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Die Wahrheit · 1925-10-09 · Heft 40 (9.10.1925) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1925
Issue
Heft 40 (9.10.1925)
Date
1925-10-09
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr, 40 DIE WAHRHEIT Seite 5 rechtgelegt hatte, verleugnet. Er blieb zwar bei der Behauptung, daß er es als seine heilige Mission emachtete, gegen den Mann aulzutreten, dessen literarisches Wirken er als gefährlich für die sittliche Entwicklung der Jugend erachtete. Aber er versuchte doch immer wieder, die fünf tötlichen Schüsse, die em kaltblütig auf den wehrlosen Bettauer abgefeuert hatte, auf einen harmlosen Alarmscfeß zu redtoierien, der die Welt auf die bösen Lehren! des Schriftstellers auifmerksam machen sollte. Wie schlau verstand der Idealist es, die. an ihn zart gestellte, aber ungemein wichtige Frage, woher er 'den Revolver bezogen, mit dem er sein. Opfer niederstreckte, unbeantwortet zu lassen. Wie. sorgfältig war er darauf bedacht, die Partei, ausser er hervorgegangen, auch nicht durch ein unüberlegtes Wort in Verlegenheit zu setzen. Er nahm sogar das Odliom auf sich, seinen Austritt aus der Partei zum Teile damit zu motivieren, daß man ihm angeblich Mißtrauen entgegengebracht hätte .... Wie energisch wehrte er sich gegen die Aussage einer einwiandifreien Zeugin, 'die ein Gespräch Rothstocks belauscht hatte, das deutlich auf ein Komplott zuir Ermordung Bettauers hinwies. Wie berechnend hat der im Elternlhauise nur tschechisch sprechende Jüngling seine Tat im Geriohtssaal mehr mit seiner religiösen als mit seiner deutschnationaien Begeisterung zu begründen gesucht. Allerdings passierte dem Mörder — was bei seiner Jugend wohl begreiflich — im Geriohtssaal auch manche Entgleisung. Bindruekslos und unglaubwürdig blieb die nachträglich zum besten gegebene Erzählung über, seine Visionen. Vielleicht erregte selbst bei manchem seiner näheren Freunde der Versuch, sich als einen Fortsetzer des Werkes Christi aufzuspielen, einigen Wider willen. Ungeschickt, schlecht einstudiert, war Rothstocks Bericht über die Schriften Bettauers, die ihn angeblich bis zum Morden aufgereizt hätten. Er nannte in erster Reihe eine Zeitschrift, mit der Bettauer überhaupt nichts zu schaffen hatte. Sollte man da nicht auf die Vermutung kommen, daß Rothstock vielleicht weniger durch die Bettauerischen Schriften, die zu viel von Liebe sprachen, zu seiner Tat gereizt wurde, als vielmehr durch' die Lektüre hakenkreuzleriscber ^Blätter, die von Haß überströmten und ihre Leser oft nahezu imverhüllt zum Morden aufforderten? In Bettauers Zeitschrift soll manche zweideutige Adresse zu finden gewesen sein. Die genaue Adresse Bettauers wurde Rothstock in einem hakenkreuzlerischen Blatte aufgedrängt, worauf er ihm mit einem geladenen Revolver einen Besuch abstattete . . . Der Verteidiger Rothstocks hatte die brutale Geschmacklosigkeit, in seinen Plädoyer die Ritterlichkeit zu preisen, mit der Rothstock seinem Mörder entgegengetreten. Eine kuriose Ritterlichkeit, die 'darin gipfelte, daß der Mörder einen unbewaffneten Mann mit einem sechsläufigen Revolver in der Hand in einem abgesperrten Zimmer überfällt und ihn erbarmungslos niederstreckt. Dr. Riehl ging aber noch weiter. Er entblödete sich nicht, herausfordernd zum Ruhme seines Schützlings einen Brief zu zitieren, in welchem Rothstock als der Mann gefeiert wird, den das Volk ga rnicht verdiene! Selten noch hat ein Verteidiger sich mit so leidenschaftlicher Hingebung mit seinem Klienten identifiziert, wie dies Dr. Riehl von dem Tage an getan, an dem er die Verteidigung Rothstocks übernaihm. In seinen unaufhörlichen Hetzreden gegen die Juden pries er Rothstock — den Idealisten von reinstem Wasser, der ruhig das Blut eines Menschen vergossen — atls einen von den edelsten Gefühlen beseelten Mann, der durch seine erlösende Tat sich das Recht auf dankbare Verehrung erworben. Im Gerichtssaale geriet Dr. Riehl allerdings in den sohnödesten Widerspruch mit sich selbst, da feierte er Rothstock nicht mehr als den Idealisten, der die volle Verantwortung für seine aus reinster Ueberzeugung verübte, wohlbedachte und wohlvorbereitete Tat übernehme, sondern er plädierte 'dafür, daß der Mörder seiine Verbrechen in einem Zustande der Geistesverwirrung, unter einem unwiderstehlichen Zwange begangen. Aus dem Idealisten war ein abnormer Narr geworden, über dessen Schicksal der Psychiater das letzte Wort zu 'sprechen habe. Dem Narren Rothstock wird man es zugute halten müssen, wenn er blasphemistisch sich mdt Jesus vergleicht. Was soll man aber von seinen Verehrern sagen, die noch heute, während sie sich auf ihre katholische Weltanschauung berufen, den Mut haben, einen Mörder — sei er nun ein Irrsinniger oder stehe er erst vor der Gefahr es zu werden — verherrlichen? Anders sprach der Vertreter der Witwe des Ermordeten, der sich im Gerichtssaale offen als gläubiger Katholik bekannte. Rothstock hörte von iihm: „Wer imstande ist zu morden, ist weder katholisch noch fromm." Sollte das nicht auch für jene gelten, die einen Mord preisen? Herr Dr. Riehl und seine akademischen und nicht akademisch gebildeten Gesinnungsgenossen, die selbst den als irrsinnig Freigesprochenen als Helden preisen und rühmen, sollten übrigens vielleicht auch ohne den Hinweis auf die Lehren der Religion die Frage bedenken, zu welchen Zuständen wir gelangen müßten, wenn jedermann sich das Richterunä Scharfrichteramt über jeden anmaßen dürfte, dessen Wirksamkeit ihm als schädlich erscheint. Otto Rothstock erkannte in Bettauer eine Gefahr und ermordete ihn. Bekundete man für diese Mordtat so viel müde Nachsicht und Verständnis, kann nächstens einer, ün der Meinung, daß die Seele des Volkes durch Hetzreden verseucht wird, den wahnsinnigen, verbrecherischen Wunsch hegen, einen solchen Volksverderber unschädlich zu machen? Wahrhaiftig es wird doch besser sein, wenn man im einem Rechtsstaat das Recht zu richten und zu strafen wetiter echten noch falschen Idealisten einräumt, sondern es dabei bewenden läßt, dlaß es lediglich von den berufenen Faktoren geübt wird. Diese Lehre sollte wohl auf alle Fälle aus dem Pnozeß Rothstock geschöpft werden. Es wäre wirklich an der Zeit, daß in der Bevölkerung nicht nur der Glaube an die Autorität unserer Justiz gestärkt, sondern nachdrücklich die Erinnerung an das alttestamentarische Gebot: „Du sollst nicht morden'* geweckt werde.

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