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Die Wahrheit · 1925-12-25 · Heft 51 (25.12.1925) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1925
Issue
Heft 51 (25.12.1925)
Date
1925-12-25
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 51 DIE WAHRHEIT Seite 7 Rabbiner und Prediger durfte es nach dem Toleranzpatent von 1782 in Wien^nicht geben — trotzdem wurden seitens der Regierung Bedenken geltend gemacht. Der damalige Instanzenweg war folgender: Die Vertreter der Wiener Juden wandten sich mit ihren Eingaben an die Polizeioberdirektion und diese leitete dieselben an die Landesregierung. Wenn aber bei der Polizeioberdirektion Zweifel auftauchten, so verständigte sie die k. u. k. oberste Polizei- und Zensurhofstelle, deren Präsident der gefürchtete Graf Sedlnitzky war, um von ihm Weisungen zu erbitten. Das Ansuchen der Vertreter, Mannheimer Aufenthalt zu gewähren und ihm die Annahme der ersten Lehrerstelle zu erlauben, wurde daher von der Polizeioberdirektion am 19. Mai 1825 an die oberste Polizei- und Zensurhof stelle weitergeleitet. Die Stimmung der maßgebenden behördlichen Stellen Mannheimer gegenüber war keine besonders günstige. Er hatte bereits zweimal in seinem Beruf Schiffbruch erlitten. Das erstemal in seinem Heimatsort Kopenhagen (vgl. mein Mannheimer-Buch, Seite 28 bis 33), wo er königlicher Katechet für den jüdischen Religionsunterricht war und als Stürmer und Dränger bei den Orthodoxen Anstoß erregte. Das zweitemal in Berlin, wo er nach kurzem Wirken als Prediger den Posten verlassen mußte (Seite 36 bis 42), wobei sein Abschied vom Amte beidemal stets in Ehren vor sich ging. Trotzdem wurden diese Umstände von einem anonymen Denunzianten in einer Eingabe an die Polizeioberdirektion vom 23. Juni 1825 gegen seine Zulassung verwendet. Graf Sedlnitzky betrachtete es nun als seine Aufgabe, die Hof- und Staatskanzlei, an deren Spitze der Fürst Metternich stand, zu ersuchen, den diplomatischen Apparat in Kopenhagen, Berlin, Hamburg und Leipzig — wo Mannheimer sich aufgehalten hatte — in Bewegung zu setzen, um „über die moralische, jeiigiöse und politische Haltung und das sonstige Benehmen desselben" Erkundigungen einzuziehen. Tatsächlich wandte sich Fürst Metternich an die Gesandtschaft in Kopenhagen (Geschäftsträger in Langenau), an die Gesandtschaft in Berlin (Graf Zichy), an den Minister-Residenten in Hamburg (Karl Freiherr von Binder) und den Generalkonsul in Leipzig Adam Müller. Außer Leipzig, von wo ein Fehlbericht erfolgte, liefen Antworten ein, die es verdienen, nicht bloß als Dokumente des Vormärz, sondern auch als Ruhmesblätter für die Persönlichkeit Mannheimers dem Schlummer im Archiv des österreichischen Ministerium des Innern entzogen und veröffentlicht zu werden. (Zahl: 336, 616, 1149 der obersten Polizeihofstelle.) Der Brief aus Kopenhagen, an Fürst Metternicht gerichtet, lautet: Kopenhagen, 5. Juli 1825. Durchlauchtigster Fürst! Veranlaßt durch das hohe Reskript vom 13. Juni 1825 habe ich nicht verfehlt, über die Individualität des früheren als Religionslehrer bei der hiesigen israelitischen Gemeindeschule angestellten Isaak Noah Mannheimer die nötigen Erkundigungen einzuziehen und kann versichern, daß sich alle Stimmen zu seinem Lobe vereinigen. Nur der orthodoxe Teil der hiesigen Judenschaft ist gegen Mannheimer eingenommen, weil er 1. den Talmud bei Seite legen und das alte Testament als Grundlage seines Religionsunterrichtes annehmen wollte; 2. die Konfirmation bei den Kindern der Juden einführte; 3. Religionsvorträge in deutscher Sprache hielt, welche, obwohl allgemein gebilligt, dennoch von dem orthodoxen Teil der juden verkannt wurde, und 4. die widrig lautend scheinenden Gebete in der Synagoge abzuschaffen suchte. Die Landes- und Staatsbehörden, welche ihn hierbei unterstützten, rühmen seinen rechtlichen, durchaus moralischen Charakter und sein gemäßigtes Benehmen; bei allen scheint er sich nur Achtung erworben zu haben. Schwieriger ist es, über die politischen Grundsätze des Mannheimer etwas sagen zu können, hier ist man leider auf diese nur dann aufmerksam, wenn sie besonders durch Handlungen auffallend ausarten, ist das aber nicht der Fall, dann bleibt man in voller Unkenntnis über die Tendenz derselben. Mit Bestimmtheit glaube ich, versichern zu können, daß man aber auch hierüber kein nachteiliges Zeugnis erteilt. Geruhen Euere Durchlaucht von Langenau. Bald darauf übermittelte der österreichische Geschäftsträger in Kopenhagen einen Bericht des königl. dänischen Vizepolizeidirektors Braestrup in derselben Angelegenheit. Kopenhagen, 11. Juli 1825. Euer Hochwohlgeboren gebe ich mir die Ehre, hierdurch das Resultat meiner Nachfragen wegen des früher daselbst angestellten mosaischen Katecheten Mannheimer mitzuteilen. Ich habe durchaus nichts Urivortelhaftes von demselben erfahren können; vielmehr stimmten alle Nachrichten, die ich von seinen Glaubensgenossen wie auch sonst über ihn erhalten, darin überein, daß er sowohl wegen seines Charakters als wegen seiner Talente und Kenntnisse die Achtung aller, die ihn hier kannten, in einem besonderen Grade genossen. Die Entlassung von seiner hiesigen Stelle hat er selbst nachgesucht und auf eine ehrenvolle Art erhalten. Nach allem, was ich diesfalls habe in Erfahrung bringen können, ist er übrigens zu diesem Schritte durch keinen seinen Charakter zum Nachteil gereichenden Grund, sondern vorzüglich durch den Widerstand bewogen worden, den seine Bestrebungen für die Einführung einiger, nach seiixen Ansichten zeitgemäßen und von einem großen Teile seiner Glaubensgenossen beifällig aufgenommenen,wie auch an verschiedenen anderen Aemtern genehmigten Modifikationen des äußeren Kultus bei den eifrigen Anhängern des strengen talmudischen Systems gefunden. Ehe er sich dem Studium seiner Religionssätze widmete, hatte er bei der hiesigen Universität den hier gewöhnlichen philologisch-philosophischen Kursus rühmlich absolviert. Für den Fall, daß Ew. Hochw. wünschen sollten, den Anfragern ein Mittel anzugeben, sich mit dem Geist seines Wirkens in seinem hiesigen Lehramte näher bekannt zu machen, habe ich geglaubt, daß die Einsicht der bei-

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