Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 11-12 (15.3.1926)
- Date
- 1926-03-15
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3062972-3063973-3063984--14401-3081958- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 4 IM WAHRHEIT Nr. 11/12 schaft an ihren Glauben, wenn die Andachten trotz allem unter größtem Zudrang abgehalten wurden. Erst im Beginn des 19. Jahrhunderts, insbesondere zur Zeit der Regierung Josef IL, griff eine tolerantere Behandlung der Judenschaft Platz. Dieser freisinnige Monarch bemühte sich, der damals herrschenden Auffassung, die gegenüber der Judenschaft bestand, entgegenzutreten und den Juden eine menschenwürdigere Behandlung zuteil werden, ebenso hinsichtlich der Gleichberechtigung derselben mit anderen Konfessionen Gerechtigkeit walten zu lassen. Diesem allmählich sich durchsetzenden Umschwünge und einem unbezwingbaren Lebensmut ist es zuzuschreiben, wenn die Juden sich zu behaupten, manche unter ihnen sogar zu bedeutendem Vermögen und Ansehen zu gelangen vermochten. Einzelne dieser angesehenen Juden kamen auf ihren Geschäftsreisen ins Ausland, sie hatten Gelegenheit, Gottesdienste zu sehen, die in wesentlich schöneren, moderneren und würdigeren Räumen abgehalten werden konnten, als dies in den vorgeschilderten Gebetsstuben in Wien möglich gewesen ist, und es ist nur zu begreiflich, daß der Wunsch nach Reform der hier bestehenden Verhältnisse, nach Modernisierung derselben, daß das Bestreben, durch Fortschritt im Gottesdienste den Einklang der bezüglichen Verhältnisse mit dem Auslande zu finden, in diesen führenden jüdischen Persönlichkeiten wachgerufen und in ihnen das Bestreben erweckt wurde, in diesen Belangen nicht nur Wandel zu schaffen, sondern den gottesdienstlichen Handlungen auch in Wien einen würdigen Rahmen zu geben. Diese Bestrebungen fanden bei der damaligen jüdischen Bevölkerung, die sich, wie bekannt, zu allen Zeiten in religiösen Dingen konservativ verhielt, eine geteilte Aufnahme und führten zu lebhaften Auseinandersetzungen innerhalb der Judenschaft Wiens. Zu diesen nicht allein von der Mentalität der Judenschaft gegenüber Reformen in religiösen Angelegenheiten getragenen Bedenken gesellten sich auch noch eine Reihe von Hemmnissen, wie zum Beispiel das, daß in der damaligen Zeit den Juden nicht gestattet war, unbeweglichen Besitz zu erwerben, und daß es für die meisten geradezu einer verwegenen Vorstellung gleichkam, die Erwerbung von Gebäudebesitz anzustreben, noch dazu zum Zwecke der Errichtung von religiösen Institutionen oder gar einer Synagoge. Man kann sich daher kaum eine Vorstellung darüber machen, wie unfaßbar in der damaligen Zeit der von L. M. Biedermann und J. L. Hof mann, djamaligen Repräsentanten der Wiener Judenschaft, gefaßte Plan zur Errichtung eines Gebäudes für gottesdienstliche Zwecke, für Schulen und rituelles Bad erschienen sein mag. Bedurfte es ja direkt einer kaiserlichen Zustimmung, um die erste Handlung zur Verwirklichung dieses Planes, die Erwerbung des Grundstückes vornehmen zu können. Die Vertreter und Repräsentanten der damaligen Judenschaft Wiens, allen voran die erwähnten zwei Männer in Wien, ließen sich aber weder durch innere Kämpfe, noch durch äußere Schwierigkeiten von ihrem Vorhaben abhalten. Hinsichtlich der ersteren erstand ihnen eine Hilfe in Manheimer, der zu jener Zeit auf einer Reise im Juli 1923 sich in ersteren erstand ihnen eine Hilfe in Mannheimer, der zu jener Zeit auf einer Reise im Juli 1823 sich Wien befand und an drei aufeinanderfolgenden Sabbaten in geistvollen Predigten der Judenschaft die Möglichkeit bewies, <düß der gefaßte Plan nicht nur möglich, sondern auch anstrebens wert ist. Mit Begeisterung wandte sich ihm dann ein Großteil der jüdischen Bevölkerung, der Vertreter und Repräsentoten, zu.. Unterdessen war die napoleonische Zeit und der Feldzug gegen Napoleon für Oesterreich günstig zu Ende gegangen. Die allgemeine Stimmung und die politischen Verhältnisse gestalteten sich freundlicher, die Zufriedenheit über die Kriegserfolge machte sich auch im Verhalten der Regierungsstellen gegenüber Jen Juden bemerkbar. Auch der Wiener Kongreß befaßte sich eingehend mit der Judenfrage und bemühte sich um eine Besserstellung der Lage der Juden in freiheitlichem Sinne. Die bei den maßgebenden behördlichen Stellen zur Erlangung der kaiserlichen Bewilligung für den Grunderwerb eingeleiteten Schritte hatten den Erfolg, daß die angestrebte Bewilligung mit Hofkanzleidekret vom 14. Februar 1824 erteilt wurde. Selbe war an zwei Bedingungen geknüpft, und zwar daß einerseits der Betrag für den Ankauf sichergestellt sein müsse und daß nicht ein einzelner:, sondern die ganze Judenschaft als Besitzer der Realität aufzutreten habe. Neuerdings ergab sich trotzdem wieder eine Schwierigkeit, die darin bestand, daß die erforderlichen Geldmittel fehlten, die Judenschaft als solche ein Darlehen aber nicht aufnehmen konnte, da sie keine öffentliche Körperschaft bildete. Dieser Schwierigkeit aber wurde man Herr durch den Opfersinn zweier Mitglieder der Repräsentanz, indem M. L. B i e d e r m a n n und A. Tr eb i t s c h das für den Ankauf des Gebäudes erforderliche Geld im Betrage von 90.000 Gulden aus eigenem vorstreckten. So waren endlich die größten Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt und es gelang, ein Gebäude, den Dämpfingerhof auf dem Kienmarkt, käuflich zu erwerben und daselbst die vorerwähnten Anstalten einzubauen. Mit dieser Etappe war aber die Sehnsucht der vielfach Genannten, mit Energie und Zielbewußtheit ihre Absicht verfolgenden Führer der Wiener Judenschaft nicht erfüllt. Ihr Bestreben ging, dahin, ein Gotteshaus nach ihren Vorstellungen zu errichten; da kam ein Ereignis ihnen zu Hilfe. Der vorerwähnte Dämpfingerhof wurde wenige Jahre nach seinem Ankaufe, nach einer Zuschrift der Stadtgemeinde vom 7. März 1823 für baufällig erklärt, seine Demolierung mußte erfolgen und nun war die Möglichkeit gegeben, an dessen Stelle ein Gebäude zu errichten, welches alle jene Räumlichkeiten aufzunehmen hatte, die die Judenschaft in ihrem eigenen Heim unterzubringen, beabsichtigte. So entstand der Beschluß über die Erbauung des nun jubilierenden Tempels. Die Ereignisse zur Errichtung desselben folgten einander nun mit einer Raschheit, die den Feuereifer und die brennende Ungeduld nach dem Besitz dieses Heiligtumes deutlich dokumentiert. Am 26. Oktober 1823 wurde beschlossen, dem Architekten und' da-