Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 51 (25.12.1925)
- Date
- 1925-12-25
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 51 DIE WAHRHEIT Seite 9 dete es, daß man einen Unschuldigen, für dessen Schuld nur Hysteriker, Verbrecher und durch eine schamlose Hetzpresse Betörte Zeugnis ablegten, nicht einstimmig, nein mit 8 gegen 4 Stimmen vor dem Galgen rettete. Weit gebracht! * * * Von den „sehr sympathischen jungen Menschen" — als solche hat die „D.-ö. Tageszeitung" sämtliche an der Mödlinger Schlacht beteiligten Hakenkreuzler bezeichnet — sind nicht alle freigesprochen worden. Ihr Führer, Roland Steingruber, ist sogar zu einem Jahre schweren Kerkers verurteilt worden. Das hakenkreuzlerische Tagblatt, ein zweiter rasender Roland, fällt mit Wutgeheul über dieses Urteil her, welches ihm als „drakonisch streng" und „einzig dastehend" erscheint. Da kann ich dem Blatte nur zur Hälfte beistimmen. Ich halte nämlich das Urteil für unsäglich milde angesichts der grauenhaften, bestialischen Untaten, die in Mödling an dem unglücklichen Gemeinderat Müller verübt wurden. Daß das Urteil aber in gewissem Sinne als „einzig dastehend" bezeichnet werden darf, darin muß man der „D.-ö. Tageszeitung" beistimmen, denn bisher wurden die wegen der schwersten Verbrechen angeklagten Hakenkreuzler in der Regel freigesprochen. Wobei noch zu bemerken ist, daß den freigesprochenen Herren erst nach dem verübten Verbrechen die wohltuende geistige Störung oder eine sonstige Unzurechnungsfähigkeit zugebilligt werden konnte. Roland Steingruber aber befand sich, was auch sein selbstbewußtes Auftreten im Gerichtssaale erklärt, bereits seit Jahren im Besitze eines amtlichen Dokumentes, das seine Unmündigkeit wegen geistiger Minderwertigkeit aussprach. * * * Nach dem psychiatrischen Gutachten müßte man allerdings begreifen, daß Roland Steingruber prädestiniert war, in der „D.-ö. Tageszeitung" als sympathischer Hakenkreuzler gefeiert zu werden, aber es genügte im Sinne des Gesetzes nicht, ihm den Anspruch auf vollständige Unzurechnungsfähigkeit zu sichern. In der richterlichen Begründung des Urteils wird die geistige Minderwertigkeit Rolands nur als Milderungsgrund angenommen. Dagegen hat übrigens die „D.-ö. Tageszeitung" nichts einzuwen* den, sie schweigt auch dazu, daß nach dem Fakultätsgutachten das Gericht einen moralisch haltlosen, sittlich defekten Menschen von krankhafter Lügenhaftigkeit vor sich hatte. Das Hakenkreuzblatt verweilt überhaupt nicht bei den Einzelheiten, die das Gesamtbild dieses sympathischen jungen Mannes so harmonisch ergänzen. Wenn man es nicht sonst wüßte, aus der „D.-ö. Tageszeitung" hätte es kein Mensch erfahren, daß Roland Steingruber ohnehin schon so viel in seinem Leben durchzumachen gehabt, daß er zum Beispiel auch schon wegen Erpressung, wegen Notzucht, wegen Veruntreuung usw. angeklagt war. Um die Vergangenheit Steingrubers kümmert sich das Blatt gar nicht, dafür um so mehr um dessen Zukunft. Und darum tröstet es sich mit der Hoffnung, noch sei nicht alles verloren, das letzte Wort gehöre dem Obersten Gerichtshof. Wie furchtbar und niederschmetternd müßte es für die „Dötz" sein, wenn der Oberste Gerichtshof ein Jahr schweren Kerkers lange nicht als genügende Buße für die Mödlinger Greuel erachten würde? Wohin kämen wir, wenn gerichtliche Urteile zur Abwechslung einmal eine solch abschreckende Wirkung übten, daß die Steingruber keine — Nachfolger hätten? * * * Auch die „Reichspost" setzt ihre Hoffnung auf den Obersten Gerichtshof. Das von Frömmigkeit triefende Blatt tritt wie bisher in allen ähnlichen Fällen für die Hakenkreuzler ein. Die ihr eigene religiöse Gesinnung gebietet ihr, für Verfolgte dieser Art Partei zu nehmen. Von der „Reichspost" kann man lernen, wie man wahre Nächstenliebe übt. Die freisinnigen Zeitungen glauben weiß der Himmel wie human und feinfühlend zu sein, wenn sie in rührenden Worten das Schicksal des armen Müller beklagen, den haßerfüllte Rohlinge in einer Weise mißhandelten, daß ein alter Arzt entsetzt ausrief, er habe noch nie einen Verletzten so zugerichtet gesehen. Die fromme „Reichspost" hält es für törichte Verschwendung, solche Worte dem Toten zu widmen, dem sie doch nichts nützen. Sie gedenkt lieber erbarmungsvoll des Leides und der Schmerzen, die der lebende Steingruber sich in Mödling geholt. Das ist Liebe, das ist Güte. Den gottlosen freisinnigen Zeitungen überläßt sie den alttestamentarischen Schrei nach Rache und Sühne für die verübten Missetaten; sie aber fordert Erbarmen, Vergessen, Verzeihung! Mögen andere den Peinigern Müllers fluchen, sie kann nur segnen. Die Reichspost bedauert es „schmerzlich", daß das Gesetz sich nicht damit zufriedengeben konnte, in dem „Bauchschuß mit elffacher Durchlöcherung der Gedärme", die Steingruber erlitt, eine genügende Strafe für ihn zu erblicken. Dem Obersten Gerichtshof möchte nun die „Reichspost" die hehre Aufgabe zuweisen, wenn schon eine weitere Strafe für Roland unerläßlich wäre, diese wenigstens zu mildern. Bestimmte Vorschläge macht die „Reichspost" nicht, aber sie wäre vielleicht einverstanden, wenn der Oberste Gerichtshof die Strafzeit verkürzen wollte und für die elffache Durchlöcherung der Gedärme etwa elf Monate in Abzug brächte. * * * Der Abgeordnete Paul S a n d o r hat in einer fulminanten Rede gegen den Numerus clausus neuerlich bewiesen, daß er mit leidenschaftlicher Liebe an seinem Vaterland und mit glühender Begeisterung an seiner Religion hängt. Der unerschrockene Mann tritt bei jeder Gelegenheit mit dem ganzen Einsätze für das Ansehen Ungarns und für die Ehre seiner Glaubensgenossen ein. Er wies überzeugend nach, daß Graf Klebelsberg in Genf durch seine Ex offo- Verteidigung in der Strafcausa Numerus clausus, in der er die Wahrheit mit Füßen trat, zugleich die Ehre Ungarns und das Recht der ungarischen Juden verletzte. Der edle Graf mußte, ob er wollte oder nicht, nachdem er die Hand Sandors auf seiner rechten Wange gespürt, auch die linke hinhalten. Der einzige Trost, der ihm blieb, war vielleicht der Gedanke, daß er für die bürgerlichen Ohrfeigen immer noch ritterliche Genugtuung fordern könne. Paul Sandor kämpft nämlich nicht nur mit den Waffen seines Geistes und seines reichen Wissens. Man mag ein noch so überzeugter Feind des Duells sein, man wird dem Sechzigjährigen, der heute noch, wie vor Jahren, bereit ist, mit einem an die Makkabäer erinnernden Heldenmut mit den Waffen in der Hand den Judenfeinden entgegenzutreten, den Zoll der Bewunderung nicht versagen dürfen. Ego.