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Die Wahrheit · 1925-06-12 · Heft 23 (12.6.1925) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1925
Issue
Heft 23 (12.6.1925)
Date
1925-06-12
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 4 DIE WAHRHEIT Nr. 23 räum von über 20 Jahren, betrafen Fakten, für welche der angegriffene Vorstand gar nicht verantwortlich war, und entpuppten sich als das Produkt bloßer Gehässigkeit Zunächst wurde der Fall des Religionslehrers Salomon Glück behandelt, der sich darüber beschwerte, daß man ihm im Jahre 1911 (!) eine Schule zugewiesen habe, die. er nicht wollte. Dann wurde der Fall eines Beamten besprochen, der im Jahre 1915 (!) aus dem Dienst entlassen wurde, weil er beim Verein Chewra Kadischa Unredlichkeiten begangen hatte; die Korruption, die sich die Gemeinde in diesem Falle habe zuschulden kommen lassen, hätte nach Ansicht des Angeklagten darin bestanden,' daß djeser Mann zwar entlassen worden sei, aber1 keine Strafanzeige gegen ihn erstattet wurde, während im Jahre 1914 die Polizei über eine Anzeige gegen unbekannte Täter zwei Söhne eines Friedhof sdieners verhaftet hatte unter der Beschuldigung betrügerischer Herauslockung von Friedhofstaxen. Ein von der Verteidigung geführter Zeuge, welcher über vorstehenden „Korruptionsfall" aussagte, wird sich wegen falscher Zeugenaussage zu verantworten haben. Sodann wurde dem Kultusvorstand vorgeworfen, er habe einen wegen Diebstahls entlassenen Diener seine Mietwohnung in einem Gemeindehaus nicht aufgekündigt, während die Dienstwohnung eines verstorbenen Spitalverwalters im jüdischen Gemeindespital für Spitalszwecke geräumt werden mußte usw. Schon nach dem ersten Drittel des Beweisverfahrens machte der Richter den Geklagten auf die Unstichhältigkeit seiner Beschuldigungen aufmerksam. Der Angeklagte schien nunmehr zur Einsicht gekommen zu sein, welchen kläglichen Schiffbruch er mit seinen Anschuldigungen erlitten habe und erklärte sich am Beginne der Nachmittagsverhandlung bereit, um Entschuldigung zu bitten und von sämtlichen übrigen Beweisanträgen zurückzutreten. Er habe, erklärte er, in fahrlässigster Weise gehandelt und Behauptungen aufgestellt, für welche er keine Beweise erbringen könne, da er offenbar falsche Informationen erhalten habe. Klagevertreter Dr. Plaschkes bestand aber darauf, daß das Beweis verfahren vollständig zur Durchführung gelange, damit auch nicht ein Schein von Berechtigung für die unqualifizierten Angriffe übrig bleibe. Darauf gab der Vertreter des Beschuldigten die Erklärung ab, sein Klient habe sich auf Grund des bisherigen Beweisverfahrens von der Nichtigkeit und Haltlosigkeit seiner Anwürfe überzeugt, er könne und wolle es auf ein weiteres Verfahren nicht mehr ankommen lassen und ziehe mit der Bitte um Entschuldigung für die in leichtsinnigster Weise vorgebrachten Beleidigungen seine sämtlichen Beweisanträge als gegenstandslos zurück. In seinem Schlußantrage wies Klagevertreter Doktor Plaschkes auf den vollständigen Zusamenbruch hin, den der werke Steins benutzt. In der Einleitung einer gründlichen Untersuchung, die als wesentlicher Bestandteil des Buches zu werten ist, räumt Botzenhart mit der Auffassung, daß Stein ,.der gToße Demokrat" gewesen sei, gründlich auf. Das Werk das uns einen tiefen Einblick in die Gedankenwelt der größten Deutschen aus der Zeit der Freiheitskriege gewährt, ist dankbar zu begrüßen. — Geist und Staat18) ist der Titel einer Sammlung historischer Porträts von Willy Andreas. In meisterhafter Weise, die uns den Künstler im Historiker zeigt, zeichnet der Autor die Porträts hervorragender Vertreter der Politik. Da jeder Mensch ein Kind seiner Zeit ist, soll die Zeit in ihren Repräsentanten geschildert werden. Baldassare Castiglione. Bacon, Pater Joseph, Maria Theresia, Marwitz und Engels sind die Personen, in denen ein Staatsgedanke lebendig wird und in denen wir Vertreter ihrer Zeit erblicken können. — Ein Buch für Juristen und Philosophen ist der Untertitel der Grundlehre des Sollens (zugleich eine Theorie der Rechtskenntnis)19) von Karl Wolff. Die Aufgabe dieses Werkes des bekannten Innsbrucker Rechtslehrers ist, vor allem die Bedeutung des Wortes „Soll" festzustellen, und ein System derjenigen Begriffe und Urteile zu geben, die allen normativen Wissenschaften gemeinsam, eben das Wesen dieser Wissenschaft ausmachen. In für einen solch trockenen Stoff ungewöhnlich lebendigen und geistreichen Weise löst der Autor diese Aufgabe. Jeder Freund der Philosophie sei auf dieses Werk hingewiesen. Hergestellt unter Aufsicht des Ew. Oberrabbiners S.' Fürst Zur Herstellung von Suppen mit und ohne Einlagen, zur Verbesserung von Suppen, Saucen und Gemüsen 18) R. Oldenburg, München 1922, Mk. 5.—, Mk. 6.80. ") Universitätsverlag Wagner, Innsbruck 1924. (Schluß folgt.) Beschuldigte1 im Gerichtssaal erlitten habe und bat mit Rücksicht auf die Schwere der Beschuldigunen, die Böswilligkeit der1 Beleidigungen und das besondere Verpflichtungsverhältnis, das der Angeklagte gegenüber der beleidigten Kultusgemeinde hatte, um strenge Bestrafung desselben. Die Klageanwälte Dr. Waldmann und Dr. Schutzmann schlössen sich diesem Antrage an, während der Verteidiger des Angeklagten Dr. Weiss mit Rücksicht auf die damalige* Erregung seines Klienten und die Aufregungen des Wahlkampfes um Milde bat. Der Richter Oberlandesgerichtsrat Dr. Fuchsig verurteilte hierauf den Beschuldigten Josef Pick wegen Beleidigung des Kultusvorstandes und des ersten Sekretärs Guido Fuchsgejb zu drei Tagen strengen Arrest. Der Richter begründete dieses Urteil damit, daß sich aus dem ganzen Wahrheitsbeweis, soweit er durchgeführt wurde, auch nicht ein einziger Punkt als stichhältig erwiesen habe und die Zurückziehung der übrigen Beweisanträge ihre vollständige Wertlosigkeit beweise. Als Milierungsgründe nahm das Gericht die Unbescholtenheit, die Aufregung des Wahlkampfes und die schuldlose Familie des Angeklagten an, während es als erschwerend feststellte, daß ein besonderes Verpflichtungsverhältnis des Angeklagten zu der beleidigten Gemeinde und zu seinem Vorgesetzten Sekretär Fuchsgelb bestehe. Seine Handlungsweise sei geradezu als Beleidigung der israelitischen Religionsgemeinschaft anzusehen. Der Verurteilte meldete gegen dieses Urteil Berufimg im Punkte der Strafe und wegen Nichtanwendung der bedingten Bestrafung an. Im Auftrag einer Gruppe von Hetzern, die sich gerne als Partei aufspielen möchten, zog) Josef Pick aus, um anläßlich der Wahlen dem bisherigen so verdienstvollen Kultusvorstand zu „zerschmettern" und für einige Gesinnungsgenossen Mandate zu „erobern". Zu diesem Zwecke schleuderte er den gewählten Vertretern der jüdischen Religionsgemeinschaft den Vorwurf der ..Korruption" und der ..Mißwirtschaft"! entgegen. Doch es ist anders gekommen, als es sich Herr Pick vorgestellt hat In voller Makellosigkeit steht der abgetretene -Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde und ihr erster Sekretär Guido Fuchsgelb da. Alle Verunglimpfungen und Beleidigungen sind auf ihre Urheber selbst zurückgefallen. In

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