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Die Wahrheit · 1925-08-07 · Heft 31 (7.8.1925) · page 11

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1925
Issue
Heft 31 (7.8.1925)
Date
1925-08-07
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 31 DIE WAHRHEIT Seite 9 Wahrheiten vom Tage Akademische Justiz. Bereits im Verlaufe der Exzesse, welche vor zwei Monaten durch hakenkreuzlerische Studenten an den Wiener Hochschulen hervorgerufen worden sind, ist das parteiische Verhalten der Universitätsbehörden klar zu Tage getreten. Trotzdem die Urheber der Ausschreitungen, welche sich auf akademischem Boden abgespielt haben, fast ausschließlich aus dem Lager der antisemitischen Studentenschaft stammten, während sich die übrigen Studenten bloß gegen die rohen Angriffe der bewaffneten Hakenkreuzler verteidigten, hat man bisher noch nichts davon gehört, daß die akademischen Behörden, denen das Disziplinarstrafrecht für alle von Angehörigen der Hochschulen auf akademischem Boden begangenen Vergehen zusteht, auch nur einen einzigen Hakenkreuzler disziplinarisch bestraft hatten. Hingegen sind in letzter Zeit bereits zwei Urteile von Seiten der Universitätsbehörde erflossen, welche die Ausschließung einer sozialistischen Studentin bzw. eines Studenten beinhalten und die als parteiisch "bezeichnet werden müssen. Nunmehr ist ein drittes Ausschließungsurteil und zwar gegen eine jüdische Studentin erflossen, welche die unerhörteste Ungerechtigkeit darstellt: Fräulein Tanja Rosenzweig, eine Hörerin der Philosophie, welche 'keiner Partei angehört, befand sich während der Zusammenstöße zwischen Hakenkreuzlern und sozialistischen Studenten in Gesellschaft des Fräuleins Hilde Oppenheim, Tochter des Universitätsprofessors Dr. Oppenheim, und des Studenten Ludwig Pollak, gleichfalls Sohn eines Wiener Universitätsprofessors, und mehrerer anderer Studenten und Studentinnen als Zuschauerin links unten bei der zur Aula führenden Rampe. Trotzdem wurde sie beschuldigt, sich an den Prügeleien „aktiv" beteiligt zu haben, und als Kronzeugin trat die Trafikantin der Universität gegen sie auf. Bei der ersten Einvernähme wurde dem jungen Mädchen nicht einmal gesagt, daß die Anzeige der Gewalttätigkeit gegen sie vorliege, vielmehr wurde ihr bedeutet, daß es auffällig sei, daß sie so viele Vorlesungen besuche. Sie habe sich dadurch verdächtigt gemacht. Dies wirft ein grelles Licht auf den akademischen Senat, der offenbar den Fleiß und den Studieneifer der Hochschüler verdächtig findet, da er wahrscheinlich der Ansicht ist, auf der Universität brauche man nichts zu lernen, sondern nur Radau zu machen, eine Ansicht, die die Hakenkreuzler allerdings mit voller Ueberzeugung teilen. Der Wunsch des Fräulein Rosenzweig, es möge durch Lokalaugenschein festgestellt werden, ob die Trafikantin sie überhaupt von ihrem Standplatz aus habe sehen können, wie sie angeblich mit der Aktentasche auf einen hakenkreuzlerischen Studenten losschlug, wurde nicht erfüllt. Die Sozialdemokraten Leuthner und Genossen haben nun eine Eingabe an das Unterrichtsministerium gerichtet, worin sie anfragen, gegen wieviele hakenkreuzlerische Studenten wegen der von ihnen bei den letzten Universitätsunruhen verübten Gewalttätigkeiten die Strafe des Ausschlusses verhängt worden ist. Der Unterrichtsminister wird aufgefordert, den Nationalrat diese Mitteilung zu machen und dem Unterrichtsausschuß sämtliche Disziplinarakten über die wegen der letzten Hochschulunruhen durchgeführten Disziplinarverhandlungen vorzulegen. Wir sind neugierig, was der Unterrichtsminister Dr. Schneider, dessen Objektivität auch von gegnerischer Seite anerkannt wird, auf diese Anfragen antworten wird. Gotteslästerung. War es ehemals die Taktik der Antisemiten, die Ehre des Judentums in seiner Gesamtheit oder die Ehre einzelner Juden durch Beschimpfungen und Verleumdungen niedrigster Art herabzusetzen, so sind die Judenhetzer jetzt noch einen Schritt weiter gegangen, indem sie durch Schmähung der jüdischen Religion und Verhöhnung des jüdischen Gottesgedankens die. Judenschaft in ihren heiligen Gefühlen aufs tiefste verletzen. Einen traurigen Beweis hierfür bildet die letzte Rede Walter Gattermeyers, des Obmannes der Nationalsozialistischen Partei, welche im „Eisernem Besen" ausführlich wiedergegeben ist und die das schwere Vergehen der Gotteslästerung beinhaltet. In dieser Rede wird ein „Judengott" konstruiert, der den hohen sittlichen Auffassungen der Heiligen Schrift und der unerreichten Reinheit der jüdischen Gottesvorstellung direkt ins Gesicht schlägt und dieses in der unglaublichsten Weise entstellte Zerrbild eines' „Judengottes" wird mit haarsträubenden, nicht wiederzugebenden Beschimpfungen apostrophiert. Trotzdem diese aufreizende Rede von der Wiener Staatsanwaltschaft wegen Gotteslästerung und Religionsstörung unter Anklage gestellt wurde, darf sie in einem in Salzburg erscheinenden Blatte veröffentlicht und auch in Wien unbeanstandet kolportiert werden. Wenn auch nur ein in der Phantasie eines auf tiefstem moralischen Niveau stehenden Menschen existierende „Judengott" beschimpft und beleidigt wurde, so richtet sich der Kampf der hakenkreuzlerischen Gotteslästerung indirekt gegen den Gottesbegriff überhaupt, zumal gerade der christliche Gottesbegriff aus dem jüdischen hervorgegangen ist. Wenn daher Gott, den die jüdische ebenso wie die christliche Religion als den Vater aller Menschen betrachtet, von nichtswürdigen Lästerern verhöhnt wird, so ist dies eine Angelegenheit, die sämtliche religiös empfindenden Menschen, welchen Glaubens auch immer sie sein mögen, angeht. Denn wenn heute der „Judengott" in den Kot gezerrt wird, kann morgen von anderer Seite der „Christengott" beschimpft und verleumdet werden. Es ist daher nur selbstverständlich, wenn sich die parlamentarischen Vertreter jener Partei, welche die Religion auf ihre Fahne geschrieben hat gegen die Verhöhnung einer Religion und die Beleidigung von Religionsgemeinschaften wenden, zumal die Folgen, die eine fortgesetzte Hetze gegen die jüdische Religion nach sich ziehen würde, auch für das C'h ristentum verhängnisvoll wären. Aus diesem Grunde haben in einer der letzten Sitzungen des Nationatrates die der christlichsozialen Partei angehörigen Abgeordneten Pater Gimpel und Genossen einen Antrag eingebracht betreffend die Abänderung des Preßgesetzes zum Schutze von Religionsgenossenschaften vor Verhöhnung durch die Presse. In der letzten Zeit mehren sich wieder die Fälle, wo vom Staate anerkannte Religionsgenossenschafterr in der unflätigsten Art verspottet und verhöhnt werden. Es geht nicht an, daß Anhänger irgend eines religiösen Bekenntnisses in ihren heiligsten Gefühlen jederzeit ungestraft verletzt werden können. Die Interpellanten stellten daher den Antrag: Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestens für eine Aenderune des Preßgesetzes in dem Sinne zu sorgen, daß Verspottungen und Verhöhnungen einer anerkannten Religionsgenossenschaft durch die Presse mit e n t s p r e c h e n d e n S t r a f e n g e a h n d e t werden können. Das Paradies der Toleranz. Man fährt keine zwei Stunden von der deutschen Grenzstation und kommt in die Hauptstadt Luxemburgs, dieses Ländchens mit einer Viertelmillion Einwohner. Und so gering die geographische Entfernung von Deutschland? ist, so auffallend ist die Verschiedenheit der Bevölkerung. Man kann Luxemburg das Land der konfessionellen Toleranz nennen, das Land, in dem das Wort und der1 Begriff ..Antisemitismus" etwas völlig Unbekanntes ist, ein Land, in dem jede Konfession gleich geachtet und gleich geschätzt ist Fast durch die ganze Stadt muß man gehen, bis man \pr einem Häuschen steht, an dessen Pforte ein einfaches Schild hängt Hier wohnt Dr. Fuchs, der Landesrabbiner des Großherzogtums. Mani wähnt einen jener durchgeistigten Köpfe des alten Testaments zu sehen, ein schmales, feines Gesicht mit wallendem Bart. Auf dem Kopfe die kleine schwarze Hausmütze. Und Dr. Fuchs erzählt so manches, was sich in seiner kleinen Gemeinde zugetragen hat die über das ganze Ländchen verstreut ist. Achthundert; Juden' gibt es in der Stadt Luxemburg, fünfhundert auf dem Lande. Sie sind zu 90 Prozent Kaufleute und erfreuen sich bei der Bevölkerung großen Ansehens Früher) gab es in Luxemburg auch zahlreiche iüdische Handwerker (die vor allem in der Handschuhmacherei Reinhart, einer der größten Mitteleuropas, beschäftigt waren), aber diese haben gespart, sich selbständig gemacht, Läden gekauft. In Luxemburg-Stadt gibt es eine große Gemeinde, die ihr eigenes, in maurischem Stil erbautes Gotteshaus hat und es >st erfreulich, daß fast alle Mitglieder der Gemeinde zum Gottesdienst erscheinen. Innerhalb des Landes gibt es noch sechs kleinere Gemeinden, die hin und wieder vom Landesrabbiner besucht werden. Luxemburg und Belgien sind die beiden einzigen Länder, in denen der höchste jüdische Kultusbeamte vom Staate bezahlt wird. Luxemburg isti d^s, einzige Land, in den» der Rabbiner zu allen Hoffestlichkeiten hinzugezogen wird. So darf man sich nicht wundern, daß im Amtszimmer des Grnßmbb'ners ein Bild der großherzoglichen Familie hängt, auf dem alle Prinzessinen ihre Photographie unterschrieben haben. m:ui darf sich nicht wundern, daß dem Rabbiner der höchste luxemburgische Orden verliehen worden ist. Und man wundert sich nicht daß die Großherzogin selbst sich zuweilen die Gattin des Rabbiners rufen läßt, um bei einer Tasse Tee mit ihr zu

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