Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 36 (11.9.1925)
- Date
- 1925-09-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 36 DIE WAHRHEIT Seite 3 wohl juridische, als mcU praktische Gründe maßgebend waren. Der wichtigste juristische Grund besteht darin, daß eine provisorische Verfassung eine Aenderung des Art 4 des Palästinamandates derzeit nicht erforderlich macht, die praktischen Gründe sind in den noch ungeklärten politischen Verhältnissen sowie darin gelegen, daß die Entscheidung über die-definitive Verfassung nach Ablauf des Provisoriums von allen in Betracht kommenden Gruppen gemeinsam gefällt werden soll. Wenn endlich die Resolution 7 die Wahl des Präsidenten der zionistischen Organisation zum Präsidenten der erweiterten Jewish Agency vorsieht, so ist dieser Beschluß in bezug auf die Person bedeutungsvoll, welche heute die Würde des Präsidenten der Zionistischen Organisation bekleidet, nämlich Prof. Dr. Chaim W e i z m a n n, eines Mannes, der sich das größte Verdienst um das Zustandekommen der .Agency-Erweiterung erworben hat und deshalb auch das Vertrauen der nichtnattonalen Juden genießt. Denn heute ist die Frage nach der Zusammenarbeit aller Juden am Wiederaufbau von Erez Jisroel eine Frage des gegenseitigen Vertrauens und deshalb werden die Worte, die Präs. Weizmann in seiner Schlußrede vor dem Kongresse gesprochen hat, allgemeine Zustimmung finden: „Ich glaube, wenn wir den anderen im Gefühl des Vertrauens und der Zusammenarbeit entgegenkommen, dann werden viele Dinge, die gestern schwierig erschienen sind, vielleicht in einem Jahr nicht mehr so schwer s e i n." Fremdenverkehrspropaganda. In Schönberg am Kamp hat am letzten Sonntag ein regelrechter Judenpogrom stattgefunden. Schon während der letzten vierzehn Tage wurden dort Wiener Familien von Hakenkreuzlern aufs schwerste insultiert. Letzten Sonntag erhielten nun die Schönberger Hakenkreuzler Verstärkung aus Neustift und Langenlois und gingen daran, ihre Drohung, den Ort vollkommen judenrein zu machen, in die Tat umzusetzen. Gegen V28 Uhr abends wurden alle Sommergäste, welche für Juden gehalten Wurden, in der gemeinsten Weise beschimpft und sogar tätlich bedroht, so daß sie in ihre Wohnungen flüchten mußten. Die Flüchtenden wurden mit Steinen beworfen und durch die Straßen des Ortes getrieben. Die Häuser der Wiener Sommerfrischler wurden stundenlang blockiert, Fensterscheiben eingeschlagen, Gartenpfähle eingerissen und als Wurfgeschoße verwendet. Die Situation wurde stellenweise überaus kritisch, da die Ortspolizei nicht ausreichte, um die gefährdeten Sommergäste, die mit dem Erschlagen bedroht wurden, zu schützen. Am nächsten Tage verließen nicht nur alle jüdischen, sondern auch die meisten nichtjüdischen Sommergäste fluchtartig den Ort, an dem sie ihres Lebens nicht mehr sicher waren. So ist das friedliche Kamptal zu einem wilden Kampftage geworden, das von dem Kriegsgeschrei der tapferen Wotanssöhne und den Angstrufen der von ihnen bedrohten Frauen und Kinder wiederhallte. Harmlose Sommerfrischler, welche keine andere Sehnsucht haben, als im Frieden der Natur ihre Nerven auszuruhen, werden in der rohesten Weise überfallen und an Leben und Gesundheit aufs schwerste gefährdet Frauen und Kinder, die niemandem etwas zu leide getan haben, werden wie gehetztes Wild durch den Ort gejagt. Es hat keinen Sinn, einer entmenschten Horde von hakenkreuzlerischen Rohlingen die Niedrigkeit, Feigheit und Dummheit ihrer Handlungsweise entgegenzuhalten, wie es ebenso zwecklos wäre, an ihr Ehrgefühl und ihre Vernunft zu appellieren, schon aus dem Grunde, weil sie beides nicht mehr besitzen. Man kann gegen solche Individuen nur in der Weise verfahren, wie man gegen gemeine Verbrecher vorgeht. Und darum richten wir an die Regierung die entschiedene Frage, was sie zu tun gedenkt, um das Leben, die Ehre und die Gesundheit aller Staatsbürger sowie der sich in unserem Staate aufhaltenden Fremden zu schützen und Vorfälle, wie sie sich in Schönberg ereignet haben, unmöglich zu machen. Die bestehenden Gesetze geben ihr die Mittel in die Hand, um den Auswüchsen einer wilden Hakenkreuzlerei, die das Ansehen und die wirtschaftlichen Interessen Oesterreichs bereits empfindlich geschädigt hat, zu unterdrücken. Die preßgesetzlichen Bestimmungen ermöglichen es ihr, die Aufreizung der Bevölkerung durch gewissenlose, vom Ausland bezahlte Hetzer zu verhindern; das Vereinsgesetz gibt ihr die Berechtigung, alle Verbände, deren Tätigkeit die Staatsinteressen gefährdet oder den Gesetzen zuwiderläuft, aufzulösen und schließlich dürfte die exemplarische Bestrafung aller mittelbar und unmittelbar an derartigen Exzessen Schuldtragenden die Hakemkreuder vor neuerlichen Ausschreitungen abschrecken. Wenn die Regierung aber nicht den Willen oder die Macht besitzt, um den Uebeltätern gegenüber die Gesetze in vollem Ausmaße zur Anwendung zu bringen, macht sie sich zur Mitschuldigen an diesem Vergehen und verantwortlich für den Schaden, den unser Staat durch die weitere Duldung dieser wahrhaft unerträglichen Zustände erleidet. Denn viel mehr steht auf dem Spiele als die Ehre und! Gesundheit einiger Juden. Wenn es möglich ist, straflos die Gesetze zu übertreten und diese Gesetzesübertretungen in Zeitungen und Versammlungsreden sogar gefordert und als gutes Werk hingestellt werden, dann ist die Rechtssicherheit, die das höchste Gut eines zivilisierten Staates bildet, erschüttert. Aber nicht allein innerpolitische Gründe machen es der Regierung zur Pflicht, nunmehr energisch gegen alle Ruhestörer vorzugehen, sondern auch außenpolitische und wirtschaftliche Momente. Das Echo, welches die neuerlichen Wiener Hakenkreuzlerexzesse im Ausland gefunden haben, hat wohl zur Genüge gezeigt, wie das Ausland, wie die ganze zivilisierte Welt über die österreichischen Zustände urteilt. Man wird sich nach all dem Vorgefallenen nicht wundern, wenn ausländische Kapitalisten es sich wohl überlegen, ihr Geld in einem Staate zu investieren, von dessen Rechtssicherheit sie nicht voll und ganz überzeugt sind, und daß sie nicht in ein Land kommen wollen, in welchem ihre Sicherheit von der Gestalt ihres Nasenrückens abhängig ist, weder zur Erholung, noch aus geschäftlichen Gründen, selbst wenn für eine Messe in der