Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 13 (3.4.1925)
- Date
- 1925-04-03
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. i3 Dlfc WAHfetB^t Seite 5 Beiträge zur Geschichte der Juden im ehemaligen KönigreicheTJngarn. Von Dr. Theodor Haas, Brünn. Die Zeit, in welche das erste Auftreten der Juden im ehemaligen Ungarn fällt, ist vollkommen in Dunkel gehüllt. Weder der älteste Geschichtsschreiber Ungarns, der Anonymus des König Bela, noch auch der zweite Chronist, Thuroczy, machen von den Juden eine Erwähnung, und auch die Werke ausländischer Schriftsteller, insbesondere der römischen und griechischen Historiker, erwähnen bei Besprechung des damaligen Pannonien nichts von den dort etwa wohnhaften Juden. Trotzdem erscheint es zweifellos, daß Juden, von denen viele im römischen Heere dienten und vermutlich auch in den längs der Donau operierenden Legionen eingereiht gewesen sein dürften, bereits zur Zeit der Römer in jene Gegenden gelangten, und wahrscheinlich auch nach Ableistung ihrer militärischen Dienstzeit im Lande verblieben, da sie bereits mit den Verhältnissen desselben vertraut waren. Ansichten mehrerer Forscher (Engel, Gebhardt) gehen dahin, daß die Kalizier, ein Volksstamm, den Fürst Taksony um 970 zum Ersätze der zufolge der vielen blutigen Kämpfe zusammengeschmolzenen magyarischen Kriegerschar ins Land rief, Juden waren, doch dürfte diese Annahme kaum näher feststellbar sein. Tatsache ist, daß Juden unter dem Regime der Arpäden bereits Grundbesitz erwerben durften und daß dieselben, allerdings für teures Geld, unter dem unmittelbaren Schutze der Könige standen. Aber auch der ungarische Adel ließ ihnen seinen wirksamen Schutz angedeihen, da sie zufolge ihres angeborenen oder anerzogenen Geschäftsgeistes, sowie ihrer ausgebreiteten ausländischen Verbindungen die Träger des Handels waren, einerseits die Landesprodukte absetzten, anderseits vom Auslande die damals noch kostbaren Luxusartikel zu beschaffen verstanden. König B61a regelte nach dem Abzüge der Tataren im Jahre 1251 die Rechtsverhältnisse der Juden und gab einen königlichen Freibrief heraus, welcher in 20 Punkten die bürgerliche Stellung der Juden behandelt. Der Jude wurde dortselbst als Eigentum der königlichen Kammer bezeichnet, er besaß vor Gericht die gleichen Rechte mit den übrigen Bewohnern des Landes und in ihren eigenen Angelegenheiten durften sie sich selbst ihre Vorsteher wählen. Aus dem Freibrief ist auch ersichtlich, daß damals bereits mehrere jüdische Gemeinden im Lande bestanden. Dieser Freibrief Belas wurde bis nach der Mohäcser Katastrophe in Geltung belassen, und - äußerte insbesondere seine wohltätige Wirkung um die Mitte des 14. Jahrhunderts, als nach der in ganz Europa wütenden Epidemie, der sogenannten schwarzen Krankheit (1348), die Juden vieler Länder unter der Beschuldigung der Brunnenvergiftung unschuldig hingemordet wurden, welches barbarische VorgeRen in Ungarn keine Nachahmung fand. Hier fanden sogar die aus anderen Ländern geflüchteten Juden eine Zufluchtsstätte und trugen zur Vermehrung der jüdischen Bevölkerung im Lande bei. Allerdings währte dieser erträgliche Zustand nur kurze Zeit, denn schon im Jahre 1354 forderte der ungarische König Ludwig der Große von den Juden entweder den Uebertritt zum Christentume oder ihre Auswanderung aus dem Lande. Und wenn auch diese. Verordnung nicht strenge durchgeführt wurde, weil zahlreiche Bannerherren und Adelige Juden gegenüber finanzielle Verpflichtungen hatten, und diese daher in Schutz nahmen, so mußten doch viele Juden daraufhin das Land verlassen, und wandten sich zum großen Teile auch nach Wien. Als im Jahre 1421 eine blutige Judenvertreibung in Wien stattfand, die „Wiener Geserah", wandten sich wiederum viele Wiener Juden, zum Teile Nachkommen der seinerzeit aus Ungarn vertriebenen Juden, nach ihrer alten Heimat, insbesondere nach Preßburg und Oedenburg, wo sie unter dem den Juden wohlgesinnten und vielleicht auch klug berechnenden König Sigismund aus dem böhmischen Herrscherhause der Luxemburger Wohnstätten und Schutz fanden. Als im Jahre 1476 die Vermählung des ungarischen Königs Mathias Korvinus mit Beatrix, Prinzessin von Neapel, stattfand, wurde das Königspaar anläßlich seines Einzuges in Ofen von den dortigen Juden feierlich empfangen und reichlich beschenkt. Schlimme Zeiten brachen für die ungarischen Juden eigentlich' erst heran, als nach dem Tode des jugendlichen Königs Ludwig II. in der Schlacht bei Mohäcs und der nunmehr folgenden Thronbesteigung der Habsburger der Freibrief König Belas seine Geltung verlor und die Juden, welche vielfach des Einvernehmens mit den Türken gfcziehen wurden, nur mehr als geduldetes Volk betrachtet und behandelt wurden. Immerhin war die rechtliche Stellung der Juden in Ungarn eine bessere als in den österreichischen Ländern. Als im Jahre 1670 Kaiser Leopold I. die Vertreibung der Juden aus Wien verfügte, insbesondere aus dem ihnen dortselbst von Kaiser Ferdinand II. zugewiesenen Stadtteile, welcher seither nach ihm Leopoldstadt heißt, wandte sich ein Teil der Emigranten nach Ungarn, speziell nach den „sieben Gemeinden" des jetzigen Burgenlandes. Aber auch aus den böhmischen Ländern erfolgten Zuwanderungen jüdischer Bevölkerung nach Ungarn, hauptsächlich nach der Slowakei, weil dort die Juden nicht jener Beschränkung bezüglich ihrer Höchstzahl und bezüglich der zulässigen Eheschließungen ausgesetzt waren wie in Böhmen, Mähren und Schlesien, wo immer nur der älteste Sohn eine staatlich gültige Ehe eingehen durfte (Hofdekret des Kaiser Karl VI. vom 24. Oktober 1726). Infolgedessen wanderte die „überschüssige" jüdische Bevölkerung meist nach der Slowakei aus, insbesondere in die ehemaligen Komitate Preßburg, Neutra und Trentschin und trug dort zur Vermehrung der noch heute verhältnismäßig zahlreichen jüdischen Bevölkerung bei. Der Beginn der geistigen und politischen Befreiung der Juden erfolgte erst im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts, als nach den freiheitlichen Deklarationen in den Vereinigten Staaten von Nordamerika auch auf dem europäischen Festlande liberalere Auffassungen Platz griffen. Insbesondere war es Kaiser Josef II., welcher als erster mitteleuropäischer Monarch im Juden den Menschen erblickte und seinen jüdischen Untertanen die im Toleranzedikte vom 13. Februar 1782 festgesetzten Rechte einräumte. - Allerdings kamen die freisinnigen Grundsätze dieses Herrschers nach seinem allzu früh erfolgten Ableben nur langsam zur Geltung und es bedurfte erst einer neuerlichen Freiheitswelle, welche die Revolution des Jahres 1848 über Europa brachte, um auch in Ungarn, ebenso wie in den österreichischen Ländern, die Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetze und die Beseitigung der für die Juden bestehenden Beschränkungen zu statuieren. Aber auch diese Erfolge waren nur von kurzer Dauer, mit der Niederwerfung der revolutionären Bewegung erfolgte wieder eine Reaktion, allerdings war diese nicht mehr in jener Weise durchführbar, daß sie sämtliche freiheitliche Errungenschaften über den Haufen geworfen hätte. Erst die Niederlagen Oesterreichs auf den italienischen und böhmischen Schlachtfeldern sowie der denselben folgende Ausgleich zwischen Oesterreich und Ungarn brachte den jüdischen Bewohnern des wiedererrichteten ungarischen Königreiches die gesetzmäßige Gleichberechtigung mit den christlichen Bewohnern zur Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte. Und trotzdem die Juden Ungarns es seither zu den höchsten Stellungen im politischen und wirtschaftlichen Leben des Landes gebracht hatten und trotzdem sie selbst im hohen Maße zur Entfaltung des ungarischen Staates beitrugen, bedurfte es weiterer, fast dreier Jahrzehnte, um die israelitische Religion als gesetzlich rezipiert zu erklären. Und auch dies geschah nicht, wie man annehmen sollte, glatt und ohne Hindernisse, vielmehr wurde es erst nach schweren Kämpfen im Jahre 1895 durchgesetzt, nachdem das Ministerium Weckerle, welches diesen Gesetzentwurf nebst den übrigen kirchenpolitischen Gesetzen eingebracht hatte, gefallen war, und nachdem vom nachfolgenden Ministerium Bänffy ein beträchtlicher Pair-Schub im Magnatenhause vorgenommen worden war. Nachdem Ungarn auch daraufhin bis zum Ende des Weltkrieges sozusagen das Eldorado der Juden gewesen war und dessen jüdische Bevölkerung sich hierfür durch treue Anhänglichkeit an das Vaterland und strenge Wahrung der Interessen desselben erkenntlich erwiesen hatte, sehen wir jetzt die umso betrüblichere Erscheinung, daß die Juden im heutigen, von den nichtmagyarischen Gebietsteilen losgelösten und auf das eigentliche magyarische Sprachgebiet beschränkten Ungarn nahezu vogelfrei sind und daß dort solche Verhältnisse eingerissen haben, welche hinter der rechtlichen und tatsächlichen Stellung der Juden in den umliegenden Staaten weit zurückgeblieben sind und welche an die Zustände erinnern, welche vor dem Kriege in Rumänien geherrscht haben, ein Hohn auf Kultur und Zivilisation.