Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 16 (9.4.1926)
- Date
- 1926-04-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 2 DIE WAHRHEIT Nr. 16 sten Staaten, wenn auch oft nach langen und schweren Kämpfen, eingeführt worden ist, spitzt sich die Frage nach dem besten, d. h. demokratischesten Wahlsystem auf die Feststellung jener Bedingungen zu, unter denen Personen,. für welche Stimmen abgegeben wurden, gewählt erscheinen. Zunächst scheint wohl das M e h r h e i t s- Prinzip am demokratischesten zu sein. Betrachtet man jedoch dasselbe näher, dann zeigt sich, daß es oft zur Herrschaft einer schwachen Majorität über eine starke Minorität führen und so das demokratische Prinzip selbst verletzen kann. Dies mit besonders augenfällig in Erscheinung, wenn sich mehrere Parteien gleichzeitig an einer Wahl beteiligen und das Mandat in die Hände einer relativ kleinen, aber die anderen um wenige Stimmen übertreffenden Partei fällt. Bedenklich wird diese Erscheinung insbesondere dann, wenn sich dieser Vorgang gleichzeitig in mehreren Wahlkreisen vollzieht; denn hierdurch verwandelt sich die gewollte Majoritätsherrschaft in ein ausgesprochenes Minoritätsregime. Die Demokratie verlangt jedoch, daß nicht eine oder zwei Parteien, soferne sie nicht die überwiegende Mehrheit des Volkes repräsentieren, sondern daß womöglich alle politischen Gruppen, und zwar im Verhältnis zu ihrer Stärke, Anteil an der Gesetzgebung oder, allgemein gesprochen, am Staate nehmen. Man glaubte daher den Forderungen der Demokratie dadurch besser Rechnung tragen zu können, daß man an Stelle des Mehrheitsprinzips das Verhältnis- oder Proportionalwahlrecht einführte, bei dem jede an der Wahl beteiligte Partei im Verhältnis der auf ihre Kandidaten entfallenden Stimmen berücksichtigt wird. In der Praxis jedoch stößt das Proportionalitätsprinzip auf gewisse Schranken, da ja nicht jede, auch noch so kleine Gruppe im Parlament vertreten sein kann und die Feuilleton |wpl Geistesverwandtschaft. ...... aber eure Brüder, das ganze Haus Israel, beweine den Brand, den Gott angezündet hat." III, 10, 6. Der Tod der beiden Söhne Arons, die im Heiligtume von einem Feuer Gottes niedergestreckt wurden, muß jeden aufs tiefste ergreifen. Es kommt nicht in Betracht, ob sie ihr .Schicksal verschuldet haben; rein menschlich ward sich einem Vater, der zwei Söhne, im besten Mannesalter, mitten aus dem Berufe heraus, jäh und unerwartet verliert, allgemeine Teilnahme zuwenden. Denn das ist das Schlimmste und Traurigste, wenn ein Vater seinen Kindern ins Grab schauen muß. Wen ein solches Geschick ereilt — ob hoch oder niedrig, arm oder reich — hat wohl das größte Anrecht auf Anteilnahme und wird sie auch ausnahmslos finden. Darum schreibt die heilige Schrift: „Das ganze Haus Israel beweine den Brand, den Gott angezündet hat", nicht nur deshalb, weil es dem Priester nicht gestattet war, die äußeren Zeichen der Trauer -2Vl beobachten, und etwa das Volk die Pflicht der Trauen um den Toten übernehmen solle, sondern mehr noch, damit das ganze Volk die Anteilnahme an dem Leide bekunde. Darauf weist das eine Wort „eure Brüder" hin, wie schon die Erklärer der Schrift bemerken, „Leid und Unglück der Gottesgelehrten obliegt der Gesamtheit und sie hat die Pflicht, darob zu trauern". „Wenn ein Gottesgelehrter stirbt, so sind alle seine Verwandten" heißt es im Talmud, und besägt, daß alle Parteienzersplitterung, mag sie auch vom demokratischen Standpunkt aus ein geringeres Uebel sein als die schrankenlose Herrschaft einer großen Partei, dennoch vermieden werden soll. Es muß also eine Mindestzahl von Stimmen festgesetzt werden, über welche eine politische Gruppe verfügen muß, um wenigstens einen Vertreter in die zu wählende Körperschaft zu entsenden. Diese Zahl, auch Wahlquotient oder Wahlzahl genannt, bietet dann den Schlüssel zur Aufteilung der zu besetzenden Abgeordnetensitze auf die Parteien. Läßt man nun nach diesem Prinzip jeden Wahlberechtigten seine Stimme nur für einen einzigen Wahlbewerber abgeben, dann kann es der Fall sein, daß wenige hervorragende Persönlichkeiten die Mehrzahl der Stimmen auf ihre Person konzentrieren und daher nur ein geringer Teil der Abgeordnetensitze besetzt werden könnte, oder aber, daß infolge übergroßer Zersplitterung keiner der Wahlbewerber die Wahlzahl erreicht. Aus diesem Grund ist man von der Einerzur Listenwahl übergegangen, bei welcher die auf eine politische Gruppe entfallenden Stimmen besser zur Geltung kommen können. Die proportionale Listenwahl, die auch in Oesterreich eingeführt ist, besteht bekanntlich darin, daß die Parteileitung bestimmt, wer auf die von ihr einzureichende Liste kommt und nach welcher Reihenfolge die Kandidaten gewählt erscheinen, falls die erforderliche Stimmenzahl erreicht ist. Auf die Auswahl der Kandidaten steht dem Wähler kein Einfluß zu, seine Stimme ist lediglich Parteibe kenntnis. Wir sehen, daß ebenso wie das Mehrheitsprin^ zip, in der Idee durchaus demokratisch, in der Praxis aber undemokratisch ist, auch das Prinzip der proportionalen Listenwahl, das, wie anerkannt werden um ihn zu trauern haben. Denn es gibt eine besondere: Verbrüderung, eine Verwandtschaft, die nicht durch Blut und Geburt, sondern durch geistige Bande zustandekommt: die geistige Verwandtschaft. Sie besteht zwischen Lehrer und Schüler, Führer und Geführten, Künstler >und Kunstverständigen ebenso wie zwischen Propheten und Jüngern. Dieser Zusammenhang zwischen denen, die eine führende Rolle im Geistesleben einnehmen, und denen, die ihnen geistige Gefolgschaft leisten, war und ist noch bei den verschiedensten Völkern und ist für deren geistiges Niveau ein ehrendes Zeichen. Aber immer war dies nicht der Fall. Es gab Zeiten, da eine bittere Fehde zwischen den führenden Geistern und denen, die geführt werden sollten, bestand. Man verfolgte mit Not und Tod diejenigen, die es wagten, ein Licht des Geistes zu entzünden, trauerte weniger um ihren Tod, sondern trachtete vielmehr nach diesem und manch' einer, dessen Namen heute wie ein Stern am Geisteshimmel leuchtet, ist für seine Leistung in dunklem Kerker verschmachtet oder auf hellem Scheiterhaufen verbrannt worden. Vor 4000 Jahren brachten in Israel zwei Priester fremdes Feuer ins Heiligrum, die Strafe Gottes traf sie mitten in ihrer Tat — wahrlich ein Gottesgericht — aber trotzdem heißt es „und eure Brüder, das ganze Haius Israel, sollen beweinen den Brand, den Gott entzündet hatte. Kein Wort von Verdammnis, kein Fluch tönt schaurig über die toten Leiber, kein Bannstrahl schändet das stumme Grab. Trauern sollen alle um die beiden Toten! Wie diese beiden Söhne Arons gibt es immen Menschen, die glauben, Erleuchtung, Helle, Feuer von Gott auf den Altar der Menschheit zu bringen, aber sie irren, bringen fremdes Feuer, mit dem sie den Altar entweihen. Im Leben sollen wir solchen die Gefolgschaft versagen, sie nicht billigen und nicht preisen, aber sie im Tode auch nicht verdammen. „Der Tod sühnt". Wir sollen sie be-