Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 16 (9.4.1926)
- Date
- 1926-04-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3062972-3063973-3063987--14473-3082033- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
OesferreicMsclie Wochenschrift für indische Interessen Nil dem Beiblatt: YerOifenflichungen der ..Union dentschüsterreifhisdier Juden* Redaktion und Administration: IVfien HelnestfraDe 13. - Fernruf 42-2-16 XL II. Jahrgang Wien, 9. April 1926 Nummer 16 Demokratie. Anläßlich einer Betrachtung über das Pessaehfest wurde an dieser Stelle der Gedanke ausgesprochen, daß wir Juden die Freiheit, die uns Gott gegeben, nicht als ein bloßes Geschenk, das wir nur zu genießen brauchen, sondern als eine uns gestellte Aufgabe, eine uns zur Erfüllung übertragene sittliche Pflicht betrachten. Denn die absolute Freiheit führt zum schrankenlosen Individualismus, zur Herrschaft der physischen Gewalt und hebt sich in der Folge selbst auf. Unter „Freiheit" kann daher nur die Freiheit des Gesetzes verstanden sein und so war es von grundlegender Bedeutung nicht allein für die weitere Entwicklung des jüdischen Volkes in sittlicher und politischer Beziehung, sondern auch für die Realisierung des „Freiheitsideals" in der Menschheitsgeschichte, daß der Allmächtige dem von ihm befreiten Volke drei Monate nach dem Auszug aus Aegypten durch Moses die Grundlage zu einer unaufhebbaren, weil göttlichen Verfassung in den zehn Geboten übermittelt hat. Müssen diese die Heiligkeit der Person und Familie, die Unverletzlichkeit des Eigentums, die Wahrhaftigkeit und soziale Gerechtigkeit verkündenden „Freiheitsrechte" auch mit Rücksicht auf ihre Herkunft als transzendent bezeichnet werden, so sind sie doch ihrem Wesen nach immanent, das heißt in der — wie Kant sagt — ethischen Struktur des menschlichen Willens, in der Natur der menschlichen Persönlichkeit begründet. Daraus folgt, wenn auch nicht mit logischer Notwendigkeit, so doch aus Gründen der politischen Zweckmäßigkeit, daß die Demokratie jene Staatsform ist, welche die zugleich „göttlichen" als „natürlichen" Freiheitsrechte am besten gewährleistet. Denn sie ist in der Lage, Willkürakte einzelner auf ein Minimum zu reduzieren und die yollkommenste Konkretisierung der transzendenten, d. h. göttlichen „Gesetze" in dem System des positiven Rechtes zu bewerkstelligen. Ist nämlich staatlicher Zwang als Garantie der Freiheit der einzelnen Bürger notwendig, „dann kann", wie Kelsen sagt, „die Freiheit nur in der Selbstbindung, Selbstbestimmung bestehen, dann muß die staatliche Rechtsordnung von denjenigen selbst erzeugt werden, für die sie .verpflichtende Geltung beansprucht". Daß demokratische Verfassungen dem Ideal des göttlichen Gesetzes viel näher kommen, als es auch der aufgeklärteste Absolutismus, der sich gern mit einem religiösen Mäntelchen umgibt, imstande ist. dafür bietet uns die Geschichte der amerikanischen Freiheitsbewegung, die bekanntlich einen religiösen Ursprung hatte, ein treffendes Beispiel. Denn die allgemeinen Menschenrechte, die, obwohl sie naturrechtlichen Anschauungen entsprungen sind, dennoch ihre Grundlage in der göttlichen Offenbarung besitzen, wurden zuerst in die Verfassungen der amerikanischen Republiken aufgenommen, die sich von England losgelöst und die „Vereinigten Staaten von Amerika" gebildet hatten. So heißt es z. B. in der Verfassung des Staates Pensylvania vom?8. März 1776 (!) im Artikel I: „Alle Menschen sind in gleicher Weise frei und unabhängig geboren und haben bestimmte, natürliche, an sich geltende und unabänderliche Rechte." Von Interesse ist insbesondere Artikel II, welcher besagt: „Alle Menschen haben ein natürliches und unabänderliches Recht, den allmächtigen Gott nach den Forderungen ihres eigenen Wissens und Gewissens zu verehren." Es wird weiter bestimmt, „daß niemand wegen seiner Konfession in seinen bürgerlichen Rechten beeinträchtigt werden darf. (Aehnlich lauten die Verfassungen von Massachusetts, Virginia und anderer Staaten.) Soll es überhaupt eine Gesellschaft geben, eine Gesellschaft freier Menschen, dann muß es — und das war ja der große Gedanke, den Moses, der größte Gesetzgeber aller Zeiten, hatte — eine bindende Ordnung für das gegenseitige Verhalten der Menschen geben, dann muß Herrschaft sein. Müssen wir uns aber einer Herrschaft unterwerfen, dann wollen wir nur der Herrschaft unseres Gewissens, der Herrschaft des ewig unabänderlichen Sittengesetzes Untertan sein. Dies kann nur dadurch geschehen, daß wir uns selbst beherrschen, also in einem demokratischen Staate. Da jedoch die Erfüllung dieses Ideals, des Ideais der unmittelbaren Demokratie au der praktischen Unmöglichkeit seiner Durchführung scheitert, weil bei der Kompliziertheit des gegenwärtigen staatlichen Apparates eine von der Gesamtheit der Bürger etwa in der Volksversammlung geführte Herrschaft nicht vollzogen werden kann, muß das Volk die Herrschaft wenigen, mit seinem Vertrauen ausgezeichneten Repräsentanten anvertrauen. Die Regierung geht vom Volk auf das vom Volke gewählte Parlament über, weshalb für das Maß der Annäherung einer Verfassung au das Ideal der Demokratie in erster Linie das herrschende Wahlsystem entscheidend ist. Das ist auch der Grund, warum die Frage des Wahlrechtes als eines der wichtigsten politischen Rechte immer wieder von neuem zur Diskussion gestellt wird und gerade jetzt die öffentliche Meinung beherrscht. Nachdem das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht als eine wesentliche Verwirklichungsmethode des demokratischen Gedankens nicht nur erkannt, sondern auch in den mei-