Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 28 (17.7.1925)
- Date
- 1925-07-17
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3062972-3064022-3064049--13816-3081342- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 28 t)IE WAHRHEIT Seite 5 aber scheint es ihnen das Bequemste und Richtigste, durch Aufpeitschung der antisemitischen Instinkte den Professor zu Falle zu bringen. Deshalb macht der Dichter seinen Helden zum Juden. Ob nicht ein klein wenig, wenn auch im Untergrund des Bewußtseins, diese psychische Einstellung beim Fall des Professors Lessing mitspielte. Tatbestand: Im Kampfe um die Würde des Reichspräsidenten hatte Professor Lessing, Dozent der Philosophie an der Technischen Hochschule zu Hannover, in einer Prager Zeitung einen, sagen wir wenig geschmackvollen Artikel über Hindenburg als Präsidentschaftskandidaten veröffentlicht. Der Artikel ward zunächst wenig beachtet; als der Wahlkampf aber mit dem Siege Hindenburgs geendet hatte, wurde er zum Gegenstand einer Hetze gegen den Verfasser gemacht: die Studentenschaft verhängte die Acht über ihn und drohte, ihn mit Gewalt an der Ausübung des Lehramtes zu hindern, die akademischen Behörden standen „machtlos" mit wohlwollender Duldung diesem Treiben gegenüber, bis der Minister sie energisch anwies, der akademischen Lehrfreiheit Schutz zu gewähren. Wie liegt nun die Sache? Ich stehe nicht an, den Artikel Lessings, noch dazu im Ausland veröffentlicht, aufs tiefste zu bedauern und den Mangel an Takt und Geschmack bei dem geistvollen Manne zu beklagen. Auch wenn er im Wahlkampfe geschrieben war, nicht über den Präsidenten des Reiches, sondern einen Kandidaten (was oft verschwiegen wird), mußte ihm doch die verehrungswürdige Gestalt eines Hindenburg zu hoch stehen, als daß er mit der milden Ironie des Weltweisen sie lächerlich zu machen suchte. Etwas Jüdisches? Durchaus nicht! Sicherlich sind von manchem hochgebildeten Manne, vielleicht ordentlichen Professoren, nicht nur gegen einen Präsidentschaftskandidaten, sondern gegen den Präsidenten des Reiches selbst Ausführungen geschrieben worden, weit mehr verunglimpfend und herabwürdigend als die von Lessing, ohne daß es für die Verfasser irgendwelche schweren Folgen gehabt hätte. Die Sitten des öffentlichen Lebens sind ja — Gott sei's geklagt! — so sehr in Verwilderung geraten, daß an Stelle sachlichen Kampfes persönliche Verunglimpfungen treten, — ganz anders noch, als sie Lessing im Wahlkampf sich zuschulden kommen ließ. In summa: Kein Wort der Entschuldigung für jenen beklagenswerten Artikel; auch die Sympathien, die der Persönlichkeit Lessings entgegengebracht werden, dürften in jüdischen wie in nichtjüdischen Kreisen nicht ungeteilt sein. Aber diese würdelose, brutale Hetze, die nun einsetzte, hat wahrlich mit Takt und Geschmack und Ehrfurcht gegen das Staatsoberhaupt nichts zu tun; sie ist nichts anderes als der Vorwand zur Anpöbelei und Vergewaltigung einer mißliebigen Persönlichkeit oder Richtung. Das darf der Staat, wenn er sich nicht selbst aufgeben will, nicht dulden. Und wie , eine große Protestversammlung der freiheitlich eingestellten Volksteile nicht aus Vorliebe für Lessing entschieden gegen jenen von studentischen Kreisen ausgehenden Terror Einspruch erhob, so müssen auch wir vom jüdischen Standpunkte aus sagen: Mit Lessing und seinem Artikel haben wir nichts zu tun; wenn aber versucht wird, ihn zu einem Sturmlauf völkischer Kraftmeierei auszunutzen, dann müssen wir die vernünftigen und besonnenen Elemente des Volkes auf die Gefahr hinweisen, die für die Freiheit, Gerechtigkeit und Geistigkeit hinter diesem Rummel lauert und ihnen zurufen: „Videant consules, ne detrimentum respublica capiat." „Mögen die zuständigen Behörden darüber wachen, daß das Staatswohl nicht Schaden erleide." Apologie des Talmud. Von Joseph Lazarus, Fiume. Immer wieder taucht die Ansicht auf, daß der Talmud ein bloßes Sammelsurium von juridischen Knacknüssen und theologischen Scholastizismen sei, wie ja auch im griechischem und römischen Altertum die Aufgabe von Knacknüssen das Lieb- Ungs-Exerzitium der alten Rechtslehrer war. Durch die Verbreitung solcher Meinung über den Talmud wäre die ganze jüdische Rechtslehre ins Gebiet des Belanglosen gerückt. Der unbefangene Leser müßte sich aber fragen, warum einer belanglosen Sammlung juridischer Knacknüsse die Ehre widerfahren ist, von Päpsten und weltlichen Herrschern verbrannt, und die noch größere Ehre, von solchen vor dem Verbrennen geschützt worden zu sein? Es muß offenbar im Talmud mehr enthalten sein. Erwägt man, daß der Talmud 800 Jahrgänge von Sitzungsberichten umfaßt, die in acht jüdischen Akademien abgehalten werden (vier Palästinensische: in Jabne, Uscha, Sephoris und Tiberias. und in vier Babylonischen: Susa, Nehardea, Pumbedita und Mahusa), berücksichtigt man ferner, daß theologische, moralwissenschaftliche, psychologische, medizinische, juridische, soziologische, astronomische, mathematische und naturwissenschaftliche Fragen zur Diskussion kommen, so kann ernstlich das Ansinnen nicht gestellt werden, in einem Zeitungsartikel einen Ueberblick über den Inhalt dieses Monumentalwerkes zu geben und die Pauschalfrage „Was steht im Talmud?'' kurz zu beantworten. Vielmehr müßten zur raschen Orientierung des Lesers drei Fragen erörtert werden. Erstens: Wo gibt es ein zweites Volk auf Erden, das eine ununterbrochene Folge von 800 Jahrgängen seiner akademischen Debatten aufweisen kann? Zweitens? Warum wurde der Talmud von manchen Machthabern verbrannt und von anderen gerettet? Drittens: Was hat das Talmudstudium aus den Juden, was seine Unterdrückung aus ihren „Wirtsvölkern" gemacht? Der Talmud bildete die Brücke zwischen der Barbarei prähistorischer Zustände und dem nachmaligen Kulturzustande der weißen Rasse, der er die Kulturbasis schuf. Durch 800 Jahre kämpfte der Talmud für das gleiche Recht der Menschen. Zwar ist er heute ein geschlossenes und besiegeltes Buch, aber seine Träger kämpfen weiter gegen prähistorische Barbareien, die heute noch die Welt beherrschen. Jedesmal, wenn ein menschenwürgender Krieg angezettelt werden soll, oder wenn ein Landraub oder Beutezug beabsichtigt wird und zu diesem Zwecke Leute verwildert werden müssen, um das Prinzip der Menscheneinheit zu vergessen, wird der Talmud verbrannt — — — oder werden dessen Träger verfolgt. Die Kodifizierung der Menschengleichheit beginnt im Talmud mit dem Sklavenrecht; denn dieses war das Wirtschaftsfundament der alten Welt. Wer nach babylonischem, assyrischem, chittischem oder altrömischem Recht einen Sklaven körperlich beschädigtet ---hatte dessen Herrn zu entschädigen; denn der Sklave selbst war bloßes Eigentumsobjekt seines Herrn. Wie konnte es der römischen Volkswirtschaft passen, daß da ein Talmud entsteht, der den Sklaven zur Persönlichkeit stempelt, ihm in solchem Falle die Entschädigung zuspricht, so daß sein Herr leer ausgeht? Hatte gar der Herr den Sklaven körperlich beschädigt, so mußte er ihm nach talmudischem Recht die Freiheit schenken. Wurde bei anderen Völkern ein entlaufener Sklave er-