Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 44 (6.11.1925)
- Date
- 1925-11-06
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3062972-3064022-3064063--14098-3081638- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 6 DIE WAHRHEIT Nr. 44 gläubige hatte der Adel nämlich niemals die Geltendmachung von politischen Ansprüchen zu befürchten. Das bewirkte, daß der Adel, von wenigen Ausnahmen abgesehen, insofern er nicht durch religiösen Fanatismus aufgestachelt wurde, sich den Juden gegenüber wohlwollend verhielt, und sie gegen das Bürgertum in Schutz nahm. Aus dieser wirtschaftlichen Orientierung heraus erwuchs auch die religiöse Toleranz, die den polnischen Adel und bisweilen sogar einzelne Mitglieder des hohen Klerus, insofern er aus dem Hochadel hervorging, kennzeichnete, und die sich darin äußerte, daß Adel und Prälaten häufig Juden in neugegründete Städte einluden, ihnen Privilegien erteilten und ihnen sogar auf eigene Kosten Gotteshäuser erbauten. Die Palatine, (Wojwoden) deren Ger_ichtsbarkeit die Juden unterstanden, setzten Adelige als „Judenrichter" ein, und auch diese waren im großen ganzen den Juden nicht ungünstig gesinnnt Der Kampf drehte sich, wie gesagt, hauptsächlich um die Handelsfreiheit. Es kommt zu Prozessen durch alle Instanzen bis hinauf zum König. Die christlichen Kaufmannschaften, Zünfte und Gilden verlangten, man solle die Juden einfach austreiben. Aber der Magistrat schließt mit den Juden Verträge, in welchen auf die Dauer von einigen Jahren die den Juden freigegebenen Handelszweige festgesetzt und die Strafen für eine Ueberschreitung bestimmt werden. Aber der Handel läßt sich in keine Grenzen bannen, darum kommt es bald wieder zu Streitigkeiten. Die Bürger stachelten den Pöbel auf, ließen die Judenläden plündern und oft stellte sich bei solchen Gelegenheiten eine - niedliche, fein gedrechselte Blutbeschuldigung ein. Das Spezimen einer solchen „Lamentation" der Bürger gegen die Juden teilt der Verfasser aus dem Jahre 1679 mit: Die perfida gens judaica schützt verschiedene Protektionen vor und verkauft daraufhin in unserer Stadt intra muros allerhand Waren, besonders während der Tagung des Krontribunals, dadurch bringt sie unsere Lubliner Kaufmannschaft an den Bettelstab, darum wird bestimmt: Ein Jude darf weder am Ringplatz noch in den Gassen der Stadt Lublin zu ebener Erde noch im Stockwerk ein Gewölbe mieten oder öffnen und in ihm Waren nach Maß,- Pfund oder Quart sub poena confiscationis verkaufen. Den Bürgern von Lublin verbieten wir unter schweren Strafen, den Juden ihre Häuser oder Magazine zu vermieten. Kein Jude darf irgendeine Ware in einem Korbe oder auf eine andere Art auf der Straße verkaufen, in Häusern oder Stadttoren feilbieten, Adelige oder Bürger mit denselben vor den Stadttoren erwarten. Gleichzeitig wird der Magistrat angewiesen, seine Beschlüsse betreffs Abschub der Juden aus der Stadt zu erneuern. Die Juden dürfen ihren Handel mit den in den Verträgen mit der Stadt festgesetzten Waren und Mengen nicht ausbreiten, auch keinem Lubliner Kaufmann beim Ankauf von Waren vorgreifen. Bei jedem Kauf hat der christliche Kaufmann das Vorrecht, er kann ruhig das Geld hinlegen und ersteht dadurch die Ware. Das war alles schön und gut; aHein die Adeligen, die in Lublin leerstehende Paläste, Häuser und andere Räumlichkeiten besaßen, die vielen christlichen Hausbesitzer in der Stadt sowie das Konsumentenpublikum im allgemeinen hatten gar kein Interesse daran, die jüdischen Kaufleute von dem Handel in der Stadt auszuschließen. Diese alle paar Jahre erneuerten Lamentationen waren also nicht von dauernder Wirksamkeit, und so erhebt denn ein andermal der wohlgeborene und ehrenfeste Bürgermeister von Lublin folgende schwere Anklage gegen die Juden: „Wir sehen ultimam cladem dieser Stadt, verursacht durch die vielen Juden, welche in Palästen, Höfen, Häusern, Buden, Kellern, mit einem Worte überall wohnen, frech am Marktplatz Handelslager, Keller und Boden pachten und sowohl hier wie auch in den Vorstädten in Adelsschlössern, Klosterhäusern sowie in fundo regionis civitatis unerlaubten Handel treiben, Schnaps und Wein verkaufen, Bier brauen. Brot backen, durch Ausübung von Kunst und Gewerbe den Zünften schaden, mit einem Worte dem Christen jede Lebensmöglichkeit abschneiden, durch mutwillige Zahlung hohen Mietzinses den Christen das Ermieten einer Handlung in der Stadt unmöglich machen.. - In der Krakauer Vorstadt wohnen lauter Juden und führen dort in christlichen Häusern fast bei der Kirche ihre Schankwirtschaften, singen laut ihre Sabbatlieder und verhöhnen die heiligen Prozessionen, welche vorbeiziehen. Die Juden halten Heu auf den Dachböden, wodurch sie die ganze Stadt ins Unglück stürzen können, pachten von Jahr zu Jahr das Ausschankrecht für Bier, Meth und Branntwein. Durch die Juden sind die glorreichen Zünfte der Goldarbeiter, Feldscher, Schneider, Kürschner, Bierbrauer, Bäcker, Kesselschmiede usw. gefallen, in der Stadt arbeiten mehr als 90 jüdische Schneider... Aus all den Ursachen wollen wir die Juden in der Stadt nicht mehr dulden und beschließen, hanc dolosam gentem adhibito brachio saeculare, tarn civili quam militari, aus den Häusern des Adels, der Bürger und des Klerus, aus der Stadt und den Vorstädten zu vertreiben und zu evakuieren, die Handelspakte zu annullieren und als nicht bestehend zu betrachten. Da aber unsere Stadt gut im Gedächtnis hat, daß, als man vor Jahren die Juden vertreiben wollte, manche hohe Staatswürdenträger und Adelige bewaffnete Leute hersandten;, die den kommissioneilen Dekreten zum Trotz mit Knütteln und Sensen die Vertreibung vereitelten, daher bitten wir den gnädigen Herrn Schloßhauptmann von Lublin um Beistand, damit wir endlich einmal aus der Knechtschaft der Juden befreit werden." Dieses köstliche Dokument ist Goldes wert. Wie den jüdischen Kaufleuten, erging es auch den jüdischen Handwerkern. Die christlichen Zünfte führten gegen sie einen unerbittlichen Kampf. In die Zünfte, die einen exklusiven katholischen Charakter hatten, durften die Juden natürlich nicht aufgenommen werden, die Zünfte aber nahmen für sich ein Monopol auf Arbeit in Anspruch. Während die christlichen Kaufleute mit ihren jüdischen Konkurrenten Verträge schlössen, und ihnen gewisse Freiheiten einräumten, wollten die in den Zünften organisierten Handwerker von solchen Zugeständnissen nichts wissen und forderten die völlige Abschaffung des jüdischen Handwerks. Die Zünfte verboten den christlichen Meistern, jüdische Lehrlinge aufzunehmen, den christlichen Gesellen, bei Juden zu arbeiten, und christlichen Meistern, an jüdische Meister und Händler Ware zu liefern. Im Jahre 1670 wurde von der Schneiderzunft angeordnet, daß jeder Meister ein leserliches Zunftzeichen (Gemerk) an jedem Stück Arbeit anbringen müsse, damit die eigens zu diesem Zweck eingesetzte Kommission bei der Kontrolle der auf den Markt gebrachten oder in den Geschäften befindlichen Waren sofort feststellen konnte, ob nicht etwa ein Jude das Verbrechen begangen hatte, ein Kleidungsstück anzufertigen. Diese Forderung wurde alle paar Jahre erneuert. Schließlich wurden den Juden 24, nachher sogar mehr Schneider zugestanden. Früh schon hatte sich das Handwerk bei den Juden in Polen entwickelt. (Schluß folgt.) Glossen. Für die Gründung eines „arischen Theaters" wird in einem Aufsatz der „Deutschösterr. Tageszeitung" mit Begeisterung eingetreten. Es soll dies angeblich nicht nur ein dringendes, sondern schon unaufschiebbares Bedürfnis sein, meint wohl der Autor des Aufsatzes. Aber da man bei einigem Willen auch die mächtigsten Schwierigkeiten zu überwinden vermag, darf an die Zukunft des „arischen Theaters" nicht gezweifelt werden. Ich wüßte in der Tat nicht, weshalb ein Theater unmöglich sein soll, in welchem nicht die Frage nach Begabung der Autoren und deren Interpreten, sondern die nach ihrer Abstammung entscheidend sein soll. Eine vorsorgliche, gewissenhafte Theaterleitung, an deren Spitze ein Mann steht, der Sinn für die arisch-christlichen Schönheitsideale hat — Herr v. Milenkovich wird wohl auch da nicht klagen dürfen^ daß man nicht an ihn denkt — hat es in der Hand, sich rechtzeitig über die statutengemäße Abstammung der Dichter und Komponisten, wie der sprechenden und singenden Darsteller, die in diesem Musentempel Einlaß finden sollen, zu orientieren. Wer im Geringsten verdächtig ist, bleibt draußen. Kann es etwas Einfacheres geben? Nach den neuesten antisemitischen Forschungen hat sich z. B. ergeben, daß Goethe in seiner leiblichen Erscheinung vollständig den jüdischen Habitus verrät. Weg mit ihm! Von Lessing weiß man längst, daß er für jüdisches Geld die Verherrlichung des Judentums im „Nathan" um so lieber besorgte, als er jüdische Ahnen hatte. Hinaus mit ihm! Ob man .Wagner wird spielen dürfen, ist ebenso zweifelhaft,