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Die Wahrheit · 1926-05-28 · Heft 23 (28.5.1926) · page 10

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1926
Issue
Heft 23 (28.5.1926)
Date
1926-05-28
Page
– (sequence 10)
Language
German
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legt, leichtfertig, ohne jede Voraussicht an ihr Werk gegangen, sie hätten nicht daran gedacht, daß ihr Unternehmen auch mißlingen könnte . . . Gewöhnliche Diebe hätten sich angesichts einer solchen Zurechtweisung sicherlich zerknirscht gesagt: Der Herr Staatsanwalt hat ganz Recht, das nächstemal müssen wir die Sache doch vorsichtiger anpacken . . Das gilt natürlich nur von gemeinen Verbrechern. Daß die Windischgrätz, Nadossy usw. den Staatsanvalt derart mißverstehen könnten, ist natürlich ganz ausgeschlossen. * * * Mit großer Genugtuung werden sich die p. t. Angeklagten, insbesondere die fiauptunternehmer der patriotischen Aktion, die Windischgrätz und Nadossy, der Ovationen erinnern, die ihnen im Gerichtssaal dargebracht wurden. Hervorragende Männer, wie der Oberbürgermeister von Budapest Sipocz, der Führer der Antisemiten Wolff, usw. traten mit ehrfurchtsvoller Verbeugung an sie heran, drückten ihnen die Hand und versicherten mit gerührter Stimme, daß sie sich stolz als ihre Freunde fühlen. Solche öffentliche Ehrung wurde wenigstens im Gerichtssaal noch selten Angeklagten zuteil. * * * Auch der Ministerpräsident Graf Bethlen unterließ es rieht, coram publico dem Prinzen Windischgrätz die Anerkennung auszusprechen, daß er ihn heute noch wie früher für einen Gentleman halte. Diese schwerwiegenden Worte aus dem: Munde Bethlens verdienen umsomehr beachtet zu werden, als man während des Verlaufes der ganzen Verhandlung das Schweigen des Prinzen Windischgrätz auf alle Bethlen betreffende Fragen ungemein kompromittierend für den Ministerpräsidenten gehalten hatte. Bethlen war zu edel, Rache für dieses Schweigen zu nehmen. Auch er hat sich Windischgrätz gegenüber als Gentleman benommen. Zwei seltene Gentlemans. * # * Glänzend ging auch der Feldbischof Zadrawetz, der allmählich vom schwer belasteten Angeklagten zum wichtigen Entlastungszeugen avanciert war, aus der Konfrontation mit dem Grafen Johann Mikes, dem Bischof von Steinamanger, hervor. Der hohe Gerichtshof unterließ die Beeidigung des Bischofs von Steinamanger, wodurch die Aussage Zädrawetz* ihre entscheidende Bedeutung erlangte. Der Bischof Mikes hatte erklärt, aus dem Munde des Feldbischofs Zadrawetz gehört zu haben, es könne ihm aus der Affäre nichts Schlimmes entstehen, „da auch Herr Istvan um die Sache weiß". Zadrawetz leugnete, dies gesagt zu haben, und der Gerichtshof glaubte ihm. Und so widerfuhr tatsächlich weder ihm noch dem Grafen Bethlen Schlimmes aus der Affäre. * * * Wer dürfte nach der Anklagerede des Staatsanwaltes darüber staunen, daß der als vor nichts zurückschreckende Losgänger bekannte Dr. Ulain, als Verteidiger des Prinzen Windischgrätz, mit dem ihm unter allen Umständen eigenen Brustton der Ueberzeugung die unbedingte Freisprechung seines Klienten verlangte? Aufrichtig gestanden, nach dem Bilde, das Dr. Ulain von der in leuchtender Herrlichkeit dastehenden Persönlichkeit de* Prinzen Windischgrätz entwarf, mußte man eher darüber staunen, daß der Verteidiger sich mit der Forderung eines schlichten Freispruches begnügte. Konnte er nicht auch mit flammenden Worten der Hoffnung Ausdruck geben, das Vaterland werde dem edlen Märtyrer tausendfach lohnen, was er in den letzten Monaten gelitten, und insbesondere auch die Milliarden in echtem Gelde ersetzen, die er aus eigenen Mitteln in das mißlungene Francsfälscherunternehmen gesteckt hat? Von einem Dr. Ulain hätte.""man auch das erwarten dürfen. * * Der ehemalige Landespolizeichef, dessen harte Hand so viele unschuldig verfolgte Juden gespürt haben, hatte sich einen jüdischen Verteidiger genommen. Was ihn plötzlich zu dieser idealen Verleugnung konfessioneller Vorurteile veranlaßt haben mag, weiß ich nicht. Was den jüdischen Advokaten, bewogen, sich dieser Mission zu unterziehen, ist aus der Antwort ersichtlich, die er einem Interviewer erteilte. Er meinte, ein Operateur, der zu einem Kranken gerufen werde, darf sich nicht darum kümmern, zu welcher Religion sich der Patient bekenne. Im Sinne des von ihm als Rechtsanwalt geleisteten Eides habe er es als seine Pflicht erachtet, die Verteidigung zu übernehmen und als Jude stehe er überdies auf dem Standpunkte der jüdischen Moral, die es gebietet, auch dem Feinde in der Not zu helfen. Nun, lassen wir die Frage der Berechtigung dieses Standpunktes unerörtert, in einem wird man dem jüdischen Advokaten vollauf beistimmen: Besser, daß ein Jude die Nadossys wegen eines Verbrechens vor Gericht verteidigt als daß die Männer, wie Nadossy, in der Lage sind, Juden wegen ihrer — Religion zu verfolgen. * * # Die Bank von Frankreich — die einzige Geschädigte neben dem Strafgesetz — hat durch ihren Vertreter einen Franken als Schadenersatz verlangt. Der symbolischen Forderung wird willfahrt werden. Der Betrag wird nicht in falschem Gelde erlegt werden. Da man vom Feinde lernen soll, wird man in Ungarn sicherlich bestrebt sein, sich in dieser Affäre an das französische Beispiel zu halten. Ego. ^-Restaurant Buth II., Hollandstraße Nr. 14 Vornehmes Restaurant mit erstklassiger Küche Menü zu S 1.80 und 2.20 Übernahme von Diners und Soupers in und ausser Haus Jeden Samstag und Sonntag Souper bansant Jeden Sonntag TvLnf-HQr-Zee mit Zanz Zum Besuch ladet höfl. ein umun tmmmiii l. GUTH, Besitzer. yj^m^^^^^^^^^^gp

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