Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 19 (15.5.1925)
- Date
- 1925-05-15
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 19 DIE WAHRHEIT Seite 9 ebender Richter sein Wort in der Gewalt! haben. Er muß sich der Tragweite dieses Wortes! vollkommen bewußt sein. In der Tat sind wir neugierig, ob diese Dame, wenn sie in dem zudringlichen Herrn einen Christen erkannt hätte, das Wort „christliche Frechheit" gebraucht haben würde. Mit bestem Wllen können wir dies nicht glauben. Also sitehen wir dort, wo wir anfangs standen'. Angeklagte und Richter vertreten somit den Standpunkt, die Allüren des Zahnarztes, der die Dame belästigt hat, sei ein Spezifikum der J-udemschaft. Und dlarin liegt der ganze Fehler in der Begründung des1 freisprechenden Urteiles. Demnach erscheint die Erklärung des Ausdruckes' jüdisch zumindest vom Standpunkt der Juden als eine durchwegs unzulässiige. Darüber kann es keine andere Meinung geben. Das fällt luimsomehr ins Gewicht, wenn man Zeit nnld Umstänide in Betracht zieht, wie sie sich heutzutage unverhüllit geben. Auf den Gang des Prozesses, der eben zu Ende geführt wiurde, wollen wir uns nicht einlassen, noch weniger über das Urteil. Uns genügt, hier festgestellt zu haben, daß wir gegen bestimmte Richterworte, die eine Stellungnahme unserer Glaubensgenossen erfordern, unbedingt Protest einlegen und dies auch hiermit tun. Nicht nur Recht allein, auch Rechtsgefühl muß von dler richterlichen Tafel hochgehalten werden. Jedes Zuwiderhandeln von solchen Stellen vermag die unliebsamsten Folgen nach sich zu ziehen. Und solche Wege darf das Richterwort niemals1 aufzeigen. Ph. Leon. Judenreine Sommerfrischen. Die Redaktion unseres Blattes hat sich, einem ihr bereits im Vorjahre geäußerten Wunsche zahlreicher Leser Rechnung tragend, entschlossen, die Namen derjenigen österreichischen Sommerfrischen, die ihr als jaid'enfeindlich bekannt sind, fortlaufend bekannt zu geben. Wir hoffen1, auf düese Weise nicht nur unsere Glaub'ensigienossien bei der Wahl eines passenden Somnteraufeinthaltes zu unterstützen, sondern auch allein) hakenkreuzleriscihen Gemeinden entgegenzukommen, 'Wem wir sie vor jüdischen Eindringlinigen bewahren. Wir sind davon überzeugt, daß es unsere Leser viermeiden werden, die angegebenen Sommerfrischen aufzusuchen, zumal es noch genug andere schöne Orte in unserem Vaterlande gibt, in welchem die Luft zumindestens ebenso rein und nicht mit antisemitischem Gestank verspestet ist. Denn was sie dort zu erwarten hätten, geht aus folgender Aeußerung des „Eisernen Besens" hervor: „Das jüdische Gesindel, das im Winter unser deutsches Volk bestiehlt und begaunert, soll lieber nach Palästina zur Sommerfrische gehen oder krepieren (!), was uns noch lieber wäre! Wir bitten unsere Leser, uns im Interesse ihrer Glaubensgenossen alle Orte und Sommerfrischen bekanntzugeben, von deren antisemitischen Charakter sie «Kenntnis haben. Für heute geben wir folgende „judenreine" Sommerfrischen bekannt: Gobelsburg am Kamp, Türnitz, Ibbsitz, Trofaiach, Wolkersdorf an der Ostbahn. Wahrheiten vom Tage Eine gerichtlich erwiesene Talmudfälschang. Einer der bekanntesten deutschvölkischen und antisemitische« Agitatoren, Theodor Fritsch, ist durch ein Urteil der Zivilkammer des Leipziger Landgerichtes eines gefälschten Zitates aus dem Talmud überführt worden. Fritsch hatte im Jahre 1921 zehntausend Mark Belohnung für den Nachweis ausgesetzt daß ein in seinen Schriften wiedergegebenes Zitat aus dem Talmud nicht sinngetreu übersetzt sei. Der Direktor des Zentralvereines deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Dr. Ludwig Holländer, hat nun diesen Nachweis erbracht. Als er daraufhin von Fritsch die ausgesetzte Belohnung von zehntausend Mark verlangte, verweigerte Fritsch die Zahlung. Dr. Holländer erhob Klage. Nach nahezu vierjähriger Dauer ist der Prozeß in der Berufungsinstanz durch das Leipziger Landgericht dahin entschieden worden, daß Fritsch zur Zahlung der von ihm ausgesetzten zehntausend Mark Belohnung verurteilt wird. Von beiden Seiten waren Sachverständigengutachten beigebracht worden. Das Gericht ist, wie es in der Urteilsbegründung angibt, zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Stelle aus dem Talmud über das angebliche Verbot der Zeugenaussagen zugunsten eines Nichtjuden gegen einen Juden nicht sinngetreu wiedergegeben worden ist. Das Verbot ist nämlich, so heißt es in der Urteilsbegründung, nicht ein bedingungsloses, wie man nach der Uebersetzung annehmen muß, die von Fritsch im „Handbuch der Judenfrage'* veröffentlicht worden war. Die wesentliche Beschränkung dieses Verbotes im hebräischen Original ist in der Uebersetzung von Fritsch auch nicht andeutungsweise erwähnt. Durch Weglassung der Einzelheiten erscheint das Verbot verallgemeinert, wodurch sein Sinn in einer auch für die moralische Bedeutung des Verbotes erheblichen Weise entstellt ist. Mit der Nachweisung einer solchen erweislich unrichtig übersetzten Stelle hat der Kläger rechtlich begründeten Anspruch auf die vom Beklagten ausgesetzte Belohnung von 10.000 Mark erworben. \ Aufreizung. Wie die Korrespondenz Herwegh berichtet,' ist in Wien der Schriftsteller Dr. Arthur Dinter aus Thüringen eingetroffen, um in einer Hakenkreuzlerversammlung über ..Rassenschutz" zu sprechen. Dr. Dinter, der Verfasser des Buches „Die Sünde wider das Blut" ist unseren Lesern als wütender Antisemit bekannt und seine Schriften sind von fanatischem Judenhaß durchdrungen. Während nun unsere Regierung dem Münchener Kommunistenführer Erich Mühsam die Einreise aus politischen Gründen verwehrt hat, um eine Aufreizung der Oeffentlichkeit und somit eine Gefährdung der allgemeinen Sicherheit hintanzuhalten, wurde dem wütenden Hetzer Dr. Dinter die Einreise, welche direkt zu dem Zwecke der Aufreizung erfolgt ist, ohne weiteres gestattet. Wir stellen daher an die Regierung die Frage: „Was ist Aufreizung?" Ist es keine Aufreizung, wenn ein allgemein bekannter Hetzer zu Haß und Verachtung gegen eine bestimmte Gruppe von Staatsbürgern auffordert, wohl aber, wenn ein deutscher Dichter von allerdings radikalen politischen Anschauungen vor österreichischen Gesinnungsgenossen zu sprechen beabsichtigt? Ist es keine Aufreizung, wenn jüdische Staatsbürger allenthalben beschimpft und ihre Ehre und Religion herabgesetzt werden, wohl aber, wenn diese sich in ihrer Presse gegen solche Beschimpfungen wehren? Wenn sich die Regierung auf den begreiflichen, ia einzig richtigen Standpunkt stellt, daß im Interesse der Ruhe und Ordnung unseres Staates alle verhetzende Agitation ferngehalten werden muß, dann muß das auch ausnahmslos geschehen. Stellt sich iedoch die Regierung auf den Standnunkt der absoluten Rede- und Preßfreihetf. dann muß diese allen — ebenfalls ausnahmslos — zugestanden werden. Ein Drittes gibt es nicht, denn das wäre Aufreizung. Die eiserne Währung. Im ..Reichswart" steht geschrieben: „Der Jude besitzt das Gold der Erde und es gibt ihm Macht über alle Völker; diese nützt er aus zur weiteren Bereicherung. Wenn aber die Völker einmal zur eisernen Währung übergegangen sein werden, der Währung, aus der man Schwerter schmiedet, dann sind die semitischen Goldbarren totes Metall denn nicht das Gold ist der Herr der Welt, sondern das Eisen." — Man sollte es nicht für möglich halten, daß wenige Jahre nach dem schrecklichsten aller Kriege den Völkern abermals die ..eiserne Währung" als Heilmittel empfohlen wird und daß so kurze Zeit nach dem Unheil,