Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1925-10-02 · Heft 39 (2.10.1925) · page 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1925
Issue
Heft 39 (2.10.1925)
Date
1925-10-02
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3062972-3064022-3064058--14017-3081552
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite tO DIE WAHRHEIT Nr. 39 H Wahrheiten vom Tage H Die falsche Auslegung des Artikels 80 des Friedensvertrages von St. Germain durch die österreichischen Behörden, die unwissenschaftliche Auffassung des Wortes „race" hat zur Verweigerung des Bundesbürgerrechtes für zahlreiche unserer Glaubensgenossen, welche im früheren Oesterreich heimatberechtigt waren, geführt. Diese Praxis, welche auf das unselige Wirken des ehemaligen Innen- und jetzigen Justizministers Dr. Waber-zurückzuführen ist, hat viele Juden, welche seit Jahrzehnten in Oesterreich wohnen und hier ihrem redlichen Erwerb nachgehen, schwer geschädigt und das gesamte österreichische Judentum schwer beleidigt Es hat daher die „Union deutschösterreichischer Juden" schon seinerzeit gegen den Mißbrauch des Artikels 80 entschieden Stellung genommen uii|tsich der Opfer dieser von ausgesprochen antisemitischelr»Beweggründen geleiteten Praxis der politischen Behörden angenommen. Insbesonders hat sich der Präsident der „Union" Rechtsanwalt Dr. Jakob Ornstein unermüdlich der jüdischen Optanten angenommen und ist für das Recht der Geschädigten nicht allein gegenüber den Behörden und Gerichten, sondern auch vor dem Forum der gesamten Oeffentlichkeit wiederholt eingetreten. Der Verwaltungsgerichtshof hat bekanntlich die Optionsansuchen jüdischer Bewerber abgewiesen und zwar mit der Begründung, daß diese wohl der Sprache, nicht aber der Rasse nach die Zugehörigkeit zum deutschen Volke erbracht hätten. Es hatten sich aber wiederholt Fälle ereignet, daß das Bundeskanzleramt die Eltern oder Geschwister des Gesuchstellers als zur deutschen Rasse gehörig anerkannt hatte, nicht aber den Gesuchsteller selbst. Der Verwaltungsgerichtshof wies auch die Beschwerden der auf diesen Widerspruch beruhenden Optionswerber ab, fügte aber in der Begründung hinzu, daß es diesen' Parteien freistehe, diesen Widerspruch in einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Geltung zu bringen. Unter Berufung auf diesen Passus brachten die Abgewiesenen beim Bundeskanzleramte den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Zuerkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft ein. Diese Wiederaufnahmegesuche blieben zunächst mehr als ein Jahr lang unerledigt beim Bundeskanzleramte (Inneres) liegen. Nach wiederholten Urgenzen fällte es dann im Jahre 1924 eine Entscheidung, durch die alle diese Optionsansuchen abermals abgewiesen wurden. Gegen diese neuerliche Abweisung brachten die Optionswerber die Beschwerde an den VerwaJtungsgerichtshofe in, der Dienstag, den 22. d M. iiiber drei solche Beschwerden verhandelte. Wohl einer der krassesten dieser Fälle war der eines im Jahre 1900 in Hamburg als Tochter einer Hamburgerin geborenen und dort ansässigen, allerdings nach Brody zuständigen Mädchens, welches in Hamburg das Lyzeum und Gymnasium besuchte und an demselben die Matura ablegte und dann durch zwei Jahre die medizinische Fakultät an der Hamburger und gegenwärtig die der Münchener Universität besuchte. Ihre Eltern und Geschwister wurden auf Grund des Artikels 80 der österreichischen Staatsbürgerschaft teilhaftig; sie selbst jedoch mußte, da man bei dem Ansuchen ihrer Eltern sie selbst übersah und dieses Uebersehen später wahrgenommen wurde, selbst ansuchen. Dieses Gesuch wurde in der Aera Waber abschlägig beschieden, trotzdem ihre Eltern und Gecliwister, wie gesagt, als österreichische Staatsbürger anerkannt wurden und sie selbst von Geburt an in Deutschland lebte und Kultur und Sprache dieses Landes beherrschte. Ihr Vater bekleidet in Hamburg die Stelle eines Obmannes des „Vereines der Oesterreicher in Hamburg" und hat in dieser Eigenschaft sich um die in Hamburg wohnenden Oesterreicher. aber dadurch auch um Oesterreich selbst in besonderer Weise verdient gemacht: seine Tochter aber wurde nicht dessen würdig erachtet, dem Bunde Oesterreich, für den der Vater so energisch tätig war, anzugehören. Die Beschwerde-Vertreter Dr. Jakob Ornstein und Dr. Edmund Kornfeld wiesen darauf hin, daß die Beschwerdeführer vom Verwaltungsgerichtshofe in einem in der Urteilsbegründung unterstrichenen, also vom Gerichtshof für besonders wichtig erachteten Passus auf den Weg der Wiederaufnahme des Verfahrens aufmerksam gemacht wurden, weil Eltern und Geschwister, nicht aber die Gesuchsteller selbst vom Bundeskanzleramte als zur deutschen Rasse «gehörig anerkannt wurden. Diese Verweisung auf den Wiederaufnahmsweg könne doch keinen anderen Sinn haben, als daß der Verwaltungsgerichtshof das Bundeskanzleramt zur.Behebung des jeder Logik hohnsprechenden, lächerlichen Widerspruches, unter Blutsverwandten dem einen die deutsche Rasse zuzusprechen, dem anderen nicht auffordern wollte. Der Verwaltungsgerichtshof {Vorsitzender Präsident Dr. Schuster) hat nach einstündiger Beratung sämtliche Beschwerden mit der Begründung abgewiesen, daß die Verweisung der abgewiesenen Optionswerber auf den Wiederaufnahmeweg keine bindende Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes war, die das Bundeskanzleramt verpflichtet hätte, anders zu entscheiden, als es früher entschieden hatte. In der Sache selbst sei der Gerichtshof der Anschauung des Bundeskanzleramtes. Die jüdischen Bürger des ehemaligen Oesterreichs sind nunmehr wohl endgültig durch eine vollkommen unwissenschaftliche Auslegung des ihnen durch den Friedensvertrag gewährleisteten Rechtes der österreichischen Staatszugehörigkeit verlustig erklärt worden. Auch die antisemitischen Auslegekünstler aber werden innerlich davon überzeugt sein, daß weder die Abfasser des Friedensvertrages, noch auch die österreichische Delegation mit dem Artikel 80 nur beabsichtigten, die Juden von dem ihnen zustehenden Rechte auszuschließen. Dies aber ist geschehen. Lehrerobjektivität und Schülerkonfession. Ein wertvoller Behelf bei Erteilung des Unterrichtes in Mathematik und Physik scheint die Kenntnis der Konfession der Schüler zu sein. Vielleicht ' ist das eine Errungenschaft tiefschürfender psychologischer Forschungen unserer hakenkreuzlerischen Mittelschullehrer. Wenn sonst voraussetzungslose Wissenschaft das Ideal jedes objektiven, ernsten Arbeiters in irgend einer Disziplin ist, so scheint einer der Pioniere völkischer Hochziele gegenteiliger Meinung zu sein. Es ist nur schade, daß ein solch wertvolles Talent sich nicht an seinem richtigen Tätigkeitsgebiet ausleben kann. In diesem neuien bahnbrechendem Sinne wirkt am Bundesrealgymnasium I., Stubenbastei, ein Herr Professor Gregor Katzenberger. der die erste Unterrichtsstunde in Mathematik oder Physik dazu benützt, das Religionsbekenntnis seiner Schüler für seinen Handkatalog schriftlich festzustellen. Daß dieser Wissensdurst das Befremden auch der Untergymnasiasten erregt, ist ganz besonders an dieser Anstalt nicht verwunderlich, da an dieser Schule mit Ausnahme eben des Herrn Prof. Gregor Katzenberger ein ganz hervorragender, objektiver und wohlwollender Lehrkörper wirkt. Gerade die in Jntelligenzbezirken: rühmlichst bekannte pädagogisch taktvolle und objektive Führung des B. R. G. I. durch den Direktor und die Mitglieder des Lehrkörpers ist derart über alles Lob erhaben, daß sogar ein Vorgehen, wie es Herr Prof. Katzenberger praktiziert, dem Rufe der Anstalt nicht schaden kann. Die Lateiner sagen: „principiis obsta!", deshalb mögen die Direktion und die der Anstalt vorgesetzte Behörde Herrn Prof. Katzenberger deutlich wissen lassen, daß an einer Schule mit so bedeutender jüdischer Schülerminorität antisemitische Vorstöße nicht geeignet wären, die zum Erziehungswerk nötige Einigkeit der Schüler und deren Glauben au die Gerechtigkeit des Lehrers zu erhalten. Im übrigen sind die jüdischen Eltern überzeugt daß der Stadtschulrat und sein objektiver Präsident die nötige Remedur schaffen werden: Zurück zu Rathenau! Die Schüsse, mit welchen „deutschnationale" Mordbuben einen der Besten seines Vaterlandes, Walther Rathenau, hingestreckt haben, zeitigten für Deutschland furchtbare Folgen. Der'Weg der Verständigung, der Versöhnung mit den ehemals feindlichen Staaten, den Ratlieiuiu beschritten hatte, wurde jäh abgebrochen^ das dank der Tätigkeit des Gemordeten allmählich wiederkehrende Vertrauen zu Deutschland aufs schwerste erschüttert. Die Folgen des Gesinnungswechsels, die eine verantwortungslose Politik nach sich gezogen hat, sind allbekannt: Ruhrbesetzung. Vernichtung der Währung, innerer Unfriede im eigenen Lande, Stärkung des Chauvinismus und Neuauflammen des Deutschenhasses in den ehemals feindlichen Ländern. Allmählich brach sich die Erkenntnis Bahn, daß es nur einen Weg zur Wiedererstarkung Deutschlands gebe, den, den Rathenau eingeschlagen hat, und es> ist bezeichnend, daß gerade eine Regierung mit stark nationalem Einschlage jene Politik wieder aufnimmt, welche Rathenau für die einzig richtige gehalten hat. Wohl suchten die Deutschnationalen vor den Ausreni ihrer Wähler den starken Mann zu spielen, haben aber schließlich doch in einer ujiter dem Vorsitze Hindenburgs abgehaltenen Kabinettssitzung ihre Zustimmung zur Beschickung einer Konferenz gegeben, welche den Sicherheitspakt abschließen soll. Sie haben also dasselbe nunmehr für gut befunden, was sie seinerzeit Rathenau, dem „Vaterlandsverräter", zum Vorwurfe gemacht haben. Das deutsche Volk aber mußte das Lehrgeld bezahlen für die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.