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Die Wahrheit · 1925-07-17 · Heft 28 (17.7.1925) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1925
Issue
Heft 28 (17.7.1925)
Date
1925-07-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 2 DIE WAHRHEIT Nr. 28 „Galizianer-Salben" beschmierten Heforäer-Freunderln verteidigt zu werden, während die Anwälte des unglücklichen Mädchens Hilflosigkeit und1 Armut waren." Das bedeutet nichts weniger, als daß einem österreichischen Richter vorgeworfen wird, er habe nicht nach bestem Wissen und Gewissen das freisprechende Urteil gefällt, sondern habe sich durch die „mit aUen Salben geschmierten" Anwälte des so schwer beschuldigten Dienstgebers zu diesem Freispruch bewegen lassen. Er habe nicht die Macht der Beweise, sondern nur die Macht der advokatorischen Kunstgriffe und Spitzfindigkeiten „hebräischer Advokaten" auf sich wirken lassen. Das ist wohl der schwerste Vorwurf, den man einem Richter machen kann! Während der Staatsanwalt sofort eingeschritten ist, als ein jüdischer Journalist es wagte, die Begründüng eines richterlichen Urteils zu kritisieren, hat er bismin noch keinen Grundi zur Erhebung einer Anklage gegen den antisemitischen Verfasser eines massenhaft kolportierten Flugblatts gefunden, welcher einem frei^ sprechenden Urteil als Begründung ein niedriges Motiv unterschiebt, daseine böswillige und gemeinie Verleumdung des gesamten Richte-rstandes dar stellt. Warum? Uns handelt es sich jedoch hauptsächlich um folgendes: Herr cand. med1, vet. Adolf Bauer geht noch viel weiter und behauptet, „daß dieser Salzburger Vorfall (der erwiesenermaßen auf bloßer Denunziation beruht. D. Red.) kein einzeln d astehendes Ereignis und durchaus keine zufällige Ausnahme darstellt. Bestialitäten dieser Art gehören in jüdischen Kreisen zu selbstverständlichen Gepflogenheiten. Weinstein- Säue schänden in Wien nach demselben R e z e p t wie rnderProvinz. Es ist eine bekannte und häufige Erscheinung, wonach Dienstmädchen unmittelbar nach ihrem Dienstantritt im jüdischen Hause vom kruiminnasigen Herrn und Gebieter oft in ganz unverblümter Weise bedeutet wird, daß sie neben ihren sonstigen Pflichten auch den Ansprüchen des 15—20jährigen Sohnes nachzukommen hätten." Der freche Verleumder der jüdischem Ehre hat nicht einen' einzigen Beweis für die Stichhaltigkeit dieser ungeheuerlichen Beschuldigung erbracht, ja nicht einmal zu erbringen versucht. Statt dessen fährt er in seinen nur dem fanatischen Rassenhaß entspringenden Beschimpfungen der gesamten Judensohaft fort: „So furchtbar verheerend' und schmachvoll die Ausschreitungen für uns Deutsche auch sind, so ist doch damit der Gipfelpunkt jüdischen Hohnes noch lange nicht erreicht. Diese Ungeheuerlichkeiten stellen nur einen Bruchteil jener Schandtaten dar, welche das Hebräergeschmeiß in schlauer Berechnung gegen deutsche Frauen und Mädchen in Szene setzt. So ist es Tatsache, (!) daß nahezu die meisten jüdischen Warenhausbesitzer und sonstigen Unternehmer ihre Verkäuferinnen und Angestellten zum geschlechtlichen Verkehr benützen. Zu diesem Zwecke müssen Hungergehälter die bedauernswerten Opfer mürbe machen... (nun folgen einige Sätze, die wir aus Reinlichkeitsgründen nicht wiedergeben wollen. D, Red.) . . . . Viele Tausende (!) deutscher Mädchen gehen so jährlich unserem Volke verloren, ™ Feuilleton Wagner und Meyerbeer, Im Jahre 1850 erschien in der „Neuen Zeitschrift für Musik" jener bekannte Aufsatz Richard Wagners, der den Titel führt: „Das Judentum in der Musik". Zum besseren Verständnis für das Nachfolgende will ich den Inhalt in aller Kürze wiedergeben. Die Künstler aller Nationen, führt Wagner ungefähr aus, hätten nie versucht den Juden als Modell für ihre Kunstwerke zu nehmen. Wäre es demnoch einmal geschehen, so hätte des Künstlers Phantasie nur frei geschafft „mit weislicher Veredelung oder gänzlicher Hinweglassung alles dessen, was ums im gemeinen Leben die jüdische Erscheinung charakterisiert". Eigne sich der Jude also nicht zum Modell, so glaubt Wagner hieraus folgern zu dürfen, sei er auch nicht befähigt, als Künstler selbständig zu schaffen. „Der Jude, der an sich unfähig ist, weder durch seine äußere Erscheinung noch durch seine Sprache, am allerwenigsten aber durch seinen Gesang, sich uns künstlerisch kundzugeben, hat nichtsdestoweniger versucht, in der verbreitetsten der modernen Kunstarten, der Musik, zur Beherrschung des öffentlichen Geschmacks zu gelangen". Wagner erläutert dann, wie es'dem Juden möglich geworden sei, Musiker zu werden, wie es ihrm aber unmöglich wäre, ein nationales Kunstwerk zu schaffen, weil ihm jede Bodenständigkeit fehle und die Juden als Nation sozusagen in der Luft schweben. An zwei berühmten Musikern seiner Zeit will nun Wagner das beweisen, was er bisher nur behauptet hat. Er weist zunächst auf Felix Mendelssohn-Bartholdy hin, der von 1841 bis 1843 Generalmusikdirektor in Berlin war und dem er etwa die Zensur erteilt: „Ut desint vires, tarnen est laudandia voluntasi" Dann aber will er seine Behauptung an jenem anderen beweisen, „der ein weit und breit berühmter Tonsetzer unserer Tage" sei. Mit diesen Worten umschreibt Wagner Meyerbeers Namen. Nicht immer hat Wagner in dieser Art über Meyerbeer geurteilt. Ungefähr acht Jahre vorher — wohl im Jahre 1842 — hatte er sich gleichfalls mit dem Tonkünstler Meyerbeer beschäftigt, fand es ist gewiß sehr interessant und heute ganz besonders zeitgemäß, auch dieses frühere Urteil Wagners kennenzulernen. Interessant und wert* voll auch1 ganz besonders deshalb, weil diese frühere Beurteilung niemals von Wagner durch Drucklegung der Oeffentlichkeit bekanntgegeben wurde, sondern nur im Manuskript " vorhanden ist. Das ganze Manuskript befindet sich heute wohl im

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