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Die Wahrheit · 1925-05-22 · Heft 20 (22.5.1925) · page 12

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1925
Issue
Heft 20 (22.5.1925)
Date
1925-05-22
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 10 IME WAHRHEIT Nr. 20 Wahrheiten vom Tage Pflichten und Rechte. In jüngster Zeit ereignete es sich bei Schwurgerichtsverhandlungen häufig, daß der Staatsanwalt gegen die hergebrachte Norm jüdische Geschworene ablehnte. Wenn auch dieses Vorgehen nicht direkt als ungesetzlich bezeichnet werden kann, so muß es doch deshalb auffallen, weil es der bisherigen Uebung vollkommen entgegengesetzt ist. Die durch eine sehr gewissenhafte Auslese zu Schöffen gewählten Staatsbürger legen einen feierlichen Eid ab, unparteiisch und ohne Ansehen der Person ihren Wahrspruch zu fällen. Sollte die Staatsanwaltschaft jüdische Geschworene nicht für fähig halten, unparteüsch^zu urteilen oder sind Strömungen in der Staatsanwaltschaft vorhanden, welche aus anderen Gründen eine solche generelle Ablehnung jüdischer Geschworener zur Folge haben? Auf jeden Fall müßten derartige Vorkommnisse, falls sie sich häufen sollten, einiges Bedenken bei uns. österreichischen Juden erregen, die nach wie vor alle Staatsbürgerpflichten — und das Geschworenenamt ist eine der vornehmsten Pflichten des Staatsbürgers — auf das gewissenhafteste erfüllen. Gleichheit der Pflichten und Gleichheit der Rechte seiner Bürger sind die Grundpfeiler des Staates und es wäre gerade das Amt der Staatsanwaltschaft, diese zu stützen und gegen jeden Angriff zu verteidigen! Lügen haben kurze Beine. Der „Eiserne Besen" tut recht daran, dieses bekannte Sprichwort am 15. d. M. an die Spitze eines der „Deutschen Arbeiter-Presse" nachgedruckten Artikels zu setzen, welcher sich mit einem angeblichem Widerspruch zwischen der „Wahrheit" und der „Wiener Morgenzeitung" in der Frage der Anzahl jüdischer Mitglieder im Dreimännerkomitee der Sowjetexekutive beschäftigt. Daß aber die Beine der Lügen so kurz sind, daß die Lügen widerlegt erscheinen, bevor sie noch ausgesprochen werden, hat der „Eiserne Besen" wohl nicht bedacht. Denn sonst hätte er zuerst die diesbezügliche Mitteilung in unserem Blatte vom 8. Mai des mit den Verhältnissen in Rußland vertrauten Autors Dimitri Bulaschow gelesen und dann.... geschwiegen. Hat er aber gewußt daß der in der Sowjetregierung befindliche Kamenew mit dem seinerzeit öfter genannten Rosenfeld- Kamenew nicht identisch ist, dann beweist dies noch schlagender die Richtigkeit obigen Sprichwortes. Aber auch wir sind in Sprichwörtern nicht verlegen. Ein schönes Sprichwort in lateinischer Sprache z. B. lautet: si taeuisses, philosophus mansisses. Das Hakenkreuz. Vor kurzem tauchten wieder Meldungen auf, daß von Archäologen Hakenkreuze, bzw. hakenkreuzähnliche Zeichen und Ornamente in Palästina aufgefunden worden sind. Schon früher wurden solche an mehreren Stellen im hl. Lande entdeckt und haben zu weitgehenden Schlüssen Anlaß gegeben, die jedoch einer wissenschaftlichen Grundlage entbehrten.. Immerhin, das Hakenkreuz ist ein orientalisches Symbol und als solches im ganzen Orient verbreitet. Seine ursprüngliche Heimat scheint nach dem heutigen Stande der Wissenschaft Indien zu sein, wo es noch heute ein religiöses Symbol der Brahmanen darstellt. Swasti heißt im Sanskrit soviel wie Glück und Swastika. ein Kreuz mit vier rechtwinkelig umgebogenen Armen, war den alten Indern ein glückverheißendes Sinnbild. Von hier aus scheint es sich über den ganzen Orient verbreitet zu haben, denn es ist auf alten Funden in Indien, China, Persien, Maurenland, ja sogar in Hellas, Italien und bei den jüngsten Ausgrabungen in Troja festgestellt worden. Die Juden dürften es in Persien kennengelernt haben und haben es nach der Rückkehr aus dem Exil in Palästina verwendet Bei den Römern hieß es crux ansata und findet sich hier und da auf römischen Altertümern. Die Deutschen nennen dieses seltsame Zeichen „Hakenkreuz" und wollen mit demselben ihr Ariertum versinnbildlichen. Als Symbol germanischer Rassenreinheit dürfte das Hakenkreuz jedoch ein unpassendes Zeichen sein, weil es sich schon in frühester Zeit auch bei manchen „nichtarischen" Völkern findet und, wie gesagt, im ganzen Orient verbreitet war. Wie dem auch sei, heute stellt das Hakenkreuz das Symbol des wüsten Rassenantisemitismus dar und ist das Wahrzeichen aller Judenhasser, die mit seinen acht Spitzen den Leib Israels zerfleischen möchten. Swastika, Zeichen des Glücks, wie hast du deinen Sinn geändert! Von Mauern und Zäunen kündest du Haß, in deinem Gefolge führst du Mord und Todschlag, blutig sind deine Zinken! Du wirst auch deinen Trägern kein Glück bringen! Kostproben. Zur Erheiterung unserer Leser werden wir ab und zu Kostproben aus antisemitischen1 Zeitungen bringen und beginnen heute mit einer liebenswürdigen Stelle aus einem „Die jüdische Hunger peitsche" überschriebenen Artikel des „Eisernen Besen" vom 8. Mai: „Wien ist durch das schamlose, freche und bodenlos niederträchtige Treiben der semitischen Wüstensöhne ein Sündenbabel sondergleichen geworden, ein Sumpf, in dem alles mit Behagen sich herumwälzt, und die Jauchenkanäle ergießen sich in ein Meer von Schlamm einer stinkenden Flut." So wird von Schmierfinken die Sprache eines Goethe und Schüller verunstaltet. Wie wunderbar und doch so einfach. Sollten unsere Leser darüber im Zweifel sein, was man unter „deutsche Volkszugehörigkeit" versteht, dann werden sie durch eine ebenso klare wie kurze Definition, die im „Eisernem Besen" vom 8. Mai zu finden ist, hierüber aufgeklärt: „Zur Bestimmung des Begriffes „deutsche Volkszugehörigkeit": „Als Deutscher wäre anzuerkennen, über den (!) der Nachweis der Abstammung von Ahnen erbracht werden kann, welche die wissenschaftliche Vermutung für sich haben, Angehörige vornehmlich der nordischen oder etwa in Verbindung mit dieser der dinarischen oder einer der übrigen Abstammungsgemeinschaften zu sein, welche zusammenfassend als arische bezeichnet werden, und über den (!) ein fach wissenschaftlicher Befund vorgewiesen werden kann, daß die dem Ariertum eigenen Abstammungsmerkmale offenbar sein Wesen beherrschen, ferner über den (!) der Nachweis vorliegt, daß er in der Volkssprache und in völkischen Bildungsstätten erzogen worden ist oder doch wenigstens durch den Umgang nach Denken, Fühlen und Wollen völlig im Volke aufgegangen ist, und gegen den ein begründeter Zweifel aus seiner leiblichen Erscheinung oder insbesondere aus seinem Gehaben und aus seiner Gemütsanlage trotz des Nachweises vermutet arischer Abstammung nicht vorgebracht wird." Heimatlos. Besonders traurig ist das Schicksal vieler aus der Bukowina stammenden, in Oesterreich befindlichen Juden, die, von der alten Heimat verstoßenj von der neuen nicht anerkannt, heimat- und rechtlos in unserer Mitte weilen. Diese vom Schicksal, einem spezifisch jüdischen Schicksal, schwer geprüften Menschen haben sich unter der Führung von A. M. Ehrlich im Bukowinaer Zehtralvefbänd. zusammengefunden, um gemeinsam gegen das Unglück, das der Umsturz und die Zertrümmerung der Monarchie über sie gebracht hat, anzukämpfen und ihre Rechte zu verteidigen. So lange es noch Uebergangsbestimmungen gab, Interimspässe und dergleichen, kamen sie über die Zweifel hinweg. Aber jetzt geht es ihnen schlecht. Ein Handelsagent, der ohne Stellung ist, erhält einen Posten inj Ungarn. Er kann1 ihn nicht antreten, weil er keinen österreichischen Paß erhält und die alte Heimat — Neurumänien — nichts mehr von ihm wissen will. Ein anderer, ein Mann in einer gefestigten Wiener Position, bewirbt sich um das Wiener Heimatrecht. Im Verlaufe der Erhebungen kommt die Polizei darauf, daß er keine „Aufenthaltsbewilligung" (nach dem Sever-Erlaß von 1919 oder 1920) hat. Er wird vorgeladen, ausgewiesen wie ein Verbrecher; seine Wohnung wird angefordert. Einzig und allein, weil die 'Optionsbestimmungen gegen ihn interpretiert wurden oder weil er sich nicht rechtzeitig für die. alte oder für die Wahlheimat entschieden hat. So geht das auf die Dauer natürlich nichll weiter. Die Heimatlosen beginnen, sich gegen die Rechtlosigkeit laut und kräftig zu wehren und es wird etwas geschehen müssen, Unrecht zu verhüten, das hier gleichbedeutend mit Unkultur' wäre. Eine am 3. Mai im Cafe Edison (VIII., Alserstraße 4) abgehaltene allgemein zugängliche Versammlung von Heimatlosen erhob energischesten Protest gegen die bestehende Gesetzlosigkeit in der Heimats- und Staatsbürgerrechtsfrage und beschloß einstimmig, die Rechtsschutzsektion des Bukowinaer Zentralverbandes in Wien zu beauftragen, im Sinne seiner Statuten sich für alle diese Entrechteten einzusetzen und deren Interessen sofort bei den zuständigen Stellen und allen Fraktionen des Nationalrates zu wahren. Ebenso beschloß die' Versammlung, durch das gewählte Exekutivkomitee alle Heimatlosen auch aus anderen Ländern des ehemaligen Oesterreich und Ungarn in die Schutzorganisation einzubeziehen und Abordnungen unter Führung des Präsidenten Dr. J. Ornstein (Präsident der „Union deutschösterreichischer Juden") zu allen in Betracht kommenden Stellen zu entsenden. Soeben erschienen: Aheim, Aheim, Volkslied für Gesang und Klavier. Text und Musik von Oberkantor Emanuel Fränkl. Verlag Josef Belf, Wien!., Rabensteig 3.-

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