Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 47 (27.11.1925)
- Date
- 1925-11-27
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 47 DIE WAHRHEIT Seite 9 Glossen, Ein österreichischer Richter hat einen Offizier, der sich auf der Straße ohne Grund und in ganz beispiellos roher Weise gegen einen Juden benahm und der selbst im Gerichtsaale noch eine empörende Haltung zur Schau trug, wegen der tätlichen und wörtlichen Ehrenbeleidigung zu drei Tagen Arrest verurteilt. Daß dieses Urteil ein mildes war, wird man erkennen, wenn man sich einen Augenblick vorstellt, zu welcher Strafe ein Jude verurteilt worden wäre, der sich eines annähernd ähnlichen Benehmens gegenüber einem Offizier schuldig gemacht hätte. Ein Wiener Antisemitenblatt kann sich aber das Urteil des Richters, der auch in der Republik der Gleichheit aller vor dem Geetze eingedenk ist, nicht anders erklären, als daß der Richter ein — Jude im Talar war. Das Antisemitenblatt ahnt nicht, .welch niedrige Gesinnung es verrät, wenn es sich einen österreichischen Richter, der frei von konfessionellen Vorurteilen ist, nur als Juden denken kann. * * * In einer Versammlung hakenkreuzlerischer Studenten wurde eine Resolution einstimmig angenommen, in der sie unter anderem sagen, sie verwahren sich gegen die bewußten unwahren Behauptungen des derzeitigen Rektors Mofrat Gruntzel usw. Bewußte unwahre Behauptungen, das heißt kürzer und einfacher ausgedrückt: Studenten nennen ihren Rektor einen Lügner! Welch ein Glück für die Herren Verfasser dieser Resolution, daß der Rektor der Hochschule für Welthandel es unter seiner Ehre findet, gegen sie die Klage wegen threnbeleidigung anzustrengen! * Nun sind die Richter, die in erster Instanz Herrn Marffy wegen des Bombenattentates im Elisabethstädter Klub zum Strange verurteilten, von den Richtern der Königlichen Tafel verurteilt worden. Zwar nicht zum Strange, aber immerhin hart genug, denn es wurde ihnen klipp und klar vor der breiten Oeffentlichkeit der Vorwurf ins Antlitz geschleudert, daß sie einen Menschen hängen lassen wollten, den Richter mit einem zarten Gewissen, das sich nicht so leicht beruhigen läßt, freisprechen mußten. Die Richter der Königlichen Tafel finden, es sei in vollkommen beruhigender Weise bewiesen, daß diesem Bombenattentate acht Juden zum Opfer gefallen sind» aber sie zittern bei dem Gedanken, daß Herr Marffy, dessen Schuld an zwei erfolglos gebliebenen Attentaten sie als erwiesen betrachten, vielleicht doch mit diesem Attentate nichts zu tun gehabt hat. Er hat zwar selbst anfangs sein Verbrechen gestanden, aber er hat dann sein Geständnis zurückgezogen. Er wußte zwar anfangs, unmittelbar nach dem traurigen Ereignis, sich auf kein Alibi auszureden, aber nach und nach, im Laufe der Jahre konnte ja sein Gedächtnis erstarkt sein. Beeidete Amtspersonen, darunter auch der Oberstadthauptmann, sagten zwar aus, Marffy habe sein Schuldbekenntnis ohne jegliche physische Nachhilfe abgelegt, aber bei dem allen konnten sich die Richter der Königlichen Tafel nicht beruhigt fühlen. Aus der Motivierung ihres klassischen Urteils konnte man ersehen, daß sie genau wissen, in welchem Falle sie, auch wenn Marffy leugnet, seine Schuld als erwiesen betrachten und in welchem Falle sie zarte Zweifel hegen. Die Richter der Königlichen Tafel haben mit voller Beruhigung es als zweifellos erwiesen bezeichnet, daß Herr Marffy es war, der seine Hand bei den kleinen Bombensendungen im Spiel hatte, die den Abgeordneten Rassay und den Chefredakteur Miklas wohl erreichten, aber ihnen infolge der primitiven Einpackung weiter kein Leid zuiügten. Das rettete sowohl die Adressaten als den Absender, der sich in dem Falle das Leugnen hätte ersparen können. Die Richter der Königlichen Tafel nahmen ferner, zur eigenen, wie vielleicht auch zur Beruhigung Frankreichs, als unerschütterlich erwiesen an, daß Marffy es war, der höchsteigenhändig eine mit Ekrasit gefüllte Bombe nach Entzündimg der Schnur in die Toreinfahrt der französischen Gesandtschaft gelegt hatte. An dieser Schnur blieb Marüy, natürlich nur figürlich hängen. Wohl leugnete er auch da alles mit jener Nachdrücklichkeit und Sicherheit, die man durch andauernde Uebung erlangt, die Richter der Königlichen Tafel durften ihm aber in diesem Falle keinen Glauben schenken. Und sie verurteilten Marffy wegen des versuchten Verbrechens, bei dem glücklicherweise kein einziges Menschenleben zu beklagen war, zu sechs Jahren Kerker, während bei dem Bombenattentat im Elisabethstädter Klub, das die Richter in der ersten Instanz ihm in die Schuhe zu schieben versucht hatten, acht Menschen in ein besseres Jenseits und zweiundzwanzig Verwundete ins Spital befördert wurden. * * * Marffy hat selbstverständlich gegen dieses Urteil die Nichtigkeitsbeschwerde erhoben. Der Mann rechnet jetzt mit der dritten Instanz und will offenbar, erst wenn alle Stricke reißen, sich mit dem Gnadenakt Horthys abfinden. Den Galgen hat er bereits glänzend überwunden, es handelt sich also jetzt nur darum, die paar Jahre, die er Frankreich zuliebe wegen eines — wie es schon in der Urteilsbegründung angedeutet wurde — im „patriotischen Ueberschwang" unternommenen Versuches in stiller Zurückgezogenheit verleben soll. Du lieber Himmel, bis zur dritten Verhandlung kann wieder eine geraume Zeit verfließen und es ist gar nicht undenkbar, daß seine Gedächtniskraft, die man nicht genug hoch schätzen kann, inzwischen sich auf ein lückenloses Alibi auch für diesen Fall besinnt. Es läßt sich schließlich nicht leugnen, daß es etwas seltsam erscheinen müßte, wenn man in Ungarn, wo man bisher keinen einzigen erfolgreichen Bombenwerfer erwischt hat, just den armen Marffy wegen eines mißlungenen Bombenattentates so ungebührlich lange festhielte. * * * Einen seltsamen Eindruck haben ja ohnehin auch schon die Abschiedsworte hervorgerufen, mit denen der Präsident die übrigen freigesprochenen Angeklagten in diesem Prozesse entließ: „Ich mache Sie noch aufmerksam, sich von der Verübung einer Schurkentat, die dem jetzt verhandelten Attentate ähnlich wäre, zu hüten, denn wenn ein neuerliches Attentat verübt werden sollte, sind Sie die ersten, die verdächtigt werden." Sollte man nicht meinen, daß solche Worte aus dem Munde des Präsidenten geeignet sind, die Freigesprochenen nicht nur für die Zukunft sondern auch für die Vergangenheit zu — verdächtigen? Ego.