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Die Wahrheit · 1926-03-15 · Heft 11-12 (15.3.1926) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1926
Issue
Heft 11-12 (15.3.1926)
Date
1926-03-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
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bloß der Ort des neuzeitlich anmutenden und daher anziehenden Kultus, sondern auch der Ort der Kultur und der politischen Emanzipation. Zwei Namen, nach der politischen Seite voll gewertet, sind mit der Seitenstettengasse aufs innigste verknüpft: Mannheimer und Dr. Ludwig August F r a n k 1. Es ist kein bloßer Zufall, daß diese Männer in den Märztagen des Jahres 1848 hervorragende Rollen spielten. Der Stadttempel und die Ratsstube in seiner nächsten Nähe bildeten aber auch später die Brennpunkte des jüdisch-politischen Lebens, da es als Tradition galt, daß jeder Jude von irgendwelcher politischen Bedeutung dem Vorstände anzugehören habe. Alle jene jüdischen Männer, die im öffentlichen Leben, im Abgeordnetenhaus, Landtag, Gemeinderat oder in der Handelskammer Bedeutung besaßen, wie Kuranda, Dr. Jacques bis auf Theodor Ritter . v. Goldschmidt, Baurat S t i a s s n y und Dr. Alfred Stern, waren zugleich Exponenten der Seitenstettengasse und fühlten sieh dem im Stadttempel sich regenden jüdischen Gewissen verantwortlich. Der Stadttempel war durch ein volles Jahrhundert das Herz des Wiener und häufig auch des österreichischen Judentums. Wer die jüdische Geschichte in der Diaspora seit der zweiten Tempelzerstörung überblickt, kann nur wenige Stätten aufzählen, die eine gleichartige politische Bedeutung und eine solche Fülle historischer Beziehungen aufzuweisen hatten, wie der Wiener Stadttempel. Aehnlichkeit besaß mit ihm unseres Dafürhaltens nur noch die Synagoge in Alexandrien in der hellenistischen Periode. Im Jahre 1831, als in Wien die Cholera wütete und auch Mannheimer sich von dieser Krankheit bedroht fühlte, verfaßte er ein Testament, aus dem ein handschriftlicher Auszug im Archiv unserer Gemeinde (Nr. 338) sich befindet. Ein Passus desselben lautet: „Aus hiesiger Gemeinde kann ein Großes werden. Von dem Hause Gottes muß die bürgerliche Regeneration hiesiger Juden ausgehen." Die Prophezeiung Mannheimers hat sich schon zu seinen Lebzeiten erfüllt. Vom Stadttempel ging über alle gesetzlichen und sozialen Torturen, Hindernisse und Hemmnisse hinweg, derWeg ins Freie. Hierin liegt die schwerwiegende historische Bedeutung des Stadttempels. Zur Jahrhandertf eier der Synagoge in der Seitenstettengasse in Wien Von Kultusvorsteher Baurat Wilhelm Kempler. Die Wiener Judenschaft bereitet sich darauf vor, morgen die Zentenarfeier der Einweihung der Synagoge in der Seitenstettengasse zu begehen, eines Ereignisses, welches seinerzeit weitaus größere Bedeutung hatte, als dies einer gewöhnlichen Bauangelegenheit, auch wenn es sich um einen Synagogenbau handelt, zugekommen wäre, eines Ereignisses, welches nach Ansicht vieler als der Geburtstag der Wiener jüdischen Gemeinde angesehen werden kann. Ob nun die letztere Ansicht berechtigt ist oder nicht, jedenfalls kann gesagt werden, daß es sich im Hinblick auf die Verhältnisse, unter dene,n unsere Vorfahren damals lebten, um ein Vorkommnis von höchster Wichtigkeit handelte. Am Ende des 18. und Beginn des 19. Jahrhunderts lebten die Juden in Wien, bzw. in Oesterreich in einem geradezu rechtlosen Zustande. Vielfachen Drangsalierungen und mehrfachen Vertreibungen in früherer Zeit ausgesetzt, waren sie auch in jener Zeitperiode der Gnade und Ungnade der Behörden, ja selbst der Bevölkerung preisgegeben. Eine sehr geringe Anzahl von jüdischen Familien war, wie der Ausdruck sagte, „toleriert", ihnen war der Aufenthalt in Wien gestattet, während der Rest, der sich hier befand, nahezu ohne rechtliche Voraussetzung und ohne gesetzlichen Schutz zu finden, Innenansicht des Wiener Stadttempels in Wien und Oesterreich lebte. Aber nicht nur hinsichtlich des Aufenthaltes fehlten den Juden bürgerliche Rechte, sie waren auch in allen anderen Belangen, sowohl was ihr privates, als ihr geschäftliches und religiöses Leben betraf, schütz- und hilflos, ein Objekt des Spottes, der Ausbeutung und der Rechtlosigkeit; sie hatten nicht einmal das Recht des öffentlichen Gottesdienstes. Die Folge dieses letzteren Umstandes war, daß die jüdischen Andachten in Gebetstuben verrichtet wurden, von denen die Chronik erzählt, daß „ohne Ekel und Grausen keines dieser finsteren, nassen, unterirdischen Gemächer, welche eher einem Kerker als einem Gotteshause ähnlich sahen, betreten werden konnte." Es zeigt von einer außerordentlichen, geradezu rührenden und nicht hoch genug zu bewundernden Anhänglichkeit der Juden-

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