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Die Wahrheit · 1925-01-16 · Heft 2 (16.1.1925) · page 10

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1925
Issue
Heft 2 (16.1.1925)
Date
1925-01-16
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Säte* pm wAsmmrt Nr. 2 Unsere Pflicht ist es, dem Amerikanertum den Spruch vor Augen zu halten: „Verachtet mir die Meister nicht und ehret ihre Kunst!" Nur dann ist Amerika mit Deutschland und Oesterreich ganz versöhnt, wenn es dessen geistige Schätze wieder zu würdigen versteht. Aber nicht bloß die deutsche Kunst soll Anerkennung finden, auch den deutschen Künstlern muß Ermutigung und Hilfe zuteil werden. Beides beabsichtigen wir durch Veranstaltung von Abenden, bei denen Meisterwerke der internationalen Weltliteratur und Musik von deutschen Künstlern interpretiert werden- Ihre humanitäre Bedeutung erhaltin aber diese an Kunstgenüssen reichen Darbietungen durch die Ueberweisung des Reinertrages an die hungernden und frierenden Wiener Kinder und an die Notleidenden in Deutschland. Menschlichkeit und Kunst, fürwahr das edelste Geschwisterpaar! Der Gesellig-Wissenschaftliche Verein feiert in Kürze sein fünfzigjähriges Jubiläum. Jeder, dem die spirituelle Versöhnung Amerikas und Deutschlands am Herzen liegt, sollte sich dem Verein, der ein halbes Jahrhundert lang das geistige Forum für das Deutschtum New-Yorks und der Mittelpunkt aller kulturellen und vornehm geselligen Bestrebungen war, als Mitglied anschließen, um die Morgenröte der Internationale des Geistes und der Kunst herbeiführen zu helfen. Der Einfluß dieses Vereines im Leben der Deutschen in Amerika ist von großer Bedeutung. Die zweite Vereinigung, die Gemeinschaft A11 - W i e n s („Ö ldViennaAssociatio n")*) ist der Sammelpunkt der Oesterreicher in New-York. An ihrer Spitze steht der früher erwähnte Dr. Otto Glogau, aul den Oesterreich nur stolz sein kann. Dr. Glogau, ein Kind derNikolsburger Judengemeinde und aus der Wiener Schule hervorgegangen — er ist Lieblingsschüler Pollitzers und Hajeks — wohnt seit ungefähr zwanzig Jahren in New York, wo er als hervorragender Facharzt für Nasen-, Hais- und Ohrenkrankheiten eine große und segensreiche Tätigkeit ausübt. In seiner Nähe verspürt man den Hauch der Wiener Gemütlichkeit und er steht jedem Deutschen, beziehungsweise Oesterreicher, ohne ihn erst auf seine Rasse zu untersuchen, hilfsbereit bei. Auch Angehörige aus den Nationalstaaten des früheren Oesterreich-Ungarn kommen zu ihm; er weist niemanden zurück. Die beiden genannten Vereinigungen haben für die Notleidenden in Deutschland und Oesterreich, besonders aber für die Kinder und geistigen Arbeiter, großartige Hilfe geleistet, wobei natürlich nach Glauben und Rasse des Darbenden auch nicht gefragt wurde. Ich möchte an dieser Stelle die Bemerkung nicht unterdrücken, daß viele aus Deutschland eingewanderte «Kerndeutsche", sobald sie sich ihres „Greanhorntums" entledigen, ihre deutsche Abstammung verleugnen und, um als hundertprozentige Amerikaner zu gelten, das Deutschtum mitunter sogar beschimpfen. Ich verfolgte in dieser Hinsicht die Auseinandersetzungen in der „New Yorker Staatszeitung", das gut katholische Blatt des Herrn Rieder, und fand nie einen derartigen Vorwurf gegen einen jüdischen Namen, es wurde stets gegen arische Deutsche Klage geführt. Ich selbst kann das mit persönlichen Wahrnehmungen bestätigen. (Fortsetzung folgt.) *) Zur Zeit meiner Anwesenheit in New-York erging an mich eine Einladung zu einem von dieser Gemeinschaft veranstalteten Kunstabend. (Der Reinertrag war für Wien bestimmt.) Der Kopf des Briefes trug den Aufdruck „Gemeinschaft Alt-Wein"! Der köstliche Druckfehler trug zur Erheiterung des Abends bei. Zur Mieterschutzfrage. Dieses in letzter Zeit so viel" seitig erörterte überaus wichtige Problem berührt jeden Staatsbürger ohne Unterschied des Standes und der Partei Natürlich auch jeden im Bereiche unserer Republik, namentlich in Wien wohnenden Juden. Das Problem ist von derart in alle Schichten der Bevölkerung und ihre Lebensver?- hältnisse eindringlicher Beschaffenheit, daß auch wir uns veranlaßt sehen, zur Sache Stellung zu nehmen. Wir wollen dabei nur in Kürze unsere Anschauungen vom Standpunkte der allgemeinen Zustände bei uns zum Ausdruck bringen. Offen gesagt, der Moment zur Einbringung eines Gesetzes zwecks Novellierung des Mieterschutzgesetzes in der im Nationalrat zu Tage getretenen Form war schlecht gewählt. In einem Zeitpunkte, wo die wirtschaftliche Lage bei uns einen solchen Tiefstand erreicht hat, wie gegenwärtig, darf man unter keiner Bedingung den Staatsbürger schier unerträgliche Lasten aufbürden. Ohne uns in Details der Frage einzulassen, möchten wir nur hinweisen, daß die bisherigen Zinszahlungen schon eine gewaltige Höhe erreicht haben und mancher Familie, die unter der Depression der Geschäftsver-r hältnisse steht, gewaltige Sorge verursachen. Dazu kommt noch der Umstand, daß die Hausreparationen, die von den Hausbesitzern auf Kosten der Mieter durchgeführt werden, überaus stark in die Wagschale fallen und für viele die Quelle fortgesetzter Drückung bedeuten. Wohl ist es richtig, daß die Hauseigentümer infolge der großen Abgaben nur wenig Ertrag von ihren Mietobjekten erzielen, daß aber ihre Häuser jetzt um viele Millionen hergerichtet wurden, das müssen wir bei den jetzigen Verhältnissen in erster Linie bedenken. Wenn die ganze Einwohnerschaft durchwegs zu klagen hat, dürfen die Hausherren sich darüber nicht hinwegsetzen, nicht allein, ganz allein von den Zuständen profitieren. Das müssen sich die Herren vor Augen halten, ob Jud oder Christ. Gar unannehmbar erscheint uns die Bestimmung, daß Ausländer von der Wohltat der Nichtkündigung seitens der Hausherren ausgenommen werden sollen, dies würde direkt zu Katastrophen führen. Es gibt Leute ih Wien, die jahrzehntelang ein und dieselbe Wohnung haben und durch Zufall nicht österreichische Staatsbürger geworden sind, soll man diese, die so und soviel dem Staate bisher an unterschiedlichen Gebühren entrichteten, ganz einfach auf die Straße setzen? Das entspräche keineswegs der geltenden Auffassung von der sozialen Lage der Gegenwart und würde einer himmelschreienden Ungerechtigkeit gleichkommen. Eine solche Bestimmung darf niemals Gesetzeskraft erlangen. Aus allen diesen Gründen rufen wir denmaßgebenden Faktoren zu: Vorsicht nach jeder Richtung, Rücksicht auf die schweren Folgen, die ein unzeitgemäßes Gesetz nach sich ziehen könnte! Ph. L. Autonomie und Nationen. Auf daß diese Aufschrift keine irrigen Vermutungen erwecke, sei es gleich zu Anfang betont: Dies soll keine allgemeine Abhandlung über nationale Autonomie werden, um die in manchen Ländern mit mehr oder weniger Berechtigung gekämpft wird. Unsere Ausführungen beziehen sich auf ein ganz anderes Gebiet Von gewissen Stätten mag hier die Rede sein, die für die höchste geistige Kultur die Vorbereitungen zu treffen haben, wo der Geist für alles Schöne und Nützliche der Menschheit gebildet und in sichere Wege gelenkt werden soll. Stätten, die leider bei uns zu Erscheinungen führten, von denen nicht behauptet werden kann, daß sie zur Förderung des höheren Geistesleben beitragen. Wir meinen das so vom Zaune gebrochene „Studentenrecht", das in letzter Zeit den Gegenstand von ungewöhnlichen Beschlüssen an unseren Hochschulen darstellt. Gewisse Studentenrechte sollen da keineswegs angezweifelt werden, doch wenn aus diesen Rechten eine Studentenautonomie in jenem Sinne gefolgert wird, wie sie eben auf dem Plane erschienen ist, dann erheischt die Sache ernstliche Betrachtungen. Zumal für uns Juden, die da ausschließlich das Objekt höchst merkwürdiger „Entscheidungen" geworden sind. Viel ist über das Verhältnis der arischen Hörer zu den jüdischen Studierenden schon gesagt und geschrieben worden. Gelehrte von Rang und Namen haben sieb wiederholt gegen die der Natur des Studentenrechtes widersprechenden „Studen-' tennationen" geäußert, indem sie die Unzulässigkeit solcher Einführungen mit Nachdruck hervorhoben. Nun stellt sich >noch der Herr Rektor Hoffmeister von der Hochschule für Bodenkultur den Kommentatoren dieses Gegenstandes zur

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