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Die Wahrheit · 1926-01-01 · Heft 1 (1.1.1926) · page 12

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1926
Issue
Heft 1 (1.1.1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 10 DIE WAHRHEIT Nr. 1 Wahrheiten vom Tage Rasseitschutz und Banknotenfälschung. Die in Amsterdam verhafteten Banknotenfälscher Marsovszky, Jankovich und Manko Vits gehören der besten ungarischen Gesellschaft an; alle drei sind wütende Rassenschützler. und überzeugte Antisemiten, einer von ihnen, Marsovszky, ist sogar die rechte Hand von Julius G ö m b ö s, des Häuptlings der „Erwachenden Magyaren". Wir wollen jedoch einstweilen annehmen, daß die Linke nicht weiß, was die Rechte tut. Die Herren Rassenschützler haben also französische Tausendfrancnoten gefälscht, um den französischen Franc zu konterminieren und mit den hierbei erworbenen Mitteln die rassenschützlerische Bewegung zu finanzieren. Man sieht also, daß man nicht allein zum Kriegführen Geld braucht, sondern daß auch zur Vorbereitung des Bürgerkrieges vor allem Geld notwendig ist. Während aber die drei Budapester Herren damit beschäftigt waren, solches in mehr oder weniger täuschender Form hervorzubringen und alle Aussicht hatten, durch eine umfangreiche Francspekulation weitere Mittel zu gewinnen, da begann sich die holländische Polizei^ die sonst nicht sehr neugierig ist, für die Tätigkeit dar distinguierten Fremden zu interessieren, zumal einige der falschen Banknoten bereits erkannt worden waren. Auf die Naohricht von dem holländischen Unglücksfall bemächtigte sich der den Falschmünzern nahestehenden Kreise eine unbeschreibliche Aufregung; waren doch diel Verhafteten die besteri Freunde von Hejjas, Pronay und Gömbös und schien doch das ganze Rassenschützlertum hierdurch kompromittiert. Besonders Herr Gömbös hatte seine rechte Hand, die bekanntlich nicht weiß, was die linkte tut eingebüßt sowie eine unerschöpfliche Geldquelle, geeignet alle offenen und geheimen Geschäfte der Rassenschützler zu finanzieren. «Die Jüdische Gemeinde", bekanntlich eine „Zeitschrift für sozialen, politischen und kulturellen Fortschritt im Judentum", steht seit längerer Zeit mit der Wahrheit auf Kriegsfuß. Selbst in den wenigen Nummern, die bisher erschienen sind, konnte sie sich an Anklagen, Angriffen und Beschwerden nicht genugtun. Was liegt daran,- daß diese nicht immer wohlbegründet waren, das Papier ist geduldig und die spärlichen Leser der „Jüdischen Gemeinde", wie es scheint, noch viel mehr. So hat sie in ihrer letzten Nummer einen Sensationsbericht über Mißstände dn den Bibelschulen und das Verhalten der Kultusgemeinde gegenüber dem „Bunde jüdischer Eltern im II. Gemeindebezirke" veröffentlicht. Alles natürlich nicht .wahr. Da die von der genannten Zeitung Verteidigten keine Gelegenheit hatten, sich gegen die unerwünschte Bevormundung zur Wehr zu setzen, gab der Obmann des „Bundes jüdischer Eltern im II. Gemeindebezirk", Herr Postamtsdirektor Gustav Kolmin, im Sekretariate der Isr. Kultusgemeinde folgende Erklärungen ab: „Soeben habe ich in der Zeitschrift „Die Jüdische Gemeinde" einen Artikel gelesen, der sich mit dem Verhältnis des „Bundes jüdischer Eltern" zur Kultusgemeinde befaßt und unrichtige Darstellungen enthält. Aus eigener, Initiative und spontan sehe ich mich daher veranlaßt, folgendes festzustellen: Der „Bund jüdischer Eltern" wurde unmittelbar nach der Plenarsitzung des Kultusvorstandes im Mai d. J. von der Bewilligung einer Subvention von 2 Millionen Kronen schriftlich verständigt und an der Kasse der Kultusgemeinde dieser Subventionsbetrag zur Verfügung des Bundes gehalten. Der Bund ließ jedoch das Inkasso dieses Betrages durch ein Mißverständnis eines Vorstandsmitgliedes erst im Oktober d. J. einkassieren und es ist die Auszahlung sofort und widerspruchslos durch die Kassa der Kultusgemeinde vorgenommen worden. Bezüglich einer weiteren Subvention wurde eine Eingabe vom „Bund jüdischer Eltern im II. Bezirke" hoch nicht eingebracht. Ebenso ist es unrichtig, daß eine „willkürliche Zurückhaltung von Tempelspertden" für den „Bund jüdischer Eltern" seitens der Kultusgemeinde erfolgt sein konnte, weil Spenden im Tempel unter dem Titel „Spenden für die Bibelschule" verkündet worden und nach den mir gegebenen Aufklärungen seitens der Kultüsgemeinde erst durch Erhebungen festgestellt werden mußte, ob diese Spenden tatsächlich für die „Bibelschule des Bundes jüdischer Eltern im II. Bezirke" bestimmt waren, weil auch eine Bibel- und Talmudschule der Kultusgemeinde im gleichen Gebäude seit Jahrzehnten besteht, Wenngleich im Vorjahre wegen Beurlaubung des Lektors Rubin dort der Unterricht unterbrochen war. Ebenso unrichtig ist es, daß „es den Anschein hat, daß die Amtsdirektion in der Gemeinde das Bestreben habe, diese aufblühende Schule nicht aufkommen zu lassen." Ich kann als Obmann dieses Vereines feststellen, daß ich jederzeit das vollste Entgegenkommen, soweit es im Rahmen der Möglichkeit stand, seitens der Amtsstellen der Kultusgemeinde gefunden habe und daß erst kürzlich wieder anläßlich der. Lösung der Lokalfrage und der Beschaffung von Schulbänken unser Verein durch die Intervention und das Entgegenkommen der Aemter der Kultusgemeinde auf kürzestem Wege eine befriedigende Lösung erzielen konnte. Als Obmann dieses Bundes bedauere Ich es außerordentlich, daß ungerechtfertigterweise und ohne Kenntnis des Vorstandes des Bundes Angriffe gegen den Kultusvorstand und gegen die Aemter der Kultüsgemeinde gerichtet wurden, s ein Vorgehen, das durchaus nicht geeignet ist, den Vereinsinteressen förderlich zu sein. Ich ermächtige die Kultusgemeinde, von diesem Protokolle den ihr geeignet erscheinenden Gebrauch zu machen." Es wäre nicht uninteressant, zu wissen, woher die „Jüdische Gemeinde" ihre Informationen empfängt, da der Obmann des Vereines, über den sie berichtet hatte, es für notwendig hält, die öffentliche Feststellung zu machen, daß alles, was diese Zeitung in der Angelegenheit gemannten Vereines geschrieben hatte, aus der Luft gegriffen ist. Wenn er das Verhalten der „Jüdischen Gemeinde" bedauert, wir und mit uns die Mehrzahl der Wiener Juderischaft bedauern dasselbe schon lange. Veröffentlichung der Religionsaustritte. Auf eine Eingabe des Landessekretariates des Freidenkexbundes hat die Magistratsdirektion folgende Antwort erteilt: „Nach Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Mai 1868, B. G. Bl. Nr. 49, hat die politische Bezirksbehörde, der der Religionsaustritt gemeldet wird, die Anzeige dem Vorsteher oder Seelsorger der verlassenen Kirche oder Religionsgenossenschaft zu übermitteln. Zur Entgegennahme der Austrittmeldung ist die politische Bezirksbehörde des Wohnortes berufen, von der die örtliche Vertretung der verlassenen Religionsgenossenschaft, also der Vorsteher oder Seelsorger der Kultusgemeinde, in deren Sprengel der Wohnsitz der Austretenden liegt, zu verständigen ist. Daraus, daß der Wohnsitz und nicht der Ort maßgebend ist, wo der Geburtsfall der Austretenden verzeichnet ist, erhellt, daß die Verständigung der verlassenen Religionsgenossenschaft nicht ausschließlich mit der Absicht auf eine ordentliche Evidenzhaltung der Matriken erfolgt, sondern in erster Linie den Zweck hat, den Vorsteher oder Seelsorger der verlassenen Religionsgenossenschaft in die Lage zu versetzen, der durch den Austritt geschaffenen Aenderung (Evidenzhaltung des Mitgliederverzeichnisses, Beitragsleistung usw.) Rechnung zu tragen. Dies ist aber eine innere Angelegenheit der betreffenden Religionsgenossenschaft, auf die die Behörde nur Einfluß nehmen kann* wenn die allgemeinen Staatsgesetze verletzt werden. Nun wird es aber dem Vorsteher oder Seelsorger einer Religionsgenossenschaft gewiß nicht verwehrt werden können, beispielsweise gelegentlich der Gemeindeversammlung oder einer Kirchenversammlung die Mitglieder von dem erfolgten Religionsaustritt eines Mitgliedes in Kenntnis zu isetzen. Auch die Veröffentlichung in einer Zeitung, insbesondere, wenn es sich um eine Zeitung handelt, deren enge Verbindung mit der relgiösen Gemeinschaft offenkundig ist und die daher in erster Linie für die Glaubensgenossen bestimmt ist, känn kaum eine Verletzung eines Staat sge.setzes begründen. Jedenfalls kann dies der Aufsichtsbehörde keine Handhabe bieten, von ihrem Aufsichtsrechte Gebrauch zu machen. Sollte durch die Veröffentlichung des Ausgetretenen tatsächlich ein Schaden erwachsen, so bliebe für den Betroffenen nur der ordentliche Rechtsweg übrig." Man wird dieser ebenso bündigen als den Kern der Sache erfassenden Antwort die Zustimmung nicht versagen können. Tatsächlich handelt es sich bei der Veröffentlichung der Namen derjenigen Personen, die aus der jüdischen Religionsgemeinschaft austreten, um eine innere Angelegenheit dieser Religionsgemeinschaft, durch welche die Gesetze in keiner Weise verletzt werden. „Die .Wahrheit" wird daher nach wie vor die Namen der Austretenden veröffentlichen und alles in ihrer Macht Stehende veranlassen, um diese sämtlichen interessierten Faktoren zur Kenntnis zu bringen. Sie kann dabei auf das Zartgefühl gewisser Personen ebensowenig Rücksicht nehmen, wie diese auf Eltern, Großeltern usw. Rücksicht zu nehmen beliebt haben.

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