Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 19 (15.5.1925)
- Date
- 1925-05-15
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 19 DHE WAHRHEIT Seite 5 gienisch bedenkliche Gegenstände soll man nicht in den Mund nehmen. Nach jeder Berührung mit unreinen oder auch nur der Unreinbarkeit verdächtigen Stellen hat ein Waschen der Hände zu erfolgen. Bis in die allerneüestö Zeit hinein herrschten selbst in den Großstädten, ja in den Palästen Zustände, daß die Geschichte der Hygiene sie als nichts anderes, denn eine Geschichte des Schmutzes, darstellt Daß gekrönte Häupter und einzelne Heilige sich das Baden und Wäschewechseln durch Gelübde versagten, daß im Mittelalter diejenigen Weiber als die frömmsten galten, die sich überhaupt nicht wuschen, dem halte man den oft zitierten Leitsatz altjüdischer Frömmigkeit aus dem Talmud gegenüber: „Reinlichkeit des Leibes ist die Vorstufe zur Reinheit der Seele und somit die Pforte zur Heiligkeit." Große Sorgfalt widmete man der Körperpflege auch in der talmudischen Zeit Gesicht Hände und Füße wurden jeden Morgen kalt, Hände und Füße — für diese hatte man ein eigenes Gefäß — des Abends warm gewaschen. Gebadet wurde im Hause, wie es von Bathseba und Susanna die Bibel berichtet oder an öffentlichen Badeplätzen, auch See-, Schwitz- und Dampfbäder waren' sehr geschätzt, nach dem Bade das Massieren mit Oel, wodurch auch dem Wundreiben der Haut vorgebeugt wurde. Wie hoch man den Wert des Bades anschlug, dafür spricht u. a. eine auffallende Schriftdeutung. Das Wort Klagelieder 3, 17: „Entschwunden ist mir das Heil, ich entbehre des Glückes," weist nach dem Talmud (Schabb. 25 b) auf den Verlust der Bäder im Exil hin. Langlebigkeit wurde & a. auf das Warmbaden und Salben zurückgeführt. Das regenarme Klima Palästinas erforderte, zumal bei dem großen Wasserbedarf, schön allein zu Reinigungszwecken künstliche Anlagen zur Wasserversorgung, wofür die alten Israeliten eine ganz ungewöhnliche Begabung bekundeten. Wir finden noch heute in Palästina uralte Brunnen von einer Tiefe bis zu 23 Meter- So wie man im Hause kein Wasser unbedeckt ließ, so wurde es auch in den Brunnen sehr zweckmäßig vor jeder Verunreinigung bewahrt. Die ganze Bibel hallt wieder von dem Segen der Brunnen, die nicht nur bei den Ortsschaften, sondern auch an den Straßen angebracht waren. Neben den Brunnen sind Zisternen zu nennen bis zu 13 Meter in der Tiefe und 224 Meter im Umfange. Jedes Haus hatte seine Zisterne. Der Inschrift des Königs Mescha von Moab ist sogar zu entnehmen, daß dies sanitätspolizeiliche Vorschrift war. Eine dritte Art der künstlichen Wasserversorgung war die Anlage von großen Teichen, die aus Quellen, Wasserleitungen und Regenwasser gsepetst wurden und z. B. Jerusalem so vortrefflich mit Wasser versahen, daß es in Zeiten der Dürre und längerer Belagerung für die Stadt meist ausreichte, während die Belagerer in der wasserlosen Umgebung verschmachteten. Von Bädern zu Heilzwecken meldet schon che Bibel. Später waren die warmen Quellen von Tiberias, Kallirrhöe und Gadara berühmt. Wie die Einrichtung öffentlicher Badehäuser gehört zur Kommunalhygiene auch die baupolizeiliche Bestimmung der Bibel, daß die Dächer der Häuser, damit niemand herabstürze, mit einem Geländer zu versehen seien, ferner die Behandlung des Hausschwammes, der Infektionskrankheiten, die mit ihrer Anzeigepflicht der sofortigen Inspektion durch die Sanitätsbehörden, der Quarantäne und Isolierung eines der beachtenswertesten Kapitel der biblischen Hygiene bildet. Nicht nur der Speichel der Infizierten galt als gefährlich, sondern Speichel überhaupt wurde nach talmudischer Vorschrift — wegen der Möglichkeit einer Krankheitsübertragung — von vornherein unwirksam gemacht. Im Badehause sollte man nicht ausspeien, weil ein anderer dadurch ausgleiten könne. Wer so unvorsichtig ausspeit daß der Speichel vom Wind auf einen anderen getragen wird, hat an ihn eine Geldbuße zu entrichten. Die jüdische Beerdigung beweist die Hochschätzung des Leiblichen auch nach dem Tode. Jeder Jude, selbst der ärmste, erhält sein Einzelgrab. Der Bestattung geht eine Leichenwaschung voraus, die, ebenso wie alle übrigen Funktionen der Bestattung, früher selbst die Anfertigung des Sarges und das Schaufeln des Grabes, Mitgliedern des Beerdigungsvereines (Chewra Kadischa) obliegt. Ihre Statuten erheischen die strengste Disziplin und fordern von jedem Mitglied ohne Unterschied der sozialen Stellung nicht geringe persönliche Leistungen im Dienst werktätiger Menschenliebe. Die Aufzählung der L i e b e s p f 1 i c h t e n im 25. Kapitel des Matthäus-Evangeliums entspricht genau den sieben Hauptgebieten, in die sich in Lehre und Leben die jüdische Wohlfahrtspflege bis auf den heutigen Tag verzweigt Und wenn Virchow 1869 (Vortrag über „Hospitäler und Lazarette") behauptet hat, daß die Juden ebensowenig wie die Griechen und Römer Humanitätsanstalten besessen hatten, die mit unseren Krankenhäusern irgendwie zu vergleichen wären, so ist da doch eine Korrektur notwendig, die in diesem Blatte in Nummer 7, 1925, teilweise erfolgte. Es hat schon David Cassel in seinem „Offenen Brief eines Juden" an Virchow auf das Beth hachofschith, das der aussätzige König Uzzia aufgesucht, hingewiesen, ebenso, daß für Fremdenherberge, wie sie im aiten Testament so oft erwähnt wird, sich Jeremia Kap. 41, 17 der Ausdruck geruth findet der genau dem lateinischen h o s p i t i u m entspricht. Von besonderem Interesse ist eine Bemerkung des Kirchenvaters Hieronymus, nach welcher Fabiola, die Gründerin des ersten Krankenhauses in Rom, damit nur ein Reis der Tamariske Abrahams — nach rabbinischer Deutung Bezeichnung für ein Hospiz — nach dem Westen verpflanzt habe; ebenso die Tatsache, daß Julianus Apostata die Römer, als er die Gründung von Hospitälern empfahl, auf das Beispiel der Juden hinwies, bei denen es keine Bettler gebe. Nebst der Fürsorge für die Waisen finden wir auch den Gedanken des Mutter- und des Kinderschutzes im alten und im späteren Judentum vertreten, indem die Mutter selbst, im ärmsten jüdischen Hause niemals ihren häuslichen Pflichten entzogen werde, indem fast ausnahmslos die Mutter selbst das Kind nährte und der Vater das Kind zu alimentieren, vom Gericht gezwungen werden konnte. Die Armen- und Krankenpflege, die Altersfürsorge, das Vormundschaftswesen, auch für Irrsinnige und Taubstumme, finden wir bis ins einzelne im jüdischen Gesetz geregelt. Die Bibel war es, die den Begriif des freien Arbeiters eingeführt hat als Ausfluß der Lehre von der Würde des Menschen, der im Ebenbilde Gottes geschaffen ist. (1. Buch Mose 9, 6.) Die strahlendste Perle in der jüdischen Sozialhygiene bildet indes zweifellos der Sabbat der nicht nur durch das Ausruhen von der Arbeit, sondern durch die Art der Feier, die Sabbatheiligung, zu einem Quell nicht allein leiblicher, sondern auch geistiger, seelischer Kraftverjüngung für die neue Woche sich gestaltet hat Die Begründung des Sabbats (5. Buch Mose 5) mit dem Hinweis auf das Ruhebedürfnis der dienenden Klasse, sowie die Einschließung auch des Fremden und des Tieres in das Ruhegebot offenbaren den sozialen Charakter der Sabbatinstitution als Exponenten einer gesetzlich festgelegten Maximalarbeitswoche. Auch zur Konsequena dieser wöchentlichen Arbeitsbeschränkung, der Ergänzung der Maximalarbeitswoche durch einen Maximalarbeitstag, zeigen sich im Talmud bemerkenswerte Ansätze. Von hoher sozialethiscber Bedeutung war insbesonders die Erkenntnis von dem hygienischen Wert der Arbelt. die Einsicht, daß Faulheit und Nichtstun die Gesundheit untergräbt und den Tod beschleunigt. Die Schriften der Bibel und die talmudischen Urkunden erschöpfen sich darum im Lobpreis der Arbeit und in der Verherrlichung ihrer Würde. Die sorgfältige Ausbildung der Hygiene bei den Juden wurzelt zum großen Teil, wie wir gesehen haben, in der biblischen Sozialethik. Zweifellos waren im alten Israel die ethischen Lehrsätze, wie alle die angeführten Vorschriften, kultischer Natur, Gottesgebote, die der Israelit im Gehorsam gegen das göttliche Gesetz zu befolgen hatte. Indes, die so oft wiederholte feierliche Verheißung des Gesetzgebers, für die er ,,Himmel und Erde" zu Zeugen bestellt daß das Gesetz „Leben und Tod, Segen und Fluch" enthalte, mit der nachdrücklichen Mahnung: „Wähle also das Leben, auf das du lebst und den Nachkommen" (8. Mose 30, 19) erhält im Lichte der hygienischen Wissenschaft und der Fülle neuer Erkenntnisse, die sie uns erschlossen, einen Wahrheitsgehalt von neuem Glänze. JAC. MAYER Kleider-, Pelzeu. Gummimäntel-Fabrik Zentrale: Detailverkauf: Wien II., Glockengasse 84 Wien ff., Taborstraße 44 w-"->^\ •.... «. - * *- ' -