Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 1 (1.1.1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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DIE WAHRHEIT Settel Sie „ehrlos" usw. bezeichnet haben. Sie sehen hier deutlich den Unterschied zwischen einem Politiker, der in einer jüdischen Versammlung, umgeben von Glaubensgenossen, Juden beschimpft, und einem anderen Politiker, der in einer nichtjüdischen Versammlung, inmitten von geschworenen Feinden des Judentums, unter Einsatz seines Lebens, die Juden gegen nichtswürdige Angriffe verteidigt! Denn nichtswürdig und; hinterhältig war die Anspielung auf den Bolschewismus. Graf Klebelsberg wollte nämlich damit sagen, daß der Numerus clausus gewissermaßen eine Bestrafung der ungarischen Judenschaft für ihr unpatriotisches Verhalten zur Zeit der Bolschewistenherrschaft in Ungarn darstelle. Als Illustration zur Behauptung des Grafen Klebelsberg vom „unpatriotischen Verhalten der Juden während der BolschewistenherrschaiV' sei erwähnt, daß Paul Sandor seinen auch während des roten Terrors bekundeten Mut in einem Budapester Gefängnisse büßen mußte, während Graf Klebelsberg es vorgezogen hat, seinen höheren Patriotismus in jener Zeit im Hotel Imperial in Wienzu beweisen. Die von Graf Klebelsberg bekundete Anschauung kommt auch in seiner Stellungnahme zu Ministerpräsident Grafen Bethlen in der durch den Wortlaut des Numerus-clausus-Gesetzes aufgeworfenen Frage zum Ausdruck, obnachungaris ehern Recht die Juden als konfessionell e Gern ei nschaft oder als Fremdkörper innerhalb der ungarischen Nation — als Nationalität oder Rasse — zu betrachten seien. Vom Abgeordneten Wilhelm Vazsonyi darüber interpelliert^ gab Graf Bethlen folgende ausweichende Antwort: „Er stehe nicht an, jene Juden, die sich im Bösen wie im Guungebildet ist, vorzuziehen und stellt damit den Geburtsadel der persönlichen Tüchtigkeit nach. Darum bezeichneten die alten Weisen in erster Linie die Fähigkeiten als Wertmesser einer Person, indem sie sagten: „Wenn einer Fähigkeiten besitzt, ist es gut; wenn einer Fähigkeiten besitzt und von guten Eltern ist, ist es doppelt gut." Der Wert des Menschen hat seine erste Grundlage in der persönlichen Eignung. Josef, der seinen Kindern gegenüber den Standpunkt des Erstgeburtsrechtes gewahrt wissen will, steht im Gegensatz zu Jakob, der'das Vorrecht und die Bevorzugung des Tüchtigen verteidigt und trotz Einspruch dem Jüngeren den besseren Segen gibt. Das ist auffallend, daß der alte, sterbende Jakob solche Anschauung vertritt, weil gerade das Alter sonst gerne an dem Hergebrachten und der Gewohnheit festhält, aber aus dem greisen Stammvater spricht die Weltanschauung, die er sich erkämpft hat und der er zum Durchbruche verhelfen will. Er hatte erlebt, wie ein Mensch und ein Engel miteinander rangen und der Mensch Sieger geblieben ist. Er war es, der sich durch Arbeit, Kraft und Leistung vorwärtsbringen mußte und hatte einsehen gelernt, daß die Zukunft dem Tüchtigen gehört und unbegründete Vorrechte der Geburt 11 fallen müssen. Wie . Jakob und Josef stehen Völker, Rassen, Zeiten und Richtungen einander gegenüber, verteidigen bald die Vorrechte der Geburt, bald die Rechte der persönlichen Tüchtigkeit, aber merkwürdigerweise gleicht die alte Welt dem jungen Josef und die neue Generation dem alten Jakob in ihren Anschauungen. Die eine sucht Monasse vorzuschieben, die andere legt mit Bedacht die Rechte auf das Haupt Ephraims. Aber alle wollen den Segen, um zu gelten und geehrt zu sein. Friedrich Wilhelm III. hat gesagt: „Durch Zeremonien und Aufwand kann und wird sich ein Herr nie wahrhaft respektieren machen; bloß durch seine Handlungen imd Taten kann er das mit Recht erwarten." Handlungen und Taten beweisen nämlich den „Segen der rechten Hand" K. ten mit der ungarischen Nation eins fühlen, als ungarische Staatsbürger jüdischer Religion anzuerkennen, müsse aber feststellen, daß es auch solche Juden im Lande gebe, die sich mit den Interessen der Nation niemals identifiziert haben und in diesen müsse er eine besondere Rasse erblicken." Ist diese Argumentation schon deshalb hinfällig, weil sich der Numerus clausus gegen alle jüdischen Bürger | richtet, die „patriotischen" sowohl als auch die „un- % patriotischen", so stellt die Aufstellung eines in der politischen Gesinnung beruhenden Rassenmerkmales immerhin ein anthropologisches sowie ethnologisches Novum dar. Angenommen die Argumentation Bethlens wäre richtig, dann gäbe es in Ungarn zwei verschiedene Rassen: eine g emischt christlich-jüdische Rasse (!), die patriotisch gesinnt ist und eine zweite nur jüdisch e R a s s e (!), die im Denken und Fühlen nicht patriotisch ist. In welche Kategorie aber fallen jene Elemente, die, ohne Juden zu sein, politisch unzuverlässig erscheinen? Wird ihnen Graf Bethlen, auch wenn sie reinsten ungarischen Geblütes sind, die Zugehörigkeit zur ungarischen Rasse zuerken-? nen? Wie man sieht, ist es eine bedenkliche Sache, - religiöse Momente mit der Rassenf rage zu vermengen, noch bedenklicher, ja direkt unsinnig ist es, gar innerhalb einer konfessionellen Gemeinschaft Ras- / senunterschiede auf Grund der politischen Gesinnung zu konstatieren. x Wenn aber schon die Lernfreiheit an den ungarischen Hochschulen auf politischem und nicht, was das einzig Richtige wäre, auf wissenschaftlichem Wege, beschränkt wird, warum wird bloß bei den Juden nach Religion oder Rasse gefragt und nicht auch bei allen übrigen? Es gibt in Ungarn auch noch , Slowaken, Schwaben, Rumänen, Armenier und Griechen. Sie alle zählen zusammen mit der ungarischen Hauptbevölkerung offenbar zu einer Rasse: der nichtjüdischen. Es handelt sich hier also offenbar um eine negative Rasse. Wir besitzen also bereits drei verschiedene Rassen in Ungarn: eine „patriotische", eine „unpatriotische" und eine „negative" Rasse. Wird die Rasse aber auf Grund des Glaubensbekenntnisses beg urteilt, wie steht es mit den übrigen religiösen Minderheiten Ungarns? In welcher Weise wird der Nuf merus clausus auf die evangelische, unitarische, :2 griechisch-kathoüsche, griechisch-orthodoxe, methodistische und baptistische „Rasse" angewendet? Für alle diese gibt es keinen Numerus clausus, alle Angehörigen dieser religiösen Minderheiten, so viel sich ihrer melden, werden zum Hochschulstudium .* zugelassen. BloßdenJuden gegenüber wird der Numerus clausus gehand- % habt. Wenn daher Graf Klebelsberg in Genf I und später in der ungarischen Nationalversammlung n behauptet hat, „der Numerus clausus richte sich nicht gegen die Juden", dann hat er gelogen, also absichtlich die Unwahrheit gesprochen. Paul Sandor hat sich nicht gescheut, ihm in offener Sitzung den Vorwurf ins Gesicht zu schleudern, daß er ein „Lügner" sei. Und nun zum letzten Argument des Herrn Grafen, das zwar ebenso unstichhältig als die übrigen für den Numerus clausus gebrauchten Argumente ist, dafür aber auf die Denkungsart eines e u r o-