Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 6 (5.2.1926)
- Date
- 1926-02-05
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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DIE WAHRHEIT Seite? Volksschicht duirch besondere Lehranstalten zu bessern und erst dann, wenn dies gelungen sein sollte, ihnen den vollen staatsbürgerlichen Berechtigungsschein auszustellen. Immerhin muß man dem Verfasser doch so viel zu gute halten, daß er versucht, Licht und Schatten gleichmäßig zwischen Christen und Juden zu verteilen, denn er ist in seinem Urteil über die Schlechtigkeit der Christen ebenso scharf, ja, wenn nicht noch schärfer, als bei dem über die Juden. So ist denn in der Familie des Verfassers heute noch die Ansicht herrschend, daß er ein Freund! der Juden gewesen sei. Man könnte es meinen, wenn er nicht ohne jede Beweisführung sich Urteile antisemitischer Hetzer zu eigen gemacht hätte, die in ihrer Verbohrtheit damals eben so verderblich wirkten, wie es ihre Nachtreter und Nachbeter heute noch tun. Glossen. Wird man im Unterrichtsministerium auch jetzt noch nicht erkennen, daß die Pflege deutscher Wissenschaft und deutscher Kultur an der Wiener Handelshochschule in der furchtbarsten Weise bedroht ist? Unter den vier Personen, die sich neulich zu stürmischen Demonstrationen während der Vorlesung des Rektors Grunteel hinreißen ließen, befanden sich: Eine NichtStudentin Emilie Klepeta, Adolf Bolkowski aus Borenceni (Rumänien) und der nicht inskribierte Edgar Peyersfeld aus Suszawa (Rumänien). Also selbst diese Fremdlinge sind dank dem Zauber, den das deutsche Wien auf sie übt, bereits derart von Sympathien für deutsche Wissenschaft und deutsche Kultur beseelt, daß sie ihrem Abscheu vor einem Gruntzel Ausdruck gaben, der ihrer Ansicht nach das Deutschtum verrät. Sie taten es ihrem heißen nationalen Fühlen gemäß in lauter Weise, nicht durch schweigende Verachtung wie der deutsche Student Körber, der sich damit begnügte, während des Vortrages des Rektors mitten im Saale stehend, sein antisemitisches Leibblatt zu lesen. Wohin soll es in Oesterreich kommen, wenn der Unterrichtsminister auch nach diesem Skandal darüber im Zweifel bleibt, was die wahre Ehre des Deutschtums fordert? Der Fall Gruntzel gibt zu, denken. Das erkennt schon jetzt jeder Schuster und jeder Schneider. * * * Der „Hammer"-Fritsch hat in einer Broschüre ebenso zahlreiche als infame Verleumdungen gegen Warburg in die Öffentlichkeit gebracht, z. B., Warburg habe als Sachverständiger bei den Versailler Friedensverhandlungen die deutschen Interessen zugunsten der Entente verraten. Als Warburg klagte, tat Fritsch in aller Form reumütig Abbitte, worauf die Klage zurückgezogen wurde. Fritsch bereute aber auch die Abbitte und wiederholte die Verleumdungen. Nach der erneuerten «Klage wurde Fritsch zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Berufungsgericht kam zu einer milderen Auffassung als die erste Instanz* Fritsch wird zwar auch durch die Begründung des zweiten, eine Geldstrafe von tausend Mark über ihn verhängenden Urteils zum Verleumder gestempelt, aber es werden für sein nichtswürdiges Treiben die verblüffendsten Milderungsgründe angeführt. Beiläufig wird gesagt, der nunmehr schon 72jährige Herr Fritsch habe duirch seine einseitige Auffassung des Antisemitismus sich schon derart an das vielseitige Lügen und Verleumden gewöhnt, daß man schon nachsichtiger dagegen sein müsse. In einem Punkte sei er allerdings doch etwas zu weit gegangen, für diesen einen Punkt erscheine jedoch eine Geldstrafe von tausend Mark angemessen. Bisher hat man von einem Gewohnheitsrecht gewußt, sollte es vielleicht doch auch ein Gewohnheitsunrecht geben? Wird da nicht nächstens ein Anwalt sich versucht fühlen, in einem Plaidoyer für einen emeritierten Zuchthäusler auszuführen: „Der Mann ist ein Dieb, ein Einbrecher; es fällt mir nicht ein, dies zu leugnen, es ist ja auch gerichtsordnungsmäßig nachgewiesen. Aber als mildernd für seine Schuld bitte ich heute zu bedenken: Er ist dank seiner einseitigen Auffassung der Frage von Mein und Dein grau in diesem Metier geworden, er betreibt es seit vierzig Jahren. Eine Gefängnisstrafe würde ihn peinlich berühren, daher wäre nur eine ganz geringe Geldstrafe für ihn angemessen!" # Herr Fritsch hat dagegen vor kurzem erst wegen einer ihm gerichtsordnungsmäßig nachgewiesenen Fälschung einer Talmudstelle eine namhafte Geldbuße erlitten. Sein Mißvergnügen hierüber ist durch den Umstand nicht verringert worden, daß er selbst es war, der sich diese Strafe auferlegt hatte, denn er war ja so hochherzig gewesen, einen Preis für diesen Nachweis auszuschreiben. Er hätte sich wirklich damit begnügen können, mit dem Titel eines Fälschers aus der Affäre hervorzugehen. Herr Fritsch hat offenbar inzwischen seine Geneigtheit, durch Preisausschreibungen für Entlarvungen von Talmudfälschungen Gelehrte ohne Unterschied der Konfession zu unterstützen, aufgegeben. Er füttert sein Blatt weiter mit angeblichen Zitaten aus dem jüdischen Schrifttum, die bei näherer Prüfung sich als nichtswürdige Fälschungen und Lügen erweisen, aber er hütet sich wohlweislich, auch nur eine Mark demjenigen zu versprechen, der sich der Mühe unterziehen wollte, diese Lumpereien vor Gericht zu enthüllen. In der letzten Nummer des „Hammer" ist zu lesen, daß nach dem Talmud, „der das bis heute gültige Lebensgesetz der Juden darstellt.... den Juden von amtswegen alle irdische Habe gehöre." Wo der Talmud das dekretiert, verrät Herr Fritsch nicht. Warum? Ich würdige die Gründe für sein Schweigen. Ich glaube sogar, er würde um keinen Preis der Welt die Stelle angeben .... Sollte Herr Fritsch aber vielleicht doch noch einmal Lust zu einer Preisausschreibung bekommen, dann dürfte er beruhigt einen hohen Preis für denjenigen aussetzen, der imstande wäre, unter den bisher im „Hammer" zitierten Talmudstellen eine — unverfälschte oder nicht tendenziös entstellte zu entdecken. * * * Nach der Parlamentssitzung, in welcher die gesamte Opposition dem Grafen Bethlen einstimmig den minutenlang wiederholten Rat erteilte, schleunigst abzudanken, erklärte dieser, er wolle für ein