Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 45 (13.11.1925)
- Date
- 1925-11-13
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 4 Dm WAHRHEIT Nr. 45 Warschauer Advokaten 16 Dukaten; dem Stadtbevollmächtigten 4 Dukaten; Ankündigung, daß die Juden schon nach Warschau gekommen sind, 8 Dukaten; Extrakte und Gesuche, 13 Dukaten; macht zusammen 56 Dukaten. Ein fetter! Prozeß. Da aber alles schließlich ein Ende nimmt, so nahmen diese Streitigkeiten auch ein Ende. Als Oesterreich nach der dritten Teilung: Polens diesen Landstrich übernahm, wurden die Juden, ähnlich wie in Krakau und Lemberg, aus der Stadt gewiesen und in die Judenstadt und die Vorstädte eingepfercht. Nach knapp 150 Jahren des Kampfes mußten sie den Platz räumen und in das sumpfige und enge Ghetto ziehen, wo sie in Finsternis und Schmutz 70 Jahre lang lebten. Erst die Reform des Marquis Alexander Wiepolski 1872 eröffnete den Juden die verrammelten Stadttore und ließ Luft und Licht in das Ghetto hinein. i Lublin war auch der Sitz des Krontribunals, welches König Stefan Bathory 1578 als höchste Instanz für alle Strafprozesse eingerichtet hatte. Diese Institution trug viel zum Aufschwung der Stadt bei, was auch den Juden zu gute kam, allein sie hatte für sie auch ihre Schattenseiten. Alljährlich beim Beginn der Tribunalssitzungen rottete sich die Dienerschaft und das Gefolge der Magnaten zu einer Bande zusammen und zog unter Führung des „Obristen" in die Judenstadt, um dort ihr Kurzweil zu haben. Die Judengemeinde bezahlte alljährlich der Bande ein beträchtliches Lösegeld in bar und Getränken. Doch das waren nur Kleinigkeiten im Vergleich zu den Schrecknissen, die die häufigen Hostienschändungs- und Ritualmordprozesse mit sich brachten. Die Untersuchungsmittel jener Zeit gegen alle Nichtadeligen waren ausgesuchte Foltern, die allemal raffinierter wurden, um aus dem Delinquenten ein Geständnis zu erpressen. Das Krontribunal verfügte aber weder über Folterkammern noch über Henkersknechte und übertrug in jedem einzelnen Falle diese Tätigkeit dem Schöffengericht. Bei dem stets gespannten Verhältnis zwischen Bürgern und Juden war das Ergebnis der Folterung immer dasselbe: ein Geständnis der „Missetäter". Auf Grund dieses Geständnisses wurde fast immer vom Tribunal ein Todesurteil gefällt und dessen Vollstreckung wieder den Schöffen übertragen. Die Todesurteile wurden mit raffinierter Grausamkeit meist am Sabbat vor der Synagoge vollstreckt. Die ganze Judengemeande sollte die Hinrichtung ihrer Glaubensgenossen mit ansehen und sich ein abschreckendes Beispiel für die Zukunft nehmen. Aber nur die wenigsten Juden erschienen. Dagegen versammelte sich zu diesem „Theatrum" die gesamte Stadtbevölkerung, und oft kam es nachher zu Ueberfällen auf die Judenhäuser. Pogromen und Plünderungen. „Der aufgeregte Pöbel sah im Urteil die wahrheitsgemäße Bestätigung des Blutmärchens und wollte endlich mit den Juden aufräumen. Die Mütter fürchteten um ihre Kinder und das Wort „Jude" wurde zum Inbegriff eines Kindermörders und Blutvergießers." Der Verfasser bereitet ein umfangreiches Werk über die Geschichte der Ritualmordprozesse in Polen vor, einen solchen teilt er hier mit, der im Hergang und Ergebnis an Grauenhaft! gkeät nichts zu wünschen übrig läßt Kein Wunder, daß das Krontribunal die Juden mit Schrecken erfüllte. Die Rabbiner von Lublin setzten den Tag der Eröffnung dieses obersten Gerichtshofes für alle Zeiten zum Fasttag ein. Auch war es eingeführt, daß sofort nach der Konstituierung des Tribunals die Aeltesten der jüdischen Gemeinde in öffentlicher Audienz beim Tribunalsmarschall mit reichen Gaben (dona charitativa) erschienen, zu denen alle Gemeinden Polens ihr Scherflein beitrugen. Di£ Hüter der Gerechtigkeit ließen sich gern wachsam erhalten. Lublin war also kein Paradies für die Juden. Gleichwohl war es eine.der Hauptstätten jüdischer Gelehrsamkeit und ein Zentrum jüdischen öffentlichen Lebens. Hier tagte die berühmte Vierländer synode, die für die gesamte europäische Judenheit als der Inbegriff der jüdischen Autorität und der Gewalt des polnischen Judentums galt, Vor der nicht nur die polnischen Angelegenheiten ausgetragen wurden, an die sieh ^auch die Juden ferner Länder um Rat und Hilfe wandten. Gemeinden und Privatparteien brachten ihre Streitigkeiten vor die Vierländersynode in Lublin. Christliche Kaufleute aus Deutschland wandten sich an sie mit Klage gegen polnische Kaufleute. Im Jahre :1€70 wurde hier der große Bann über Sabbathai Zebbi verhängt Die Synode übte auch gesetzgeberische Funktionen aus. Die Juden in Polen hatten eine weitgehende eigene Gerichtsbarkeit in Zivilsachen, und da sie unter einem besonderenHandelsrecht standen, lag es ihrer obersten . Behörde, eben dieser Vierländersynode, ob, die nötigen, von der Zeit geforderten. Bestimmungen zu .schaffen. Sie hatten ein eigenes Wechselrecht, eine eigene Konkurs- Ordnung und einen eigenen Zivilprozeß. In Polen erlebte das alte talmudisch-rabbinische Recht eine eigenartige, höchst merkwürdige Entwicklung, vielleicht noch bedeutsamer als zur Zeit der Geonhri., deren Geschichte zu erforschen für einen talmudisch, soziologisch und juristisch in gleich hohem Maße durchgebildeten Gelehrten eine verlockende Aufgabe wäre. Der Verfassser bereitet über diese Vierländersynode eine Studie vor: „Verfassung und Verfassungsgeschichte der Juden in Polen", auf die man gespannt sein darf. Lublin war die Residenz einiger der bedeutendsten rabbinischen Koryphäen des 16. und 17. Jahrhunderts, deren Namen auch heute noch in der ganzen jüdischen Welt verehrt werden. Neben den berühmten Rabbinern lebten in Lublin hervorragende jüdische Aerzte, die alle im Auslande, meist in Italien (Padua) studiert hatten, die Krakauer Universität war nämlich für Akatholiken geschlossen. Glossen. Mit tiefer Betrübnis muß jeder Freund der Wissenschaft die beweglichen Klagen vernommen haben, in denen die Professoren die wirtschaftliche Notlage der österreichischen Hochschulen schilderten, die unvermeidlich auch einen Rückgang auf geistigem Gebiete zur Folge haben müsse. Mit stolzer Genugtuung werden aber unsere Hakenkreuzler trotzdem darauf hinweisen dürfen, daß die österreichischen Hochschulen wenigstens auf einem Gebiete der Forschung Großes leisteten und unübertroffen dastehen: die Forschungen über die Abstammung der Männer, die auf Grund ihrer wissenschaftlichen Arbeiten einjß Berufung auf eine Lehrkanzel erwarten oder sich habilitieren wollen, lassen, was Eifer und Gründlichkeit betrifft, kaum etwas zu wünschen übrig. Daß hie und da noch immer eki kleiner Irrtum mit unterläuft, ist nur verzeihlich und es muß zugegeben werden, daß es dann nicht an redlichen Bemühungen mangelt, den Mißgriff nach Möglichkeit zu korrigieren. # Man ist den Hakenkreuzlern eine Genugtuung schuldig. Wie oft hat man ihnen schamlose Verlogenheit ihrer Zeitungen zum Vorwurf gemacht! Soll man nicht freudig anerkennen, daß jetzt endlich auch hakenkreuzlerischen Blättern von hervorragenden Männern der eigenen Partei aufrichtig die Meinung gesagt wurde? Ist es nicht imponierend, mit welcher selbstzerfleischenden Aufrichtigkeit coram publico Beweise für die Behauptung: „Alles ist verjudet!" geliefert werden? Wer wird nicht die eiserne Prinzipientreue der Männer bewundern, denen nachgerühmt wird, daß sie, um das „jüdische" Kapital zu bekämpfen, auch davor nicht zurückschrecken, daran zu partizipieren? Ja, die Hakenkreuzler haben Anspruch auf Satisfaktion und sie muß ihnen gegeben werden. Sie haben viele Lügen geschrieben, aber sie sollen ihnen verziehen werden für die Wahrheiten, die sie sich jetzt öffentlich gesagt haben. * * * Da ich schon dabei bin, Hakenkreuzlern Komplimente zu machen, will ich auch mit herzlicher Anerkennung eines Artikels gedenken, den neulich ein völkisches Blatt veröffentlichte. Da heißt es u. a.: „Die nationale Presse hat — im Pruscha-Prozeß — völlig versagt, bis zur schweren Entgleisung der „Deutschösterr. Tageszeitung", die einen Meiche. diesen männlichen Prostituierten von Greisinnen, die Spalten ihres Blattes öffnete und so den Anschein erweckte, als ob dieser verkommene reichsdeutsche Student, der die widerwärtigste Rolle im