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Die Wahrheit · 1925-09-18 · Heft 37-38 (18.9.1925) · page 22

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1925
Issue
Heft 37-38 (18.9.1925)
Date
1925-09-18
Page
– (sequence 22)
Language
German
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Seite 20 DIE WAHRHEIT Nr. 37/38 Wahrheiten vom Tage Ein bemerkenswertes Urteil. In krassem Gegensatz zu einer ganzen Reihe von Erkenntnissen, welche österreichische föchter in der letzten Zeit gefällt haben, steht das Urteil, das kürzlich der Strafrichter des Bezirksgerichtes Fünfhaus, Bezirksrichter Dr. Panecek in einem Ehrenbeleidigungsprof zesse gefällt hat. Jds Kläger in diesem Prozesse erschien die Möbeltischlersgattin Gischa Ruck er, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Robert Klein, als Beschuldigte Frau Marie Mayer, welche von dem bekannten Hakenkreuzadvokaten Dr. Walter Riehl verteidigt wurde. Gegenstand der Klage bildete der Ausdruck „blöde Jüddn", mit welchem die Beschuldigte die Klägerin beleidigt hatte. Die Beschuldigte bestritt entschieden, den inkriminierten Ausdruck gebraucht zu haben, und behauptete im Gegensatze zu einer unter Eid abgelegten Zeugenaussage, daß sie „bloß" den Ausdruck .Jüdin" gebraucht habe, welcher keine Beleidigung darstelle. Der Richter konnte säch dieser Anschauung nicht anschließen, verurteilte die Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 10 Schilling. In der Urteilsbegründung führte er aus, daß es gleichgültig sei, ob das Wort „Jüdin" oder die Worte „blöde Jüdin" gefallen seien. Eine Beleidigung liegt schon vor, wenn das Wort „Jude", bzw. „Jüdin" allein ohne nähere Bezeichnung erfolgt, wenn nur die Absicht der Beleidigung, die Verächtlichmachung, bezweckt wird. Wenn ein österreichischer Richter das einem Juden entgegengeschleuderte Schimpfwort „Schuft" mit einer fadenscheinigen philologischen Begründung nicht als Ehrenbeleidigung gelten lassen wollte und ein anderer Richter das Wort „jüdische Frechheit" mit einem Freispruch beantwortete, wobei er in der Begründung seines Urteils noch obendrein das Wort „jüdische" als Ausdruck für einen besonderen Grad der Frechheit bezeichnet, da mußte sich manchem das Gefühl aufdrängen, daß er vor österreichischen Gerichten des Schutzes seiner Ehre nicht sicher sein könne, wenn er als Jude geschmäht und beleidigt würde. Wer sollte 'sich dann wundern, wenn die Häufung von derartigen Urteüssprüchen, die in letzter Zeit zu beobachten waren, in manchem österreichischen Staatsbürger jüdischen Glaubens Zweifel an der Unparteilichkeit der österreichischen Richter hervorgerufen hätte. Darum ist der Urteilsspruch, welcher vom Bezirksrichter Dr. Panecek in einem an und für sich belanglosen Prozesse gefällt wurde, von großer Bedeutung. Er bringt allerdings nur das zum Ausdruck, was für jeden wohlerzogenen Menschen eine Selbstverständlichkeit ist. nämlich, daß sich der einer schweren Ehrenkränkung schuldig macht, welcher jemandem seine religiöse oder nationale Zugehörigkeit in verächtlichem Sinne oder in beleidigender Absicht entgegenhält. Manchmal ist es nämlich angezeigt, gewisse Personen klar und eindringlich an Selbstverständlichkeiten zu erinnern, wie z. B. in diesem Falle Frau Marie Mayer. Ku-Klux-Klan in Deutschland. In Deutschland1 wurde ein neuer Geheimbund aufgedeckt, der den Namen „Loge vom feurigen Kreuz" führt und den bisherigen Nachforschungen zufolge eine Filiale der berüchtigten amerikanischen Geheimorganisation „Ku-Klux-Klan" ist. Die Gründer dieses Ordens, dem zirka 1000 „Ritter" angehören, sind zwei Amerikaner, welche selbst Mitglieder des Ku-Klux-Klan sind und große Geldmittel zur Verfügung haben. Der Orden, dessen Hauptzweck der Kampf gegen das Judentum ist, steht mit den radikalsten Verbänden der Hakenkreuzler in engster Verbindung sowie mit der sogenannten ..Schwarzen Reichswehr", deren Mitglieder zum Teil auch Mitglieder des Ordens sind. Es ist wahrscheinlich, daß die zahlreichen Fememorde der letzten Zeit von „Rittern des feurigen Kreuzes" verübt worden sind, deren Bund von der Berliner Polizei bei der Untersuchung eines solchen Mordes entdeckt wurde. Hierbei sind der Polizei die Satzungen dieses Geheimbundes in die Hände gefallen, die fast wörtlich mit denen des Ku-Klux-Klan übereinstimmen. Die Aufnahme neuer Mitglieder' findet unter geheimnisvollen Zeremonien statt. In einem verdunkelten Zimmer muß der Aumahinswerber einen Eid auf ein blutiges Kreuz schwören, „den Bund weder an Vater, noch Mutter, noch Frau, noch Freund zu verraten und den Kampf aufzunehmen gegen den Erbfeind, den Juden und seine Helfer, Frankreich, Polen. Gelbe, Schwarze und alle sonstigen farbigen (!) Völker. Dem Verräter sollen alle Knochen in seinem Leibe zerbrochen werden und die Raben ihn auffressen." In dem Augenblick, als die Kriminahpolizei in das Lokal, in dem sich die Mitglieder des Bundes versammelt hatten, eindrangen, wurde gerade von einem neuaufzunehmenden Mitglied der Eid abgelegt, und zwar vor einem Tisch, auf dem ein Totenkopf lag. Hinter diesem stand ein rot angestrichenes Kreuz auf einer Decke, die mit einem riesigen Hakenkreuz bemalt war. Die Wand, vor der der Tisch stand, war mit einer großen schwarz-weiß-roten Fahne behängt. Der Polizei fiel zahlreiches belastendes Material in die Hände und es wurden auf Grund desselben eine Reihe bekannter völkischer Hetzer verhaftet. Die Nachforschungen werden eifrig fortgesetzt und dürften noch viele interessante Tatsachen zu Tage fördern. Da bereits heute die enge Verbindung des „Ordens vom feurigen Kreuze" mit dem „Ku-Klux-Klan" feststeht, soll das Wesen des „Ku-Klux-Klan" kurz skizziert werden, damit man den Schaden ermessen kann, den die Ausbreitung dieser Bewegung in Deutschland verursacht hätte, wenn dieselbe nicht rechtzeitig aufgedeckt worden wäre. Der „Ku-Klux-Klan" wurde im Jahre 1915 in Atlanta im Staate Georgia erneuert, nachdem der alte „Orden vom unsichtbaren Reiche", der nach dem iiordamerikanischen Bürgerkriege die Vorherrschaft der. weißen Rasse zu sichern hatte, im Jahre 1871 auf Veranlassung des Präsidenten Grant durch Kongreßbeschluß aufgelöst worden war. Der ursprüngliche Orden hatte angeblich den Zweck, „die Schwachen, Unschuldigen und Wehrlosen zu schützen und die Konstitution zu verteidigen." In Erfüllung dieser edlen Aufgabe haben die Ritter dieses Ordens, dessen Führer die Namen „Drachen", „Hydras", „Titanen", „Furien'*, „Zyklopen", „Kobolde" u. dgl. führten, die Südstaaten in Angst und Schrecken versetzt und zahlreiche Morde, insbesonders an Negern begangen. Der neue „Ku-Klux-Klan" richtet sich nicht allein gegen die Neger, sondern kämpft außerdem gegen Katholiken, Juden. Deutsche, Chinesen, Japaner sowie gegen alle übrigen, die er nicht als Vollblutamerikaner anerkennt. Dem Katholizismus wird zum Vorwurfe gemacht, er sei deshalb unamerikanisch, weil er den Papst als höchste Autorität anerkennt und nicht die Regierung und Konstitution der Vereinigten Staaten. Die Juden werden aus rassischen und religiösen Gründen verfolgt und die Deutschen als „Feinde des amerikanischen Volkes" aufs heftigste bekämpft. Nichtsdestoweniger haben fanatische Anhänger des völkischen Gedanken den „Ku-Klux-Klan", den gefährlichsten und erbittersten Gegner der Deutschamerikaner, in ihrem eigenen Vaterland einzuführen getrachtet, nur um seine Methoden gegen das Judentum in Anwendung zu bringen. Allerdings bestellt zwischen diesem und dem Vorgehen der Rassenantisemiten in Deutschland manche Aehnlichkeit. „The American Standard", ein zweimal monatlich in New York erscheinendes Organ des Ku-Klux-Klan, verlangt in seiner Ausgabe vom 15. Juli „eine Revision der Naturalisierungsgesetze, um das Ausländervotum auszuschalten, Unterdrückung der fremdsprachigen Presse, Austreibung der antichristlichen Juden aus den Theatern, Wandelbilderhäusern und dem amerikanischen Gesellschaftsleben und ihre Ausschließung von Amerika, Rücksendung der Neger nach Afrika, Wahlberechtigung allein für solche Leute, die mindestens vier Jahre lang amerikanische Schulen besucht h'aben." Das Blatt verlangt, daß das Denkmal des Columbus in New York entfernt würde, weil er ein Katholik war. In einem anderen Artikel erklärt genanntes Blatt die „große Oper" als „un amerikanisch". Es schreibt: „Richard Strauß, ein deutscher Komponist, erklärt, daß puritanische Einflüsse die Entwicklung der großen Oper in Amerika verhindert hatten. Dies ist richtig, aber Ursache zur Beglückwünschung, nicht zum Bedauern. Denn die Oper ist eine der schlimmsten römisch-katholischen Pesthöhlen hierzulande, welche lediglich von reichen Juden und Katholiken unterstützt wird. Ihre skandalöse Verderbtheit und grenzenlose Entartung zeigen gerade die Werke Richard Strauß wie „Salome", Elektra" und „Der Rosenkavalier", welche ein Aergernis für den Geist der Vereinigten Staaten darstellen und gegen die öffentliche Wohlfahrt anstoßen.' Diese Aeußerungen des Zentralorganes des „Ku-Klux-Klan" dürfte genügen, um den „Geäst" jener Vereinigung zu erkennen, deren Nachahmung die Deutschvölkischen versuchen. Es ist derselbe „Geist" wie der. welcher uns „Die Weisen von Zion" beschert hat und dem die Ermordung Rathenaus und vieler anderer zu verdanken ist. Eine bekannte physiologische Tatsache ist es, daß Organismen, welche innerlich geschwächt sind oder gerade eine schwere Krankheit überstanden haben, für Ansteckungen

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