Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 12 (27.3.1925)
- Date
- 1925-03-27
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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itt 19 DIR WAHRHEIT Nr. 12 vorzuschreiben. Eigentlich spricht diese Ziffer genug. Ich finde es selbstverständlich für angemessen, wenn ein Jude in seinem Heimatsort Steuern zahlt, das ist recht und billig und kein loyal denkender Mensch wird sich dieser. Ansicht verschließen. Man könnte entgegnen, daß diese Gemeinde, die 5,000.000 K vorschreibt, sich an die Begüteteren der Sprengelbewohner halten muß, um bestehen zu können, da sie diverse Verpflichtungen auch hat, Armenfürsorge usw. Ich glaube nun, daß diese Ansicht doch etwas einseitig ist. Ist eine Gemeinde so klein, um sich nicht selbst erhalten zu können, so sollen Ihre Interessenten ihre religiösen Bedürfnisse mit sich und unter sich ausmachen und nicht andere damit behelligen. Wozu soll aber jemand zweimal Kultussteuer zahlen, weil er nun das Pech; hat, ein Landhaus zu besitzen? Und wenn er schon zahlen muß, derartig mehr zu zahlen als in Wien? Ein Rekurs hat gar keine Wirkung und ist die Gemeinde Wien ermächtigt, diese Steuer auch exekutiv einzutreiben. Ich möchte Sie nun bitten, sehr geehrte Herren, dieser meiner Frage einige wenige Zeilen widmen zu wollen und würde es mich ehrlich freuen, Ihre geschätzte Ansicht darüber zu lesen. Meinen besten Dank im Vorhinein, kh zeichne diesen Brief mit G. W. und bitte Sie, dies weder als Feigheit noch anderswie zu deuten. Ich will hier jedoch keine bestimmte Person sein, sondern Einer von Vielen. Hochachtungsvoll GW. * ... * Antwort der Redaktion: Wir haben die Beantwortung dieser wohl anonymen Zuschrift gerne übernommen, weil Herr G. W. mit seiner Ansicht, einer von vielen zu sein, tatsächlich recht hat. So ist uns ein Fall bekannt geworden. wo eine Kultusgemeinde in der Nähe Wiens den Besitzer eines Blockhäuschens, das er während der Sommermonate ab und zu benützt, trotz seiner Wiener Steuerleistung noch dazu ebenso hoch besteuert als Villenbesitzer desselben Rayons. Zur Sache selbst ist zu sagen, daß die betreffenden1 Kultusgemeinden formal vollkommen im Recht sind. Denn der Absatz 2 des § 65 des Statutes der Kultusgemeinde Baden z. B. lautet: „Wer im Sprengel der Kultusgemeinde einen Hausbesitz hat und denselben auch nur zeitweise zu seinem Aufenthalte verwendet, ist ebenfalls verpflichtet, Kultussteuer zu bezahlen". Diese Bestimmung ist aber im Widerspruche mit dem Gesetze, das besagt (R. G. Bl. Nr. 57, 21. März 1890): ..Jeder Israelite gehört der Kultusgemeinde an, in deren Sprengel er seinen ordentlichen Wohnsitz hat", und hätte daher nicht die Genehmigung seitens der Landesregierung finden sollen. Wohl ist durch eine Reihe von Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes ausgesprochen worden, daß eine Person auch mehrere ordentliche Wohnsitze haben und demgemäß an mehreren Orten kultussteuerpflichtig sein kann, z. B. ein Kurarzt, der während der einen Jahreszeit in Wien, während der anderen in einem Kurorte ansäßig ist. Oder ein Fabriksbesitzer, der sich einen Teil des Jahres am Standorte' seiner Fabrik, die übrige Zeit in der Großstadt aufhält und dergleichen. Das sind jedoch Fälle, die sich mit den uns vorliegenden nicht vergleichen lassen. Der Besitz einer Villa oder eines Schlosses, woselbst man etwa einige Tage im Jahre zur Erholung verbringt, oder der Besitz eines Hauses in irgendeinem Orte kann unmöglich im Sinne des Gesetzes die Berechtigung zur Einhebung einer Kultussteuer bieten Wir zweifeln wohl nicht daran, daß, wenn in einem Falle der Instanzenzug gegen die betreffende Kultusgemeinde beschritten würde, der Verwaltungsgerichtshof schließlich oder der Verfassungsgerichtshof diese Statutenbestimmung als im Widerspruche mit dem Gesetze stehend, außer Kraft setzen würde. Doch ist zu hoffen, daß bei einigem guten Willen der Provinzgemeinden eine Revision der diesbezüglichen Bestimmungen erfolgen wird.____________ _ IMMMt^ Mai und Regine Schwager { bringen vorläufig auf diesem Wege allen Körper- 2 schatten und Freunden ihren herzlichsten, innigsten J Dank für die ihnen anläßlich ihrer silbernen Hochzeit so zahlreich zugekommenen Glück- wünsche und sonstigen Aufmerksamkeiten zum 2 Ausdruck. Von Woche zu Woche i Budgetdebatte und kein Ende. Die in der öffentlichen Plenarsitzung vom 15. d. M. begonnene Budgetdebatte in der Wiener Kultusgemeinde wurde, wie wir bereits in der letzten Nummer berichten konnten, in zwei Nachtsitzungen am Dienstag, den 17. d. M. unter Vorsitz des Vizepräsidenten Dr. J. O r n s t e i n, und Mittwoch, den 18. d. M. unter Vorsitz des Präs. Prof. Dr. A. Pick fortgesetzt und endlich, dies sei vorweg genommen, Mittwoch spät nachts das Budget unter Dach und Fach gebracht. Ungefähr 15 Stunden also brauchte das Plenum der Wiener Kultusgemeinde, um sich mit den finanziellen Voraussetzungen des Jahres 1925 zu befassen. Man wird diese Zeitaufwendung vielleicht als etwas unangebracht finden, wenn man jedoch bedenkt, und hier verweisen wir auf die Ausführungen des Referenten Regierungsrat Herrn Dr. H. Oppenheim und insbesondere des gewesenen Vizepräsidenten der Kultusgemeinde Herrn Dr. Desider Friedmann, daß dieser Voranschlag in einer Zeit der schwersten wirtschaftlichen Krise aufgestellt wurde und von diesem Standpunkt aus die Einbringung der veranschlagten Einnahmeposten einerseits beinahe als höchst problematisch bezeichnet werden kann, die Ausgabeposten anderseits mit größter Sparsamkeit behandelt werden müssen, so wird man es verstehen, daß diese mühevolle Arbeit vom Vorstand der Kultusgemeinde selbst mit einem Höchstaufwand an Zeit genauest geleistet werden mußte. Geleitet von diesen Gesichtspunkten, wurden auch von vielen der Diskussionsredner \ Anregungen gebracht, die höchst beherzigenswert sind. So z. B. forderte gleich der erste Diskussionsredner in der Dienstagsitzung Dr. Glanz im Namen der Vereinigung für soziale Fürsorge eine Produktivierung der sozialen Fürsorge, Schaffung einer Institution für die jüdische Wanderung, welche bisher gerade in Wien, dem Durchzugsort vieler Glaubensbrüder aus dem Osten, bedauerlicherweise gefehlt habe, Ausbau der Gemeindebibliothek und Unterbringung dieses bedeutsamen Institutes in einem neuen Gebäude und die Förderung der Herausgabe jüdischer wissenschaftlicher Werke, wie dies früher seitens der Kultusgemeinde geschehen sei. Dagegen erwies sich der Redner in manchen von ihm angeschnittenen Fragen, so in der Frage der Tempelsitzverteilung, Vergebung der Alies desorientiert und nahm insbesondere in der Frage des Wahlrechtes einen ganz extremen Standpunkt ein, was zu manchen Zwischenrufen und lebhaften Auseinandersetzungen führte. Der nächste Redner, Kommerzialrat Reif bemängelte mit Recht, daß von Dr. Glanz die Frage der Aufbringung der Mittel für manche gute Anregung, die er gebracht, insbesondere die der Gemeindebibliothek, nicht berührt worden sei, und daß er vor allem in der Wahlr.echtsfrage Forderungen aufgestellt habe, die nicht zu akzeptieren sind, weil das Wahlrecht nun einmal von der Steuerleistung nicht zu trennen sei. Herr Wolf Pappenheim brachte im Namen der Agudah wieder die seit langem im Schöße der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung ruhenden Forderungen dieser Vereinigung in bezug auf Kaschrus, die Mikwah und Subventionierung der kleinen orthodoxen Bethäuser usw. aufs Tapet. Kommerzialrat Buchwald schnitt, von unerquicklichen Diskussionen mit Herrn Moritz begleitet, die Frage des Wahlrechtes vom Standpunkte der „Union" an, wobei er treffend darauf hinwies, daß auch in der sozialdemokratischen Part» das Wahlrecht nicht von der wöchentlichen Beitragsleistung losgelöst sei. Herr M o ritz reagierte in erregter Form auf diese Ausführungen und sprach dann von den Forderungen derjenigen Angestellten der Kultusgemeinde, die zu dieser in einem gespannten Verhältnis der Mißstimmung stünden. Gemeinderat Dr. L. Plaschkes führte dieses Verhältnis in einer groß angelegten Rede, die er in der Mittwochsitzung fortsetzte, auf eine Hetze seitens gewisser Kreise zurück, die sich auch im 'Kultusvorstand selbst insbesondere gegen die Tätigkeit des Sekretariats und seines verdienstvollen Leiters Herrn Guido Fuchsgelb dokumentiere. Dieser habe gerade in der Budgetaufstellung überaus Ersprießliches geleistet und der 'Dank für seine Tätigkeit sei von Seiten der „Vereinigung für soziale Fürsorge" eine Herabsetzung seiner Person, sogar vor den Schranken des Gerichtes. An fruchtbaren, Anregungen