Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 13 (22.3.1926)
- Date
- 1926-03-22
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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nicht gegen die jüdischen Staatsbürger, sondern gegen d?e ausländischen, zum Kongresse nach Wien gekommenen Juden aufgehetzt habe, weshalb der Asufrelzungsparagrapb, der ja von „Bürgern" spricht, keine Anwendung finden könne. In dieser Tonart ging es "weiter. Der Angeklagte Müller, der „unverantwortliche" Schriftleiter der „Deutschen Arbeiter-Presse" gibt vor, daß er die Mehrzahl der inkriminierten Stellen, „ohne sie vorher gelesen zu haben," dem Drucker übergeben habe, wohl wissend, daß er für sämtliche Unterlassungssünden nicht schwerer bestraft werden könnte als für eine Begehungssünde. In einigen, ihm wohl weniger schwerwiegend erscheinenden Fällen jedoch gibt er zu, die Artikel vor ihrer Drucklegung gelesen zu haben und behauptet — das ist charakteristisch für seine ganze Verantwortungsweise — immer wieder, „e s sei nicht so ernst gemeint gewesen". Insofern hätte er wohl recht, als die „Deutsche Arbeiter- Fresse" von keinem denkenden Menschen ernst genommen wurde, wohl aber waren die unter Anklage gestellten Artikel sehr ernst gemeint und ihre Folgen waren vielleicht noch viel ernster. Nach einer die Anklagepunkte nochmals begründenden und den kläglichen Mißerfolg der Verantwortung der Angeklagten betonenden Rede des Staatsanwaltes Dr. Tuppi ergriff der Verteidiger Qattermayers, Dir. Spielvogel, das Wort zu einer Rede, die weniger einer Verteidigungsals vielmehr einer antisemitischen Versammlungsrede niedrigster Art glich. Säe war erfüllt von Angriffen auf die Juden und die Regierung und brachte als Beweis für die Richtigkeit der von üattermayer gegen das Judentum erhobenen schweren Beschuldigungen jene allbekannten antisemitischen Pamphlete, die jeglicher wissenschaftlicher Bedeutung bar sind. Aus der Rede des Verteidigers Dr. B1 ü m e 1, die in ihrem Tone etwas gemäßigter war, sei nur folgende kuriose Steile angeführt: „Die Stimmung der Bevölkerung zur Zeit des Zionistenkongresses war so erregt, daß es zu einem Judenpogrom gekommen wäre, wenn nicht gerade die Führer dei Nationalsozialisten dhre Parteigenossen zur Ruhe verhalten hätten. Wir waren es eigentlich, die "den Zionistenkongreß geschützt haben." Ein schwedisches Sprichwort sagt: „Die Stecknadeln sind schuld, daß wir noch leben, denn wenn wir sie geschluckt hätten, wären wir schon längst gestorben!'" Am Schlüsse seiner Rede verstieg sich Dr. Blümel zu der Behauptung, daß der Staatsanwalt seine Anklage nicht aus freien Stücken erhoben habe, sondern hierbei unter einem Drucke gestanden sei. Als Beweis für diesen auf der Staatsanwaltschaft lastenden Drucke zitiert er eine Stelle aus einem „D a s Maß ist voll" übersdiriebenen Artikel der „Wahrheit" vom 5. Juni 1925, welche folgendermaßen lautet: „Lange genug hat die Hetze der Hakenkreuzler gedauert. Nun aber ist das Maß voll und wir halten den Moment gekommen, feierlich zu erklären: Mag das Judentum in Oesterreich auch ifl viele sich gegenseitig bekämpfende Parteien und Gruppen gespalten sein, es wird wie-ein Mann für sein Recht und seine Ehre einstehen, wenn es weiterhin in dieser Weise angegritien und beleidigt wird. Ist es auch schwach an Zahl, so hat es doch einen mächtigen Bundesgenossen, die Gerechtigkeit sedner Sache. Wer dem geringsten Juden wegen seines Judentums etwas zu leide tut, der fordert das Judentum als Ganzes heraus." Den Geschwornen wurden im Sinne der Anklage neun Hauptfragen für Gattermayer, acht Hauptfragen für Mulier sowie zwed Eventualfragen, eine für Gattermayer und eine für Müller, lautend auf versuchte Verbreitung einer Flugschrift, vorgelegt. Die Geschwornen bejahten nur bei Müller die vier Haupttragen, die auf Schmähung der Regierung und der Polizei Bezug hatten mit acht bis zehn Stimmen, verneinten dagegen die übrigen Haupttragen für Müller und sämtliche neun Hauptfragen für Gattermayer mit sechs bis zehn Stimmen. Außerdem wurden die Eventualfragen für beide Angeklagten, lautend auf versuchte Verbreitung eines Flugblattes, mit neun Stimmen Ja gegen drei Stimmen Nein beantwortet. Auf Grund dieses Verdiktes verurteilte der Gerichtshof Josef Müller zu sechs Wochen strengen Arrests, Walter Gattermayer zu drei Wochen strengen Arrests, und zwar beide Angeklagte bedingt mit dreijähriger Bewährungsfrist Gattermayer erklärte, das Urteil anzunehmen. Was bedeutet nun dieses Urteil? Es bedeutet die Freisprechung der Angeklagten von sämtlichen eine Aufreizung gegen eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft bildenden Vergehen und ihre Verurteflung lediglich wegen derjenigen Gesetzwidrigkeiten, welche in der Aufreizung zum Haß und zur Verachtung gegen die Regierung bestehen. Während also die Geschworenen die staatliche Autorität gegen ungerechtfertigte und gehässige Angriffe schützen zu müssen glaubten, hielten sie Leben und Ehre einer bestimmten Gruppe von Staatsbürgern, die durch die Kampagne in der hakenkreuzlerischen Presse und in nationalsozialistischen Versammlungen bedroht wurden, nicht für gefährdet. Daß in dieser Unterscheidung ein innerer Widerspruch gelegen ist, scheint den Geschworenen nicht zum Bewußtsein gekommen zu sein. Denn welchen Zweck hätte die staatliche Autorität, wenn nicht den Schutz der Staatsbürger, die Garantie gegen das Einreißen anarchischer Zustände, die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Staate. Wir sehen also, daß die Autorität, welche die Geschworenen mit Recht geschützt sehen wollten, nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zwecke ist. Was hat es aber für einen Sinn, die Machtorganisation, die hinter dem Gesetze steht, zu schützen, wenn das Gesetz selbst, das durch das Auftreten der Angeklagten aufs gröblichste verletzt wurde, ungestraft übertreten werden kann.. Hier handelt es sich also, wie wir sehen, um viel mehr als um Ehre und Sicherheit einer bestimmten Gruppe von Staatsbürgern, hier handelt es sich um die Fundamente der Rechts¬ und Gesellschaftsordnung. Dies ist auch der Sinn des Wortes von dem „mächtigen Bundesgenossen, welchen das an Zahl schwache Judentum besitzt und der in der Gerechtigkeit seiner Sache besteht." Wenn Herr Dr. Blümel diese Zeilen der „Wahrheit" zitiert hat, um damit zu beweisen, daß der Staatsanwalt bei der Anklageerhebung unter einem Drucke gestanden ist, dann kann man ihm vollauf recht geben. Aber es war nicht der Druck des vereinigten Judentums, wie der Verteidiger hindurchschimmern ließ, sondern der Druck der öffentlichen Meinung, der Widerstand des allgemeinen Rechtsempfindens gegen das schamlose Treiben der Hakenkreuzler in Wort, Sohrift und Tat. Derselbe innere Zwiespalt, der im Urteil zum Ausdruck kam, der Widerstreit zwischen Mittel und Zweck, er charakterisiert die Einstellung von Justiz und Verwaltungsbehörden gegenüber der antisemitischen Hetze der letzten Jahre. Es darf ungestraft zu Haß und Feindseligkeiten gegen Staatsbürger aufgehetzt werden, wenn aber diese Hetze den von ihr angestrebten Erfolg erreicht hat und individuelle "Akte des Hasses und der Feindseligkeit erfolgt sind, dann werden die Uebeltäter bestraft. Man s_chaut untätig zu, .wenn die antisemitische Drachensaat gesät wird und schreitet erst dann ein, wenn die Früchte dieser Saat, die in Mord, Totschlag und Gewalttätigkeit bestehen, in Erscheinung treten. Man läßt es ruhig zu, daß junge Menschen seelisch infiziert werden und verhindert es nicht, daß in ihren Gehirnen jene krankhafte Mentalität entsteht, welche ihnen die schwersten Verbrechen, soferrt sie gegen Juden verübt werden, nicht nur als erlaubt, sondern sogar als „nationale Pflicht" erscheinen läßt, und schreitet erst dann gegen diese jungen, verhetzten Menschen ein, wenn sie sich, verdorben durch die Lektüre der hakenkreuzlerischen Blätter, zu irgendeinem Delikt haben hinreißen lassen. Daß dies nicht die richtige Methode ist, um Gesetz und Ordnung zu verbürgen, werden sicherlich auch die Geschworenen ein sehen, die, wie ihr Verdikt zeigt, ein feines Empfinden für alt das haben, was die Autorität des Staates betrifft. Mit dem Gattermayerprozeß ist ein trauriges Kapitel aus der Geschichte unserer Republik abgeschlossen. Es könnte die Ueberschrift tragen: ^Aus der Zeit sittlicher Verwilderung und des politischen Freibeutertums." An unsere Leser! Die Jahrhundertfeier des Stadttempels hat uns veranlaßt, die letzte und die vorliegende Nummer der „Wahrheit" am Montag erscheinen zu lassen, welchen Erscheinungstag wir mit Rücksicht aul das Pessachfest auch bei der nächstfolgenden Nummer beibehalten wollen. Diese erscheint somit als PESSACHNUMMER Montag, den 29. März 1926 00^