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Die Wahrheit · 1926-01-15 · Heft 3 (15.1.1926) · page 10

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1926
Issue
Heft 3 (15.1.1926)
Date
1926-01-15
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 8 DIE WAHRHEIT 0- Nr. 3 Genehmigen Euer Durchlaucht die Versicherung meiner tiefsten Verehrung Graf v. Zichy. An den Herrn Fürsten von Metternich, Durchlaucht. 1. Beilage: Auszug aus den Akten' des königl. Polizeipräsidiums zu Berlin, den Isak Noa Mannheimer betreffend: Isak Noa Mannheimer, gegenwärtig 32 Jähre, ajt, aus Kopenhagen gebürtig, war bei der dortigen jüdischen Gemeinde! als Katechet angestellt. Er kam am 13. Jänner 1823 nach Berlin und blieb hierselbst bis zum 13. März 1824, wo er sich nach Hamburg begab. Legitimiert war er durch einen in Kopenhagen am 30. Mai 1823 ausgestellten, von der königlich preußischen Gesandtschaft zu Hamburg am 11. Juni 1823 visierten Paß. Seine Wohnung war hierselbst bei dem Kaufmann Rieß, Spandauer Straße Nr. 18, welcher auch hinsichtlich seiner Subsistenz Bürgschaft für ihn leistete, daher ihm der hiesige Aufenthalt als Fremdem gestattet wurde. Die Stelle als Katechet zu Kopenhagen, welche nach der Versicherung des Mannheimler seitens des Staates vergeben wird, soll nur mit einem jährlichen Gehalt von 300 Dukaten und ohne Aussicht zur Beförderung verbunden sein, weshalb er solche aufgegeben zu haben behauptete. Seine Absicht war, in Berlin seine Kenntnisse zu vervollkommnen und dann eine weitere Anstellung zu suchen^ Ersteres wollte er durch Privatstudium bewirken^ Die k. k. Polizei-Oberdirektion zu Wien ersuchte unter 23. Juli 1825 um nähere Auskunft über den Mannheimer, indem sie bemerkte, daß er für die an der dortigen öffentlichen israelitischen Schule erledigte Stelle eines Religionslehrers in Vorschlag gebracht sei. Sie wünschte vorzüglich zu wissen, ob er in Berlin öffentlich Kanzelrieden gehalten und durch seine P,aradoxien und selbst durch Aeußerungen bedenklicher Grundsätze soviel Aufsehen erregt habe, daß ihm hierselbst das fernere Predigen und sogar der weitere Aufenthalt untersagt worden sei. Hierüber war indessen nichts bekannt geworden und es sind über die Versagung des hiesigen Aufenthaltes des Mannheimer weder bei den Konsistorien noch bei dem Polizeipräsidium Akten zu ermitteln gewesen. Der Mannheimer war seitens der Aeltesten der hiesigen Judenschaft zum Redner für den hiesigen jüdischen Gottesdienst in deutscher Sprache in Vorschlag gebracht, würde indessen nach dem Edikte vom 11. März 1812 nicht berechtigt gewesen sein, als solcher zu fungieren, da er dem hiesigen Staate nicht angiehörte und nur einen temporären Aufenthalt hierselbst hatte. Durch die allerhöchste Bestimmung vom 9. Dezember 1823 wurde überdies festgesetzt, daß bei dem Gottesdienst der Juden in keiner Art Neuerungen, weder in der Sprache noch in den Zeremonien stattfinden sollten und es konnte deshalb von einer Anstellung des Mannheimer als Redner des jüdischen Gottesdienstes in deutscher Sprache nicht weiter die Rede sein. Der Mannheimer hat nach Versicherung seines hiesigen Wirtes, des Kaufmannes Rieß, der ihm übrigens ein ganz vorteilhaftes Zeugnis gibt, einigen bejahrten hiesigen Juden durch seine Vorträge in Geytscher Sprache zwar mißfallen, die Mehrzahl jedoch für sich gewonnen. Aergerliche Auftritte seien durch ihn nicht herbeigeführt worden, auuh sei außerdem in bezug auf ihn nichts besonderes vorgefallen. Hiernach ist der k. k. Polizei-Oberdirektion zu Wien geantwortet worden 12. November 1825. 2. Beilage: Hochwohlgeborener Herr! Gnädig gebietender Herr, wirklicher geheimer Rat! E. Exzellenz beehre ich mich untertänig auf höchstdero gnädige Antrabe vom 10. d. M. zu erwidern, daß mir der Isak Noa Mannheimer seit mehreren Jahren genau bekannt ist. Derselbe war aus Kopenhagen gebürtig, wo sein Vater, ein geborener Deutscher, Vorsänger bei der jüdischen . Gemeinde war, der nun seit ungefähr VA Jahren gestorben ist. Der Mannheimer hat das Gymnasium und die Universität zu Kopenhagen mit Fleiß und günstigem Erfolge besucht und da er außer den wissenschaftlichen und gelehrten Kenntnissen sich auch gute Kenntnisse in dem Hebräischen und Talmudisoh'eni erworben hatte, so wurde er von der königlich dänischen Regierung als Katechet für die Juden angestellt. Von seinem geringen Gehalt und auch besonders von dem, was er sich durch Erteilung von Privatunterricht erworben hatte, hatte er nicht nur seine Subsistenz bestritten^ sondern, gewohnt an eine einfache Lebensart, sich auch so viel erspart, daß er eine wissenschaftliche und Vergnügungsreise machen konnte. Er reiste nach Hamburg und nach einem Aufenthalte von wenigen Wochen daselbst kam er im Frühjahr 1921 hierher. Ich lernte denselben zu dieser Zeit kennen und fand in ihm einen sehr wissenschaftlich gebildeten Mann, der als Redner und besonders als Homilet eine überaus große Fertigkeit besitzt. Er hat die Sprache so sehr in seiner Gewalt, daß er nur einen guten Eindruck auf seine Zuhörer machen muß. Er hielt in der Synagoge, Spandauer Straße Nr. 72, welche damals hier stände einige Vorträge, die von den An* wesenden mit Wärme vernommen wurden. Der Mannheimer zeigte bei dieser Gelegenheit auch einen überaus rechtlichen Charakter und ich lernte ihn im Umgang immer mehr von dieser Seite kennen. Geschenke, die ihm angeboten wurden, schlug er, da er ohne allen Eigennutz war, aus. Im Sommer 1821 reiste Mannheimer über Dresden und Prag nach Wien. Als ich nahher eine Reise nach Kopenhagen machte, vernahm ich auch da ein überaus günstiges Urteil über ihn. .In der Michaelis-Messe 1821 hielt er zu Leipzig an einigen Sabbaten beim Gottesdienst der Juden religiöse Vorträge (auf eine vorhergegangene Einladung). Er ging sodann nach Kopenhagen zurück. Im Jahre 1823, wie ich glaube, wurde er von der hiesigen jüdischen Gemeinde berufen, um in der Synagoge Spandauer Straße Nr. 72 Erbauungsreden zu, halten. Kurz vor seiner Ankunft allhier wurde gedachte Synagoge auf hohen Befehl gesperrt. Mit Genehmigung des königlichen Ministeriums wurden hernach solche Reden in der hiesigen Synagoge, abwechselnd auch einige von Mannheimer, gehalten, und zwar mit demselben Bei-.

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