Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 26 (18.6.1926)
- Date
- 1926-06-18
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 26 DI E W AHRHEIT Seite 9 Die Leihbibliothek. So müßte der Titel der Komödie lauten, deren zweiter Akt sich soeben vor dem Bezirksgericht .Josefstadt abgespielt hat und die, wenn keine überraschende Wendung eintritt, was mau bei einer Komödie nie wissen kann, noch mehrere Akte haben dürfte. Das Servitenkonvent hatte mehrere Räume in seinem Hause an einen Architekten vermietet und dieser hatte nun einige davon an die Besitzer einer Leihbibliothek weitervermietet. Es gibt nun bekanntlich verschiedene Werke sowohl belletristischer als auch wissenschaftlicher Art, die mit den Anschauungen der katholischen Kirche nicht übereinstimmen, und die Besitzer der Bibliothek, unter welchen sich auch ein Jude befindet, haben sich nicht gescheut, auch diese an das Publikum zu verleihen. Das Servitenkonvent hatte daraufhin dem Architekten die Räume gekündigt und machte die Zurückziehung der Kündigung davon abhängig, daß er seinerseits den Leihbibliotheksinhabern den Stuhl, oder besser gesagt, die Bücherregale vor die Tür setze. Das wiederum wollten sich die Bücherverleiher nicht gefallen lassen und so kam es zum Prozeß. Das Servitenkonvent führte mehrere Gründe an, die ihn seiner Meinung nach zur Kündigung berechtigt hätten. Erstens, zweitens, drittens .... und viertens sei einer der Inhaber ein Angehöriger einer fremden ..Rasse". Wohlgemerkt: „Rasse", nicht ..Konfession". Alle Achtung vor der Frömmigkeit und dem Glaubenseifer der Herren Servirenpatres! Dennoch aber glauben wir, daß die konsequente Durchführung des Rassenstandpunktes geradezu katastrophale Folgen für ihren eigenen Glauben haben müßte. Da eine Einigung zwischen den streitenden Parteien nicht zu erzielen war, handelt es sich doch hier um drei Streitteile, wurde der Prozeß vertagt. In einer zweiten Verhandlung, die vor demselben Gerichte stattfand, zeigte sich Pater Ambros, der Vertreter des Servitenkonvents, etwas geneigter, die Leihbibliothek weiter im Konventsgebäude zu belassen, doch dürfen ihre Inhaber keine — Juden sein. Auch wir sind gegen die Verbreitung entsittlichender und glaubenzerstörender Schriften, insbesondere unter Jugendlichen, glauben aber nicht, daß auf dem Wege des Rassenkampfes und Rassenhasses diesem Uebel Einhalt geboten werden könnte, sondern sind ganz im Gegenteil der festen Ueberzeugung, daß auf diesem Wege die Sittenverderbnis und Verrohung besonders der jugendlichen Kreise vergrößert wird. Es kam zu erregten Auseinandersetzungen zwischen den Parteienvertretern und dem rassestolzen Serviteupater. Schließlich kam es doch zu einer gewissen Annäherung der geradezu um'iberbrücklich scheinenden Anschauungen. Pater Ambros gab zu verstehen, daß er vielleicht auch, was die „Konfession" des Besitzers betreffe, mit sich inndeln lassen würde. Ob das Wort „handeln" in kaufmännischem Sinne zu verstehen ist oder nur soviel wie „verhandeln" bedeutet, das dürfte erst die nächste Verhandlung zeigen, wofern es nicht vorher zu einem die religiösen und auch sonstigen. Interessen des Konvents befriedigenden „Handel" kommt. Eine große Unvorsichtigkeit hat der „G r o b i a n". ein Grazer Hakenkreuzlerorgan begangen, indem er Verschiedenes aus der Schule geschwätzt hat, was er im Interesse der Partei besser hätte für sich behalten sollen. Aber — wie sagt doch das alte Sorichwort: ..Wem das Herz voll ist. dem geht .der Mund leicht über." Und das Hakenkreuzlerherz, das der ..Grobian" vor aller Welt ausschüttet, muß recht voll gewesen sein, nämlich voll von Zorn und Aerger über den groben Undank eines ehemaligen Fraktionsgenossen, eines gewissen Herrn Rentmeister, der nach dem Empfange von so und so vielen Wohltaten von Seite der Fraktion „plötzlich zur- Opposition abgeschwenkt sei". *Es gibt nämlich innerhalb der nationalsozialistischen Partei zwei Richtungen, die sich gegenseitig auf das erbitterste bekämpfen. Um den Treubruch und schnöden Undank des ehemaligen Fraktionsgenossen ins rechte Licht zu setzen, führt nun der „Grobian" alle Wohltaten, die Rentmeister empfangen hat. der Reihe nach an. darunter auch eine, die den gelernten österreichischen Staatsbürger und Steuerzahler einigermaßen nachdenklich stimmen wird. Das Blatt schreibt nämlich in der Nummer vom 12. Brachmond 1926 im Artikel „Rentmeister" folgendes: ..Endlich verschaffte ihm die Partei (wenn wir nicht irren, durch Vermittlung des Herrn Dr. B1 ü m 1) eine fixe Bundesanstellun g". Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. „Eine fixe B u n d e s a n s t e 11 u n g" als Belohnung für hakenkreuz- Jerische Verdienste, eine Anstellung, die ihm von der Partei selbst verschafft wurde, noch dazu in einer Zeit, wo durch Abbau und vorzeitige Pensionierungen die Zahl der Staatsbeamten ständig verringert und keinerlei Neuaustellung vorgenommen wird? Wer ernennt in Oesterreich die Staatsbeamten, die Regierung oder der nationalsozialistische Parteirat? Es wird wohl notwendig sein, daß die Regierung über diese einigermaßen dunkle Angelegenheit einige Aufklärungen gibt. Denn der schwergeprüfte Steuerzahler hat ein Recht zu wissen, ob sein Geld tatsächlich dazu verwendet wird, stramme Hakenkreuzler für Verdienste um die nationalsozialistische Partei zu belohnen. Daß die Belohnung in diesem Falle einem Unwürdigen zuteil wurde, die Steuergelder also in diesem Falle zwecklos hinausgeworfen wurden und offenbar weiterhin hinausgeworfen werden, dafür kann allerdings die Regierung nicht verantwortlich gemacht werden, das ist eine Sache, weiche die Partei unter sich auszumachen hat. Aus einem Briefe Walter Rahenaus, den dieser am 12. Dezember 1917 an die Frau Hindenburgs gerichtet hat. seien nachfolgende Zeilen hervorgehoban. die — leider! — nichts au Aktualität eingebüßt haben:.....Hätte ich aber die Neigung, auf politisches Gebiet mich zu begeben, so wissen Sie. werte gnädige Frau, daß alle äußeren Umstände dies verhindern würden. Wenn auch ich und meine Vorfahren nach besten Kräften unserem Lande gedient haben, so bin ich. wie Ihnen bekannt sein dürfte, als Jude Bürger zweiter K 1 n s s e. Ich könnte nicht politischer Beamter werden, nicht einmal in Friedenszeiten Leutnant. Durch einen Glaubensv/ e c h s e 1 hätte ich mich der Benachteiligung entziehen können, doch hätte ich hierdurch, nach meiner Ueberzeugung, dem von den herrschenden Klassen begangenen 'Rechtsbruch Vorschub geleistet . . ." Die Monarchie brach in dem blutigsten aller Kriege zusammen, doch an ihren Vorurteilen hat sich nichts geändert. Der Schreiber des Briefes mußte die Vermessenheit, seinem nunmehr republikanischen Vaterland ar erster Stelle dienen zu wollen, mit dem Leben bezahlen. Ueberall, wo Juden, seien sie noch so hervorragend, noch so tüchtig, noch so selbstlos, sich im Staate hervortun wollen, da wird mit Fingern auf sie gezeigt: „Da schaut's den Juden an'" Seien es bahnbrechende Gelehrte wie Einstein und Haber, oder hervorragende Techniker, wie Prof.' Lessing, seien es Politiker, Schriftsteller oder Künstler, immer wird in ihnen in erster Linie der Jude gesehen und dann erst der Mensch, der Künstler, der Gelehrte, der Staatsmann, mag er auch mit allen seinen Kräften, mit der ganzen Hingebung, der er fähig ist, seinem Staate dienen. Die Klassenvorurteile der dama'isrcn Zeit sind geschwunden, statt ihnen haben die weitaus gefährlicheren, weil die Menschen in ihren niedrigsten Instinkten aufpeitschenden Rassenvorurteile einen Grad erreicht, der nicht nur die Einheit des deutsheen Volkes im Innern gefährdet, nicht nur allen Feinejen des Deutschtums einen willkommenen Vorwand gibt, die Deutschen in ihren Staaten zu bedrücken und zu entrechten, sondern auch zahlreiche Deutsche davon abhält, ihre Fähigkeiten, ihre Kenntnisse und ihre Energien dem Vaterlande zu widmen — weil sie Juden sind. Die Börsengeschäfte des Herrn Gattermayer haben ein gerichtliches Nachspiel gehabt: kein solches, wie es gewisse Börsengeschäfte, besonders im Falle des Mißlingens, gewöhnlich zu haben pflegen, sondern sie waren Gegenstand eines Ehrenbeleidigungsprozesses, der vor kurzem vor dem Bezirksgericht Gloggnitz stattgefunden hat. Die Vorgeschichte des Prozesses sei zum Verständnis des Folgenden in Schlagworten wiedergegeben: Eine nationalsozialistische Versammlung in Payerbach. Ein Redner greift die jüdischen Banken heftig an: „Betrüger, Gauner, Schwindler. Volksausbeuter." Da stand der Privatbeamte J a n i s t y n auf und erklärte, daß Gattermayer selbst im Verwaltungsrate einer jüdischen Bank gesessen sei und daselbst „m i t g e g a u n e r t" habe. Ehrenbeleidigungsklage. Der Beklagte wollte den Wahrheitsbeweis erbringen. Der Richter lehnte sämtliche Beweisanträge ab und verurteilte Janfstyn zu einer Geldstrafe von 20 Schilling. Wenn Herr Gattermayer diese Verurteilung für einen Freispruch seiner Person halten wollte, so wäre er sehr im Irrtum. Selbst ohne „mitgegaunert" zu haben ist das Sitzen im Verwaltungsrate eines so ausgesprochen kapitalistischen Unternehmens, wie es eine Bank ist, kein Beweis besonderer Gesinnungstreue eines Antikapitalisten. Auf diesem Wege, Herr Gattermayer, wird die „Zinsknechtschaft" des arischen Volkes kaum gebrochen werden? Ein Onfer antisemitischer Rohelt. Vor kurzem verschied in Berlin der bedeutende jüdische Gelehrte und Philosoph Prof. Dr. Gregorius 11 e 1 s o h n im Alter von 74 Jahren. Der verstorbene Gelehrte, der sich bis vor kurzem einer tmer-