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Die Wahrheit · 1926-04-23 · Heft 18 (23.4.1926) · page 11

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1926
Issue
Heft 18 (23.4.1926)
Date
1926-04-23
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 18 Dt£ WAHRHEIT Seite 9 Wahrheiten vom Tage Gesetzgebung oder Rechtsprechung? Gewiß hat das Urteil, das im Prozeß gegen Alexander Weiß, den ehemaligen Leiter eines vielgelesenen Blattes, und gegen Artur Fuchs, den Inhaber einer bekannten Annoncenagentur, gefällt wurde, das Rechtsgefühl vieler- Mitbürger nicht vollauf befriedigt. Denn. es weist deutlich den inneren Zwiespalt auf zwischen der im höchsten Grade billigenswerten Absicht der Richter, das öffentliche Leben von all dem Unkraut zu reinigen, das wie auf anderen Gebieten so auch auf dem Gebiete der Presse so mächtig in die Halme geschossen ist. und einem Gesetz«, das aus wesentlich einfacheren Zeitläuften stammend unfähig ist. die komplizierten Verhältnisse zwischen der Presse einerseits und allen übrigen Zweigen des öffentlichen Lebens richtig und in vollem Ausmaße zu erfassen. Es ist, als ob jemand mit einer stumpf gewordenen Hacke das Unkraut in seinem Garten ausjäten wollte. Kann durch Rechtsprechung die Gesetzgebung korrigiert werden oder ist das Urteil bloß dazu da, um in einem bestimmten Falle das geltende Recht zu verifizieren? Ist es das Amt des Richters, den „Fehler" im Gesetze auszumerzen oder die Pflicht der Volksvertreter, das Gesetz so vollkommen als möglich zu gestalten? Wo ist die Grenze zwischen der vom Gesetze unter schwere Strafsanktion gestellten „Erpressung" und der fast ebenso verwerflichen „Bestechung", die außer in Amtssachen straffrei begangen werden kann? Alle diese Fragen wurden in der abgelaufenen Woche um so lebhafter diskutiert, je mehr sich der im Mittelpunkt des allgemeinen Interesses stehende Erpressungsprozeß dem Ende näherte. Allgemein war die Abscheu vor den durch das Beweisverfahren leider nicht ganz erleuchteten Abgründen moralischer Verworfenheit und grenzenloser Korruption, allgemein war das geradezu beängstigende Gefühl der Schutzlosigkeit gegen die Angriffe feiler und verkommener Subjekte auf private und kaufmännische Ehre, auf Familienleben und geschäftlichen Kredit. Aber auch das Publikum, das nunmehr den Machenschaften solcher Individuen fassungslos gegenübersieht, kann nicht von jeder Schuld freigesprochen werden. Es hat, wenn auch gegen seinen Willen, denselben Vorschub geleistet. Denn wie konnte es dazu kommen, daß der Chefredakteur eines Blattes, das sich zum Sozialismus bekannte und von Mitgefühl mit den Armen und Schwachen nur so triefte, selbst „kapitalistische" Geschäfte machte und mit den tausendmal verfluchten Kapitalisten in engster Verbindung stand? Der Grund liegt auf der Hand: weil es von einem sensationshungrigen Publikum eifrigst gelesen wurde. Wie konnte es dazu kommen, daß ein Blatt, dessen Redakteure von den Antisemiten aller Art als „Typus jüdischer Schlechtigkeit'' hingestellt werden (obgleich sie längst keine Juden mehr sind), was Menschen heilig ist, in den Kot zerren, ja sogar die Religion, die ihre Väter und Großväter verehrten, ständig mit Schmutz und Unflat bewerfen konnten? Weil selbst jüdische Leser nicht davor zurückscheuten, das Blatt zu kaufen und zu lesen. In seinen Angriffen auf die jüdische Religion, für welche das abscheuliche Bild anläßlich des Gattermayer- Prozesses ein bezeichnendes Beispiel bot, stand nämlich das „Judenblatt" durchaus nicht hinter der hakenkreuzlerischen Presse zurück. Der Unterschied besteht allein darin, daß man diese durch die Maschen des Gesetzes leichter hindurchschlüpfen läßt als jenes. Darum ist die Frage der Reform des Preßgesetzes im Sinne eines vermehrten Ehrenschutzes und energischerer Bekämpfung von Korruption und Bestechlichkeit eine nicht länger aufzuschiebende Forderung des Tages und eine weitere Forderung von fundamentalster Bedeutung ist. daß sich die Rechtsprechung sowohl „immer" und „überall", aber auch — und das muß heute besonders betont werden — „n u r" und „ausschließlich" vom Willen des Gesetzgebers leiten läßt. Darum machen wir in der Gegenüberstellung: „Gesetzgebung oder Rechtsprechung?" aus dem „oder" ein „und" und aus der Frageform eine Befehlsform: „Gesetzgebung und Rechtsprechung!" Beide zusammen müssen unser ordentliches Leben von der Versuchung durch eine Klassen- oder Rassenhaß predigende, einer feilen und faulen Presse bewahren. Daß diese schwere, aber im Interesse unseres Staates unbedingt erforderliche Arbeit, von der einen ohne die andere nicht bewältigt werden kann, das hat der Prozeß gegen Alexander Weiß und Artur Fuchs klar und deutlich gezeigt und darum ist auch sein Ausgang ein so unbefriedigender. Nationalisten unter sich. Es wäre eigentlich kein außerordentliches Ereignis, wenn sich Nationalisten verschiedener Art untereinander gut vertrügen, sich gegenseitige Sympathien entgegenbrächten. Wenn dies freilich nicht immer so klar zum Ausdruck kommt, dann liegt meistens der Grund darin, daß d;e beiderseitigen nationalen Aspirationen sich in scharfen Widerspruche zu einander befinden, mögen sie sich auch von der nämlichen Voraussetzung herleiten. Einig sind sich die Nationalisten der einzelnen Völker gewöhnlich nur in einem Punkte: Im Hasse gegen das Judentum und dessen Bekenner. Und darum eben ist ein Ereignis, das, wie gesagt, ansonsten kein außerordentliches wäre, bemerkenswert. Ein jüdischnationales Blatt, die Prager ..Selbstwehr" feiert ihren 20. Geburtstag und bekommt aus diesem Anlaß ein Glückwunschschreiben von einem deutschnationalen Politiker, dem deutschböhmischen Abgeordneten Dr. Rud. Lodgmann, der, wenn er selbst kein Antisemit ist, immerhin einer extrem antisemitischen Partei vorsteht. Wenn man das Schreiben aber näher betrachtet, dann erkennt man etwas, was offenbar die von jüdischen, oder besser gesagt un.iüdischen Nationalismus Verblendeten nicht erkennen können oder — was noch schlimmer wäre — nicht erkennen wollen. In dem ..Gratulationsschreiben".' das von genanntem Blatte veröffentlicht wird, steht nämlich ein Satz, der auch in einer Antisemitenversammlung beifällig aufgenommen werden könnte: ,.Tch bin ein durchaus national denkender und fühlender Mensch und weiß daher die Wichtigkeit der zionistischen und nationaljüdischen Bestrebungen nicht nur für das Judentum selbst, sondern auch für senie Wirtsvölker (!) vollauf zu würdigen." Die „Arier" als Wirtsvolk, die ..Semiten" als Gastvolk, Majoritäts- und Minoritätsrechte, reinliche Scheidung, womöglich Auswanderung nach Palästina, lauter sich deckende Programmpunkte der deutschnationalen und jüdischnationalen Politik und ebensolche Angriffe auf die Gleichberechtigung der jüdischen Bürger. Wann endlich werden den von nationalen Phrasen verwirrten Glaubensbriidern die Augen aufgehen? Wann werden sie erkennen, wohin sie der Nationalismus führt? Die rumänische antisemitische Studentenschaft. Mit bczug auf die Affäre im Prager „Studentsky domov", welche die Einladung der rumänischen antisemitischen Studenten zur Folge hatte, wird sicherlich nachstehender Artikel interessieren, den Henri Barbusse in der eben erschienenen ..Weltbühne" veröffentlicht: Die Regierung von Bukarest ermutigt zweifellos — trotz ihrer Neutraiitätsbeteuerungen1 — die wachsende aufrührerische Gruppe deT antisemitischfaschistischen Studenten. Während sie die Organisation der Freistudenterr aufgelöst und ihr Zeitungsorgan, das in keiner Weise auf Umsturz ausging, unterdrückt hat. begünstigt sie offenkundig die Propaganda der antisemitischen Studenten. Auf diese Art ist eine antisemitische Partei, die in Bukarest nie existiert hatte, von den Liberalen begründet worden. In Jassy bestand sie unter dem Regime des Herrn Couzas, der von der Höhe seines Universitätsstuhles aus zu Pogromen Hetzte. Die Antisemiten haben fünf Journale zu ihrer Verfü.Timig, hängen ihre Plakate und Anzeichen in den Straßen auf und werden bei ihren öffentlichen Kundgebungen nicht gestört. Als eines Abends einige dieser Radaubrüder vor mein Hotel gezogen kamen, um mich zur Rechenschaft zu ziehen, weil ich die Souveränität angriffe, versicherte man mir. daß sie von Sicherheitspolizisten umringt wären, deren Hauptsorge war. die. Menge an der Störung dieser Demonstrationen zu hindern. Diese jungen Leute mit ihrem sonderbaren „rumänischen Ehrbegriff waren es auch, die Henri Guemut gehindert haben, in Bukarest das Wort zu ergreifen. Um den billigen Preis einiger Gefälligkeiten haben die Behörden in ihnen ein heouemes Mittel, sich zu ihren eigenen Zielen zwingen zu Inssen. Diese antisemitische Agitation ist ganz und gar künstlich, ist gewaltsam hochgetrieben von Radaumachern, die sich im Schoß der unfanatischsten und rassefremdesten Nntion der Welt festgenistet haben. Präsident Coolidge und der Antisemitismus. In dem Jahresbericht der Jüdisch-Amerikanischen Komitees, der soeben von dessen Präsidenten Louis M a r s h a 11 veröffentlicht wurde, wird festgestellt, daß dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, Herrn Calvin Coolidge, das Hauptverdienst an der Verbesserung der Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden in Amerika zufällt. Insbe-

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