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Die Wahrheit · 1925-02-27 · Heft 8 (27.2.1925) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1925
Issue
Heft 8 (27.2.1925)
Date
1925-02-27
Page
– (sequence 8)
Language
German
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was immer sie auch tun, gibt man ihnen recht. In keinem Staate wird die Immunität der Oesetzgeber höher geachtet als in Ungarn, wo der Abgeordnete Ulain vor wenigen Tagen erst bei einem Bankett verkünden durfte, er und die Seinen werden Gesetze, die ihnen nicht passen, in den Kot treten. Man kann, darf sogar zugeben, daß es kein Land in Europa gibt in dem die Sicherheit des Lebens derart gewährleistet ist wie in Ungarn, was zwar nicht die Ermordeten, wohl aber unzählige Mörder bestätigen können, die sich des besten Wohlseins erfreuen. Graf Bethlen wird also auch bei seiner nächsten Wallfahrt nach Qenf ernsthaft von der Konsolidierung der Verhältnisse in Ungarn sprechen dürfen, ohne fürchten zu müssen, daß seine Rede wie ein Spaß wirkt und ein homerisches Gelächter auslöst Ego. Hauptmomente ans der Geschichte der Jaden in Wien. Von Rabbiner Dr. M. Rosenmann. (Schluß.) Im August 1850 hatten die Vertreter und Repräsentanten der „Israelitischen Religionsgemeinde" einen neuen Statutenentwurf der niederösterreichischen Statthalterei zur Genehmigung überreicht. Die herabgelangte Bewilligung der vorgesetzten Behörde vom 14. Jänner 1852 trug einen provisorischen Charakter. Der verfassungsmäßige Zustand der Qemeinde blieb demgemäß gleich dem des österreichischen Staates lahrelang ein labiler. Die Leitung der Gemeinde besaß, auch wenn sie nach und nach aus den Händen der Großkaufleute in die der Intelligenz hinüberglitt noch immer einen oligarchischen Anstrich. Die wenigen „Vertreter44 entschieden über alles, wogegen die Repräsentanten (Beiräte) einen kaum nennenswerten Einfluß auszuüben vermochten und oft darüber klagten, daß ihnen selbst der Einblick und die Einsichtnahme in wichtige Vorgänge vorenthalten wurden, weshalb sie oft aus Verdrossenheit den Plenarsitzungen fernblieben. Die Gemeinde entbehrte überdies des weltlichen Oberhauptes, da im bisherigen Statute merkwürdigerweise die Bestimmung fehlte, daß ein Präsident als Vorsitzender in den Sitzungen und wirklicher Repräsentant der Gesamtheit zu wählen sei. Durch alle Kreise ging daher die Empfindung, daß den neuen Zeitverhältnissen auch eine neue Organisation entsprechen müßte. Jahrelang ruhte diese Anschauung, bis schließlich mit dem Wiedererwachen des öffentlichen politischen Lebens im Anschlüsse an das Februarpatent des Jahres 1861 immer mehr Stimmen in der Gemeinde laut wurden, die auf die Notwendigkeit einer baldigen Aenderung hinwiesen. In der von Simon S z a n t o im Jahre 1860 begründeten Wochenschrift „Die Neuzeit" war das Forum für alle Auseinandersetzungen über diese Angelegenheit gegeben. Aus den Beratungen der zumeist geschlossenen Konventikel sickerte vieles durch und fand Beifall oder Widerspruch in den Spalten dieses damals viel beachteten Organes, zu dessen Mitarbeitern auch viele „Vertreter" zählten. Aller Wahrscheinlichkeit nach stammt die Serie der interessanten-(anonymen) Artikel über das zu entwerfende Statut im Jahrgange 1865 aus der Feder Josef Wertheimers. Dieser war neben Kur an da und Wilhelm Pollak die treibende Kraft bei allen Beratungen. Ihm war es auch beschieden der erste Präsident, und zwar der „Kultusgemeinde" zu sein. Denn auch diese Bezeichnung statt „Religionsgemeinde" ist erst im neuen Statut (1865) geschaffen worden. Die Unterschiede zwischen Vertretern und Beiräten, die schon bei den Wahlen festgehalten waren, entfielen; 20 gleichberechtigte Vorsteher sollten aus der Wahlurne hervorgehen, die sich dann in vier Sektionen zu teilen hätten, an deren Spitze je ein Obmann mit dem Titel „Vertreter" zu stehen hätte. Dieser Statutenentwurf wurde noch vor seiner erst am 16. November 1687 erfolgten Genehmigung in Wirksamkeit gesetzt Eine ganze Anzahl neuer, vortrefflicher Männer stellte sich in den Dienst der Gemeinde und ihrer Institutionen, wobei sich bereits die Brüder Wilhelm und David v. Guttmann durch ihr warmes jüdisches Empfinden und ihre großzügige Freigebigkeit bemerkbar machten. Die Gemeinde selber htate am 17. Oktober. 1863 den 70. Geburtstag ihres geistigen Vertreters Mannheimer in glänzender Weise feiern können, dessen Heimgang sie eineinhalb Jahre später beklagte. Am 18. März 1865, Sabbath, 1 Uhr morgens hauchte Isak Noa Mannheimer seine edle Seele aus und wurde Montag, den 20. März, unter ungewöhnlicher Teilnahme und großen Ehren auf dem Währinger Friedhof bestattet. Dr. Adolf J e 11 i n e k, welcher während des Siechtumes Mannheimers in beiden Gotteshäusern das Predigeramt ausgeübt hatte, übernahm nunmehr die Nachfolge seines großen Vorgängers im Stadttempel, wogegen für den Tempel in der Leopoldstadt ein neuer Seelsorger gesucht wurde. Die Wahl fiel auf den Rabbiner in Magdeburg Dr. Moritz Güdemann (1. August 1866). Dr. Adolf Jellinek und Dr. Moritz Glückmann, beide scharfe Gegensätze in ihren Naturanlagen, religiösen Anschauungen, aber auch im taktischen Verhalten zu den neu auftauchenden Strömungen innerhalb der Gemeinde, leiteten eine neue Aera ein. Tief einschneidende große Veränderungen bedeuteten aber auch diese Jahre in politischer Beziehung für das Wiener Judentum. Die im Jahre 1866 erfolgte fTinausdrängung Oesterreichs aus Deutschland und Italien bewirkte, daß die maßgebenden Faktoren des Staates auf die Anspornung und Freimachung der gebundenen politischen und wirtschaftlichen Kräfte im Innern mehr Gewicht als sonst legten. Das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867, dessen zweiter Artikel den Satz enthielt: „Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich," war ein aufrüttelnder Ruf, mit voller Kraft in das politische und Erwerbsleben einzutreten, dem das Wiener Judentum am allerwenigsten sich entziehen wollte. Eine ebenso lebensfrohe, wie unternehmende Epoche brach heran, in der das Großbürgertum selbst in der Politik Trumpf wurde, so daß man sogar die Leitung des Staates einem „Bürgerministerium44 überlassen zu sollen glaubte. Die Stadt selber war schon früher von den beengenden Fesseln der Wälle befreit worden, nunmehr schoß eine ganze Anzahl öffentlicher und privater Prachtbauten aus dem Boden hervor und Glied an

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