Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 21 (29.5.1925)
- Date
- 1925-05-29
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3062972-3064022-3064042--13701-3081220- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 21 DIE WAHRHEIT Seite » Verfolgung nicht angesucht, sie stellte vielmehr das klare Begebren, zu erheben, ob die Beschuldigung dieser Rrtuahnordversuche begründet sei; erweist sie sich wie selbstverständlich als lügenhaft, dann sollen die Behörden erwägen, welche Maßnahmen zum Schutze einer ruhige« Bevölkerungsklasse gegen die maßlose gefährliche Verhetzung ergriffen werden können. Mit berechtigtem Staunen nehmen wir wahr, daß die Staatsanwaltschaft ihre nächstliegende Aufgabe, zu erheben, ob ein Kapitalverbrechen begangen wurde, übersehen hat, daß sie aber anderseits uns mit der Frage des Blattes selbst befaßt und findet, daß derartige Presseerzeugnisse, welche solche Lügen in der Absicht verbreitete, die Juden dem Gefahren heraufbeschwörenden Hasse ihrer Mitbürger preiszugeben, einen Anlaß für ihr Einschreiten nicht bieten. Die genannten Staatsbehörden haben uns also den Schutz, auf welchen wir, wie alle anderen Staatsangehörigen, berechtigten Anspruch haben, versagt. Nicht unerwähnt darf ein Vorfall in einem Orte Niederösterreichs bleiben. Das Präsidium der „Union" wurde vom dortigen Kultusvorstande verständigt, daß ein Volksschullehrer während des Unterrichtes die Juden beschuldigt habe, daß sie das Volk ausbeuten und daß sie im Kriege tausende Christen hinrichten ließen. Die „Union" gab unter ausführlicher Betrachtung des Falles dem Kultusvorstande bekannt, daß sie die von dem betreffenden Lehrer über Intervention des Vorstandes geleistete Abbitte als absolut ungenügend erachte und erklärte sich bereit, die Sache zuständigen Orts anhängig zu machen. Darauf langte die Antwort ein, daß der vorgesetzte Schulinspektor nach Einsichtnahme der Antwort der „Union" den Lehrer vollkommen im Sinne derselben veranlaßt habe, eine umfassende und reumütige Entschuldigung vorzubringen, mit welcher sich der Kultusvorstand mit vollem Rechte zufrieden gab. Demnach hatte die „Union" keinen Anlaß mehr, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen. Der Reihe nach die jüngste Intervention seitens unseres Vereines erfolgte wegen des Artikels in der „Deutschen Arbeiterpresse" in der Nummer vom 25. März des Inhaltes: „Die jüdischen Ostern kommen! Volksgenossen! Arier! Paßt auf eure Kinder auf!" Das Präsidium der „Union" hat dieses schmachvolle Presseerzeugnis unverzüglich der Staatsanwaltschaft vorgelegt und diese Behörde hat das Strafverfahren wegen Veröffentlichung des Aufsatzes gegen das genannte Blatt eingeleitet. Andere Interventionen mündlicher Art, Vorsprachen an zuständigen Stellen und dergleichen Schritte hatte die „Union" in ansehnlicher Fülle zu erledigen Anfragen, Auskünfte, Ratschläge kamen oft täglich vor und nehmen unter den Agenden der „Union" einen breiten Raum ein. Hierbei muß hervorgehoben werden, daß unter den Petenten Glaubensgenossen fremder Staatsbürgerschaft ein großes Kontingent stellten. In bezug auf die Frage des Optionsrechtes sind wir trotz wiederholter dringender Urgenzen nicht in der Lage, Positives mitteilen zu können. Die kompetenten Stellen unserer Regierung sind noch immer nicht zu dem Entschlüsse gelangt, das Unrecht der gesetzwidrigen Auslegung des Art. 80 des Friedensvertrages von Saint Germain wenigstens zum Teile durch die günstige Erledigung der bei dem Bundeskanzleramte noch erliegenden Optionsgesuche zu beheben. Wir hoffen indes, binnen kürzester Zeit einen Erfolg verzeichnen zu können. Dieser Tage sprach der Vereinspräsident in Begleitung des Obmannes des Bukowinaer Zentralverbandes im Büro des Landeshauptmannes für das Land Wien vor, um gegen die Ausweisungen von Personen, welche schon seit vielen Jahren in Wien ihren redlichen Erwerb finden und von welchen ein großer Teil infolge der willkürlichen Auslegung des Artikels 80 durch Herrn Dr. Waber das Bnndesbürgerrecht nicht erlangen konnte, nachdrücklichst Beschwerde zu erheben. Viel Arbeit gab dem Büro der „Union" auch unser hervorragender Schwesterverein, der „Centraiverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" in Berlin, dessen zielbewußte, unerschrockene Tätigkeit angesichts des noch viel wilderen Ansturmes des Antisemitismus in Deutschland die dankbarste Anerkennung auch der österreichischen Juden verdient Die Waffen für ihre verleumderische Wirksamkeit holen die deutschen Antisemiten oft auch aus Oesterreich: hier setzen wir oft über Ersuchen des Centraivereines ein, um dem Vereine die Widerlegung solcher Angriffe zu ermöglichen; gerne leihen wir ihm auch sonst unsere Unterstützung, wo immer es gilt, laforrnatfönen zu beschaffen und dgl. mehr, denn die weit ausgreifende Tätigkeit des Centraivereines, seine musterhafte, große Organisation soll allen unseren Schutzvereinen als anfeuerndes Beispiel dienen; wir danken ihm insbesondere für die wiederholte Zusendung von Kampf- und Verteidigungsschriften, die anter seiner Äegide m dem so tüchtigen Philo-Verlage erscheinen. Nach wie vor stehen wir in den freundschaftlichen Beziehungen zu dem Joint Foreign committee of the Jewish Board of deputies of Jews and the Angl© Jewish Association und deren ausgezeichneter Sekretär Lucien W o 1 f in London, der ein immer bereiter, tatkräftiger Verteidiger des Judentums auf dem ganzen Erdbälle ist. Eine große Aktion, welche die Kräite des Vorst indes durch viele Wochen vollauf m Anspruch nahm, war die Beteiligung der „Union" an den für den 9. November vorigen Jahres anberaumten Wahlen des gesamten Kultusvorstandes für die Kultusgemeinde Wien. Der Vorstand der Union beantwortete zunächst die Frage, ob der Verein sich als solcher an diesen Wahlen zu beteiligen habe, in bejahendem Sinne, da diese Anteilnahme sich schon aus dem in § 2 der Statuten normierten Zwecke des Vereines ergibt, da der „Union" nach Zahl 3 auch „die Mitwirkung an den Wahlen in die öffentlichen Vertretungskörper" obliegt. In allererster Linie mußten die Verfasser des Statutes an die Mitwirkung für die Kultuswahlen denken, weil die Zusammensetzung der Leitung der größten Kultusgemeinde der Bundesrepublik im eminentesten Interesse nicht nur des österreichischen Judentums gelegen ist, weil die Kultusgemeinde als die einzige autonome Gesamtvertretung des Wiener Judentums berufen und befähigt ist, die statutarischen Ziele unseres jüdischen Schutzvereines, das ist die „energische Verteidigung der verfassungsmäßigen Rechte der österreichischen Juden" und „die Wahrung der allgemeinen und politischen Rechte jedes einzelnen Juden" (Ziffer 1 und 2) tatkräftig zu fördern. Durch den Umsturz und insbesondere durch die katastrophale Geldentwertung wurde auch unsere Kultusgemeinde in schwerster Weise betroffen, so daß die im Jahre 1920 in den Kultusvorstand entsendeten Vertreter unserer Partei in den ersten zwei Jahren ihrer Amtstätigkeit mit des Tages Notdurft einen aufreibenden Kampf führen mußten. Ja, die Lage der Kultusgemeinde gestaltete sich derart traurig und bedrohlich, daß ihr Bestand sowie die Aufrechterhaltung insbesondere ihrer Wohltätigkeits-Institute oft nur eine Frage von wenigen Tagen war. In dieser kritischen Situation vereinigten sich die beiden großen Parteien im Kultusvorstande, die Gesinnungsgenossen der „Union deutschösferreichischer Juden" einschließlich der Vertreter der orthodoxen Richtung und die zionistische Landespartei zu gemeinsamer Arbeit, welcher allein es zuzuschreiben war, daß dank diesem Einvernehmen, welches unter Aufrechterhaltung aber vorläufiger Zurückstellung der politischen gegensätzlichen Grundsätze geschlossen wurde, die schweren Gefahren, welche die Gemeinde bedrohten, beseitigt wurden. Allein noch immer waren die düsteren Wolken nicht verschwunden, noch immer war die Zeit zur Austragung politischer Kämpfe nicht gekommen. Daher schien es dem Vereinsvorstande geboten, diese Einigkeit unter den beiden großen Parteien der Wiener Judenschaft, welcher die oberwähnten Erfolge zu verdanken waren, auch im Wahlkampfe zu erhalten. Zu dieser Erwägung kam auch noch ein weiteres Argument hinzu, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse, deren Verschlechterung im Herbste des vorigen Jahres begonnen hatte, keineswegs die Ausgabe von vielen hundert Milliarden, welche ein Wahlkampf zwischen den beiden Parteien erfordert härter gestatteten. Aus diesen Gründen hat demnach eine sehr zahlreich besuchte Deleeiertenversammlung des Vereines mit überwiegender Mehrheit den Antrag des Vorstandes, ein Wahlkompromiß mit der zionistischen Landespartei einzugehen, beschlossen. Auf Grund dieses Beschlusses wurden demnach alle Wahlarbeiten im Einvernehmen mit dieser Partei nnd gemeinsam mit der schon früher verbündeten orthodoxen Vereinigung durchgeführt. Aus dem Wahlkampfe, welcher cegen d»e Wahlvereinigung für soziale Tätigkeit geführt werden mußte, gingen die „Vereinigten jüdischen Parteien" siegreich hervor: es entfielen 16 Mandate auf die von der ..Union" ceffihrte Partei. 3 auf die orthodoxe Vereinigung und 9 auf die Zionistische Landesoartei. 3 Mandate wurden von zwei kleineren Parteien, welche jedoch den Vereinigten iüdischen Parteien nahestehen, erruneen, während endlich die 5 restlichen Kultusvorsteherstellen der onnositionellen Wahlvereinigung für soziale Tätigkeit in der Kultuseemeinde zufielen. Die Konstituierung: des Kultusvorstandes erfolgte dann am 29. Dezember 1924 im Sinne des eeschlossenen Komprommisses, indem der Präsident und ein Vizepräsident aus den von der ..Union" vorgeschlagenen Kandidaten entnommen wurden, während ein zweiter Vizepräsident der Zionistischen Landesoartei angehört. Aehnlich wurden die Mandate für das Vertreterkollegium besetzt, in welchem allerdings eine Stelle freiwillig einem Vertreter der Wahlvereinigung eingeräumt wurde.