kultusgemeinden, und es ist damit zu rechnen, daß ein gleichartiger Auflösungsprozeß binnen wenigen Jahren auch anderwärts in Erscheinung treten wird. Bereits derzeit leiden zufolge des Umstandes, daß diese zusammenschrumpfenden Kultusgemeinden vielfach überhaupt keine religiösen Funktionäre besitzen, das jüdische Leben und der religiöse Unterricht. Tempel und andere Baulichkeiten, darunter auch solche von historischem und künstlerischem

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