Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 51 (25.12.1925)
- Date
- 1925-12-25
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 10 DIE WAHRHEIT Wahrheiten vom Tage Das Urteil im Hakenkreuzprozefi. Roland St eingrub er, der Führer jener Rotte von Hakenkreuzlern, die den Feuerangriff auf die MödKnger Arbeiter veranstaltet haben, der Hauptschuldige an dem Tode des Arbeiters Müller, wurde mit einem .Lahre schweren Kerkers bestraft, sein Bruder Wolf gang zu zwei Monate» schweren Kerkers, Robert Bergner zu acht Monaten schweren Kerkers verurteilt, alle übrigen Angeklagten erhielten Amtsstrafen. Um dlie Bedeutung dieses Urteils ermessen zu können, wollen wir uns kurz ins Gedächtnis rufen, was in jener tragischen Nacht in Mödiing geschehen ist. Auf Kommando Steingrubers veranstalteten ungefähr dreißig bewaffnete Hakenkreuzler auf eine weitaus geringere Zahl unbewaffneter Arbeiter einen Feuerangriff. Die Arbeiter flüchteten,' einer jedoch unter ihnen, der Arbeiter Müller, der Mödlinger Gemeinderat ist, wurde von den nachstürmenden Hakenkreuzlern erreicht, zu Boden geschlagen, geschleift, mit Füßen getreten und mit Hieb- und Stichwaffen behandelt, so daß er bald darauf seinen furchtbaren Verletzungen erlegen ist. Dieser Tatbestand wurde im Gerichtssaal fast vollständig aufgeklärt und insbesondere festgestellt, daß Roland Steingruber die Hauptschuld an dem Verbrechen trage. Und nun fragen wir uns: Steht die Strafe, die Roland Steingruber für seine vom Gericht einwandfrei festgestellten Hand- Jungen zuerkannt wurde, überhaupt in einem Verhältnisse zu der Schwere seiner Verfehlungen? Ueber den Zweck der Strafe waren bereits die alten Rechtsgelehrten verschiedener Anschauung und zwar waren es hauptsächlich drei Theorien, welche von ihnen ins Treffen geführt wurden: Die Vergeltungs-, die Abschreckungs- und die Besserungstheorie. Es ist klar, daß diie in Rede stehende Strafe weder erne Vergeltung für die Vernichtung eines Menschniebens, noch auch ein Abschreckungsmittel vor weiteren Gewalttaten sein kann; daß aber der, wie die Gerichtsärzte festgestellt haben, durch und durch depravierte Hauptschuldige durch ein£ einjährige Haft gebessert werden könnte, werden auch die größten Optimisten nicht behaupten wollen. Die heutigen Rechtsgetelirten vertreten in der Mehrzahl die Anschauung, daß die Inhaftsetzung eines Menschen, der sich gegen die Gesetze vergangen hat, nicht so sehr als Besserung als vielmehr als Schutz der Gesellschaft angesehen werden müsse. Mag diese Theorie auch vom sittlichen und religiösm Standpunkte aus unvollkommen sein, mag sie auch das tief in unserer Seele wurzelnde Gerechtigkeitsgefühl nicht befriedigen, vom Standpunkte der Gesellschaft aus ist sie die zweckmäßigste. Denn die Gesellschaft verlangt nichts anderes als den Schutz vor der Bedrohung durch asoziale Individuen. Aber auch unter dem Gesichtspunkte der Schutztheorie gibt die Strafe zu denken. Man hat im Gerichtssaale von Roland Steingruber ein BUd erhalten, das in der Tat erschauern macht Die Psychiater haben festgestellt, daß er ein pathologischer Lügner und sittlich haltloser Psychopath sei und darüber seine beschränkte Entmündigung für zweckmäßig erachtet Ist die Befürchtung nicht gerechtfertigt, daß Roland Steingruber nach Verbüßung seiner einjährigen Haft von seinen Gesinnungsgenossen als Held gefeiert, abermals die Führung junger Leute in die Hand nehmen kann, diese zum Waffengebrauch abrichte und zu Sturmangriffen haranguiere? Liegt es außer dem Bereiche der Möglichkeit, daß ein solches Individuum seinen blind ergebenen Anhängern abermals den Befehl zum Feuern auf wehrlose Bürger unseres Staates gebe und hierdurch noch größeres Unglück heraufbeschwöre? Diese furchtbare Gefahr ist durch das Urteil nicht gebannt worden. Sie besteht weiter und wird so lange weiter bestehen, so lange nicht das Menschenleben, dessen Wert während des Krieges und seit dem Kriege leider sehr tief gesunken ist als das gewertet wird, was es wirklich ist: als das höchste, helligste und erhabenste Gut das unersetzlich und von Gott gegeben, von niremand1 angetastet werden darf. Solange aber die Vernichtung dieses heiligsten aller Güter auf fahrlässigem oder verbrecherischem Wege keine schwerere Bestrafung findet als der Diebstahl einer goldenen Taschenuhr oder die Fälschung einer Banknote, solange ist ein wirksamer Schutz des Lebens nicht vorhanden. Durch eine schwere Bestrafung der so entsetzlichen Handlungen überwiesenen Hakenkreuzler wäre diesem sowie ihrem gesamten Anhange eine Tatsache vor Augen geführt worden, die sie, wie diese Verhandlung wieder einmal bewiesen hat, vergessen zu haben scheinen, nämlich die Tatsache, daß man Menschenblut auch dann nicht vergießen darf, wennt es das eines politischen Gegners Ist Dies aber ist nicht geschehen. Der Freispruch Stanislaus Steiger'«. Das Interesse, dem der nunmehr durch einen Freispruch beendete Prozeß gegen den jüdischen Studenten Stanislaus Steiger begegnete,' war mit Recht ein ungeheures. Nicht allein in Polen, sondern in der ganzen Welt verfolgte man die Vorgänge, die sich im Lemberger Gerichtssaal abspielten, mit größter Aufmerksamkeit und je mehr der Tag der Urteilsverkündung heranrückte, desto gespannter wurden die Erwartungen. Der Lemberger Prozeß war ein Tendenzprozeß. Wäre Stanislaus Steiger kein Jude gewesen, dann hätte man ihn bald nach seiner irrtümlich erfolgten Inhaftierung entlassen, dann hätte der Unschuldige nicht fünfzehn Monate in Untersuchungshaft verbringen müssen. So aber entging er nur mit knapper Not dem sicheren Tode durch ein Urteil des Standgerichtes, so kann er nur von Glück reden, daß es ihm erspart geblieben ist für ein Vergehen jahrelang im Gefängnis schmachten zu müssen, das ein anderer eingestandenermaßen begangen hat Stanislaus Steiger war Jude und das war der eigentliche Grund, warum der Anwalt des polnischen Staates auf Grund vollkommen haltloser Beschuldigungen einer nicht den besten Leumund genießenden Person und verschiedener einander widersprechender Angaben einiger „Tatzeugen" eine Anklage erhoben hatte und diese auch dann noch aufrecht erhielt als sich die vollkommene Unschuld Steigers herausgestellt hatte. Ja, selbst als sich der wirkliche Täter gemeldet hatte, trat der Staatsanwalt von seiner Anklage nicht zurück und so wurde ein langes Beweisverfahren durchgeführt das zwar nicht die Schuld Steigers an dem Attentat, wohl aber die Gewissenlosigkeit der polnischen Justiz bewiesen hat. Dieses Verhalten der polnischen Justiz entsprang kaum ihrer eigenen Initiative, sondern dürfte vielmehr über hohen Auftrag und nach Wunsch jener der Regierung nahestehenden nationalistischen Kreise erfolgt sein, die ein solches Urteil aus politischen Gründen herbeisehnten. Diese Kreise wünschten sich deshalb einen Juden zum Attentäter, um dann einfach sagen zu können: „Die Juden haben an das Oberhaupt unseres Staates Hand anlegen wollen, die Juden wollen den polnischen Staat zertrümmern. Sie müssen deshalb verfolgt, vertrieben, unter Ausnahmsgesetze gestellt werden usw." Zu diesem Zwecke also wäre es notwendig ge^ wesen, einen Juden, ob er nun schuldig sei oder nicht, zu verurteilen. So sehr auch das persönliche Schicksal des armen jüdischen Studenten, seine körperlichen und seelischen Oualen das Herz erschüttern, der Prozeß hatte weit größere als nur persönliche Bedeutung und hier handelte es sich nicht bloß um das Schicksal eines Menschen, sondern viel mehr stand auf dem Spiele. Der Prozeß richtete sich gegen die gesamte Judenheit Polens, er sollte nach dem Plane der polnischen Nationalisten ein Schlag gegen die ganze polnische Judenschaft sein, ebenso wie die Ritualmordprozesse, mit welchen der abgeführte Prozeß gewisse formale Aehnlichkeit besitzt sich nicht gegen einen, sondern gegen d i e Juden gerichtet haben. Das Netz, das die polnischen Antisemiten gesponnen haben, um darin ihre jüdischen Mitbürger einzuengen, das Nptz. in dessen Schlingen sie den armen Steiger bereits verwickelt hatten, es ist gerissen; der schändliche Plan ist zunichte geworden; Stanislaus Steiger wurde freigesprochen. Wir begreifen die Freude unserer Glaubensbrüder in Polen über den Ausgang des Prozessps. das Aufatmen nach den bedrückenden Wochen der Ungewißheit über das Schicksal Steigers. Der Prozeß gegen den jungen jüdischen Studenten war in Wahrheit ein Prozeß gegen das derzeit in Polen herrschende System, das einen solchen Prozeß überhaupt möglich gemacht hat: die Anklage, die gegen Steiger erhoben wurde, hat sich im Laufe des Prozesses immer deutlicher in eine Anklage gegen die nolnische Justiz verwandelt. Diese wurde durch den Freispruch der Geschworenen aufs schwerste verurteilt. Sie hat den Prozeß endgültig verloren. Götterdämmerung auf Borkum. Die ..Frankfurter Zeitung" schreibt: . . . Aus Oldenburg kommt die Nachricht, daß die K'rrheTib^hörde endlich ein Disziplinarverfahren gegen Pastor Mimrhmeyier den S^elsor^erder PorVirmer evangelischen Gemeinde, eröffnet habe. Dieser ben'i^hrtefce Mwn Gottes amtierte seit Jahren als Vorsänger di^sMRorkumllied'es, das in den Vorkriegszeiten ein verhältnismäßig noch narrnlosss Spottgedicht auf die Juden war und m den erregten letzten Jahren ein Kamof- und H^Rgesang c-VWi dein F-hrhiarnM-^ed geworden ist. Pastor Münchmever erblVkte d'e Hauntaufeabe seines geistlichen Bisrufes dlarin. die ihm anvertraute Jugend vöiHsch zu verhetzen und durch sie am Meeresstrand seltne, politischen Z:ele zu demonstrieren. Wie es mit der Kenntnis.