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Die Wahrheit · 1926-02-05 · Heft 6 (5.2.1926) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1926
Issue
Heft 6 (5.2.1926)
Date
1926-02-05
Page
– (sequence 7)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Seite 5 hof müsse die Person zur Verantwortung ziehen" fast als einzige in dem ganzen Artikel gesperrt gedruckt seien. Auch die Privatmeinung des Professors A. Warbürg, die aus dem vorgelegten Bnief hervorgehe, könne höchstens zu dem Schluß führen, daß die Haltung Dr. Fritz Warburgs zu einem in ganz Deutschland als günstig .angesehenen Ausgang geführt habe. Aus der Haltung Dr. Fritz Warburgs den Schluß zu ziehen, Warburg habe absichtlich zum Schaden von Deutschland gehandelt, sei eine Leichtfertigkeit. Dieser Leichtfertigkeit stehe der Schutz des § 193 nicht zur Seite. Der Privatbeklagte war daher wiegen dieses einen Falles gemäß § 186 St.-Q.-B. zu bestrafen. Für das Strafmaß kommt in Betracht: Der Angeklagte tet 73 Jahne alt. steht seit 40 Jahren im Kampfe gegen dias Judentum, niimmt zu vielen Fragen eine unkritische Stellung ein und hat dementsprechend eine einseitige, gegen das Judentum gerichtete Ueberzeugung sich angeeignet Eine noch so hohe Strafe würde ihn nicht eines Besseren belehren. Die Bestrafung in dem einen Falle soll dazu dienen, ihn in seinem Kampfe zur. größeren Vorsicht zu ermahnen. Daher erscheint die Geldstrafe von 1000 Mark an deren Stelle im Nichtbeitreibungsfalle ein Monat Gefängnis tritt, als ausreichende Sühne, lüinsichtliich der Publikation des Urteils bleibt es beim Urteil der ersten Instanz. Die völkischen Zeitungen brechen ob dieses müden Urteils in ein Jubelgeheul aus. Das „Deutsche Tageblatt" bringt fin großen Lettern die Ueberschrift „Theodor Fritsch glänzend gerechtfertigt" und versteigt sich sogar dazu, zu schreiben, die Judengefahr stehe notorisch fest. Wir möchten die Kühnheit dieser Behauptung mit der Verurteilung zu der heute doch immerhin recht empfindichen Geldstrafe wegen Beleidigung in Vergleich setzen. Außerdem sollten das „Deutsche Tageblatt" und die anderen völkischen Zeitungen nicht übersehen, daß der Wunsch der beiden Privatkläger, einen alten Mann, der sein Leben lang starr und mit vollendeter Einseitigkeit seinen Ideen nachging, vor Gefängnis zu bewahren, den Urteilsspruch jedenfalls nicht im ungünstigen Sinne beeinflußt haben wird. Ueber das Urteil als solches, insbesondere über die Begründung ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Es ist bezeichnend für die Auffassung in Pressekreisen, daß das „Berliner Tagebatt" (Nr. 41 vom 25. Jänner d. J.) dem milden Urteil folgendes hinzusetzt: „Wir sind stets dafür eingetreten, daß der § 193 gegenüber einer zu engen Auslegung der früheren Zeit auch bei Geltendmachung jener öffentlichen Interessen zur Anwendung kommt, die der Publizist wahrzunehmen beruflich verpachtet ist Die Anwendung des § 193 gerade in diesem Falle aber wird lebhaftes Befremden hervorrufen. Kann man wirklich die teils böswilligen, teils unsinnigen Verleumdungen des Herrn Fritsch auf eine Stufe stellen mit jener „Kritik hervorragender Persönlichkeiten, die im öffentlichen Interesse gelegen ist"? Daß die Kläger den Wunsch gehabt haben, den alten Starrkopf vor dem Gefängnis zu bewahren — wird man menschlich verstehen. Diese Minderung des erstinstanzlichen Urteils aber bedeutet geradezu einen Freibrief für künftige neue Verleumdungen." . Neuer Judenspiegel oder Apologie der Kinder Israels. Von Dr. K. Müller, Berlin. Bei archivalischen Studien zur Geschichte der Reaktion im 19. Jahrhundert stieß ich auf eine Schrift, die den Titel führt: „Neuer Judenspiegel oder Apologie der Kinder Israels, von Hartwig Hundt- Rakowsky, Cannstadt bei C. F. Richter 1828". Eine noch lebende Verwandte des Verfassers teilte mir mit, daß Hundt-Rakowsky, ein geborener Mecklenburger, seinerzeit (1848) aus seiner Heimat habe flüchten müssen, weil er als „Antichrist" verschrien gewesen sei, und daß er dann in der Schweiz, seinem Zufluchtslande, gestorben sei. In der Tat scheint er ein recht streitbarer Herr gewesen zu sein. Denn das Vorwort seiner etwa 250 Seiten umfassenden Schrift teilt mit, daß er ein Mehreres geschrieben habe, was „den Juden nicht sehr angenehm" war. Jetzt wolle er einmal versuchen, sich durch diese kleine Schrift, die ich meinem Judenspiegel entgegensetze, einige Ansprüche auf das Wohlwollen des auserwählten Volkes Gottes zu erwerben. Der eigentliche Anlaß zu dieser Schrift war das Württembergische Judengesetz aus dem Jahre 1828, das den Juden die staatsbürgerlichen Freiheiten gab. Hundt betrachtet dieses Gesetz als „Erziehungsgesetz", um die Juden zu Staatsbürgern zu bilden. Er schreibt als liberaler Mann, welcher sich schart gegen die Aeußerungen eines andern angeblichen Liberalen in der Württembergischen Kammer wendet, der da erklärt hatte, er wolle lieber zu einem Zuchthause für die Juden als zu ihrer Erziehung etwas beitragen. Wie wenig Hundt-Rakowsky aber selbst liberal war, wie einseitig er trotz seiner Bemühungen liberal zu sein war, zeigt allein der Umstand, daß er erklärt, er wolle lieber die Juden, wie sie letzt sind, mit Skorpionen geißeln» damit sie sich bessern. So wenig vermag er sich vom Haß frei zu halten, daß er erklärt, er würde keinen einzigen Juden zum Staatsrat ernennen, wie es jetzt geschehe, aber recht gern würde er einem jeden den Titel Staatsunrat erteilen. Die Schrift, die sich als Apologie bezeichnet, beginnt also gleich mit Beschimpfungen, die man nicht für möglich halten sollte, und ihr Verfasser nennt sich doch Freund der Juden. Es ist indes nicht zu verkennen, daß der Verfasser, welcher beruflich Jurist war, sich stark mit der jüdischen wie mit der christlichen Lehre beschäftigt hat, denn er zeigt ziemliche eingehende Kenntnisse in beiden. Wie er dann aber dazu kommt, den Juden allgemein Sittenverderbnis unterzuschieben, das ist nicht verständlich, weil er auch nicht den geringsten Beweis für diese immer wiederholte Behauptung erbringt. Er spricht stets nur von der „ihnen anklebenden Sittenverderbnis", worin diese aber besteht, erfahren wir von ihm nicht. Er will der jüdischen Allgemeinheit nicht die staatsbürgerlichen Rechte zugestehen, weil er der Meinung ist, daß gewisse Eigenschaften sie im allgemeinen verhindern, gute und taugliche Bürger christlicher Staaten zu werden. Man könnte, so meint er, ein langes Verzeichnis physischer und sittlicher, wirklicher oder bloß scheinbarer Gebrechen der Israeliten liefern, aber er selbst beschränkt sich darauf, folgende anzudeuten: 1. ihr teils durch die Gesetzgebung und Religionslehre, teils durch ihre früheren und späteren Schicksale begründetes geistiges und sittliches Verderben; 2. ihre, gleichfalls aus jenen Quellen entspringenden feindseligen und zurückstoßenden Gesinnungen gegen alle Christen und Nichtjuden; 3. ihren gänzlichen Mangel an Liebe zu irgend einem Vaterlande außer Kanaan; 4. manche religiöse und kirchliche Gebräuche, wodurch ihnen die Erfüllung der bürgerlichen Pflichten in christlichen Staaten teils aufs äußerste erschwert, teils durchaus unmöglich gemacht werden würde, zum Beispiel die strenge Sabbathfeier. Ja, Hundt gehr*so weit die Frage zu verneinen, ob der Jude bei seinen volkstümlichen Eigenheiten und den in talmudischen Gesetzen gegründeten religiösen, sittlichen und politischen Ansichten

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