Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 23 (28.5.1926)
- Date
- 1926-05-28
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 4 Dm WAHRHEIT Nr. 23 halten. Besonders ist die Leopoldstadt von ihnen dergestalt bevölkert, daß es wenige Häuser daselbst geben wird, worin kein Jude wohnt. Seit dem Jahre 1848 wurde das hiesige Bürgerrecht 68 Juden verliehen und vom Jahre 1850 herwärts erhielten 1054 die Aufnahme in "den Gemeindeverband. Die Anzahl der jüdischen Hausierer, welche sich bis zum März 1848 auf 837 Köpfe für Niederöstererich belief, war im Jahre 1854 schon auf 6335 gestiegen und wird fortwährend steigen, wenn dem Ueberfluten der jüdischen Bevölkerung kein Damm gesetzt wird. In demselben Verhältnisse als sich die Anzahl der Juden in Wien vergrößert, mehren sich aber auch die damit verbundenen gemeinschädlichen Folgen. Ist aber das raffinierte Treiben der Juden nicht nur im Gebiete der materiellen Wirtschaft gemeinschädlich, sondern auch gefährdend für die Sittlichkeit und die öffentliche Stimmung, so tritt diese letztere Gefahr um so mehr hervor, wenn man wahrnimmt, daß sie im geistigen Gebiete der Literatur und besonders der Journalistik ebenfalls immer größere Eroberungen machen. Bei dem scharf zergliedernden skeptischen Geiste, der den jüdischen Schriftstellern eigen ist, nehmen sie meistens eine mehr oder weniger verdeckte oppositionelle Stellung sowohl gegen das christliche Element als gegen das monarchische Prinzip ein. Gewöhnlich sind sie Wortführer des Rationalismus und der reinen Demokratie, weil sie auf diesem Wege ihren Parteizweck: Emanzipation der Juden, ausnahmslose politische Gleichberechtigung am sichersten und schnellsten zu erreichen glauben. Ein Rückblick auf die Jahre 1848 und 1849 und auf die Rollen, welche die Juden damals in Wien und in Ungarn spielten, genügt, ihren Mangel an Anhänglichkeit für die Monarchie und Dynastie klar zu erkennen. Hatten die Juden schon damals, als sie noch in zehnmal geringerer Anzahl als jetzt in der Haupt- und Residenzstadt des Reiches vorhanden waren, sich als eifrige Agitatoren für demokratische Zwecke bemerkbar gemacht, so liegt der Verdacht nahe, daß ihre Tätigkeit von dieser Richtung, wenngleich versteckt, gegenwärtig um so größer sein und unter Begünstigung der Zeitumstände umso gefährlicher werden könnte. Deshalb ist bereits die Fürsorge nötig erachtet worden, einige hervorragende jüdische Literatoren. und Kapazitäten samt ihren Gesinnungsgenossen polizeilich überwachen zu lassen. Ein die Aufmerksamkeit in Anspruch nehmendes Symptom des einflößenden zweifelsüchtigen Geistes der Juden ist auch die Uneinigkeit, die sich in Glaubenssachen oder wenigstens in kirchlichen Gebräuchen unter ihnen kund gibt. Schon nennen sich die hiesigen Juden — Reformierte, die polnischen — Orthodoxe, und die türkischen bilden, von beiden abgesondert, eine dritte Sekte. Vor Jahren wurden die Reformen der hiesigen Judengemeinde tatsächlich anerkannt, ja sogar zeitgemäß gutgeheißen. Leider erwuchsen jedoch' aus den reformierten Juden die liberalen, demokratischen, radikalen und revolutionären, wogegen unter den orthodoxen Juden die Gutgesirnten in der Mehrzahl zu finden sind. Die Tendenzen der Reformjuden verdienen daher überwacht und nach Umständen auf die Einheit des mosaischen Glaubens zurückgeführt zu werden, weil ihre gesetzliche Duldung davon abhängig ist, keine politischen Momente zu verfolgen. Die türkischen Juden sind durch alte Staatsverträge in ihren gottesdienstlichen und sozialen Verhältnissen geordnet und sie bieten keine bedenklichen Momente dar. So wenig endlich die vorhandenen Tempel zu den rituellen Uebungen der übergroß angewachsenen jüdischen Bevölkerung hinreichen, ebenso wenig genügen die Unterrichtsanstalten für ihre schulfähigen Kinder. Allerdings hat sich der Besuch der israelitischen Religionsschule, die in den Jahren 1830. bis 1840 zwischen 120 bis 160 Schüler zählte, dergestalt vennehrt, daß zum Beispiel im Jahre 1850 bis 1851 und im vorigen Jahr 454 Frequentanten waren, während in diesem Jahre 572 eingeschrieben sind und außer fliesen noch 400 Handwerkslehrlinge an Sonntagen religiösen Unterricht empfangen. Allein da keine sonstigen öffentlichen israelitischen Lehranstalten, sondern nur einige Privaterziehungshäuser bestehen, so ist für das Unterrichtswesen, zumal zugunsten der armen Kinder, keineswegs befriedigend gesorgt. Auch ist an die Stelle der bis zum Jahre 1849 bestandenen Beaufsichtigung der israelitischen Schule durch den Domscholastikus und einen höheren Polizeibeamten eine aus dem israelitischen Kultusvorstande gebildete Schulkommission getreten, welche dem behördlichen Einflüsse nicht untersteht. Ebenso unzulänglich für die außerordentlich gestiegene jüdische Bevölkerung erweist sich auch ihr nur für 50 Betten gestiftetes Spital in der Rossau. Doch muß man der Judengemeinde zugestehen, daß sie in der Unterstützung ihrer hilfsbedürftigen Glaubensgenossen viel opferwillige Tätigkeit entwickelt, indem sich seit einigen Jahren mehrere Vereine für wohltätige Zwecke gebildet haben, Nach diesen offenen Darlegungen der Uebelstände, die mit dem massenhaften Anwachsen der jüdischen Bevölkerung verbunden sind, glaubt man sich zu der Besorgnis berechtigt, daß eine weiter getriebene Duldsamkeit in dieser Beziehung und Nichthandhabung der noch bestehenden älteren Gesetze Gefahren für die Sicherheit und Ordnung herbeiführen könnte. Die Abhilfe scheint sonach einer gründlichen Erwägung wert zu sein. Ob bei Gelegenheit des definitiven Gemeindestatutes auch die soziale und bürgerliche Stellung der Juden geregelt, ihre Aufnahn^e in den Gemeindeverband von gewissen erschwerenden Bedingungen abhängig gemacht, die Erteilung des Ehekonsenses notwendigen Beschränkungen unterworfen, für die Verleihung von Handelsbefugnissen, für die Konzessionierung der Landkrämerei und des Hausierhandels, dann für die Bewilligung von Domizilveränderungen usw. bestimmte Normen festgelegt, überhaupt ihre provisorischen Verhältnisse auf eine dem Gesamtwohle zuträglichere Weise festgestellt werden könnten, muß dem zu dieser Organisation berufenen Ministerium des Inneren überlassen werden. Vom staatspolizeilichen Standpunkte kann in dieser Beziehung nur der öffentlichen Meinung beigestimmt werden, welche sich unter den Völkern Oesterreichs einhellig dahin ausspricht: daß einzelnen Israeliten wegen der sie auszeichnenden staatsbürgerlichen Vorzüge zwar alle Anerkennung gebühre, die Masse derselben aber noch auf immer so,