Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 28 (17.7.1925)
- Date
- 1925-07-17
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 6 DIE WAHRHEIT Nr. 28 griffen und zu seinem Herrn zurückgebracht so hatte der Ergreifer (nach babylonischem, assyrischem und chittischem Recht) rechtlichen Anspruch auf eine Ergreiferprämie. Nach talmudischem Recht hingegen durfte ein fliehender Sklave nicht ergriffen werden. Im Gegenteil: man mußte ihm beistehen, in der Stadt seiner Wahl sich als freier Mensch anzusiedeln. Welchen Stoß das antike, auf dem Sklavenrecht fußende Wirtschaftsleben durch den Talmud erfahren, ist schon, aus diesen zwei fundamentalen Beispielen ersichtlich. Und erst das antike Verhältnis des Schuldners zum Gläubiger! Am Eingang des altrömischen Rechtes stand das „Nexum". Die dritte der zwölf Gesetzestafeln Alt-Roms gab den Gläubigern das Recht, den zahlungsunfähigen Schuldner nach 17 Tagen zu töten und seinen Leichnam im Verhältnis ihrer Forderungen unter sich zu teilen. Unwissenden Theaterzuschauern wird der Judenhaß durch Shakespeares großen Irrtum eingeträufelt: Shylock hätte ein Römer sein sollen, dem das römische Recht das Pfund Fleisch aus der Leiche seines Schuldners zuspricht; nicht aber ein Hebräer, dessen Gesetz nicht nur das Leben, sondern auch die Gesundheit des Schuldners schützt, nach dem Grundsatze: „Verpfändet dir dein Schuldner seinen Mantel, so mußt du ihm denselben für die Nacht wieder borgen, „denn womit soll ei sich zudecken?" Wie konnte der Talmud einem kapitalistischen Staatswesen passen, wie es das römische war? Aber auch die Gesetzgebungen der römischen Sukzessionsstaaten stand im Widerspruch mit der talmudischen Rechtsethik. Nach talmudischem Handelsrecht darf der Gläubiger vom Schuldner bloß dann Zinsen annehmen, wenn er sich aucH an dessen Verlusten beteiligt. Welche europäische .Bank steht heute1 auf talmudischer Höhe? Ari Nahrungsmitteln durfte bloß einmal verdient werden. Heutige Kettenhändler waren nach talmudischem Handelsrecht ganz ausgeschlossen,' Alle europäischen Monarchen pflegten die Chefs der kommerziellen und industriellen Kartelle zu adeln, mit Orden zu behängen, ihnen alle erdenklichen Ehrenbezeigungen angedeihen zu lassen. Das talmudische Handelsrecht diffamiert sie, weil sie kulturhemmend wirken, indem sie die Erzeugung einschränken und die Preise in die Höhe schrauben. Wenn heute den Juden oft das Gegenteil vorgeworfen wird, so ist es, weil sie das talmudische Handelsrecht verlassen haben, weil sie in seinem Geiste nicht mehr leben, mit einem Worte: weil sie entludet, so wie die heutigen Christen — entchristlicht sind. Der Talmud, der die Menschenrechte kodifiziert und das Handelsrecht beseelt, mußte aus dem Wege geschafft werden, so oft kassabedürftige Fürsten durch Volksverwilderung Raubzüge auf das Vermögen ihrer Untertanen oder auf fremden Landbesitz beabsichtigen. Im Jahre 1233 begnügte sich Ludwig der Heilige, König von Frankreich, damit, ein Drittel sämtlicher an Juden schuldigen Beträge für sich einzuziehen. Drei Jahre! später ließ er die Juden in Anjou, in Poitan und in der Bretagne massakrieren, um ihren ganzen Besitz zu konfiszieren. Papst Gregor IX. forderte die Könige von Frankreich, England, Aragonien und Kastilien! auf, den Talmud zu verbrennen; aber bloß Frankreich schickte sich an, dem päpstlichen Befehl zu folgen, noch rettete Gautier-Cornut, Erzbischof von Sens, dieses säkulare Werk aus/ den Flammen. Audi Philipp der Schöne (1285—1314) verbrannte seine jüdischen Untertanen, um ihr Hab und Gut zu konfiszieren. Papst Benedikt XIII. verbrannte den Talmud im Jahre 1414. In Rom war der Talmud im Jahre 1553 verbrannt, in Cremona im Jahre 1569. Auch in Deutschland wäre; dieses Buch auf Betreiben des Kölner Inquisitors verbrannt worden, wenn nicht Reuchiin-seine Bedeutung derart hervorgehoben hätte, daß er den hebräischen Sprachunterricht auf den theologischen Fakultäten durchsetzte, damit die Geistlichkeit ihn in der Ursprache lesen könne. Verunglimpfungen des Talmuds, Vertreibungen der Juden gehen Hand in Hand mit der Beutelust der Fürsten. Leopold I. vertrieb im Jahre 1670 die Juden aus Wien. Sein Geldbedarf war so dringend, daß er 4000 Gulden von den Wegziehenden forderte, damit er ihre verstorbenen Angehörigen in ihren Gräbern belasse. Schon der Umstand, daß der Talmud von entmenschten Staatslenkern so oft verbrannt und bei jeder Renaissanceperiode wieder hervorgeholt wurde, beweist, daß er kein fossiles Formelkramwerk ist Die dritte Frage — Welchen Einfluß übte das Talmudstudium auf die Juden und welchen das Unterdrücken desselben auf die Unterdrücker? — wird in einer Broschüre beantwortet, die im „Neuen-Geist-Verlag" in Leipzig unter dem Titel „Der Numerus Clausus in der Weltgeschichte" erschienen ist. Darin wird der Parallel-Lauf von Renaissanceperioden der Wirtsvölker und der Jalmudpflege ihrer Juden, wie auch die Dekadenzzeiten der ersteren als Begleiterscheinung ihrer gewollten Zerspaltung nach Rassen und Religionen geschildert. Geschildert wird auch die hervorragende Betätigung der Talmudlehrer auf medizinischem, astronomischem, philologischem, volkswirtschaftlichem und diplomatischem Gebiete. ( Grlossen. Ein Freund unseres Blattes schreibt uns: Die Ausführungen, mit denen Sie das in seiner Schärfe kaum mehr zu übertreffende Urteil Mommsens über den Antisemitismus beleuchteten, dürften wohl dazu beitragen, daß der Großmeister der römischen Geschichtsschreibung in der! antisemitischen Presse fürderhin nicht mehr so verehrungsvoll genannt werden wird, trotzdem er einmal das Judentum im alten Rom als „ein Ferment der nationalen Dekomposition" bezeichnete. So zitierte nämlich die antisemitische Presse einen Ausspruch Mommsens. Das ist äber wieder nur eine kleine Fälschung. Liest man im Mommsen selbst nach, so findet man, daß er von einem „wirksamen Ferment des Kosmopolitismus und der nationalen Dekomposition" spricht. Das ist denn doch ein kleiner Unterschied. Das enthält nämlich, wenn man sich dem allem nationalen Chauvinismus abholden Standpunkt Mommsens vor Augen hält, vielleicht ebensoviel Lob wie Tadel. Der Gedanke des Kosmopolitismus bringt die Völker und Nationen einander näher. Dazu kommt aber noch, daß an derselben Stelle Mommsen noch besonders hervorhebt, daß das Judentum durch diese seine Eigenschaften „ein vorzugsweise berechtigtes Mitglied in dem cäsarischen Staate war, dessen Politik doch eigentlich nichts als Weltbürgertum, dessen Volkstümlichkeit eigentlich nichts als Humanität war". Nun, diese Charakteristik kann sich das Judentum im alten Rom wohl gefallen lassen; sie ist jedenfalls milder, als wenn Mommsen den gegenwärtigen Todfeinden des Judentums die „Gesinnung, der Kanaille" zuerkennt Man sieht, mit Mommsen haben die Antisemiten kein Glück, auch dann nicht, wenn sie ihn fälschen . * * * Aber wie «harmlos und bescheiden nimmt sich diese kleine Momimsen-Fälschung des Antiseniiten'blattes neben den brutalen Fälschungen, Entstellungen und Lügen aus, die ein Wagner- Gelehrter in demselben riefte zum Besten gibt, um den Beweis zu erbringen, daß keiner den „urjüdischen, bis übers Grab hinaus dauernden Haß so ausgiebig erfahren hat wie Richard Wagner". Die notorische Tatsache, daß gerade Juden die fanatischesten Apostel der Wagnerischen Musik waren (siehe unser heutiges Feuilleton), wird krampfhaft verschwiegen, dafür wird die alte, längst widerlegte Lüge wieder aufgetischt, Felix Mendelssohn habe die ihm von Richard Wagner vertrauensvoll übersandte Partitur seiner C-Dur-Symphonie „heimlich verschwinden lassen". Diese Beschuldigung eines